Wie weiter mit der BU

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  1. Avatar von Dante
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    Standard Wie weiter mit der BU

    Hallo zusammen,

    ich habe 2015 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

    Als Beitrag zahle ich 41,98€ im Monat. Abgesichert sind 1261,50€ als BU-Rente.

    Nun ist es so, dass mein Lebensstandard seit dem deutlich gestiegen ist und ich eigentlich eine Absicherung von mindestens 2000 BU-Rente haben "sollte".

    Ab 2023 werde ich Student sein.

    Nun ist es meine Frage, ob es sinnvoll sein kann, bzw ob es die Möglochkeit gibt als Student eine güstigere BU zu bekommen, auch wenn ich dann schon 32 sein werde.
    Ich meine mal gelesen zu haben, dass es besonders günstige Stundenten BUs gibt. Taugen die etwas, bzw. wären diese eine sinnvolle Alternative zu meiner bestehenden BU?

    Soweit ich bis jetzt gelesen habe, ist meine BU mit den rund 42€ im Monat zwar recht "günstig", aber die Höhe der Absicherung liegt auch nur wenig über der Grundsicherung, welche im Falle, dass das Vermögen aufgebraucht sein sollte, mit der BU verrechnet wird.

  2. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    Es kommt drauf an was du studierst und was du später machen wirst und wie da die Einstufung ist und dein Gesundheitszustand.

  3. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    Da sieh man es wieder!

    Das Erhaschen von Informationen!

    Zum Thema "Studenten sein"

    Eine Regel SBU erkennt nur den 1.Bildungsweg! Demnach ist eine spätere Weiterbildung für eine Student SBU über den 2. oder 3. Bildungsweg nahe zu ausgeschlossen, entweder aus Altersgründen oder maximaler Gesamtsummen oberhalb von den Studententarifen.

    Und das Thema "billig" ist damit auch als Drops geluscht! Denn billig und hohe Versicherungsleistung, kann nur durch erhebliche Leistungsausschlüsse gegenfinanziert werden.

    Nach meinen Erkenntnissen gibt es nur 3 Versicherer mit nennenswerten Beständen (Marktanteil 40 %) und die kommen für Versicherungsmakler infrage.
    Denn die anderen 70 bis 75 Versicherer mit 1 bis 3 % Marktanteil haben keine eigenen Tarife, sondern besitzen nur einen gepoolten Tarif!

    Dieser ist dann auf die Hauptleistung beschränkt ist, also die ersten 6 Monate 0 € BU Leistungen erbringen.

    Zum anderen ist das Problem ist die Bezahlung des Vermittlers! An ihren Angaben und mir bekannten Courtageregeln, würde ich einen Kunden wie Sie nicht annehmen.

    So würde die Weiterbildung keinen Zeitraum denen des Haftungszeitraumes von 8 Jahre übersteigen. Eine Weiterbildung von 3 Jahren zu Bachelor und weiteren 2 Jahre zum Master, deckt eben nicht das Stornorisiko des Vermittlers ab. Und Vermittler, die hohe Stornoquoten als Geschäftsgrundlage haben, müssen hohe Stornoreserven bei den jeweiligen Versicherer hinterlegen bzw. es kommt zum Vertriebsverbot, sprich zum zur fristlosen Kündigung der Courtagzusage der Direktanbindung und Annahmeverbot über Pools.

    Gehe davon mal aus: Das 42 € MB für 35 Jahre gezahlt werden! 42 € mal 420 Monate =17.640 bei 4,0 % AP ergibt einen Betrag 705,6 € davon während wohl 60 % nach 60 Monaten ins Verdienen gebracht!
    Die restlichen 1,5 % davon stehen immer noch 1 % in Storno. Rund 25 % (176,65 €) von 705,60 € AP, denen steht aber nur 10 % Stornoreserve (70,56 €) gegenüber.

    Und dann wollen sie eine hochwertige Versicherung abschließen? Deren wirtschaftliches Risiko den Faktor 3 bis 4 für den Vermittler beinhaltet?

    Zum anderen stellt sich die Frage: Ob sich es leisten können, weiterhin lückenhaft GKV versichert zu sein!

    Denn die Entgeltfortzahlung durch den AG, für die ersten 6 Wochen entfällt ja! Zudem entfällt dann ja auch die nächsten 76 Wochen durch die GKV! Ganz zu schweigen, wenn man von der GKV, wegen dauerhafter Krankheit, in die gesetzliche Rentenversicherung ausgeschleust wird.

