Grundstück - Preisverhandlung

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  1. Avatar von skifahrer
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    Standard Grundstück - Preisverhandlung

    Hallo zusammen,

    wir befinden uns im Moment in der finalen Phase eines Grundstückskaufs. Habt ihr Erfahrungen wie viel Prozent (Rabatt) man als Käufer raushandeln kann, wenn es um ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht (wir als Käufer würden dies dem Verkäufer einräumen - ist selbstverständlich, aber dennoch sicherlich ein Minuspunkt auf der Liste) und einem Grundstück ziemlich nah einer Schnellstraße geht? Klar, es geht am Ende des Tages immer um Angebot und Nachfrage, dennoch würde mich eine grobe Einschätzung interessieren, wenn jemand ähnliche Erfahrungen hat.

    Zudem ist es ebenfalls noch offen bzw. zu diskutieren, wenn das hintere Grundstück ein Garten bzw. Grundstückstor hat, wir aber ebenfalls darauf pochen, ein Tor bei unserer Einfahrt zu bauen. So muss der Verkäufer und Besitzer des hinteren Grundstücks ggf. zwei Tore passieren. Ziel sollte es sein ein Tor zu haben, aber ich bin mir nicht sicher und kann sicher auch grds. nachvollziehen, wenn der Verkäufer sein Grundstück abgegrenzt haben möchte.

    Zudem können wir mit jetzigem Stand am Grundstück nichts machen, da erst noch eine gewisse Begrünung gefällt werden muss. Dies ist aufgrund von Schonzeiten (Brut) der Vögel erst ab Oktober möglich. Klar, man braucht eh Zeit für Baugenehmigung etc., dennoch ist dies sicherlich auch ein Punkt, da man einfach nichts machen kann. Auch, wenn man sich für ein Fertighaus entscheiden würde (abgesehen von den langen Lieferzeiten), würde einfach das Grundstück berührungslos für knappe 6 Monate da stehen.

    Zu guter letzt ist beim Grundstück ziemlich nah angrenzend noch eine veraltetes Gebäude, sieht nicht nur unschön aus, es ist auch ziemlich nah. So nah angrenzend darf sicherlich heute auch nicht mehr gebaut werden. Ebenfalls ein Minuspunkt, ansonsten passt das Grundstück eigentlich recht gut und hat alles was wir benötigen, für den Moment ist es nur vom Gefühl her preislich zu hoch angesetzt.

    Vielen Dank Euch vorab und freue mich auf Eure Meinungen!

  2. Avatar von Rubberduck
    Rubberduck ist offline

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    Standard AW: Grundstück - Preisverhandlung

    Manchmal kann man verhandeln. Manchmal nicht. Hier in Rhein-Main sehr unterschiedlich. In der tiefsten Pampa wurde mir schon ohne Diskussion Rabatt eingeräumt.
    In gesuchten Lagen wurden bereits Nachfragen nach Abschlägen von 5-10 TEuro mit großem Unwillen aufgenommen.

    Zitat Zitat von skifahrer
    Zudem ist es ebenfalls noch offen bzw. zu diskutieren, wenn das hintere Grundstück ein Garten bzw. Grundstückstor hat, wir aber ebenfalls darauf pochen, ein Tor bei unserer Einfahrt zu bauen. So muss der Verkäufer und Besitzer des hinteren Grundstücks ggf. zwei Tore passieren. Ziel sollte es sein ein Tor zu haben, aber ich bin mir nicht sicher und kann sicher auch grds. nachvollziehen, wenn der Verkäufer sein Grundstück abgegrenzt haben möchte.
    Du bist der Vorderlieger, der andere ist der Hinterlieger?
    Törchen kannste machen. Jedoch muss der Hinterlieger und seine Besuche jederzeit rein und rauskönnen.
    Je nachdem, ob der ein Fahrtrecht eingetragen kriegt, muss er auch problemlos durchfahren können.
    Also wenn Du die Idee hast, da ab 22 Uhr zu schließen, dann kannst Du Dich direkt davon verabschieden.
    Zu dem Thema findest Du im NAchbarschaftsstreit-Forum einiges. Der Betreiber ist (vermutlich) RA und Hinterlieger.

    Grundsätzlich hat der Hinterlieger ein Notwegerecht, wenn der anders nicht zu seinem Haus kommt.
    Also man kann niemanden zwingen mit dem Fallschirm abzuspringen.

    Bezüglich enger Bebauung: Leiter- und Hammerschlagsrecht ist Dir auch bekannt?

    Andere Frage: Ist das irgendwie noch ein WEG-Konstrukt??? Wird da jetzt geteilt?
    Weil ansonsten würde ich annehmen, dass bereits was unter Grundbuch oder Baulasten existiert??

