Baukindergeld

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  1. Avatar von MuellerMichael
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    Standard Baukindergeld

    Guten Tag,
    ich hätte ein paar Fragen zum Baukindergeld und den Fristen. Ich habe vor ein paar Wochen ein Haus gekauft, Fertigstellung ist Mitte bis Ende nächstes Jahres.
    1.Stimmt es, dass ich spätestens nach 3 Monaten nach der Ummeldung (Anmeldung neuen Wohnort) den Antrag stellen muss oder zählt das Datum der Übergabe des Hauses?
    2.Ist es möglich zwischendrin noch einmal in eine andere Wohnung umzuziehen, bevor man in das neue Haus einzieht?

    Danke und beste Grüße
    Michael

  2. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Baukindergeld

    Jo danke, aber da steht nichts über einen mehrmaligen Umzug drin.

  4. Avatar von luhega
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    Standard AW: Baukindergeld

    Muss die erste selbst genutzte Immobilie sein

  5. Avatar von Fly
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    Standard AW: Baukindergeld

    nicht die erste, sondern die einzige. Wer sein vorheriges Eigentum rechtzeitig verkauft, bekommt trotzdem Baukindergeld.

  6. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Baukindergeld

    Jo danke, aber da steht nichts über einen mehrmaligen Umzug drin.
    Weil es nicht relevant ist.

    Da stehen alle Informationen, die für die Beantwortung deiner Fragen notwendig sind.

    Du kannst auch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags 90 mal umziehen, das ist nicht relevant. Wichtig ist, dass du dann irgendwann in dem dort angegebene Zeitraum einziehst und die Immobilie selbst nutzt und es zudem die einzige in deinem Eigentum ist.

  7. Avatar von luhega
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    Standard AW: Baukindergeld

    Was wird gefördert?
    Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in
    Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in
    Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

  8. Avatar von MuellerMichael
    MuellerMichael ist offline
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    Standard AW: Baukindergeld

    Zitat Zitat von Batman_BU
    Weil es nicht relevant ist.

    Da stehen alle Informationen, die für die Beantwortung deiner Fragen notwendig sind.

    Du kannst auch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags 90 mal umziehen, das ist nicht relevant. Wichtig ist, dass du dann irgendwann in dem dort angegebene Zeitraum einziehst und die Immobilie selbst nutzt und es zudem die einzige in deinem Eigentum ist.
    Das wollte ich wissen, danke .
    Nur weil es dort nicht steht, heißt es noch lange nicht, dass es nicht doch irgendwo eine Regel gibt

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