    Wie man unschwer erkennen kann, bleibt ihnen nichts anderes über, als selber sich zu versichern. Und zwar bei Versicherer, die nicht über Makler vertrieben werden, deren Leistungsniveau aber nur auf Hartz IV beschränkt ist!

    Denn meist wird für Versicherungsleistungen über Hartz IV Niveau, eine gesetzlich zugelassene 3. Person, zwecks Kontrolle wegen Versicherungsbetrug, Geldwäsche im Vorfeld benötigt.

    bruno68

  4. Avatar von Dante
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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    Ich hab gerade nochmal nachgeschaut. Die BU läuft seit 2012, nicht seit 2015.
    Insgesamt ist die Laufzeit bis 2045, also bis ich 55 bin, und dementsprechend seit 9 Jahren und noch 24 Jahre.

    Es kommt drauf an was du studierst und was du später machen wirst und wie da die Einstufung ist und dein Gesundheitszustand.
    Physik, und ich denke ich gehe damit in die Wirtschaft und nicht in die Forschung, aber was genau steht noch nicht fest. Also Gesundheitszustand würde ich momentan noch als "gut" einstufen, aber da kenne ich die Vorgaben nicht.

    Zum anderen stellt sich die Frage: Ob sich es leisten können, weiterhin lückenhaft GKV versichert zu sein!
    Wo bitte wurde denn jetzt "erkannt", dass ich lückenhaft GKV versichert bin? Das kann ich zu 100% ausschließen.


    Was wäre denn ein sinnvolles weiteres vorgehen? Einfach mal schauen wie es dann in zwei Jahren ausschaut mit den möglichen BU-Angeboten. Die bisherige BU erhöhen und der Beitrag steigt dann wie stark? Oder eine zweite BU abeschließen in Höhe des noch abzudeckenden Betrags?

  5. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    Du kannst jetzt mit einem Makler der sich auskennt dich beraten lassen. Die meisten die das machen haben sich auf BU spezialisiert die finden dann eine passende Lösung für dich. Es wird aber mit dem Alter >30 immer schwerer günstig zu versichern. Aber das muss es ja nicht unbedingt sein es sollte preiswert sein. Und du solltest dich bis zum maximal möglichen absichern. Sprich 67 im Moment. Es schafft selten jemand 2 Jahre zu überbrücken geschweige denn 12 Jahre. Wenn man bedenkt dass man in einem guten Job 100.000€/a verdienen kann sind das bei 12 Jahren 1,2 mio…. Die fehlen für die AV, Gesundheit etc.

    wäre also eine Überlegung wert.

  6. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    So, so der Herr will Physiker werden,

    Wo will er, studieren, Praktika oder arbeiten? In Deutschland, Europa oder Global? Wo bei England und Schweiz schon sehr herbe Leistungseinschränkung haben.
    Und grundsätzlich in Ausland nur Vorkasse geht, was auch als Student (?) zu machen ist!

    Und nach der Einreichung nur die Kostenerstattung nach dem Stand der GKV erstattet wird. Was erheblich von der Rechnung abweichen kann. Wird der Satz 4,5-fach berechnet und in Deutschland nur der 2,3-fache Satz erstattet, werden die restlichen Kosten in Höhe 2,2-fachen der Eigenanteil werden.

    Folgerichtig wird eine Zusatzversicherung nur die Kosten mit übernehmen, wo die Hauptkasse auch geleistet hat.

    Und bei dem Billigheimer, könnte in deren AGBs folgendes drinnen stehen:
    Die Versicherung leistet nur, nachdem die GKV geleistet hat!"; so darf angenommen werden, dass die Zusatzversicherung nur die Punkte zuzahlt, wo die GKV vorgeleistet hat.

    Ist eine Einzelbettunterbringung nicht nötig, sondern nur Mehrbettunterbringung nötig. Kann man zwar auf Einzelzimmer aufbuchen, aber bitte auf eigene Rechnung! In D kostet dies ca. 45 € täglich!

    In einer Privatklinik im Ausland, da ist die Berechnung des Einzelzimmers und Leistung frei von Vorgaben. Die Kostenerstattung in D eben nicht!
    Genauso wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, alles unbegrenzt mit dem einen Kunden direkt abgerechnet, nicht mit der Krankenkasse wie in Deutschland!

    Daher sollte man schon vorab prüfen, ob nicht eine PKV nicht besser wäre, wenn ein Auslandsaufenthalt nötig ist! Besonders dann, wenn viele Projekte der Physik mehrheitlich im Ausland liegen

    "CERN" liegt in der Schweiz,
    " Iter" liegt in Südfrankreich,
    " Wendstein x-7" in Greifswald, D.
    ....

