Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsangebot

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  1. Avatar von Davodi
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    Beitrag Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsangebot

    Guten Tag zusammen.

    Seit längerer Zeit bin ich zusammen mit meiner Frau auf der Suche nach einem Eigenheim, was im Raum Köln nicht unbedingt leicht zu finden und finanzieren ist.
    Jetzt haben wir endlich ein passendes Eigenheim gefunden, welches die Verkäufer auch an uns verkaufen möchten. Jetzt haben wir bis morgen Abend Zeit bei der Maklerin gegen eine Gebühr von 1000 € eine Reservierung zu veranlassen.

    Da wir schon länger auf der Suche sind, haben wir schon des Öfteren bei einem großen Vermittler uns Angebote eingeholt, welche bis jetzt immer annehmbar gewesen sind.
    Das jetzige Angebot kommt mir jedoch sehr teuer vor, zumal auch keine KfW-Finanzierung eingebunden worden ist.
    Bevor wir die Reservierungsgebühr zahlen, würde ich deshalb gerne vom Forum eine Einschätzung des Angebotes und der Gesamtsituation bekommen.

    Zu uns:
    Ehepaar, ein Kind, Einkommen (Berufssoldat) 4.800 € inkl. KG, Ehefrau arbeitssuchend (mögliches spätere Gehalt der Ehefrau wird und soll nicht berücksichtigt werden), Eigenkapital für die Finanzierung 20.000 €

    Objekt:
    Reihenmittelhaus, KP 369.000 €, 52.000 € NK (Makler, Notar, Grunderwerbssteuer)

    Finanzierungsangebot:

    1. DSL Bank, Darlehensbetrag 350.500 , 20 Jahre Sollzins , 1,75 % Sollzinssatz , mtl. Rate 1095,31
    2. Hanseatic Nachrangdarlehen, Darlehensbetrag 51.500 , 10 Jahre Sollzins , 5,89 %Sollzinssatz , mtl. Rate 431,74

    Gesamtrate 1527 €

    Ich empfinde das Angebot insgesamt als zu teuer.
    Was haltet ihr von diesem Vorschlag ?

    Vielen Dank im Voraus!

  2. Avatar von Tomek0815
    Tomek0815 ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Zitat Zitat von bruno68
    An Davodi,

    Deine Fragen wegen den Gebühren finde schon Grotesk. Es ist erstaunlich das sich Menschen wie Sie, als Soldat Hals über Kopf sich überschulden müssen! Wofür? sie wissen genau das Soldaten, Beamte wegen Überschuldung aus den öffentlichen Dienst entlassen werden können! Trotz Beamtentum, wegen Emfänglichkeiten und Erpressbarkeit!

    Ich glaube auch davon aus dass Sie nicht gerne ins Ausland wollen, so wie etwa der Abenteuerurlaub in Mali oder gar Afghanistan für die nächsten 2 Jahre.

    Erstens was für Auffällt ist in ihren ersten Schreiben, Ihr Aussage Sie Beamter und ihre Ehefrau eine arbeitsuchende Hausfrau! Demnach haben Sie die Steuerklasse III, gegenwärtig ihre Ehefrau keine Steuerklasse! Aber wenn sie zukünftig arbeiten gehen wird wird sie die Steuerklasse V haben! Was regelmäßig jährlich zu einer Steuernachzahlung führen wird und wenn Sie dann noch in Jan/Feb. die Beiträge für die Versicherungsbeiträge bezahlen, ja dann dürfte der am Rest des Geldes der Monat sehr sehr lang sein.

    Sie haben jetzt noch den jährlichen Freibetrag von 9.000 € auf ihre "gemeinsame Steuerkarte"! Wenn aber ihre Ehefrau anfängt zu arbeiten, entfällt dieser Freibetrag da Sie selbst bis 24.000 € dazu verdient! Und die Belastung darf nicht über 50 % liegen! (10 % Rente, 10 % GKV, PVN, 5 % Alu, Kist.)