  3. Avatar von skifahrer
    skifahrer ist offline
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    Standard AW: Grundstück - Preisverhandlung

    Meine Wunschvorstellung wäre ein gemeinsames elektrisches Tor am Haupteingang, wo beide und auch Dritte zwangsläufig durchmüssen. Fahrt- und Wegerecht würde ich schon eintragen lassen, aber einfach so ohne Preisreduktion würde ich es nicht hinnehmen wollen, da Fläche entsprechend nicht voll nutzbar und ich kann nichts stehen lassen.

    Hammerschlagsrecht ist gut zu wissen, ein weiterer Punkt auf meiner Liste.

    Genau, ich wäre der Vordere. Kein WEG Konstrukt.

  4. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Grundstück - Preisverhandlung

    skifahrer,

    deine "Mängelliste" ist nicht zu bewerten, da es subjektive Mängel sind... ich meine damit folgendes:

    Wenn etwas defekt ist (was der Verkäufer zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung nicht wusste), dann kannst du mit einem Kostenvoranschlag für die Raparatur versuchen, den Preis zu senken. Das ist aber objektiv messbar, sprich der Handwerker will dafür einen Preis. Dann ist es natürlich immer noch Verhandlungssache bzw. Angebot und Nachfrage, ob der Verkäufer darauf eingeht.

    Grenzbebauungen, Wegerecht usw. sind keine messbaren Mängel, den einen stört es mehr, den anderen weniger und manche andere gar nicht. Bei einem Wegerecht bekommst du allerdings eine Mietzahlung bzw. kannst diese bekommen, wenn du willst.

    Es ist also rein dein subjektives Empfinden, welchen Wert das grundstück dadurch verliert. Du kannst natürlich alle deine Punkte anführen und versuchen zu verhandeln. Entweder der Verkäufer geht daraus ein oder halt nicht....

  5. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Grundstück - Preisverhandlung

    Der Verkäufer wird im Zweifel den Bieter nehmen, der ihm das beste Angebot macht (ob nun monitär oder vom Verhalten her) - ich persönlich würde Bieter, die hier meine Bedingungen nicht akzeptieren einfach nicht nehmen ... da gehören natürlich immer zwei zu - Angebot/Nachfrage.

    Natürlich kann man immer versuchen zu verhandeln - aber wenn man kommt mit: Umstand1=5% Reduktion, Umstand2=3% Reduktion, Umstand3=10% Reduktion und damit selber einen fixen Preis setzt, würde ich als Verkäufer sagen: "Ist schon alles eingepreist."

    Ist denn generell eine Bebauung möglich? Nicht, dass dann noch Feldhamster oder Fledermäuse auftauchen oder wegen Abständen zur Nachbarbebauung ein Haus nur sehr klein sein darf ...

  6. Avatar von skifahrer
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    Standard AW: Grundstück - Preisverhandlung

    Alles genehmigt von der Bebauung her. Preis ist lt. zwei unterschiedlichen und unabhängigen Experten vom qm Preis am Maximum und das alleine aufgrund der Lage.

    Wir werden sehen, was passiert . Aber Gründe XYZ zu nennen mit einer entsprechenden Herleitung, warum und wieso macht aus meiner Sicht Sinn.

  7. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Grundstück - Preisverhandlung

    Also ich für mich ( daher imho ) würde nur im Notfall oder nur wenns sehr sehr günstig ist so ein Vorne-Hinten-Grundstück kaufen. Hast nie die komplette Kontrolle über dein Grund, Wege etc.
    Was wenn du dich mit deinem Hinterlieger z.B. verstreitest? Wer kommt für die Kosten auf ( Tore, Wege ) + Haftung?

  8. Avatar von skifahrer
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    Standard AW: Grundstück - Preisverhandlung

    Zitat Zitat von Marc2512
    Also ich für mich ( daher imho ) würde nur im Notfall oder nur wenns sehr sehr günstig ist so ein Vorne-Hinten-Grundstück kaufen. Hast nie die komplette Kontrolle über dein Grund, Wege etc.
    Was wenn du dich mit deinem Hinterlieger z.B. verstreitest? Wer kommt für die Kosten auf ( Tore, Wege ) + Haftung?
    Haftung auch noch ein guter Punkt, danke Dir. Ich verstehe beide Seiten, sowohl Verkäufer als auch unsere, dennoch muss man nicht alles mittragen und versuchen einen gemeinsamen Nenner zu finden.

