Hallo Forum,

ich habe eine DV bei der Allianz, bei der der Maximalbetrag sich aus den 4% der BBG der RV zzgl. 1800 Euro zusammensetzt.

Nun gibt es die 1.800 Euro-Regelung seit diesem Jahr nicht mehr, ich vermute, damit gilt die Regel aus dem Vertrag dafür auch nicht mehr, aber die zusätzlichen steuerfreien 4% darf ich auch nicht einzahlen, oder?

Beste Grüße

abae