    Bedenken sie auch wenn ihre Frau eine Tätigkeit aufnimmt, fällt sie aus der 70 % Beihilfe des Bundes heraus und wird voll sozialpflichtig!

    Wie erkennen werden führt die steuerliche Kombination 3/5 zu einer laufend zu niedrigen Steuerlast führt! Aber am Ende des Steuerjahres was mit einer erheblichen steuerlichen Ballung (Steuer und Versicherungsbeiträge) mit sich bringt, da auch gleichzeitig die Steuervorauszahlung für die Folgejahre festgesetzt wird!

    Denn hochselbsterschuldete Beamte, bleiben keine Beamte! Dafür sorgen sich schon die zuständigen Stellen, wie der S 3 im Stab des Bataillon, der neue Kollege "MAD", gegenüber sitzend im Büro!

    Hier hilft nur der Gang zum Steuerberater, um der Klärung der Besteuerung eingehend zu beraten! Damit Sie wissen, was am Ende verbleibt!

    So setzt die Pfändungsfreigrenze 2019: Der Mehrbetrag über 3 613,08 EURO ist voll pfändbar, 3 610,00 bis 3 613,08 für 3 Personen weitere 696,29 € pfängungsfähig!
    demnach EK 4.800 € - 3612 € = 1.188 € plus 696 ergibt ein pfändungsfähiges Einkommen 1.884 €, nach den Anhang "PfändfreiGrBek_2019" (Fundstelle: BGBl. I 2019, 444 - 462)

    Des weiteren halte ich eine Finanzierung jenseits der 40 % vom Einkommen, als gesetzlich unzulässig!
    Denn es fehlen die Kosten der zwingenden Gebäudeversicherung und der Todesfallversicherung, ohne Unterversicherung!
    Faustregel: 4.800 €, abzüglich 40 % = 1.920 €

    In ihren Fall wird die Faustformel zu ungenau!

    In ihren Fall müsste mit einen Beleihungsauslauf von 120 % ausgegangen werden!
    Bei 402.000 € Darlehn liegt bei monatlich Sparrate 804 € Zinsen 603,00 € = 1.407 € für 14 Jahre, 10 Monate fest, danach 1.809 € für 14 Jahre 3 Monate fest. Restschuld 0 € Zinskosten ca. 157.300 € für 29 Jahre 1 Monat!
    Bei 402.000 € Darlehn liegt bei monatlich Sparrate 654 € Zinsen 670,00 € = 1.323 € für 15 Jahre! Restschuld 264.000 € Gegenfinanzierung noch nötig!

    Sie sollten sich erst mal mit den Thema Hauskauf/bau eingehend befassen, gerade als Berufssoldat (deren wirtschaftlichen Folgen!), bevor sie sich in waghalsige Finanzierungen einlassen, die ihre Karriere vorzeitig beendet!

    Sie müssen auf eine unterhalb 100 % Finanzierung runter, sonst wird es richtig eng!

    bruno68

    Tut mir ja leid, dass ich es so sagen muss, aber selten so einen Blödsinn bzgl. Beamter und Überschuldung gehört - insbesondere anhand des TE‘s.

    Wenn überhaupt müsste TE in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig sein und eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 oder höher haben.
    Und dann (und das ist noch viel relevanter) müssten die Schulden so hoch sein, dass der TE dadurch erpressbar oder angreifbar wäre oder sich das Geld bei dubiosen Kredithaien geliehen haben. Denke nicht das die DSL- oder Deutsche Bank hierzu zählen. Hinzu kommt, dass das Haus einen Gegenwert darstellt und nicht, wie zum Beispiel im Fall von Spielsucht, das Geld verpufft ist. Auslandseinsatz ist auch eher positiv als negativ anzurechnen. Du glaubst gar nicht wieviele Soldaten oder Beamte durch so eine Auslandsverwendung mal eben ihr Haus abzahlen. Und bevor das Gefahrenargument komm: der geringste Teil der Truppe fährt im Krisen- und Gefahrengebiet aus dem Feldlager raus. Für etwaige Risiken gibts auch eine RLV...
    Folgt man deiner Meinung müsste ja jeder Beamte oder Soldat sein Haus in bar kaufen, um seinen Job nicht zu gefährden.

