Verständnisproblem Wohnriester-Kündigung

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  1. Avatar von pocahontas
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    Standard Verständnisproblem Wohnriester-Kündigung

    Hallo liebe Finanzexperten,

    leider bin ich überhaupt nicht fit, was finanztechnische Dinge angeht und erhoffe mir nur eine kurze Rückmeldung, ob ich alles richtig verstanden habe, denn es fällt mir sehr schwer die Threads hier alle nachzuvollziehen. Ich habe bereits an vielen Stellen gelesen, aber teilweise so unterschiedliche Antworten gefunden, dass ich nun total verunsichert bin. Zu meiner Situation:

    Ich habe bei der Schwäbisch Hall einen Wohnriester-Bausparvertrag, der noch nicht zuteilungsreif ist. Ich möchte definitiv kein Wohnförderkonto und ich möchte auch kein anderes Riesterprodukt. Mit anderen Worten, ich will den Vertrag kündigen und durch einen normalen Bausparvertrag ersetzen. Bei den Folgen einer - wenn ich das richtig verstanden habe - schädlichen Kündigung vor Zuteilungsreife bin ich mir aber nicht ganz sicher.

    Monatliche Sparbeträge bisher: 163,- EUR
    Jährliche Zulage bisher: schwankend von 154,- bis 175,- EUR
    Steuerermäßigungen auf den Steuerbescheiden: jährlich ca. 600,- EUR

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gehen mir bei einer Kündigung nach ca. 6 Jahren doch folgende Beiträge verloren:

    1.) natürlich die Abschlussgebühr für den Vertrag (ich meine 500,-)
    2.) die über 6 Jahre erhaltenen Zulagen in Höhe von je 154,- bis 175,- EUR
    3.) die über sechs Jahre erhaltenen Steuerermäßigungen aus den Steuerbescheiden von jährlich ca. 600,- EUR.

    Also alles in allem: ca. 6 x (165,- + 600,-) + 500,- = 5090,- EUR

    a.) Ist das so richtig?
    b.) Ist damit die Situation gegeben, dass noch kein Wohnförderkonto erstellt wurde, bzw. dieses durch die Kündigung aufgelöst wird und ich im Rentenalter diesbezüglich nichts versteuern muss?
    c.) Fallen dann evtl. in der kommenden Steuererklärung noch irgendwelche Rückzahlungen an, die ich jetzt übersehen habe? Evtl. müssen ja irgendwelche Vorteile die ich von den Zulagen über den Zeitraum von sechs Jahren hatte nachversteuert werden oder so. Hier blicke ich gar nicht durch.

    Habt vielen Dank im voraus für Eure Rückmeldungen!

    Viele Grüße
    Pocahontas

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Verständnisproblem Wohnriester-Kündigung

    Hallo pocahontas,

    wenn sie monatlich 163 € für 72 Monate bezahlt haben = 11.736 € einbezahlt!

    Davon wurden 990 € an Zulagen einbezahlt und 3.600 € steuerlich jährlich an sie ausbezahlt. Zusammen also 4.590 €, was eine Subventionsquote von 42,52 % bedeutet! Von jeden eingezahlten Euro wurden 42,52 € ct. erstattet!

    Glauben Sie, dass Sie eine Nettorendite von jährlich 42 % erzielen können? So wie Zulage bezahlt worden ist?

    Ich kann verstehen das ein Ausstieg aktuell für sie lukrativ ist, allerdings nicht aus Steuerlichen und Zulagen! Denn die steuerlichen Gutschriften und Zulage müssen zu 100 % zurückbezahlt werden

    Das Problem ist ja eigentlich etwas anderes, nämlich dass die steuerlichen Gutschriften immer ausgegeben worden sind. Die sind jetzt futsch.

    Ihr Fehler liegt im gedanklich vor, das Förderkonto wird schon von Anfang angelegt, darauf werden alle Zulagen und steuerlichen Gutschriften vermerkt, oder meinen sie das jährlich bis zu 32 Mill. Schmierzettel geschrieben werden?
    Die Wirksamkeit, das Förderkonto tritt erst mit Eintritt ins Rentenalter in Kraft! Denn vorher weis man gar nicht welche Fördersumme ausbezahlt worden ist.

    Und eine andere Frage: "Warum einen neuen Bausparvertrag? Wofür?"

    Zum anderen welche Absicherung haben bisher überhaupt?

    Nein, so wie sie es vorstellen geht es nicht! Für Verträge gehört vorher eine Planung für die Zukunft, daraus ergeben sich Bedürfnisse! Aus ihrer Namenswahl gehe ich mal davon aus, dass Sie noch nicht 30 Jahre alt sind!
    Folgerichtig haben sie gegenwärtig nur Ansprüche aus dem gesetzlichen System in Art und Umfang von Hartz IV, wenn überhaupt!