  9. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Grundstück - Preisverhandlung

    Zitat Zitat von skifahrer
    Haftung auch noch ein guter Punkt, danke Dir. Ich verstehe beide Seiten, sowohl Verkäufer als auch unsere, dennoch muss man nicht alles mittragen und versuchen einen gemeinsamen Nenner zu finden.

    Das wäre schön, ist aber leider grundsätzlich falsch...

    Bei einem Verkauf gibt es 3 Variablen, von denen du leider nur eine kennst:

    1. Willst du das Grundstück unbedingt oder nur so nach dem Motto: Wäre schön, aber nicht tragisch, wenn ich es nicht bekomme...

    Was du nicht weißt:

    2. Wie dringend muss der Verkäufer verkaufen. Unbedingt oder nach dem Motto: Wenn ich einen guten Preis bekomme, dann ja. Sonst schenke ich es eben meinen Kindern.

    3. Wie viele potentielle Interessenten gibt es?

    Zu dem, was du nicht weißt kannst du natürlich im Gespräch mal versuchen ein paar Informationen zu bekommen. Wenn der Verkäufer nicht unbedingt verkaufen will/muss und noch mehrere Interessenten vorhanden sind, dann kann ich dir nur den Rat von utopus an Herz legen. Der Verkäufer wird extrem "allergisch" auf deine "Mängelliste" reagieren und du wirst das Grundstück nicht bekommen.

    Andererseits wenn er verkaufen muss/will und es keinen oder nur sehr wenige Interessenten gibt, dann wird er auf deine "Mängelliste" wahrscheinlich eher eingehen bzw. wie du es ausdrückst "auf einen gemeinsamen Nenner" aus sein.

    Grundsätzlich und diese Entscheidung musst du für dich treffen:

    Willst du das Grundstück unbedingt oder eben nur wenn es für dich einen guten Preis gibt? Dann kannst du dich entsprechend verhalten...

  10. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Grundstück - Preisverhandlung

    Es geht doch um den Gesamtpreis für das Grundstück.
    Wenn der Verkäufer 200.000 € haben will, dann verkauft er nicht für 150.000 €, nur weil du meinst, dass die Rechte und die generelle Situation einen Abschlag von 50.000 € ausmachen würden.
    Wenn der Verkäufer nun aber niemanden findet, der das Grundstück für 200.000 € kaufen will, dann wird er wohl langsam mit dem Preis runtergehen - entweder bis er einen anderen Käufer findet oder eben bei dir nachfragen, ob du es nicht doch für 150.000 € haben willst.

    Wenn mir jemand mein Grundstück so schlecht machen würde, würde ich mir als Verkäufer - und zukünftiger Nachbar - dreimal überlegen, ob dieser Käufer - du - der richtige Käufer meines Grundstückes ist.
    Wer weiß wegen was der (du) später alles meckert?
    Gartenhaus zu nahe am Zaun!
    Farbe meines Hauses gefällt ihm nicht!
    Der Rasen wird zu selten gemäht!
    Der Hund bellt in der Mittagszeit!

    Klar, Preisverhandlungen sind möglich, doch muss man immer aufpassen, dass man den Geschäftspartner nicht vergrault.

  11. Avatar von skifahrer
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    Standard AW: Grundstück - Preisverhandlung

    Zitat Zitat von BenniG
    Es geht doch um den Gesamtpreis für das Grundstück.
    Wenn der Verkäufer 200.000 € haben will, dann verkauft er nicht für 150.000 €, nur weil du meinst, dass die Rechte und die generelle Situation einen Abschlag von 50.000 € ausmachen würden.
    Wenn der Verkäufer nun aber niemanden findet, der das Grundstück für 200.000 € kaufen will, dann wird er wohl langsam mit dem Preis runtergehen - entweder bis er einen anderen Käufer findet oder eben bei dir nachfragen, ob du es nicht doch für 150.000 € haben willst.

    Wenn mir jemand mein Grundstück so schlecht machen würde, würde ich mir als Verkäufer - und zukünftiger Nachbar - dreimal überlegen, ob dieser Käufer - du - der richtige Käufer meines Grundstückes ist.
    Wer weiß wegen was der (du) später alles meckert?
    Gartenhaus zu nahe am Zaun!
    Farbe meines Hauses gefällt ihm nicht!
    Der Rasen wird zu selten gemäht!
    Der Hund bellt in der Mittagszeit!

    Klar, Preisverhandlungen sind möglich, doch muss man immer aufpassen, dass man den Geschäftspartner nicht vergrault.
    Schon klar, wir sind dahingehend entspannt, wir reden hier nur von keinen 200k, sondern an die 1m - daher sollte meines Erachtens aufgrund der Gegebenheiten schon etwas möglich sein.

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