    Lass dir also was das angeht, lieber TE, diesbezüglich keinen Bären aufbinden.

    Im Übrigen fallen Themen der militärischen Sicherheit ins Aufgabengebiet des S2. Wüsste nicht was S3 damit zu tun hat.

  3. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Zitat Zitat von bruno68
    Sie haben jetzt noch den jährlichen Freibetrag von 9.000 € auf ihre "gemeinsame Steuerkarte"! Wenn aber ihre Ehefrau anfängt zu arbeiten, entfällt dieser Freibetrag da Sie selbst bis 24.000 € dazu verdient! Und die Belastung darf nicht über 50 % liegen! (10 % Rente, 10 % GKV, PVN, 5 % Alu, Kist.)

    Bedenken sie auch wenn ihre Frau eine Tätigkeit aufnimmt, fällt sie aus der 70 % Beihilfe des Bundes heraus und wird voll sozialpflichtig!

    Wie erkennen werden führt die steuerliche Kombination 3/5 zu einer laufend zu niedrigen Steuerlast führt! Aber am Ende des Steuerjahres was mit einer erheblichen steuerlichen Ballung (Steuer und Versicherungsbeiträge) mit sich bringt, da auch gleichzeitig die Steuervorauszahlung für die Folgejahre festgesetzt wird!
    @ Bruno68

    Willst Du jetzt allen Ernstes damit ausdrücken, dass der TE, wenn seine Frau anfängt zu arbeiten, weniger Geld hat als jetzt ?

  4. Avatar von Davodi
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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Zitat Zitat von Tomek0815
    Lass dir also was das angeht, lieber TE, diesbezüglich keinen Bären aufbinden.
    Mache ich nicht, dafür bin ich lange genug dabei ;-)

    Wenn ich mit 3.000 € die mir bleiben würden kein finanziell geordnetes Leben mehr führen kann, dann frage ich mich, wie ein Großteil der deutschen Bevölkerung ihr Leben finanziert bekommt.

    Wir haben jetzt die Reservierung durchgeführt und werden in den kommenden zwei Wochen alle Angebote aus- und bewerten.

    Weil die Frage nach weiteren Verbindlichkeiten schon mehrfach gestellt worden ist: Wir haben keinerlei Verbindlichkeiten. Bis jetzt haben wir immer alles bar bezahlt, inkl. Autos etc.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Es müssen in der Kostenplanung auch Modernisierungen berücksichtigt sein, sonst lassen sich bei der DSL Bank die 1,75% nicht darstellen.

    Sowohl die DSL Bank Kondition ist um 0,1%-0,15% zu senken, als auch die Hanseatic Bank Kondition um 0,5%.

    Die Deutsche Bank wird das Vorhaben so nicht realisieren wollen.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Herr Mueller,

    Ihre Frage:"Willst Du jetzt allen Ernstes damit ausdrücken, dass der TE, wenn seine Frau anfängt zu arbeiten, weniger Geld hat als jetzt?"

    Da habe ich nicht gemeint, sondern dass das Gesamteinkommen in der Steuerklassenkombination 3/5 zu einer latenten Steuernachzahlungspflicht führt! Insbesondere nach dem ersten Jahr wenn die gemeinsame Zusammenveranlagung durch geführt wird!

