KFZ-Schaden

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  1. Avatar von Egon9021
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    Standard KFZ-Schaden

    Hallo zusammen,

    bei einem Sturmschaden vor ein paar Wochen ist ein Baum auf mein Auto gefallen. Meine Versicherung sagte mir, ich soll einen Kostenvoranschlag einholen. Dieser wurde dann an die Versicherung gesendet. Nachdem ich wissen wollte wann das Geld auf mein Konto ist, sagte mir die Versicherung, wenn ich das Geld auf meinem Konto haben möchte wird eine Kürzung des ausgezahlten Betrages vorgenommen. Die nennen es: „nicht erstattungsfähige Lohnkosten“ i.H.v. 1003,12 Euro. Weiß jemand ob das rechtens ist oder wollen die mich „übers Ohr hauen“?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Egon

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: KFZ-Schaden

    Vermutlich ist der Großteil der Summe die Umsatzsteuer und eventuell die Selbtbeteiligung. Die UST wird nur erstattet, wenn tatsächlich eine Rechnung vorliegt und die Umsatzsteuer als Vorsteuer nicht abzugsfähig ist. Das ist so auch rechtens.
    Eventuell sind auch noch Positionen auf dem Kostenvoranschlag, die von der Versicherung in der Höhe und in der Art nicht übernommen werden.
    Angenommen die Werkstatt schreibt (weil der Besitzer ein guter Freund von dir ist) einen Stundensatz von 150€ auf den Kostenvoranschlag, dann wird trotzdem nur die üblichen Stundensätze bzw. die Vorgabesätze der Versicherung abgerechnet. Da ist es recht eindeutig.
    Wenn aber die Vertragswerkstätten alle 75€/h verlangen, aber die Versicherung erstattet nur 60€, dann ist das sicherlich strittig.
    Genauso wird gekürzt, wenn Positionen mit drauf stehen, die nichts mit dem Schaden zu tun haben, sondern unter Verschleiß fallen. Als Beispiel fällt mir da Öl beim Ölwechsel ein, auch wenn der Ölwechsel vielleicht aufgrund der Werkstattleistung notwendig ist.
    Strittig sind bei uns in der Werkstatt oft auch die Höhe der Mietwagenkosten. Wenn der nicht in Anspruch genommen wird, gibt es wenn ich mich recht entsinne irgendwelche Pauschalen. Da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher.

    Insgesamt ist es nicht ungewöhnlich, dass die Versicherungen kürzen, manches zu Recht, aber einiges auch zu Unrecht.

  3. Avatar von Egon9021
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    Standard AW: KFZ-Schaden

    Hallo tneub,

    danke erstmal für deine Antwort. Ich glaube ich muss etwas konkreter werden. Den Kostenvoranschlag habe ich bei Mercedes Lueg eingeholt, also alles seriös und korrekt. Der Gesamtbetrag ist knapp 4000,- Euro. Dann hat die Versicherung die Mehrwertsteuer abgezogen und die Selbstbeteiligung i.H.v. 500,- Euro liegen wir bei ca. 2700,- Euro. Anstatt mir diesen Betrag auszuzahlen, sagen die wegen nicht erstattungsfähige Lohnkosten nur noch 1700,- Euro auszahlen. Das ist jetzt mein Problem, was ich habe, dass die nach Steuer und Selbstbeteiligung, nochmal 1000 Euro abziehen. Evtl. kannst du mir jetzt mit diesen Infos, einen konkreteren Rat geben.

    Danke im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Egon

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: KFZ-Schaden

    Mercedes Lueg hört sich nach meiner alten Heimat an

    Da ich nur auf Buchhaltungsseite im Autohaus etwas damit zu tun habe (und das auch nur begrenzt), kann ich natürlich nicht sagen, was passiert, wenn jemand das Auto nicht reparieren lässt.
    Warum nur die Teilekosten und nicht die Lohnkosten erstattet werden sollen, ist mir völlig unklar und eigentlich auch nicht logisch.

    Auch wenn ich die Frage auch mit den Information nicht beantworten werden können, wäre vielleicht für andere noch interessant, ob es sich um einen Vollkaskoschaden oder einen Teilkaskoschaden handelt und ob es ein Totalschaden ist? Gibt es ein Abrechnungsschreiben der Versicherung dazu?
    Hast du einen Versicherungsvertreter, der dir das eventuell erläutern kann?