    Wenn in der Vita eines Physikers keine Forschung steht, wird das eh nichts mit der Arbeit bzw. mehr Kohle! Und außerdem ohne Forschung keine Kontakte! Es fehlt dann, das Vitamin "B" wie "Beziehung"!.

    Bruno68

  7. Avatar von Dante
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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    Also,

    erstens bin ich aktuell nicht krankenversichert, weshalb du dir darum keine Gedanken machen musst.
    Zweitens werde ich ab 2023 privatversichert sein, was dir aber auch egal sein kann.
    Und drittens, lass die Karriere mal mein Problem sein.
    Studiert wird in Deutschland und wo es danach hingeht ist vollkommen offen.

    Hier geht es darum wie BU-technisch weiterverfahren werden kann. Durch Aufstockung, Zweitabschluss oder Neuabschluss?

  8. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    So, so der Herr ist angeblich nicht versichert!

    Angeblich aber ab Student 0.01.2023 PKV.

    einen so weitreichenden Termin kenne ich nicht, allenfalls 6 Monate vor dem Wechsel.

    Zum anderen woher soll dann das Kündigungsschreiben vorherigen Krankenkasse herkommen? Fingiert?

    Denn ohne Kündigungsschreiben, keine neue Versicherung! Da die Krankenversicherung nur eine Schadensversicherung ist und keine Summenversicherung.

    Das ist genauso wie bei den Engländerrückkehrer, in England gab es eine kostenfreie mit Versicherung über das staatliche System. Über das Ausscheiden aus der EU und das Verlassen des Landes konnten keine Kündigungsmitteilung erstellt werden.
    Die Rückkehrer mussten alle, wegen der fehlenden Pflichtversicherung erhebliche Winkelzüge aufführen um wieder in D pflichtversichert, sei es GKV oder PKV zu werden!

    Wer also dir verspricht, dich ohne die Kündigungsbestätigung der Vorversicherung, zu versichern. Der fährt einen heißen Streifen, denn wie schrieb der BGH zum Thema "Anfechtung", wegen falscher Angaben!
    Der falsch ausgefüllte Versicherungsantrag by RA Kai Behrens
    Wenn ein Versicherungsantrag falsch ausgefüllt wird, spricht man von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Dies liegt z.B. vor, wenn man beim Antrag auf Berufsunfähigkeit die ein oder andere Vorerkrankung weglässt. Vorerkrankungen führen mitunter dazu, dass ein Versicherer den Vertragsschluss ablehnt. Deshalb neigt der eine oder andere dazu, hier mal etwas wegzulassen, obgleich im Versicherungsantrag ausdrücklich danach gefragt wird.
    Wenn der Versicherungsfall eintritt, beginnt die Versicherung mit den Ermittlungen. Oft erfährt sie dann, dass bei Antragstellung gemogelt wurde.

    • Im Falle einer arglistigen Täuschung kann der Versicherer einen zuvor abgeschlossenen Vertrag anfechten. Der Versicherungsnehmer muss dann alle empfangenen Leistungen zurückzahlen, der Versicherer kann die Beiträge aber behalten.

    • Alternativ kann der Versicherer bei Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten. Dies hat zur Folge, dass der Vertrag nicht nur beendet ist, sondern der Versicherungsnehmer auch nur die bereits erhaltenen Leistungen behalten darf.

    Dass eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht immer erlaubt ist, belegt eine Entscheidung des BGH vom 10.05.2017 unter dem Aktenzeichen IV ZR 30/16. „Alleine aus der unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen kann jedoch nicht auf das Vorliegen von Arglist geschlossen werden“, sagt der BGH und verlangt, dass noch weitere Vorsatzvorwürfe nachgewiesen werden.

    Der Vorwurf der falschen Antragstellung kann aber auch „verjähren“.

    Der BGH hatte mit Urteil vom 25. 11.2015 unter dem Aktenzeichen IV ZR 277/14 entschieden, dass falsche Gesundheitsangaben nach 10 Jahren irrelevant sind. Ganz egal, ob falsche Angaben getätigt wurden, darf eine Versicherung nach Ablauf von 10 Jahren wegen arglistiger Täuschung nicht mehr anfechten.

    • In dem dortigen Fall hatte der Versicherungsnehmer im Jahr 2002 umfassende Fragen zu Vorerkrankungen ausfüllen müssen. Erst nach Ablauf von 10 Jahren, und zwar erst im Juli 2012, erklärte die Versicherung die Anfechtung, weil eine Parkinsonerkrankung verheimlicht wurde.Wer also falsche Angaben gemacht hat und 10 Jahre vorbei sind, könnte Glück haben.