    Aktuell sieht das doch so aus:

    Ehemann 70.000 € St. Klasse 3 / Ehefrau 0 € , St. Klasse 0 = 4.800 € Netto

    gemeinsame jährliche Einkommenssteuererklärung
    Ehemann 35.000 € St. Klasse 3 / Ehefrau 35.000 € , St. Klasse 3 mit Ehegattensplitting max. Steuerersparnis gegenüber einen Single, ca. 9.000 € 70.000 € EK 13.908 € Steuer......764,94 € Soli
    Grundtabelle 2018.............................................. .................................................. .................................................. .................................................. .......................70.000 € EK 20.778 € Steuer...1.142,79 € Soli
    Zukünftig sieht es so aus:
    Ehemann 70.000 € St. Klasse 3 / Ehefrau 24.000 € , St. Klasse 5 = 4.800 € Netto plus 1.200 € Netto monatliches Gehalt ................................................94.000 € EK 22.314 € Steuer....1.138,27 € Soli
    Grundtabelle 2018.............................................. .................................................. .................................................. .................................................. .......................94.000 € EK...30.858 € Steuer....1.697,19 € Soli
    gemeinsame jährliche Einkommenssteuererklärung neu
    Ehemann 47.000 € St. Klasse 3 / Ehefrau 47.000 € , St. Klasse 5, fällt einen der Unterschied auf? Nein? Der Unterschied? Die Ehefrau hat bei der gemeinsamen Steuerveranlagung 23.000 € nicht nach Steuerklasse 5 versteuert!
    siehe auch https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst...ormekst.xhtml?
    Und führt zu einer jährlichen Steuernachzahlung und einer möglichen unterjährigen Steuervorauszahlung! Mehr habe ich nicht gesagt! Mein Rat war:"Das man mit den Steuerberater darüber dies ausgiebig bespricht!
    Ob 3 /5 alternativ nicht 4/4 als Steuerklasse, die bessere Wahl ist!

    Und damit wird es sichtbar dass im 1.Quartal eines Jahres es zu einer Ballung von Ausgaben kommt! Zins und Tilgung, Versicherungen für- Gebäude-, Hausrat-, Haftpflicht für Privat-, Auto-, Todesfall, Kfz-Steuer. ¼ jährliche Steuer und Abgaben an die Stadt!
    Geht man davon aus das bei den Kindern die Versicherbarkeit über die freie Heilfürsorge nicht mehr möglich und gleichzeitig eine Mitversicherung über der Mutter ausgeschlossen ist, sollte man auch lieber vorher klären!
    Meinungen zählen nicht, nur der bestandskräftige Bescheid einer Krankenkasse gilt!

    Bruno68

  7. Avatar von Davodi
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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Danke für Ihren Hinweis zur Einkommenssteuer.
    Sie haben diesbezüglich nicht ganz unrecht. Wir mussten bereits, auch als meine Ehefrau berufstätig gewesen ist, ca. 500-700 € nachzahlen. Diesbezüglich werden wir uns um die Steuerklasse kümmern, wenn meine Ehefrau wieder arbeitet und wir Ihr Einkommen kennen.
    Bezüglich Ihrer Rechnung stelle ich mir die Frage, ob Sie nicht statt der Grundtabelle die Splittingtabelle hätten nehmen müssen.

    Da dieses jedoch nichts mit meiner eigentlichen Frage zu tun hat, sollten wir es dabei belassen.

  8. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Ach Bruno68. Keine Ahnung haben, aber überall mitreden wollen.

    Nur um mal paar Fehler aufzuzeigen:

    Zitat Zitat von bruno68
    Grundtabelle 2018.............................................. .................................................. .................................................. .................................................. .......................94.000 € EK...30.858 € Steuer....1.697,19 € Soli
    1.) Du verwendest bei der Einkommensteuer für Eheleute die Grundtabelle, statt der Splittingtabelle.
    2.) Du setzt Bruttobeträge vom Lohn mit dem zu versteuernden Einkommen gleich, was völlig schwachsinnig ist. Da du Werbungskosten, Sonderausgaben, AGB usw. gar nicht kennst, kannst du den Einkommensteuerrechner gar nicht verwenden. Das funktioniert nur näherungsweise über die Lohnsteuertabellen (Berechnung siehe unten)


    Zitat Zitat von bruno68
    Und damit wird es sichtbar dass im 1.Quartal eines Jahres es zu einer Ballung von Ausgaben kommt!
    3.) Wo an deiner Steuerberechnung sichtbar wird, dass es zu einer "Ballung der Ausgaben komm, bleibt offen.

