verdeckte, verschleierte Grundschulden

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  1. Avatar von viktor
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    Standard verdeckte, verschleierte Grundschulden

    woher können die gläubiger wissen,
    ob und mit wieviel schulden in grundschuld von den Schuldnern noch belastet sind,
    und wieviel schon pfändbare eigentümergrundschuld geworden sind ?

    woher kann man das erfahren ?
    selbst grundbuchämter wissen nicht ?

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: verdeckte, verschleierte Grundschulden

    Ich würde an deiner Stelle per PN Brünö69 fragen der wird dir viel schreiben können.

    was ist denn aus den anderen Fragen geworden?

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: verdeckte, verschleierte Grundschulden

    @Viktor,

    welche seltsame Fragen?

    1) Die GS ist eine feste Summe, plus Nebenkosten!
    2) sie kann vererbt werden und besteht deshalb ewig!
    Woher können die gläubiger wissen,
    Ich gehe davon mal aus das hier der Eigner des Grundstückes gemeint ist! Nun der Eigener steht ja im Grundbuch Abt. I drinnen, verstirbt der Erblasser so wird der Erbe vom Amtswegen eingetragen! Das Amt erfährt über andere Ämter vom Tod und den Erbberechtigen!
    ob und mit wie viel Schulden in Grundschuld von den Schuldnern noch belastet sind,
    Im Grundbuchauszug Abt. III steht zumindest der letzte Gläubiger drinnen! Der weis immerhin wo die GS weiter übertragen wurden sind! Eigentlich muss der der letzte Gläubiger im Grundbuch stehen!

    Demnach müssen Sie diesen Genannten Gläubiger anschreiben und um Auskunft erbitten, um die Saldenstände bitten.
    und wieviel schon pfändbare Eigentümergrundschuld geworden sind ?
    Auch Kontoauszüge können helfen festzustellen, ob überhaupt eine Zahlungspflicht vorliegt! Man braucht nur alle Darlehn zusammenrechnen plus die Nebenkosten, dann hat man die höchste Summe.

    Folgerichtig kann die Darlehnssumme nur niedriger sein!

    bruno68

  4. Avatar von viktor
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    Standard AW: verdeckte, verschleierte Grundschulden

    nicht seltsam, sondern toternst.

    im Grundbuchauszug Abt. III steht zumindest der letzte Gläubiger drinnen! Der weis immerhin wo die GS weiter übertragen wurden sind! Eigentlich muss der der letzte Gläubiger im Grundbuch stehen!
    Demnach müssen Sie diesen Genannten Gläubiger anschreiben und um Auskunft erbitten, um die Saldenstände bitten.
    Der letzte Gläubiger muss und wird dem neuen Gläubiger keine Auskunft geben. Sie sind ja sozusagen "Konkurrenten".

  5. Avatar von viktor
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    Standard AW: verdeckte, verschleierte Grundschulden

    was ist denn aus den anderen Fragen geworden?
    welche war das ?

  6. Avatar von utopus
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    Standard AW: verdeckte, verschleierte Grundschulden

    Der Schuldner sollte doch auch wissen, wieviel er dem Gläubiger noch zu geben hat - dafür bekommt man ja in der Regel jedes Jahr eine Abrechnung/Auszug.
    Alternativ sollte im Darlehensvertrag eine entsprechende Auflistung vorhanden sein - die sich durch Sondertilgung natürlich ändern kann.

    Wenn man hier die Bank wechseln möchte, muss in der Regel die vorhandene Schuld vollständig bezahlt werden (evtl mit einem neuen Kredit) und dann die neue Schuld wieder neu eingetragen werden - oder man überträgt die entsprechende Grundschuld an die neue Bank.

  7. Avatar von bruno68
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    Standard AW: verdeckte, verschleierte Grundschulden

    Nein viktor,

    nein so einfach ist dies nicht!#

    denn weiss der Gläubiger nicht wo seine gehalten GS sind, ist dieser Gläubiger durchaus pleite!

    Das ist der Bank "Greenskill", die aufgekauften Kredite, waren nicht mehr werthaltig! und das Risiko überstieg das EK und damit waren die bei laufenden Geschäft platt und Peite!

    Die UBS hat und ihre Kosten die 4 Fonds der Greenskill Bank abgewickelt und Mrd. Verluste erlitten, ob die Bank aber wirkliche Verluste erlitten hat das steht auf einen anderen Blatt!

    Denn die UBS Bank hat die 4 Fonds nur bar ausgezahlt, und dafür den Wert, was den Nettoinventarwert entspricht, die verbrieften Schuldscheine der Schuldner in ihren "besitzt" übergenommen,

    -das führt zu Kundengewinnung, weil die Laufzeiten ja dann vertraglich verlängert werden können!

    Die Laufzeit von 90 Tage, auf 180 oder 359 Tage Verlängerung, ohne das dies als Darlehn gewertet werden muss und nach Basel nicht mit EK unterlegt sein braucht!

    So generiert man Geld, nur aufgrund von abwarten!

    Bruno68

  8. Avatar von viktor
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    Standard AW: one mo

    nicht mit EK unterlegt sein braucht!
    Da liegt doch die Gefahr.
    ... Banken schulden den Kunden, womit wollen sie zurückzahlen, ... ?



    Der Schuldner sollte doch auch wissen, wieviel er dem Gläubiger noch zu geben hat
    ,
    Über den Grundschuld-Stand wissen die Schuldner natürlich, die 1sten Gläubiger auch. Diesen legen sie natürlich den Dritten nicht offen.
    Nur die nachrangige Gläubiger wissen nicht, woher können sie Auskunft holen, wenn sie pfänden oder vollstrecken wollen ?

  9. Avatar von utopus
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    Standard AW: verdeckte, verschleierte Grundschulden

    Schuldner fragen - oder über das Gericht / Gerichtsvollzieher.

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