    • Aber Vorsicht: Am 11.12.2017 entschied das OLG Hamm unter dem Aktenzeichen 6 U 92/17, dass derjenige, der eine Berufsunfähigkeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages mitbringen würde, „während der Dauer“ des Vertragsverhältnisses nicht weiter berufsunfähig werden könne. Dafür trage der Versicherungsnehmer die Beweislast. Hier ist also Vorsicht geboten.

    Über einen nicht alltäglichen Fall der Verletzung einer Anzeigepflicht berichtet kürzlich ein Anwaltskollege in ProContra Online. Dort hatte der Versicherungsnehmer den schriftlichen Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt. Sein Versicherungsmakler hatte bei der Onlineantragstellung die Vorerkrankungen an die Versicherung falsch übertragen.

    Nach einem Urteil des OLG Dresden vom 03.04.2018 unter dem Aktenzeichen 4 U 698/17 musste sich der Versicherungsnehmer das – arglistige – Verhalten seines Maklers zurechnen lassen, obgleich der Versicherungsnehmer selbst ja redlich gehandelt hatte.

    Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der im Auftrag der Versicherung tätig ist, steht der Makler auf der Seite des Versicherungsnehmers. Mithin muss sich ein Kunde dessen Fehler zurechnen lassen.

    Das Tragische daran könnte jedoch sein, dass deshalb die Haftpflichtversicherung des Maklers nicht mehr leistet.

    Gem. § 81 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz kann ein Versicherer seine Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt.
    Ein Anwalt wird glaubhafter sein, als ein Vermittler wie ich.

    Zum Thema BU

    Zwar ist eine SBU eine Summenversicherung, aber keine Gelddruckmaschine! Im Übrigen gilt auch das oben genannte! Eine SBU soll den Einkommenseinbruch, durch den Verlust der Arbeitskraft absichern.
    Aber hat ein Student überhaupt, denn aktuell eine Arbeitskraft? Mitnichten!

    Denn die Arbeitskraftabsicherung, wird ja in % des Nettoeinkommens berechnet, die wenigsten Versicherer lassen, wegen dem zukünftigen Beruf eine Überversicherung als Student zu! Da die Gefahr einer eigenständigen Herbeiführung einer Berufsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist!

    Denn wie wird der Beitrag errechnet? Aus dem Eintritts- und Austrittsalter, der Berufsgruppen (A oder B), der Gesundheit,- Raucher, Nichtraucher, SBU Rentenhöhe, u. a. bis 2.499 € p.m. wird kein persönlicher Arzttermin benötigt!

    Hieraus ergibt sich die folgenden Fragen überhaupt?

    A) Kann die gegenwärtigen BU überhaupt als Student weitergeführt werden? Nein, da sich der Berufsstatus ändert, allenfalls nur mit Zustimmung des Versicherers eine Wandlung in eine SBU Studenten Versicherung mit einem Höchstbeitrag gewandelt werden. Dafür könnte der Betrag bis / bei 1.500 € gedeckelt sein.

    B) Kann dieselbe SBU später den erreichten Lebensstandard als Physiker sichern? Nein, ich kenne keine Versicherung, die mehr als 50.000 € p.a. als SBU versichert. Eine Berufsbezogenen Verdoppelung der SBU Rente wird ja noch durch eine Ertragsanteil- oder einer Vollversteuerung geschmälert!
    Denn wir reden hier von einer Dauerleistung, evtl. über Jahrzehnte!

    Daraus ergibt sich schon das Problem, dass eine soziale Absicherung über dritte (Versicherung) in den Hoch-, bzw. Höchstlohnbereichen nicht vollkommen möglich ist!

    Da in Hoch-, bzw. Höchstlohnbereichen zumeist als "AT" beruflich geführt wird und Überstunden mit dem Lohn als gegolten gelten, dürfte eine eigene betriebene Absicherung und Vermögensaufbau eher die Schimäre, erfolgloser Uni Abgänger sein.

    Denn Uni Abgänger, die nicht "AT" sind, machen keine Karriere, die haben ja auch die Zeit! "AT" bedeutet "außer Tarif", und das gilt nur für Personen der Karriereleiter A und B!