    Zitat Zitat von bruno68
    Herr Mueller,
    Zins und Tilgung, Versicherungen für- Gebäude-, Hausrat-, Haftpflicht für Privat-, Auto-, Todesfall, Kfz-Steuer. ¼ jährliche Steuer und Abgaben an die Stadt!
    4.) Die Darlehensannuität kommt monatlich, die 1/4 jählichen Steuern und Abgaben kommen jedes Quartal und nicht nur im 1., bei einer Steuernachzahlung wird kaum einer die Steuererklärung übereiffrig im 1. Quartal erledigen, also bleiben nur noch die Versicherungen und die KFZ Steuer. Nur meine Versicherungen, KFZ Steuer usw. verteilen sich trotz Jahreszahler übers ganze Jahr, woher weißt du dass beim TE alles im Januar abgebucht wird?



    Zu der Berechnung:

    Kannst gern mal den Brutto Netto Rechner zur Überprüfung anwerfen:

    Jahresbrutto 70000 bei Steuerklasse 3 ergibt 10204€ Steuer zzgl. Soli
    Jahresbrutto 24000 bei Steuerklases 5 ergibt 4962 € Steuer zzgl. Soli
    Steuervorauszahlung 15204 zzgl. Soli

    Jahresbrutto 70000 bei Steuerklasse 4 ergibt 15995€ Steuer zzgl. Soli
    Jahresbrutto 24000 bei Steuerklases 4 ergibt 2165 € Steuer zzgl. Soli
    Steuervorauszahlung 18160 zzgl. Soli


    Wäre das Einkommen gleich verteilt und die Steuerklasse 4 gewählt ergibt sich bei 47.000€ Einkommen eine Steuer von 7.981€
    Steuervorauszahlung 15962 zzgl. Soli.


    In Summe wären also bei der Steuerklasse 3/5 gegenüber gleich verteiltem Einkommen und der Steuerklasse 4/4 rund 760€ weniger vorausgezahlt worden.
    Dagegen würde mit dem Gehalt von 70T€ und 24T€ in der Steuerklasse 4/4 mindestens 2200€ zuviel vorausgezahlt.
    Da in der Regel die Einkommensteuer (ohne weitere Einkünfte) bei gleichen Einkünften und der Steuerklasse 4/4 von der Lohnsteuervorauszahlung abgedeckt ist, ergibt sich bei der 3/5 eine maximale Nachzahlung in Höhe der 760€. Sollten noch weitere Werbungskosten vorliegen, reduziert sich die Nachzahlung nochmal.
    Klar ist es besser, wenn man keine Steuernachzahlung hat, aber warum der TE bei deiner Empfehlung zur 4/4 hier in der Höhe in Liquiditätsvorleistung gehen soll, bleibt wohl dein Geheimnis.


    Im Übrigen:
    Sofern die Frau Arbeitslosengeld bekommt, dürfte auch jetzt schon eine Nachzahlung bei der Einkommensteuer vorliegen, da das ALG dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

  9. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    ...bin mir nicht so ganz sicher, ob die gängigen Lohnsteuerrechner bei Berufssoldaten funktionieren...

    Abgesehen davon überlese ich die Tapeten von Bruno regelmäßig, weil das einfach zu viel zusammenhangloser Unsinn ist.

  10. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Zitat Zitat von Batman_BU
    ...bin mir nicht so ganz sicher, ob die gängigen Lohnsteuerrechner bei Berufssoldaten funktionieren...
    Stimmt, dort ist ggf. die besondere Lohnsteuertabelle zu verwenden.


