Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

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  1. Avatar von Marie-Marie
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    Standard Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Guten Abend!

    Folgende Situation:
    Anfang 2012 haben wir 2 Bausparverträge mit Vorausdarlehen bei Schwäbisch Hall abgeschlossen (für mich 50.000€ und für meinen Mann 50.000€). Tarif Fuchs WohnRente 01. Zuteilung erst ca. 2024. Die Zulagen bekommen wir 2 x 154€ für uns und 2 x 300€ für die Kinder.

    Leider sind wir von Anfang an sehr schlecht beraten worden. Uns wurde nicht alles und nicht korrekt über die Wohn Riester Geschichte erklärt.
    Die Besteuerung im Alter und fiktives Wohnförderkonto möchten wir vermeiden.
    Wie soll man jetzt am besten vorgehen? Vertrag nach 10 Jahren kündigen? Dass wir die Zulagen verlieren ist uns klar.
    In unserem Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer das Vorausdarlehen nur nach den Bedingungen der §§ 489, 490 Abs. 2 BGB kündigen kann. Bedeutet es erst nach 10 Jahren?
    Wie sieht es dann mit dem Guthaben aus dem Bausparvertrag? Könnte man den Guthaben abzüglich erhaltener Zulagen auszahlen lassen?
    Dieser Satz verwirrt mich : Anstelle der direkten Tilgung wird ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs WohnRente 01 angespart. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das Vorausdarlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.

    Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe!

  2. Avatar von flyman345
    flyman345 ist offline

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    Standard AW: Wohnriester mit Vorausdarlehen kündigen

    Hallo,

    vielleicht können Sie mir helfen. Ich habe entsprechend die anderen Seiten zu den Wohnriesterverträgen gelesen. Jedoch haben wir vielleicht eine geringfügig andere Situation bei der Bausparkasse mit dem Fuchs. Hier die Situation:

    Sowohl meine Frau, als auch ich haben unser Haus u.a. mit einem Wohnriester und einem entsprechenden Vorausdarlehen 2013 finanziert (das Objekt ist teilweise vermietet, daher sind noch andere Kredite involviert, die Wohnriester sind für den eigenbewohnten Teil abgeschlossen worden). Die Wohnriester-Kombination wird zum Oktober diesen Jahres abgelöst. In den entsprechenden Konten sind nur die Sparzinsen und die Eigenbeträge eingeflossen, so dass ungefähr zu dem Zeitpunkt 19500 Euro und 13000 Euro für meine Frau eingezahlt worden sind. Leider wird bei der Bausparkasse mit dem Fuchs bei Auflösung des Vorausdarlehens automatisch der Bausparvertrag aufgelöst und verrechnet, so dass ein Wohnförderkonto angelegt wird.

    Wir haben nie die Zulagen beantragt/erhalten oder die Wohnriesterverträge in der Einkommensteuer angegeben (auch kein Sonderausgabenabzug geltend gemacht), da wir noch jeweils 2 weitere Spar-Riesterverträge, die vor dem Wohnriester abgeschlossen worden sind, seit langem haben. Bis auf einen sind diese zur Zeit beitragsfrei gestellt.

    1. Da wir nicht direkt Nutzen aus den Wohnriesterverträgen gezogen haben, gibt es eine andere Möglichkeit diese rückabzuwickeln.
    2. Ist bei Altverträgen, wie die Sparriester eine Minderung noch nicht ausgeschlossen und könnte sie eventuell reaktivieren?
    3. Wieviel würde ich denn zahlen müssen, wenn die Wohnriester entsprechend förderschädlich aufgelöst werden könnten? Wir haben ja keine Zulagen oder Steuerersparnisse durch die Einkommensteuer geltend gemacht.

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