    Nun denn viel Spaß, bei ihrer Zukunft. Sie haben ja noch ein Jahr Zeit, alles zu regeln.

    bruno68

  9. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    @Dante hast du dich schon an einen fähigen BU Berater gewandt? Wenn nicht suche mal auch hier im Forum es gibt/gab 2-3 Stück im Forum die das ordentlich gemacht haben. Man muss halt sich dann aber auch Ihre Meinung die manchmal nicht so nett verpackt sind aus halten. Ich weiß aber nicht ob diese noch hier aktiv sind.

    was du so oder so machen musst ist die Akten bei deinen Ärzten einmal ausdrucken lassen am besten über die 10 Jahre hinaus, damit kann ein fähiger Makler gut arbeiten. Du musst nur schauen, dass du dein späteres Gehalt „abstecken“ kannst. Ob es 2, 3 oder 4 Policen werden müssen… bei mir sind es 4 geworden, da ich die alten nicht kündigen wollte Stichwort 10 Jahre bestand der Versicherungen. Die meisten kann man bei gewissen Ereignissen im Leben ohne weiteres ohne Gesundheitsprüfung aufstocken. Stichwort Geburt, Hochzeit etc. Somit kann man sich in die Zielgröße 70 bis 80 vom netto hinkommen.

  10. Avatar von Dante
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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    So, so der Herr ist angeblich nicht versichert!
    Absolut richtig.

    Angeblich aber ab Student 0.01.2023 PKV.
    Um genau zu sein, ab 10.22 Student und ab 01.23 Privatversichert.

    einen so weitreichenden Termin kenne ich nicht, allenfalls 6 Monate vor dem Wechsel.
    Nur weil man etwas nicht kennt, bedeutet das nicht, dass es das nicht gibt.

    Zum anderen woher soll dann das Kündigungsschreiben vorherigen Krankenkasse herkommen? Fingiert?
    Denn ohne Kündigungsschreiben, keine neue Versicherung!
    Nichts ist fingiert. Ich bin vor über 10 Jahren aus der Krankenkasse ausgetreten und hab das Bestätigungsschreiben. Aber wie gesagt, darüber musst du dir wirklich keine Gedanken machen.

    Aber hat ein Student überhaupt, denn aktuell eine Arbeitskraft? Mitnichten!
    Kommt auf den Studenten an. Ich werde weiterhin ein Einkommen von 2,5k bis 3k haben.

    A) Kann die gegenwärtigen BU überhaupt als Student weitergeführt werden? Nein, da sich der Berufsstatus ändert, allenfalls nur mit Zustimmung des Versicherers eine Wandlung in eine SBU Studenten Versicherung mit einem Höchstbeitrag gewandelt werden. Dafür könnte der Betrag bis / bei 1.500 € gedeckelt sein.
    Wie kommt man auf sowas, natürlich kann sie weitergeführt werden.


    Aber wie bereits geschrieben, geht es hier weder um meine zukünftige Krankenversicherung noch um meine Karriereplanung.

    @Dante hast du dich schon an einen fähigen BU Berater gewandt? Wenn nicht suche mal auch hier im Forum es gibt/gab 2-3 Stück im Forum die das ordentlich gemacht haben. Man muss halt sich dann aber auch Ihre Meinung die manchmal nicht so nett verpackt sind aus halten. Ich weiß aber nicht ob diese noch hier aktiv sind.

    was du so oder so machen musst ist die Akten bei deinen Ärzten einmal ausdrucken lassen am besten über die 10 Jahre hinaus, damit kann ein fähiger Makler gut arbeiten. Du musst nur schauen, dass du dein späteres Gehalt „abstecken“ kannst. Ob es 2, 3 oder 4 Policen werden müssen… bei mir sind es 4 geworden, da ich die alten nicht kündigen wollte Stichwort 10 Jahre bestand der Versicherungen. Die meisten kann man bei gewissen Ereignissen im Leben ohne weiteres ohne Gesundheitsprüfung aufstocken. Stichwort Geburt, Hochzeit etc. Somit kann man sich in die Zielgröße 70 bis 80 vom netto hinkommen.
    So, jetzt kommen wir aber mal zu wichtigen.
    Ich wollte nach den Feiertagen mal nach einem Berater schauen, dass muss jetzt zum Jahresende nicht mehr sein.
    Weißt du zufällig noch, wie die hier im Forum heißen?

    Ich wollte mir nächstes Jahr eh alle Gesundheitsakten mal kopieren lassen, da ich nach dem Umzug zum Studienort mir einen neuen Hausarzt suchen muss.


    Also scheint das kein Problem zu sein, mehrere BUs bei mehreren Versicherern laufen zu haben und die sich im Leistungsfall nicht gegenseitig die Zuständigkeit hinschieben.

