Löschungsbewilligung ohne Auftrag kostenpflichtig notariell beglaubigt

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  1. Avatar von Unk-DuBa
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    Standard Löschungsbewilligung ohne Auftrag kostenpflichtig notariell beglaubigt

    Hallo Experten,
    folgende Sachlage:

    Nach kompletter Abzahlung der Restschuld eines KfW-Kredites zum Ende der 10-jährigen Laufzeit (Hauskauf + selbstbewohnte Immobilie)
    haben wir der I N G einen Auftrag geschickt uns schnellstens eine kostenlose Löschungsbewilligung zuzuschicken.

    Wir haben keinen Auftrag geschickt uns schnellstens eine kostenpflichtige + notariell beglaubigte Löschungsbewilligung zu schicken und dafür auch keine Vollmacht erteilt.

    Trotzdem hat die I N G eigenmächtig eine (offensichtlich eng verbundene) Kanzlei diese Löschungsbewilligung vorab notariell beglaubigen lassen und uns einen Brief mit einer Kopie dieser notariell beglaubigten Löschungsbewilligung zugeschickt.
    Mit der Aufforderung, die erheblichen Notar-Kosten zu bezahlen, um dann erst das Original zu erhalten.

    Es gibt mittlerweile einen Schriftwechsel über viele Wochen mit "sehr kreativen + erstaunlichen Begründungen" seitens der I N G dies so zu handhaben.
    Offensichtlich sind wir kein Einzelfall, im Gegenteil.

    Das sind unsere Informationen zu der Rechtslage:
    Für die Ausstellung einer Löschungsbewilligung darf die Bank keine Gebühren in Rechnung stellen, da diese mit der Ausstellung lediglich ihren gesetzlichen Vorschriften nachkommt.
    Kosten entstehen also erst bei der eigentlichen Löschung der Grundschuld und nicht beim Anfordern der Löschungsbewilligung.
    Mit kompletter Abzahlung des KfW-Kredites ist die Grundschuld automatisch in eine Eigentümer-Grundschuld übergegangen.
    Außerdem kann man die Grundschuld im Vergleich zur Hypothek auch weiter nutzen,
    wenn man beispielsweise Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten durchführen möchten und dafür eine erneute Finanzierung benötigen.

    Mit der Bitte um Eure Fach-Meinung
    Danke im Voraus

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Löschungsbewilligung ohne Auftrag kostenpflichtig notariell beglaubigt

    Schau mal hier, vielleicht hilfts:

    https://www.finanz-forum.de/threads/...ngsbewilligung

  3. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Löschungsbewilligung ohne Auftrag kostenpflichtig notariell beglaubigt

    Wenn ich es richtig verstanden habe, kann die Bank für die Löschungsbewilligung an sich kein Geld verlangen - allerdings können externe Kosten (Notar) weitergegeben werden.

    Hat bei mir die Commerzbank auch gemacht - dadurch, dass ich das Ganze dann schon in notarieller Form hatte, war die Beauftragung des lokalen Notars dann entsprechend günstiger.

    Sind ja in der Regel vermutlich eher niedrigere 3stellige Beträge, die im Verhältnis zur Grundschuld selber eher nicht so hoch sind.
    Und wenn man das alles fertig hat, kann man das Dokument nicht mehr verlieren ... ist dann teilweise schwer nach z.B. 20 Jahren noch teilweise umfirmierte/insolvente/etc. Banken zu finden, die Auskünfte geben können/wollen.

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Löschungsbewilligung ohne Auftrag kostenpflichtig notariell beglaubigt

    Nun ja Unk-DuBa,

    Löschungsbewilligung ohne Auftrag kostenpflichtig notariell beglaubigt
    Nicht jeder darf in den Grundbüchern rumschmieren, das dürfen nur die zuständigen Amtsgerichte und öffentliche bestellte Notare.

    Es wird Sie verwundern denn Sie werden noch eine zweite Rechnung mit einem Brief vom Amtsgericht wohlerhalten.

    Wo die Löschung in ihrem Grundbuch vermerkt ist, dafür lässt sich das Amtsgericht auch bezahlen.

    So ist es im Deutschland bzw. in Halb Europa außer in Griechenland, die waren aber dafür auch pleite. Und manches Grundstück wechselte den Besitzer, ohne je rechtmäßig zu sein.

    Deshalb gibt es Grundbücher, in den nicht jeder rumschmieren darf.

    bruno68

  5. Avatar von KingRollo
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    Standard AW: Löschungsbewilligung ohne Auftrag kostenpflichtig notariell beglaubigt

    Bisher ist doch alles normal.
    Die Bank darf keine Gebühren verlagen, aber sehr wohl der Notar, der die Löschungsbewilligung beglaubigt. Eine Löschungsbewilligung muss beglaubigt sein, sonst ist es keine. Das ist bisher passiert, lediglich Sparkassen brauchen für die Beglaubigung der Löschung des Grundpfandrechts keinen Notar, die können das selbst.

    Du bekommst nun die beglaubigte Löschungsbewilligung nach Begleichung der Rechnung. Die kannst du zu Hause abheften oder eben damit zum Notar rennen, damit die Löschung vollzogen wird, was dann natürlich auch Gebühren nach sich zieht.

    Natürlich kannst du die Grundschuld stehen lassen, wenn du z.B. eine andere Immobilie finanzieren willst oder anweitig einen Kredit benötigst. Du kannst die Grundschuld auch an einen neuen Käufer der Immobilie übertragen, der spart damit Kosten, weil er die bestehende Grundschuld nutzen kann.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Löschungsbewilligung ohne Auftrag kostenpflichtig notariell beglaubigt

    So einfach ist das KingRollo,

    zwar ist es in etwa richtig, aber nicht genau.

    So hat der Eigner, die Grundschuld der KfW, wegen Bezahlung löschen lassen. Diese wird wohl dann als Unterstrichen im Grundbuch eingetragen sein. Denn wegen den Kosten "gehört" dem Eigner, ja die Grundschuld!

    Damit ist es ausgeschlossen, dass die Darlehnsbank ein erneutes Darlehn auf das Eigentum des Eigners aufnehmen kann.

    Der 2 Schritt des Eigners wäre von seiner Seite aus, einen Notar kostenpflichtig zu beauftragen, die vollkommene Löschung der Grundschuld zu vollziehen.

    Würden sämtliche Grundschulden vonseiten des Eigners bezahlt, sämtliche Gläubiger die Löschungen zugestimmt und alle ausgeführt. So würde im Grundbuchauszug in Abteilung III folgendes stehen:

    Als Stempelabdruck: Keine Last

    Aber es ist teuer, umständlich und macht nur Sinn, wenn der überlebende Ehepartner keine Ahnung von der Finanzmathematik hat!

    So war es bei meinem Onkel als dieser in den letzten Lebensjahren, sein Grund und Boden nur noch rein Technisch entschuldete! aber dauerte lange, denn es wird immer geprüft, ob Restschulden noch vorhanden sind. Jede laufende Nummer in jedem Grundbuch, denn mit Löschung jede einzelne Nummer, werden Pfandbriefe mitgelöscht.

    bruno68

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