buaherren versicherungen

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  1. Avatar von viktor
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    Standard buaherren versicherungen

    wenn ein hausbesitzer umbauarbeiten ausführen will z b fensteraustausch, dachneueindeckung, aufstockung, garagenanbau... usw
    welche bauherren versischerungen braucht er ?
    denn es sind ja bereits grundstück haftpflicht-, brand- und gebäudeversicherungen vorhanden.
    wäre es ratsam bei derselben versicherung abzuschließen ? oder eher interessenkonflikt vorprogrammiert ?

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: buaherren versicherungen

    @ viktor,

    leider lässt sich dies nicht so einfach bzw. pauschal sagen es könne sich in einer der alten Policen diese Leistungen beinhalten! Viele wichtiger ist die Frage welche Gewerke sollen von Firmen gemacht werden haben die den eine Haftpfliche für Schäden an ihren Eigentum?

    Hier hilft nur fachlicher Rat vor Ort!

    bruno68

  3. Avatar von Experte
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    Standard AW: buaherren versicherungen

    Zitat Zitat von viktor
    wenn ein hausbesitzer umbauarbeiten ausführen will z b fensteraustausch, dachneueindeckung, aufstockung, garagenanbau... usw
    welche bauherren versischerungen braucht er ?
    denn es sind ja bereits grundstück haftpflicht-, brand- und gebäudeversicherungen vorhanden.
    Bei einem Einfamilienhaus genügt eine Privathaftpflichtversicherung, denn da ist die Grundstückshaftpflicht immer mit eingeschlossen.
    In neuen Privathaftpflichtversicherungen sind meistens auch 2-Familienhäuser eingeschlossen, daher sollte man immer die Versicherungsbedingungen lesen oder den Vermittler fragen.
    Und in der Regel sind bei neuen Privathaftpflichtversicherungen auch die Bauherrenhaftung bei An und Umbauten
    bis zu einer Summe von XX.XXX € eingeschlossen

    Wohngebäudeversicherungen, incl. der Bausteine Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, sowie Elementarschäden.
    Und außerdem immer eine Hausratversicherung ebenfalls incl. Elementarschäden.

    Und das wichtigste wird sehr oft vergessen - eine Rechtsschutzversicherung, denn es gibt öfters zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Kunden Differenzen bei der Erstattung der Schäden.

    wäre es ratsam bei derselben versicherung abzuschließen ? oder eher interessenkonflikt vorprogrammiert ?
    Es wäre völliger Unsinn, für eine Bauherrenhaftpflicht einen anderen Versicherer zu wählen, denn dieser wird den gewünschten Vertrag immer abschließen, auch dann wenn er nicht benötigt wird - aber der neue Versicherer kennt ja die bestehenden Versicherungen seines Kunden nicht.

    Wenn man alle Sachversicherungen bei einem Versicherer hat, besteht die Möglichkeit, dass der Kunde sogar Rabatte erhalten kann und sein Versicherungsvermittler seinem Kunden auch noch im Schadensfall behilflich ist.

    Stelle dir mal vor, du schließt bei jedem Versicherungsunternehmen gerade mal einen Vertrag ab. Glaubst du wirklich, dass man dir dann tatsächlich im Schadensfall behilflich ist?

  4. Avatar von Experte
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    Standard AW: buaherren versicherungen

    @Bruno68,
    wie kommst du nur auf solch eine unsinnige Antwort!
    Von Versicherungsrecht hast du so gut wie gar keine Ahnung!

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: buaherren versicherungen

    Ja ja Experte,

    seit wann bezahlt die eigen Versicherungen die eigen Schäden? Ich kenne keine Versicherung, Die Schäden die ich an mein Eigentum anrichte, zahlt mir keine Versicherung, die ich für mich angeschlossen habe!
    Meinen Versicherungen zahlen nur Schäden, die ich an 3. verursache! Ausnahme bilden nur die Unfall, SBU und Todesfallversicherungen, die zahlen an mich sofern ein Schaden an meiner Person, ohne Vorsatz entsteht!
    In besonderen Haftpflichtversicherung gibt es in wenigen Fällen eine Ausfallversicherung, sofern eine 3.Person mich gesundheitlich schädigt, dann springt meine Versicherung für diesen Fall ein! Allerdings nur unter Abtretung der Forderung gegenüber des Schädiger, an die Versicherung!