  11. Avatar von Unwissend
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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    Mit den 1260€ bist du aber doch erheblich besser abgesichert, als mit der "Grundsicherung". Auf die BU Rente wirst du keine Steuern zahlen - viel weggehen wir davon also nicht.

    Wenn man vom absolut schlimmsten Fall ausgeht, also quasi "morgen BU", dann kannst du deinen aktuellen Standard davon zwar nicht finanzieren... dennoch hast du eine finanzielle Sicherheit die deutlich "angenehmer" ist, als die "Grundsicherung". Dann wirst du Einschränkungen hinnehmen müssen - aber bist nicht "verloren".

    Ich würde den Vertrag - vorausgesetzt es handelt sich um einen guten Tarif - so lassen. Bei Abschluss des Studiums (und anderen Ereignissen) kannst du die monatliche Rente in der Regel um 50% ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (Nachversicherungsgarantie).

    Außerdem kannst du der bestehenden Versicherung mitteilen, dass du ab Datum x Student bist. Dann wird dies im bestehenden Vertrag eingepflegt und der Beitrag anhand dessen kalkuliert. Sollte die Berufsgruppe "Student x Fachrichtung" günstiger sind als der bisherige Beruf, so reduziert sich dein Beitrag entsprechend.

    Spezielle Tarife für "junge Leute/Studenten/..." sind eigentlich selten bis nie zu empfehlen. Diese sind langfristig teurer. Das macht nur Sinn, falls ein Vertrag in jungen Jahren gar nicht finanzierbar wäre und man sonst komplett auf eine Absicherung verzichten würde.

    Wenn wirklich keine Krankenversicherung besteht - aus welchen Gründen auch immer - würde ich mir aber erst einmal Gedanken über das Thema Arbeitsunfähigkeit machen. Wenn du da reinrutschen solltest und keinen Anspruch auf Krankengeld hast, wird dir das im worst case das "Genick brechen" bevor deine BU überhaupt greift.

    Ist aber halt alles sehr individuell und schwer hier zu beurteilen.

  12. Avatar von Dante
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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    Zitat Zitat von Unwissend
    Mit den 1260€ bist du aber doch erheblich besser abgesichert, als mit der "Grundsicherung". Auf die BU Rente wirst du keine Steuern zahlen - viel weggehen wir davon also nicht.

    Wenn man vom absolut schlimmsten Fall ausgeht, also quasi "morgen BU", dann kannst du deinen aktuellen Standard davon zwar nicht finanzieren... dennoch hast du eine finanzielle Sicherheit die deutlich "angenehmer" ist, als die "Grundsicherung". Dann wirst du Einschränkungen hinnehmen müssen - aber bist nicht "verloren".

    Ich würde den Vertrag - vorausgesetzt es handelt sich um einen guten Tarif - so lassen. Bei Abschluss des Studiums (und anderen Ereignissen) kannst du die monatliche Rente in der Regel um 50% ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (Nachversicherungsgarantie).

    Außerdem kannst du der bestehenden Versicherung mitteilen, dass du ab Datum x Student bist. Dann wird dies im bestehenden Vertrag eingepflegt und der Beitrag anhand dessen kalkuliert. Sollte die Berufsgruppe "Student x Fachrichtung" günstiger sind als der bisherige Beruf, so reduziert sich dein Beitrag entsprechend.

    Spezielle Tarife für "junge Leute/Studenten/..." sind eigentlich selten bis nie zu empfehlen. Diese sind langfristig teurer. Das macht nur Sinn, falls ein Vertrag in jungen Jahren gar nicht finanzierbar wäre und man sonst komplett auf eine Absicherung verzichten würde.

    Wenn wirklich keine Krankenversicherung besteht - aus welchen Gründen auch immer - würde ich mir aber erst einmal Gedanken über das Thema Arbeitsunfähigkeit machen. Wenn du da reinrutschen solltest und keinen Anspruch auf Krankengeld hast, wird dir das im worst case das "Genick brechen" bevor deine BU überhaupt greift.

    Ist aber halt alles sehr individuell und schwer hier zu beurteilen.
    Du darfst nicht vergessen, dass neben der Grundsicherung die an sich natürlich deutlich geringer ist, die Miete unter anderem gezahlt wird.
    Sehr viel höher kommt man mit den 1.260€ nicht weg. Der große Vorteil ist natürlich, dass im Gegensatz zur Grundsicherung nicht erst das Vermögen aufgebraucht werden muss.
    Die 1.260€ sind halt nicht mal 50% des Einkommens und würden nicht reichen für die aktuell monatlichen Kosten.

