Baukindergeld

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  1. Avatar von Nemoinator
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    Standard Baukindergeld

    Hallo zusammen,

    wir haben aktuell eine Immobilie gekauft, die Verträge sind unterschrieben.

    Meine Frage ziehlt speziell auf das Baukindergeld ab. Wir haben aktuell 1 Kinder (2J). Hier ist Baukindergeld beantragt, jetzt ist es so das wir im nächsten Frühjahr Zwillinge bekommen, kann ich dann für diese nochmal Baukindergeld beantragen?
    Die geltenden höchstsätze an Einkommen werden von uns nicht übertroffen.

    Gruß

  2. Avatar von Flolito
    Flolito ist offline

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    Standard AW: Baukindergeld

    Hallo,

    das sollte deine Frage beantworten:

    Welche Kinder zählen? Am Tag der Beantragung müssen Kinder bereits geboren sein, dürfen aber noch nicht volljährig sein, müssen im selben Haushalt leben, der Antragsteller muss für das Kind kindergeldberechtigt sein.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Baukindergeld

    Baukindergeld wird es für dich nicht geben, weder für das lebende Kind - da älter 18 Jahre - noch für die zu gebährenden Kinder.

  4. Avatar von Flolito
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    Standard AW: Baukindergeld

    Das Kind von Nemoinator ist 2 Jahre alt ...

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Baukindergeld wird es für dich nicht geben, weder für das lebende Kind - da älter 18 Jahre - noch für die zu gebährenden Kinder.

  5. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Baukindergeld

    Ja,

    2J nicht 21.....

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baukindergeld

    Ohhh, dann bekommt er für dieses Kind selbstverständlich Baukindergeld.

    Ich habe da leider eine 21 gelesen, sorry.

  7. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Baukindergeld

    Zitat Zitat von Nemoinator
    Meine Frage ziehlt speziell auf das Baukindergeld ab.
    Hier hat man die Bedingungen übersichtlich dargestellt.

  8. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Baukindergeld

    nö.......................

  9. Avatar von tneub
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    Standard AW: Baukindergeld

    Ist das Baukindergeld schon beantragt?
    Ansonsten wäre es noch eine Überlegung zu warten, bis die Zwillinge da sind. Es gab allerdings Einreichungsfristen.

  10. Avatar von Nemoinator
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    Standard AW: Baukindergeld

    JA das Bauki ist schon beantragt, und auch der Kaufvertrag für das Haus unterschrieben. Also leider zu spät..

  11. Avatar von luhega
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    Standard AW: Baukindergeld

    Seid ihr schon umgezogen? Baukindergeld wird erst nach Einzug beantragt. Maßgebend ist der Termin der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro.
    Nach diesem Stichtag hat man 3 Monate Zeit, das Baukindergeld zu beantragen.
    D.h. zieht ihr zum 1.1. um und der Nachwuchs kommt am 1.3. zur Welt könnt ihr im März noch Baukindergeld beantragen.

  12. Avatar von Flolito
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    Standard AW: Baukindergeld

    Welche Kinder zählen? Am Tag der Beantragung müssen Kinder bereits geboren sein, dürfen aber noch nicht volljährig sein, müssen im selben Haushalt leben, der Antragsteller muss für das Kind kindergeldberechtigt sein.


    Wie Baukindergeld beantragen? Das Baukindergeld des Bundes wird über das KfW-Zuschussportal beantragt. Der Zuschuss kann erst nach dem Einzug in die neue Immobilie beantragt werden. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Einzug bei der KfW vorliegen (Datum der Meldebestätigung ist ausschlaggebend hierfür). Wer vor dem 18.09.2018 bereits in die Immobilie eingezogen ist, hat bis 31.12.2018 Zeit, den Antrag zu stellen.


    Das was luhega schreibt, könnte laut den beiden Screenshots stimmen. Somit wäre es möglich, dass Geld für die Zwillinge zu erhalten!

  13. Avatar von Nemoinator
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    Standard AW: Baukindergeld

    Bist du Dir sicher? Ich habe eben mal geschaut, meiner MEinung nach liest es sich so dass der Termin der Kaufvertragsunterschrift zählt. Einziehen wollen wir ziemlich sicher Februar 2019..

  14. Avatar von Flolito
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    Standard AW: Baukindergeld

    Welche Kinder zählen fürs Baukindergeld?

    Beim Baukindergeld ist Kind nicht gleich Kind. Die Frage lautet: Welches Kind zählt? Familien bekommen nur für solche Kinder Baukindergeld, die zum Zeitpunkt der Antragstellung

    • bereits geboren wurden,
    • noch nicht volljährig sind (also unter 18 Jahre alt),
    • für die Kindergeld bezogen wird,
    • für die der Antragsteller kindergeldberechtigt ist
    • und die im selben Haushalt wohnen.


    Das heißt: Baukindergeld beziehen Sie für jedes Kind, das bei der Antragstellung jünger als 18 ist und für das Sie als Antragsteller kindergeldberechtigt sind, und Sie erhalten das Baukindergeld, so lange Sie für dieses Kind auch Kindergeld bekommen. Grundsätzlich besteht eine Berechtigung, Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zu beziehen, so lange das Kind sich in diesem Zeitraum noch in Ausbildung befindet. Ist das Kind bereits erwerbstätig, kann der Kindergeldanspruch wegfallen und mit ihm der Anspruch auf Baukindergeld. Aller Voraussicht nach wird das Baukindergeld dann nicht über die vollen 10 Jahre hinweg ausbezahlt.

    Für welche Kinder gibt es kein Baukindergeld?
    Für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung

    • bereits volljährig oder älter sind,
    • die kein Kindergeld mehr bekommen und
    • die erst nach der Antragstellung in den Haushalt einziehen.



    Laut der Aussage oben, ist Zeitpunkt der Antragsstellung bis zu 3 Monate nach EINZUG!!!
    Sollte theoretisch klappen ....

  15. Avatar von Fly
    Fly ist offline

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    Standard AW: Baukindergeld

    Falls ihr den Antrag schon eingereicht habt: Anträge kann man zurückziehen.

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