    Baut man also selbst, so haftet man auch selbst für alle Schäden am Bau!
    Beauftragt man eine Firma so haftet die vorhandene Firmenhaftpflicht für die verursachten Schäden am Bau! Auch Jahre später noch!
    Auch hat man, sofern die Firma besteht noch Anspruch auf Nachbesserung!

    daraus erfolgt die Frage nach Absicherung mehrere Irrtümer!

    a) Welche allgemeine Versicherung brauche Ich? Ich schon von vorherein eine falsche Frage! Denn baue ich an Haus, an, um oder Aus so ist schon Probleme sofern auch Gewerke die in der Handwerksrolle betroffen sind von eine mögliche Versicherungsdeckung ausgeschlossen!

    Eigenleistung an Strom, Gas, Wasser und auch Abwasser, so fern man nicht selbst zumindest einen Gesellenbrief inne hat versicherungstechnisch verboten. Aber ein Gesellen-, Meisterbrief in einen der genannten Bereichen, ersetzt nicht in den anderen Bereich zwingend vorgeschriebenen Gesellen-, Meisterbriefe!

    Wie ein "Strippenzieher" hat ein jeder in seinen Bereich zu verbleiben!
    Also oberhalb vom Stromzähler bis in die Einzelzimmer darf dieser Stemmarbeiten, Leitungen auf, in, unter Fliesen, Putz oder Beton bis zur Steckdosen, Schalter, Antennenanlage und Internet- Anschlüsse verlegen!
    In Zuge des verlegen von Strom könnten andere Gewerke, wie Wasser, Abwasser, Gas die gleichen Wege nehmen. Hier haben besondere Schutzeinrichtungen zu sorgen, das keine Risiken entstehen!

    In Zuge der Wertanstiege der Häuser, kommt es jetzt schon zu einer regelmäßigen Unterversicherung beim Wiederbeschaffungswert der Häuser! Kommen noch unqualifizierte Bausubstandsveränderung hinzu, so steigt wegen der nichtangezeigte Bauänderung bei der Versicherung, automatisch Chance zu einer Anfechtung des Versicherungsschutzes in Schadensfall!
    Denn da wird der Bausachverständige der Versicherung auftauchen und mit schöner Regelmäßigkeit die nicht angezeigten Wertsteigerungen aus der Schadenssumme heraus rechnen! Denn dieser bekommt ja eine Prämie von bis zu 30 % bei jeden eingesparten € der Schadenssumme!

    Auch werden wegen der fehlenden Zeichnungen, Kubusberechnung,... Ordnungsgemäßer fehlender Um-, Anbauerlaubnis, beim Wiederverkauf erhebliche Probleme auftreten! Spätestens bei der vorgeschrieben Ortsbegehungen wird er Sachverständiger die Formmängel in seinen Beurteilung einfließen lassen, u.s. fehlenden Unterlagen Zeichnungen, Erlaubnissen,... eine mögliche mögliche Finanzierung negativ beeinflussen!

    Ich als zugelassener Makler seit 21 Jahre für Versicherungen, Finanzanlagen imd Immobilienfinanzierungen mit und ohne Grundbuch! Auch Blancodarlehn, oder Kunsumkredite! Ich weis wie der Hase läuft! Bisher habe ich alle Einreichung (100 %) durch bekommen, egal welche! Bei manchen Vermittler sieht die Abschlussqoute erheblich schlechter aus! Und noch schlechter wenn man die Leads mit einrechnet!

    Damit sie mal klar erkennen können, wenn ich ihnen Sage das ich auf die Haftungszeit von 60 Monaten auf 60 Promille als Courtage erhalten möchte, so ist dies auch so vertraglich geregelt! Mit unfähigen oder schlechten Versicherungvertreter weinen, wenn die versuchen dies zu verstehen! Warum den diese auch nur 13 bis 20 Promille erhalten!
    Technischer Betriebswirt /IHK, Industriemeister /FR Metall, ATN 7 für Luft- und Raumfahrt, Industriefacharbeiterbrief FR spannende Fertigung
    - alle mit Abschluss

    Alle Zulassungen zum gesetzlichen Pflichttermin ohne Beanstandung erhalten!

    mit welchen Zulassung können Sie selbst aufwarten? Um ihre Äußerungen über das genannte Geschäft zu untermauern?