    Der Vertrag bleibt erstmal auf jeden Fall bestehen

    Das mit dem geänderten "Arbeitsverhältnis" muss ich ja eh allen möglichen Stellen melden, da wäre der Versicherer mit bei gewesen. Mal schauen was die dann dazu sagen, wenn es soweit ist.

    Das diese Studententarife für Anfang 20 jährige zu Beginn sehr günstig sind, aber später raus teuer werden, hatte ich auch mal irgendwo gelesen.

    Wie bereits geschrieben. Über die Krankenversicherung muss man sich bei mir keine Gedanken machen, ich bin bestens versorgt.

    Ansonsten danke für deinen Beitrag, damit kann ich schonmal was anfangen.

  13. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    Unsere BU konnte man zu bestimmten Lebensereignissen von der Höhe her anpassen.
    z.B. Hochzeit, Geburt, Immobilienerwerb, Karrieresprung usw.

    Karrieresprung kann also auch für dich nach dem Studium interessant werden.

  14. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    Dante, Sie haben es nicht verstanden!

    Sie können nicht 3-mal eine SBU abschließen! Gerade wenn diese nur die vereinfachten G-Fragen angewendet werden! Denn 3-fache G-Fragen führen eben nicht zu dreimal 500 € SBU, sondern zum Anfechtung wegen Falschangaben!

    Zumeist steht eine Frage wegen Versicherungen bei anderen Versicherer an! Ob dort gleiche oder andere Summenversicherungen bestehen oder gleichzeitig abgeschlossen werden.

    Es damit klar sein, dass ab der 2.SBU Versicherer diese Angaben gemacht werden müssen!

    Zum Problem ist, auch wenn der SBU Versicherer, nach dem aktuellen Krankenversicherer fragt, zwecks Gegenprüfung der Arztunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

    Denn mit Unterschrift auf die SBU, erfolgt die Prüfung auf Richtigkeit aller Angaben! Und das meist ohne Wissen des SBU-Kunden!

    Allein die Aussage: "Ich bin Student!"; reicht nicht aus, um einen Studententarif zu bekommen. Dafür muss auch die der "Uni-Schein" eingereicht werden! Und es wie beim Impfpass ist, dass es auch gefälschte Uni-Scheine gibt, prüft man auch über die Uni, ob die Person dort auch vorhanden ist!

    Zu meiner Zeit hat die KfW Bank direkt an die "Fachschule für Technik", Kassel (heute BZ) angerufen und selber überzeugt, ob ich da auch persönlich anwesend war. Das lag daran, dass dies sehr schnell erfolgen musste.

    Also was alles in Hintergrund abläuft, bekommt man gar nicht mit!

    @Unwissend

    leider auch viele Fehler drinnen!
    Mit den 1260 € bist du aber doch erheblich besser abgesichert, als mit der "Grundsicherung". Auf die BU Rente wirst du keine Steuern zahlen - viel weggehen wir davon also nicht.
    Hier muss man unterscheiden, ob man eine SBU hat oder eine BUZ über bAV!

    Und auch eine Unterscheidung innerhalb der SBU ist möglich, da eine SBU möglicherweise auf den freien Sozialversicherungsbetrag steuermindernd angerechnet wurde. So kann die SBU auch der vollen ESt. unterworfen werden.

    Aber das ist Sache eines StB.
    Außerdem kannst du der bestehenden Versicherung mitteilen, dass du ab Datum x Student bist. Dann wird dies im bestehenden Vertrag eingepflegt und der Beitrag anhand dessen kalkuliert. Sollte die Berufsgruppe "Student x Fachrichtung" günstiger sind als der bisherige Beruf, so reduziert sich dein Beitrag entsprechend.
    Auch hier liegt ein Fehler vor, mit Änderung des Berufsrisikos und sinken oder steigen des Beitrages wird ein neuer SBU Vertrag erstellt!

    Ich gehe mal davon aus, dass es sich um die bisherige SBU Versicherung um eine sogenannte Nettoversicherung handelt und keine Rückstellungen gebildet wurden!

    Wäre es eine SBU Versicherung gewesen, die sich nach den Brutto Prinzip System abgeschlossen wäre, so bestände die Möglichkeit nach der Berufsrisikominderung, den ersparten Betrag in einer erhöhte monatliche Rente anzulegen!
    Alternativ eine erhöhte Ablaufleistung zu vereinbaren, wegen der erhöhten Sparleistung, bei dem gleichen Beitrag! Was in beiden Fällen kein Neuvertrag bedeuten würde!!!!!

