Hallo, ca. 1 Jahr nach einem Pfandtausch schreibt mich meine Bank an, dass die Sicherungsvereinbarung für die zu Ihren Gunsten eingetragene Grundschuld noch unvollständig ist. Ich habe nachgesehen und festgestellt, dass ich diese überhaupt nicht unterschrieben und mit den übrigen Unterlagen eingesendet habe. Trotzdem ist der Pfandtausch (wider Erwarten sehr problemlos und angenehm unbürokratisch) über die Bühne gegangen. Jetzt frage ich mich, ob dies für mich von Nach- oder Vorteil wäre, diese Sicherungsvereinbarung nicht abzuliefern. Kann mir hier irgendjemand etwas zu dem Thema sagen? Vielen Dank!