Betriebliche Altersversorgung Beitrag !!

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  1. Avatar von rheingeist
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    Standard Betriebliche Altersversorgung Beitrag !!

    Hallo zusammen

    Der Arbeitgeber muss eine Altersvorsorge z.B. eine Pensionskasse anbieten und monatlich einen Betrag X einzahlen .
    Gibt es einen Mindes Einzahlbetrag ? oder unterschiedliche höhe nach Zugehörigkeit der Firma ?

    Danke

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung Beitrag !!

    Er muss 15% zuschließen meist sind es mindestens die 40€ vwl etc. Die der Arbeitnehmer zahlen den dann Rest ein. Es gibt aber auch wo der Arbeitgeber fest einen Beitrag einzahlt und man selber nichts einzahlt

  3. Avatar von utopus
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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung Beitrag !!

    Mein AG schießt für Altverträge (Direktversicherung) ab dem nächsten Jahr nicht pauschal 15% dazu, sondern unterscheidet hier, ob man oberhalb der BBG von GKV/GRV liegt und gibt nur seinen Vorteil der gesparten AG-Anteile zur Sozialversicherung weiter - und da hier oft nicht einfach der Beitrag erhöht werden kann, wird der Eigenanteil der Mitarbeiter entsprechend gesenkt und mit dem AG-Anteil aufgefüllt.

    Zusätzlich bietet der AG allerdings noch eine eigene Pensionszusage/Pensionskasse an - hier kann man 0,5% vom Brutto einzahlen und der AG legt 1% vom Brutto oben drauf das gilt bis zur BBG GRV - darüber kann man 4,5% des übersteigenden Betrags einzahlen und bekommt 9% vom AG dazu.

  4. Avatar von rheingeist
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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung Beitrag !!

    Mein AG Zahl schon Zeit Jahren “ nur“ 30€ ein .
    Gibt es da nicht eine Staffelung oder irgend etwas um ihn zu bewegen dort mehr ein zu zahlen. Reden kann man hier nicht …..

  5. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung Beitrag !!

    hast du auch eine Berechnung wie wirksam die 30€ sind? und wie schädlich für dich solltest du nicht über der BBG GKV und GRV liegen? Je nachdem ist es ein Nullsummenspiel aus dem Grund wurden die 15% ja eingeführt, damit es in den positiven Bereich geht auch wenn man unter der BBG liegt. Trotzdem sollte man einmal kurz nachrechnen....

  6. Avatar von rheingeist
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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung Beitrag !!

    Der AG muss eine Altersvorsorge anbieten . Dort zahlt er jeden Monat braf ein . Nur etwas wenig finde ich .
    Die Pensionkasse liegt jetzt 2,5 fache über das was eingezahlt wurde.
    Ich habe noch eine RR die mein Chef nicht akzeptieren wollte. Mit dem rechnen ? Da hab ich keine Ahnung von ehrlich gesagt.
    Glaube aber nicht das ich drauf zahlen muss.
    Steuerfrei ist doch heute nichts mehr.
    Liegt denn die 30€ nicht unter dem Minimum was der AG zahlen muss für eine Altersvorsorge

  7. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung Beitrag !!

    Der Arbeitgeber muss 15% zuschießen von dem was du einbezahlst. Denn das spart er ein wenn du in die BAV einzahlst. Wenn du selber nichts einzahlst muss er auch keine 15% zuzahlen und 30€ jeden Monat geschenkt wäre dann wieder ok.

    Ich zahle 4% der BBG und dann noch einmal 1% für den Teil über der BBG mein Arbeitgeber noch zusätzlich etwas mehr ~114% meiner Beiträge. zusätzlich wird der Inhalt der BAV mit 3% über des Rechnungszinses verzinst. Da ich über der BBG liege erhalte ich auch keine geringere Rente aus der GRV. liegt man unter der BBG GRV verliert man jeden Monat etwas an seiner GRV und dann muss man rechnen ob der Verlust bei der GRV durch die BAV ausgeglichen wird oder noch besser übersteigt, denn nur dann lohnt sich die BAV. Bei GKV Mitgliedern muss man die Kosten für die KV noch drauf schlagen, denn für die BAV zahlt man ja auch noch GKV Beiträge. Aus dem Grund lohnt sich das nachrechnen welche Auswirkungen die BAV auf einen persönlich hat.

  8. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung Beitrag !!

    Was hat es eigentlich für Auswirkungen, wenn man jetzt mehr in die Rentenversicherung einzahlt, als sozialversicherungsfrei erlaubt ist?
    Wird dies für die Auszahlung gespeichert, sodass man dann nicht erneut darauf Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss?

    Im August diesen Jahres hatte ich trotz gleichen Bruttoeinkommens einen niedrigeren Auszahlungsbetrag. Dies liegt daran, weil mein Arbeitgeber 5,9% des Bruttogehalts in die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge steckt und ich zusätzlich einen Vertrag über 140 € (119 € AN, 21 € AG) in eine zusätzliche BAV einzahle.

  9. Avatar von rheingeist
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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung Beitrag !!

    Ich zahl nichts ein . Er zahlt legendlich 30€ in eine Pensionskasse eins , sonst nichts.
    Mir kommt das etwas wenig vor.

  10. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung Beitrag !!

    Was wird denn genau alles von deinem Arbeitgeber mit getragen?

    ich würde eh nicht alles auf eine Karte setzten, wenn man ausreichend vorsorgen kann.

  11. Avatar von rheingeist
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    Standard AW: Betriebliche Altersversorgung Beitrag !!

    Es ist eine Pensionskasse . Dort wird nur 30€ vom AG eingezahlt, sonst nichts.
    die Frage ist immer noch , gibt es einen mindesbeitrag vom AG der in solche Kasse einzahlen muss.

  12. Avatar von titan1981
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    Zitat Zitat von titan1981
    Der Arbeitgeber muss 15% zuschießen von dem was du einbezahlst. Denn das spart er ein, wenn du in die BAV einzahlst. Wenn du selber nichts einzahlst muss er auch keine 15% zuzahlen. Und dann wären 30€ jeden Monat geschenkt wieder ok.
    Die Antwort bleibt noch immer die gleiche und er bietet eine BAV an, somit sind alle Pflichten von Ihm erfüllt.

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