  5. Avatar von Egon9021
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    Standard AW: KFZ-Schaden

    Hallo,

    es ist ein Teilkaskoschaden. Es sind ein 2-3 Beulen und ein paar „Schrammen“. Ein Abrechnungsschreiben hab ich nicht. Der Versicherungsvertreter sagt: „Wir gehen davon aus, dass Sie den Schaden nicht bei Mercedes Lueg regulieren lassen, deshalb müssen wir den Stundenlohn kürzen.“

    Evtl. weiß jmd. anderes etwas mehr, trotzdem danke nochmal.

    Egon

  6. Avatar von tneub
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    Standard AW: KFZ-Schaden

    Also haben die nicht die kompletten Lohnleistungen, sondern nur die Stundensätze gekürzt.
    Meist haben freie Werkstätten oder der "Beulendoktor" günstigere Stundensätze als die Vertragswerkstätten und das ist dann der Ansatzpunkt für die Versicherungen.
    Insbesondere bei älteren Autos außerhalb der Garantiezeiten wird das wohl gern versucht.
    Der Gegenbeweis wäre z.B. wenn du deinen Service immer in der Vertragswerkstatt machen lässt.
    Vielleicht hast du aber auch in deinen Vertragsbedingungen eine Werkstattbindung vereinbart.

  7. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: KFZ-Schaden

    Egon,

    sorry, aber das ist halt so eine "Bauernschläue", um letztlich die Versicherung zu schädigen. Also du holst das teuerste Angebot ein und willst das erstattet haben. Wenn du es wirklich reparieren lassen willst, dann irgendwo in einer freien Werkstatt und den Rest schiebst du in die eigene Tasche. Sorry, so dumm sind Versicherungen halt nicht.

    1. Du kannst das bei Mercedes machen lassen und die Versicherung übernimmt die Rechnung. Dein Problem, du hast nichts davon.

    2. Du willst Geld von der Versicherung und selbst entscheiden, ob du den Schaden reparieren lassen willst und wenn ja, dann willst du die Werkstatt aussuchen d.h. eine "Billiglösung" im Vergleich zu Mercedes. Dann wird dir die Versicherung auch nicht die Mercedes Lohnkosten erstatten, sondern eben einen Durchschnittssatz bzw. üblichen Stundensatz eines Automechanikers bei einer freien Werkstatt.

    Sorry, aber so wie ich es verstehe willst du die Versicherung "abzocken" und wunderst dich warum sich diese nicht abzocken lassen will...

  8. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: KFZ-Schaden

    Evtl. hat Deine Autoversicherung auch "Vertragswerkstätten" an die sie Dich verweisen können und rechnen mit deren Stundensätzen ?

    Hatte ich eben erst in meiner freien (!) Werkstatt eine Diskussion mitbekommen, wo ein Kunde zu einer anderen, von seiner Versicherung vorgeschriebenen Werkstatt fahren musste....

  9. Avatar von tneub
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    Standard AW: KFZ-Schaden

    @STGe1973

    Ich gehe mit deiner Argumentation größtenteils mit, denn letztendlich zahlt den Schaden jeder über seinen Versicherungsbeitrag mit. Deshalb soll der Schaden ersetzt werden, aber keine Bereicherung erfolgen.
    Allerdings finde ich den Unterschied zwischen 3200€ und 2200€ (netto vor Selbstbeteiligung) schon recht krass. Das wären fast 50% niedrigere Stundensätze/AW Sätze (wenn die Rechnung nur aus Lohnleistung besteht). Sind noch Materialkosten enthalten, dann ist die Reduzierung noch höher.
    Insofern wäre das Abrechnungsschreiben mit den Stundensätzen/AW Sätze im Vergleich zum Angebot interessant.

    @Egon
    Welche AW Sätze stehen den nauf dem Angebot von Lueg?

  10. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: KFZ-Schaden

    tneub,

    die Zahlen kann ich nicht einschätzen, weil ich mich in der Autobranche wirklich überhaupt nicht auskenne. Mir geht es eher um die grundsätzliche Vorgehensweise...

    Wenn ein Schaden entstanden ist, dann soll die Versicherung diesen Schaden decken. Entweder die Reparatur oder den Wertverlust durch den Schaden, wenn der Eigentümer das Geld haben will. Aber es ist nicht Aufgabe der Versicherung den Schaden zu begleichen und dann noch dem Eigentümer die Summe x als "Taschengeld" zu erstatten.

    Letztlich ist das doch das Prinzip, nach dem hier vorgegegangen werden soll: Teuerste Angebot holen und das soll die Versicherung bitte voll erstatten. Dann in eine freie Werkstatt gehen, den Schaden billig reparieren lassen und den Rest "einschieben". Sorry, diese "Abzockmentalität" finde ich absolut nicht ok.

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