    1) Um überhaupt selbst ein Abschluss zu können müssen Sie erst mal Wissen welche Versicherung Sie abschließen müssen!
    2) Dann müssen selber überprüfen können, ob die Versicherungshöhe finanziell ausreicht!
    3) Da seit einigen Jahren die Sozialhilfe eine sogenannte Nachrangleistung ist, müssen dieses Leistungen als Korrekturfaktor mit eingerechnet werden!
    Unfallversicherung: Zu komplex für Online-Vertrieb?
    von Michael Fiedler
    Der Online-Vertrieb von Unfallversicherungen bleibt hinter den Erwartungen der Versicherer zurück. Ein möglicher Grund: Die unterschiedlichen Leistungsarten machen das Produkt zu komplex. Welche Vertriebskanäle davon profitieren.
    Sind Unfallversicherungen zu komplex für den Online-Vertrieb?
    ...
    Weiteres Ergebnis der Untersuchung: Die Zunahme an Komplexität und Intransparenz führt zu einem erhöhten Beratungsbedarf – so sehen es knapp 80 Prozent der deutschen Anbieter im Bereich SHUK.
    Für den Bereich Unfall machte es Roland Roider (die Haftpflichtkasse) gegenüber procontra deutlich: „Wir finden in der Unfallversicherung unterschiedliche Leistungsarten vor, wie zum Beispiel bei Invalidität oder Tod, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsleistung. Die Vielzahl der Leistungsarten macht das Ganze komplex.“
    ...

    Private Unfall: Ist eine Invaliditätsleistung Hartz IV-sicher? von Florian Burghardt

    Der Ehemann einer Grundsicherungsempfängerin erhielt eine Einmalzahlung aus seiner privaten Unfallversicherung. Muss die Ehefrau deshalb ihre erhaltenen Sozialleistungen zurückzahlen? Das Karlsruher Sozialgericht hat entschieden.
    Invaliditätsleistungen aus privaten Unfallversicherungen werden mit den Leistungen gemäß SGB II verrechnet. Das urteilte nun das Sozialgericht Karlsruhe.
    Die Einmalzahlung aus einer privaten Unfallversicherung muss mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende laut dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ALG II beziehungsweise Hartz IV) verrechnet werden. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe mit seinem Urteil vom 20. November 2018 entschieden (Az: S 15 AS 2690/18).
    Private Unfallversicherung mindert Opfer-Rente

    Dürfen Zahlungen der privaten Unfallversicherung auf die sogenannte Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungs-Gesetz angerechnet werden?Ja, entschied das Sozialgericht Dresden.

    Auf die Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz sind Rentenzahlungen aus einer privaten Unfallversicherung teilweise anrechenbar. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 9. März 2017 hervor (Aktenzeichen: S 39 VE 25/14).
    Der Fall
    Die heute 66 Jahre alte Klägerin wurde in der Neujahrsnacht 2010 Opfer einer Straftat. Ein Unbekannter schlug ihr von hinten brutal auf den Kopf. Als sie auf den Asphalt stürzte, erlitt die Frau ein Schädel-Hirn-Trauma mit Folgeschäden. Ihren Beruf als Sekretärin musste sie in der Folgezeit einschränken.
    Der Kommunale Sozialverband Sachsen gewährte ihr zunächst eine Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz in Höhe von 708 Euro. Außerdem erhielt die Frau jeden Monat 990 Euro Unfallrente aus der Unfallversicherung ihres Ehemanns, da sein Vertrag auch sie mit begünstigte.
    Als der Kommunale Sozialverband davon erfuhr, rechnete er rund 580 Euro auf die Beschädigtenrente an und verminderte die Auszahlung entsprechend. Dagegen klagte die Frau vor dem Sozialgericht. .....
    Wie man sieht bringt es nichts sich selbst zu versichern. Denn was Sie als Sekretärin verdiente bekommt man Opfer nicht bezahlt selbst bei eine eigen Abgeschlossenen Versicherung egal, ob Schadens oder Summenversicherung immer wird die gesetzlichen Sozialleistungen soweit gekürzt, das man nur noch auf Hartz IV kommt!

    Nur weil eine Nicht oder fehlerhafte Beratung statt fand!