    Das sollte vorher geregelt sein, damit das Rentensparen nicht vorher wegen Hartz IV in Luft sich aufgeht.

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    bruno68

  3. Avatar von pocahontas
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    Standard AW: Verständnisproblem Wohnriester-Kündigung

    Hui, wo bin ich denn hier gelandet?

    Ich hatte gehofft, als ein Mensch der sich nicht ständig mit Finanzfragen beschäftigt ist sondern andere Hobbys hat, mal eine kleine Unterstützung von Profis zu bekommen, anstatt gleich blöd angemacht zu werden...

    Nein, so wie sie es vorstellen geht es nicht! Für Verträge gehört vorher eine Planung für die Zukunft, daraus ergeben sich Bedürfnisse! Aus ihrer Namenswahl gehe ich mal davon aus, dass Sie noch nicht 30 Jahre alt sind!
    Folgerichtig haben sie gegenwärtig nur Ansprüche aus dem gesetzlichen System in Art und Umfang von Hartz IV, wenn überhaupt!

    Das sollte vorher geregelt sein, damit das Rentensparen nicht vorher wegen Hartz IV in Luft sich aufgeht.
    Um das klar zu stellen, aus Datenschutzgründen verwende ich hier sicherlich keine Realnamen. Aus dem Namen Pocahontas lässt sich in keinster Weise irgendetwas auf meine Person schließen. Damit Sie beruhigt, sind: Ich bin 46 Jahre alt und arbeite seit 20 Jahren als verbeamteter Lehrer mit einem Studium der Fächer Mathematik, Informatik und Sport an einer Schule.

    Und eine andere Frage: "Warum einen neuen Bausparvertrag? Wofür?"
    Zum anderen welche Absicherung haben bisher überhaupt?
    Ich habe bereits ein Haus gekauft und dieses über drei Kredite finanziert, die durch Bausparverträge abgelöst werden. Der besagte Wohnriester-Bausparvertrag ist einer davon. Er ist nicht an den Kredit gebunden. Ich kann also die Restschuld in 2027 auch irgendwie anders begleichen. Die ganze Situation wurde mit einem neuen Bausparvertrag bereits durchkalkuliert bis zur vollständen Abzahlung und es wurde klar, dass ich durch diese Konstruktion am Ende genausoviel Geld bezahle, aber eben ohne Riester und damit die Bedingungen, das Haus bis 85 Jahre zu halten nicht einhalten müsste.

    Ich kann verstehen das ein Ausstieg aktuell für sie lukrativ ist, allerdings nicht aus Steuerlichen und Zulagen! Denn die steuerlichen Gutschriften und Zulage müssen zu 100 % zurückbezahlt werden

    Das Problem ist ja eigentlich etwas anderes, nämlich dass die steuerlichen Gutschriften immer ausgegeben worden sind. Die sind jetzt futsch.
    Soweit war mir das klar, die 6 mal erhaltenen 175,- EUR und die 6 mal erhaltenen 600,- EUR müssen zurückerstattet werden und werden vom Anbieter abgezogen. Auch die Bearbeitungsgebühr ist wohl futsch. Natürlich sind die Zulagen in den Bausparvertrag und die Steuerermäßigungen im Rahmen der Steuererklärungen auf mein Konto geflossen ja.
    Das habe ich auch durch einen Anruf bei der ZfA abgeglichen.

    Ihr Fehler liegt im gedanklich vor, das Förderkonto wird schon von Anfang angelegt, darauf werden alle Zulagen und steuerlichen Gutschriften vermerkt, oder meinen sie das jährlich bis zu 32 Mill. Schmierzettel geschrieben werden?
    Die Wirksamkeit, das Förderkonto tritt erst mit Eintritt ins Rentenalter in Kraft! Denn vorher weis man gar nicht welche Fördersumme ausbezahlt worden ist.
    Auch hier weiß ich, dass das Förderkonto erst entsteht, wenn ich das Geld zuteilen lasse. Und erst im Rentenalter nachversteuert.

    Meine eigentliche Frage ist aber die letzte, vielleicht ist das nicht ganz klar geworden. Ich habe dazu sogar mit der Hotline der Niedersächsischen Finanzämter telefoniert und wir sind gemeinsam ein 50-seitiges Dokument durchgegangen was Wohnriester und die schädliche Verwendung beschreibt. Aber auch daraus ging das nicht hervor und die Finanzbeamtin war überfordert. Deswegen meine Frage, ob jemand so einen Fall schon hatte. Dort ist folgendes Beispiel allerdings zu einem Riester-Rentenvertrag:

    5360,- EUR sind vorhanden, bestehend aus 2000,- Zulagen / 2500,- EUR eigenen Beiträgen / 500,- Erhöhungsbetrag / 360,- Erträge.

