Rente aufstockung

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Rente aufstockung

    wenn jemand rentner geworden ist, seine rente aber unter existenzminimum liegt, z.B. nur 600,-
    aber seine frau hat einkommen. (oder man/frau umgekehrt)

    hat er anspruch auf grundsicherung, oder wird das einkommen seiner frau für die berechnung der minimum mit einbezogen ?

  2. Avatar von Birgit
    Birgit ist offline

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    Standard AW: Rente aufstockung

    Einkommen der Frau wird miteinbezogen

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