    Und das nur vielleicht wegen einen Mehrbetrag von 10 bis 20 € im Monat! Der soziale Abstieg ins Reich von Hartz IV bis zum Lebensende, raus aus den Eigenheim, weil die 500 € trotz eigen Absicherung netto vom Einkommen als Sekretärin fehlen.
    bruno68

  6. Avatar von utopus
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    Standard AW: buaherren versicherungen

    Geht aus meiner Sicht eher darum, dass die Bauhelfer vernünftig abgesichert sind und man im Schadensfall nicht einen Verdienstausfall von 30-40 Jahren zu zahlen hat.

    Wer sein eigenes Haus kaputt macht, muss das auch selber tragen - oder gibt es hier Vollkaskoschutz?

  7. Avatar von bruno68
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    Standard AW: buaherren versicherungen

    Hallo utopus,
    Geht aus meiner Sicht eher darum, dass die Bauhelfer vernünftig abgesichert sind und man im Schadensfall nicht einen Verdienstausfall von 30-40 Jahren zu zahlen hat.
    Völlig unmöglich bei 30 Jahren, 360 Monate mal 2.000 € runde 720.000 € Versicherungssumme?

    Ein Bauhelfer, was soll dies nach Rechtslagen denn sein? Man kann für den Zeitraum des Bauens, eine Person anstellen und über die 450 € Job ( 15 Std./Woche bei Knappschaft Bahn/See selbst versichern und die Sozialbeiträge überweisen! Oder einen Selbständigen für die jeweiligen Gewerke beauftragen und selbst abrechnen!

    Anderes wäre innerhalb der (Groß-) Familie (Familienhilfe), aber auch hier muss man die gesetzliche Unfallkasse Geld bezahlen! Zusätzlich wäre hier eine eine private Unfall zusätzlich ratsam mit hoher Progression min. 500 % bis 1000 % und eine Summe von min 100.000 €, damit man in die Nähe des zukünftigen Verdienstausfall kommt!

    Den nicht jeder Schaden führt zu 100 % MdL! Man muss mit jeden Tarif Fallbeispiele durchrechnen, mit Beisp.a) 45 %, b) 55 % oder c) 65 %! Aber was bedeutet dies in Geldleistungen?

    Denn Mehrheitlich gilt für
    a)
    - bis 25 % auch 25 % der vereinbarten Leistung, in diesen F. 25.000 €!
    - ab 25 % bis 50 % das 5 fache der vereinbarten Leistung, da hier nur 20 % zusammen kommen, sind dies 100 % = 100.000 € Zusammen 125.000 € Unfallleistung!
    b)
    - ab 01 % bis 25 %, auch 25 % der vereinbarten Leistung, in diesen F. 25.000 €!
    - ab 25 % bis 50 %, das 5 fache der vereinbarten Leistung, da hier nur 25 % zusammen kommen, sind dies 125 % = 125.000 €
    - ab 50 % bis 100 %, das 7 fache der vereinbarten Leistung, da hier nur 5 % zusammen kommen, sind dies 35 % = 35.000 € Zusammen 185.000 € Unfallleistung!
    c)
    - ab 01 % bis 25 %, auch 25 % der vereinbarten Leistung, in diesen F. 25.000 €!
    - ab 25 % bis 50 %, das 5 fache der vereinbarten Leistung, da hier nur 25 % zusammen kommen, sind dies 125 % = 125.000 €
    - ab 50 % bis 100 %, das 7 fache der vereinbarten Leistung, da hier nur 15 % zusammen kommen, sind dies 105 % =105.000 € Zusammen 265.000 € Unfallleistung!

    In keinen der Fälle, wird man die Verlustsumme direkt ausgleichen können, außer ein einer dauerhaften Anlageform des Geldes bis 99. Lebensjahr und einer % anteiligen Dauerverrentung!

    Wichtig ist aber auch die beitragsfreie Mitversicherungen, wie KHT da gibt es ein "Gipsgeld" von 3 Fachen, also täglich 50 €, wegen Gips gezahlt 150 € täglich!

    Auch der Tod sollte beachtet werden, da der Versicherte keine Anspruch hat, wenn dieser innerhalb von 12 Monate an den Folgen verstirbt! Ein weiterer Unfall innerhalb von 12 Monaten stellt weitere Fragen auf!

    Allerdings waren die Hefte früher wesentlich dünner, heute bis zu 50 Seiten!

    bruno68

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