    Die 500,- EUR Erhöhungsbetrag kommen zustande, weil die 5000,- EUR insgesamt aus einem Wohnförderkonto übertragen wurden in einen Riesterrenten-Vertrag, um das Wohnförderkonto zu entlasten. Die 360,- EUR sollen wohl Zinsen sein. Nun wird diese Riesterrente gekündigt.

    Zulagen und 400,- EUR Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Die eigenen Beiträge gehen nicht mit in die Rechnung ein, aber - und das ist das entscheidende - die Erhöhungsbeträge und die erhaltenen Steuern, also 500,- + 360,- EUR müssen noch im Rahmen der Steuererklärung nachversteuert werden bei Kündigung. Und genau da möchte ich wissen, ob so etwas bei Wohnriester auch eintritt. Das wird nämlich anders behandelt als die Riester-Rente.

    Der dazu passende, und einzige Textauszug, bezüglich der schädlichen Verwendung des Wohnriesters ist dieser Part:

    Im Gegensatz zu den rechtlichen Folgen einer schädlichen Verwendung bei Sparverträgen wird beim
    "Wohn-Riester" auf die Rückforderung der steuerlichen Förderung verzichtet.[1] Stattdessen erfolgt eine Versteuerung des in das Wohnförderkonto eingestellten Betrags (Auflösungsbetrag). Dieser
    Auflösungsbetrag ist in vollem Umfang nach § 22 Nr. 5 Satz 1, 4 EStG zu versteuern.[2] Tritt die schädliche Verwendung erst nach Beginn der Auszahlungsphase ein, ist als Auflösungsbetrag der verbliebene Betrag des Wohnförderkontos anzusetzen, wenn der Anleger sich für eine jährliche Versteuerung des Wohnförderkontos entschieden hat (Verminderungsbetrag). Tritt die schädliche Verwendung erst nach Beginn der Auszahlungsphase ein und hat der Steuerpflichtige die Einmalbesteuerung nach § 92a Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG gewählt, ist der bisher noch nicht erfasste Auflösungsbetrags gestaffelt nach der Haltedauer im Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung zu versteuern:
    innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren ab Beginn der Auszahlungsphase mit dem Eineinhalbfachen des nicht erfassten Auflösungsbetrags oder
    in den nachfolgenden 10 Jahren mit dem Einfachen des nicht erfassten Auflösungsbetrags.[3]
    Den verstehe ich allerdings so, als bezieht er sich auf die Situation, dass die Zuteilung bereits erfolgte und ein Wohnförderkonto bereits existiert. Hier macht mein Kopf aus irgendwelchen Gründen plötzlich dicht.

    Ich hoffe ihr merkt aber, ich habe mich da bereits tagelang eingelesen, ZfA und Finanzamt angerufen... Gesichert ist zumindest die Aussage, Zulagen/Steuervorteile/Bearbeitungsgebühr wird vom Anbieter direkt bei Kündigung abgezogen (durch ZfA) und vermutlich - aber nicht sicher - kann es zu einer Versteuerung der Erträge und der bei mir noch nicht vorhandenen Erhöhungen kommen im Rahmen der nächsten Steuererklärung (Steuer-Hotline der Finanzämter), aber das blöde war eben, die stützen sich auch nur auf dieses Text und wissen es nicht genau :-( Ich wollte es aber gerne genau wissen und weiß nicht mehr wen ich fragen soll...

    Viele Grüße, habt herzlichen Dank für weitere Erfahrungsberichte und ich heisse trotz 46 Jahre Lebenserfahrung und meinem Job als Mathelehrer trotzdem
    Pocahontas :-)

  4. Avatar von Dante
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    Standard AW: Verständnisproblem Wohnriester-Kündigung

    Mach dir keine Gedanken, der Typ ist ein Spinner den man leider einfach nicht losbekommt.

  5. Avatar von utopus
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    Standard AW: Verständnisproblem Wohnriester-Kündigung

    Müssen denn nur die gewährten Steuervorteile zurückgezahlt werden oder muss das gesamte steuerbegünstigte Kapital im Jahr der schädlichen Verwendung nachversteuert werden?

    Macht ja u.U. einen Unterschied, ob man 6x600€ zurückzahlt oder 1x12000€ versteuern muss.

    Kann vielleicht auch Unterschiede bei Unterhaltsverpflichtungen und Lohnersatzzahlungen ausmachen.

    Einfacher wäre es vermutlich, das Kapital in einen anderen Riestervertrag umzuschichten.

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