    Zitat Zitat von Batman_BU
    Abgesehen davon überlese ich die Tapeten von Bruno regelmäßig, weil das einfach zu viel zusammenhangloser Unsinn ist.
    Mache ich auch meistens, da überlasse ich das den Experten die Beiträge auseinanderzunehmen. Aber hier mußte ich einfach das Richtig stellen.
    Auch wenn ich schon längere Zeit keine Einkommensteuererklärungen mehr erstelle und das Personalbüro nur begrenzt in meinen Zuständigkeitsbereich fällt, ist aus Praxis, Aus- und Weiterbildung noch soviel Restwissen vorhanden, dass ich diesen groben Unsinn nicht stehen lassen kann.

  11. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Wir haben seit Jahren 3/5, bei einer Verteilung von ca. 72.000EUR/28.000 EUR und haben noch nie (!) nachgezahlt, da ja wie schon geschrieben wurde, auch andere Faktoren bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, die oft nicht als Freibetrag vorher eingetragen wurden.

    Bei uns:
    Kinderbetreuungskosten 5.000 EUR
    Entfernungspauschale 1.300 EUR
    Home-Office 1.250 EUR
    Altersvorsorgebeiträge
    usw.

    Unsinn schreiben, der niemanden schadet ist eine Sache, aber solch falsche und undifferenzierte Dinge posten, da hörts auf.....

  12. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    An HerrnMüller,

    es ist schon recht interessant! in wie weit hier etliche lesen und verstehen können! Meine Modellrechnung bezog sich nur auf ein zu versteuernes Einkommen in Höhe 70.000 € / 94.000 € für Ehepaare und unterhalb dieser Zeile habe Ich des weiteren die Steuern für unverheiratete, mit der gleichen Einkommenssumme hingeschrieben!
    Mehr nicht! Aus den beiden Ergebnissen konnte man ersehen, das bei verheirateten die Steuerlast in der Summe zwischen 6.000 und 8.000 € geringer ist! Folgerichtig war die Angaben die in "Fett" geschrieben sind die Zahlen auf den Steuern zu zahlen sind!

    Die Berechnung über das zu versteuerte Einkommen wurde mit den öffentlich zugänglichen Programm des Bundesministerium für Finanzen errechnet! Scheinbar "glauben" hier einige das es für Beamte andere Steuerlasten gibt!

    Sie schreiben hier das Sie jährliche Fixkosten von 7.550 € haben. Weitere Kosten wären hier möglich: 2 mal Riester mit 2.000 € oder Rürupp mit bis zu 44.000 €?

    Gehe ich von einen Steuersatz 48 % aus 7.550 € mal 48 % = 3.624 € Steuergutschrift
    Gehe ich von einen Steuersatz 48 % aus 4.000 € mal 48 % = 1.920 € Steuergutschrift, abzüglich 350 € Riesterzulage = 1.570 € Steuergutschrift!
    Demnach verzichten sie jährlich, aufgrund der Kombination 3/5 der Steuerklassen, auf mindestens ca. 5.200 € Steuererstattung! Also auch eine Art von Steuernachzahlung von monatlich 430 €!
    Ihr Finanzamt hat bestimmt deshalb eine Vormerkung in der laufende Besteuerung eingesetzt mit der Folge auf den Verzicht der Steuervorrauszahlung! Grund: Hohe Beträge, die steuerlich absetzbar sind!

    Deshalb ist als Darlehnsvermittler sehr wichtig auch mal in die geforderte Steuererklärung bei Kunden rein zuschauen!
    Da selbst das Nettoeinkommen nur eine bedingte Aussagekraft hat, es gehen ja davon die privaten Versicherungsbeiträge, private Altersvorsorge, Leasingraten,... noch abzuziehen sind!
    Ergo, gilt die Aussage:"Ich habe Netto 4.800 €, nichts aus!" Erst wenn in diesen Zusammenhang mit den Bescheid der Steuererklärung, ergibt dies ein richtiges korrigiertes Bild! Dass aus den 4.800 € könnten wegen der hohen Nebenbelastungen, statt der genannten Summen, eine Summe von weniger als 4.000 € monatlich sein!

    Jede Risk Abteilung eines Gläubigers, ist gesetzlich dazu verpflichtet, so zu verfahren! Deshalb werden weniger als 40 % aller Anfragen auf Darlehn positiv beschieden!

