Freibeträge für Kleinunternehmer

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  1. Avatar von Monumentos
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    Standard Freibeträge für Kleinunternehmer

    Hallo Leute,
    Ich bin zurzeit in der Ausbildung, möchte aber in nächster Zeit als Kleinunternehmer nebenher arbeiten.
    Ich habe erfahren, dass ein Jahresgewinn unter 10.000 Euro steuerfrei ist. Schließt das auch mein Azubi Gehalt ein, also darf ich zusätzlich zum Azubi Gehalt nur so viel hinzuverdienen, bis ich an die 10.000 Euro Grenze komme?
    Oder gilt das 10K Limit ausschließlich für das Kleinunternehmen?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
    Lg

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Freibeträge für Kleinunternehmer

    Grundsätzlich ist auch der Kleinunternehmergewinn steuerpflichtig, genauso wie dein Azubigehalt.
    Allerdings fällt bis zum Grundfreibetrag keine Steuer an. Und der ist ungefähr 10T€.
    Jeder € der drüber ist, wird dann versteuert. Ich glaube, das beginnt bei ungefähr 15% und geht dann hoch bis zum Spitzensteuersatz.

    Allerdings hast du zwischen dem Bruttoeinkommen und dem zu versteuernden Einkommen noch einiges, was du abziehen kannst.
    Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (also dein Kleinunternehmen) sind ja schon die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Beim Arbeitnehmer werden bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch die Werbungskosten bzw. der Werbungskostenpauschbetrag von 1000€ abgezogen.
    Dein Azubigehalt wird also um mindestens 1000€ reduziert.
    Rechnet man die Einkünfte zusammen, erhält man den Gesamtbetrag der Einkünfte. Von dem werden dann noch Sonderausgaben (z.B. Versicherungen) und eventuell außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Erst dann erhält man das zu versteuernde Einkommen. Und hier greift dann der Grundfreibetrag.

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