Hallo zusammen,

direkt zu meiner Frage:

Was benötige ich, um nach dem BGH-Gebührenurteil (Kontoführungsgebühren) für Privatpersonen Geld einzufordern rechtlich ?

Da es sich um eine kurzfristige Option bzw. Einkommensquelle handelt, wäre Gründung eines Inkassounternehmens Unsinn,

welche alternativen stehen einem zur Verfügung?

Danke im Voraus.

VG Tristus