    Noch Fragen?

    bruno68

  13. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Zitat Zitat von bruno68
    Noch Fragen?
    Nein, denn Dein Kauderwelsch verstehe ich nicht.....
    Ich habe hier doch nicht alle absetzbaren Beträge genannt, keine Spenden usw.

    Die Wahl der Steuerklasse beeinflußt doch nur die Vorauszahlung, nie aber die Endabrechnung.

    Und ich weiß auch nicht, warum Du hier mit unverheirateten anfängst, der TE ist doch verheiratet.

  14. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Ach Brüno,

    selbstverständlich sind die Steuersätze die gleichen wie bei einem Arbeitnehmer. Ist denn jeweils bei einem Arbeitnehmerlohn von 75.000€, einem Sold von 75.000€ Sowie einem Beamtenbezug von 75.000€ Im Ergebnis der gleiche Nettobetrag auf dem Konto?
    Vermutlich nicht... darum geht es. Deswegen ist der normale Lohnsteuerrechner vielleicht nicht ganz so perfekt passend.

    Mit „scheinbar“ hast du also schon das richtige Wort gewählt.

    Achso, ja, Fragen: woher kommt die Zahl 40%? Gibt es da ne verlässliche Quelle?

  15. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    An Batmann_BU,

    was wird nicht verstanden?

    Das mit den Lohnsteuerrechner? Nun gut bisher hat das BMF nur folgende Steuerrechner heraus gebracht:
    Formel nach §32a EStG

    Alternative zu versteuerndes Einkommen Formeln
    a) bis 9.168 Euro................................. ESt = 0
    b) von 9.169 Euro bis 14.254 Euro ESt = (980,14 * y + 1.400) * y
    y = (zvE - 9.168) / 10.000
    c) von 14.255 Euro bis 55.960 Euro ESt = (216,16 * z + 2.397) * z + 965,58
    z = (zvE - 14.254) / 10.000
    d) von 55.961 Euro bis 265.326 Euro ESt = 0,42 * zvE - 8.780,9
    e) ab 265.327 Euro ESt = 0,45 * zvE - 16.740,68

    Splitting - Verfahren §32a Absatz 5 EStG

    Bei Ehegatten, die nach dem §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34 c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommen nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren).

  16. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    ach Bruno, egal. Was nützen allgemeine Tabellen in einem besonderen Fall wie diesem? Genau, relativ wenig. auf die übrigen Fehler hat tneub ja bereits aufmerksam gemacht.
    Das war übrigens der Punkt, auf den ich angespielt habe.
    Aktuell sieht das doch so aus:

    Ehemann 70.000 € St. Klasse 3 / Ehefrau 0 € , St. Klasse 0 = 4.800 € Netto

    Nochmal, woher kommt die Zahl <40% Annahmequote bei Darlehen?

  17. Avatar von Aipnos
    Aipnos ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Zitat Zitat von Batman_BU

    Nochmal, woher kommt die Zahl <40% Annahmequote bei Darlehen?
    wenn man keine Ahnung hat, und bei der falschen Bank Antrag macht ))

    wenn man gut Ahnung hat, und sowohl "Wert der Immobilie" wie auch alle Szenarien durchspielt (nach Zinsbindungsende/im Rentenalter) etc. dann liegt die Annahmequote bei über 90%!

  18. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Vermutlich wird der Beamte (egal ob Soldat oder nicht) mehr Steuren zu zahlen haben als der Arbeitnehmer, da Ersterer ja keine Sozialabgaben bezahlt und somit ein höheres, zu versteuerndes Einkommen vorweist.

    Und grundsätzlich:
    Wenn mir nicht bewusst ist und ich nicht geplant habe, wann welche Versicherungen abgebucht werden, sollte ich von einer Immobilienfinanzierung in Höhe mehrerer Hunderttdausende EUR die Finger lassen, Das sind Basics im Leben.

    In unserem Haushlatsbuch sind sämtliche fixen Zahlungstermin über das Jahr hinweg erfasst. Da gibt es keine Überraschung, da ich heute sehe, was im November an Gehalt + Kindergeld reinkommt und was fix an Zahlungne rausgeht.

  19. Avatar von Aipnos
    Aipnos ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    naja, steuerlich ist es eher so, dass Beamte mit kleinerem "brutto" mehr netto haben, als Angestellte.

    Faustformel:
    Beamte braucht 30.000 EUR brutto im Jahr, und auf das gleiche zu kommen, wie ein Angestellter mit 40.000 EUR brutto. Ein Selbständiger braucht da schon 50.000 EUR brutto, da er bei den Sozialabgaben beide Teile (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) tragen muss.
    somit zahlen faktisch Beamte hier am wenigsten Steuern, obwohl die das gleiche an nettoeinkommen haben, wie ein Selbständiger, da hier gut 60% mehr verdient (und entsprechend mehr an Steuern zahlen muss).

    von daher..

    und klar, mit einem Haushaltsbuch kann man alles schön steuern und sehen.
    ABER
    haben Sie dort auch Sachen, die unewartet auftreten können??? Waschmaschine kaputt? etc.

    und wenn man jung ist, dann gibt es erstmal viele Ausgaben:
    1. eigene Wohnung einrichten
    2. man heiratet, kostet auch Geld...

    klar, dafür kann man ansparen, aber wissen Sie genau, was die Hochzeit in 1-2 Jahren kosten wird???

    von daher: Haushaltsbuch ist immer gut, dort am besten mtl. zusätlich paar huntert EUR als "Sparrate" berücksichten für Sachen, die evtl. auftreten können, oder nächstes Auto ))

  20. Avatar von Dante
    Dante ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    Ich verstehe gerade nicht wo hier das Problem mit dem Brutto, dem Netto und den Steuern herkommt.

    Natürlich hat ein Soldat mit 75.000€ Brutto mehr Netto als ein Angestellter mit 75.000€ Brutto. Das liegt doch aber nicht an der Lohnsteuer, sondern an den fehlenden Sozialabgaben.
    Die Lohnsteuer bemisst sich doch aus der Steuerklasse und dem Bruttoverdienst, oder liege ich da falsch?
    Dementsprechend zahlen Soldaten und AN gleich viele Steuern bei gleichen Brutto und gleichen Rahmenbedingungen.

  21. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Das muss doch besser gehen?! Finanzierung Eigenheim - Bewertung Finanzierungsange

    HerrMüller,

    woher die 40 % herkommen, die abgelehnt werden! Das ergibt sich schon aus einer rechtssicheren Beratung, das bei der ersten Beratungsstunde den Kunden über ihr zu geringes Einkommen (wegen zu hoher Nettobelastung) eine Finanzierung nicht mehr in Frage kommen!

    So sind die auch in die Berechnung die Ausgaben von Netto abzuziehen! Rate Auto, Rate Handy (mehrfach), Ratenkauf (Küche, Waschmaschine und diverses), Kosten Sportverein,....!" all dies läuft unter der Sparte in Darlehnsantrag
    1. Persönliche Verhältnisse des Darlehnsnehmers

    Ausgaben - monatlich
    Raten für Kredite
    Miete, Unterhaltszahlung und ähnliches

    Das in dies beiden Positionen, sämtliche Ausgaben rein gehören, lässt sich für den Kunden nicht erschließen, wohl aber einen Vermittler!

    Ich kann mich nur Aipnos anschließen! Denn wer als Kunde keine Kenntnisse über seinen wahren Ausgabenverhalten hat, hat schon längs seine finanzielle Zukunft verspielt!
    Denn Geld regnet nicht wie Mana von Himmel, sondern wird schwerlich verdient!

    Für Wagemutige Vermittler sollten sich mal:"Urteil des LG Itzehoe vom 29.10.2009 (Az. 7 O 27/09) durch lesen, wie schnell als Vermittler in die Haftung genommen werden kann"

    Bruno68

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