    Allerdings ist dieser Weg nicht bei allen BU Versicherer möglich, ich gehe davon aus das alle Versicherer, die Poolen diese Möglichkeit nicht haben werden.

    Letztlich schreibt jeder Vermittler immer quer und haftet dafür auch. Ich glaube kaum, dass ein reiner BU Vermittler (der die Interessen des Kunden gegenüber dem Versicherer vertreten muss), Dante als Kunden annehmen wird.
    Dafür sind seine Aussagen, gegenüber die gesetzlichen Bedingungen zu inkonform! So kommt eine Vermittlung einer SBU bis 55 Jahre für eine SBU Vermittler, allein aus haftungstechnischen Gründen nicht infrage. (Wer will denn für 12 Jahre, 144 Monate jeweils 1.300 €, als SBU Vermittler die Haftung übernehmen!)
    Eine SBU nach monatlichen Beitrag gibt es dort auch nicht!

    Wer sich mit SBU Vermittlung oder Beschaffung auseinandersetzt.

    Der sollte sich mal das Buch "Geldwäscherecht in der notariellen Praxis" von Martin Thelen kaufen

    So würde man feststellen das ca. 2/3 des Testes sich auf Finanzanlagen, Versicherungen und Immobilienfinanzierungen bezieht und auch für Vermittler nach dem GewO nahezu Pflicht ist!

    So wird ja auch verlangt, dass Kontrollen und Informationen über die zu versicherte Person von dritten eingezogen werden müssen! Auch sollen die Prüfungen ohne die Anwesenheit des Kunden erfolgen, schriftlich Unterlagen erstellt werden und diese nicht ausgehändigt werden!

    Wer das Buch gelesen und auch verstanden hat, der wird sich fragen: "Mit welcher Macht etliche hier sich betätigen, welche haftungsrechtlichen Risiken Sie selber eingehen."

    bruno68

  15. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    Lieber Bruno68,

    sorry, ich kann mich leider nur wiederholen: Schreiben Sie bitte nichts mehr zum Thema BU!

    Mit Ihren falschen Informationen sorgen Sie nur für Verwirrung bei den Laien und Kopfschütteln bei den Fachleuten.
    Ihre fehlende Kompetenz haben Sie bereits genügend unter Beweis gestellt.
    Alleine in Ihrem letzten Post finde ich - bereits bei oberflächlichem Überfliegen (mehr tu ich mir bei Ihrem Geschwurbel nicht mehr an) - mindestens 5-6 falsche Aussagen.
    Nur auf die Schnelle mal:

    Sie können nicht 3-mal eine SBU abschließen! Gerade wenn diese nur die vereinfachten G-Fragen angewendet werden! Denn 3-fache G-Fragen führen eben nicht zu dreimal 500 € SBU, sondern zum Anfechtung wegen Falschangaben!
    Natürlich kann man mehrere BU Verträge (auch Sonderaktionen) nebeneienander abschliessen. Nicht jeder Versicherer fragt, ob bereits eine anderweitige BU besteht. Man muss nur die Spielregeln kennen und beachten!


    Zum Problem ist, auch wenn der SBU Versicherer, nach dem aktuellen Krankenversicherer fragt, zwecks Gegenprüfung der Arztunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

    Denn mit Unterschrift auf die SBU, erfolgt die Prüfung auf Richtigkeit aller Angaben! Und das meist ohne Wissen des SBU-Kunden!

    Einen BU Versicherer, der nach einer bestehenden Krankenversicherung fragt, um dort Gesundheitsangaben des Antragstellers zu checken - den gibt es wohl auch nur in Ihrer - ganz eigenen - Welt.

    Eine Prüfung auf Richtigkeit der im Antrag gemachten Angaben erfolgt i.d.R. nicht bei Vertragsabschluss (wäre viel zu kostenintensiv - von Stichproben abgesehen), sondern erst im Leistungsfall.
    Zudem kann ich das über "Entbindung von der Schweigepflicht im Einzelfall" sauber kontrollieren.

    Selbstverständlich kann man bei viele Versicherern (nicht bei allen!) eine Beitragsreduzierung durch Berufsgruppenänderung beantragen- zu alten Vertragsbedingungen, OHNE Neuabschluss. (Frage mich immer wieder, mit welchen Klabautergesellschaften Sie zusammen arbeiten, dass so einfache, banale Dinge bei Ihnen abgeblich nicht funktionieren.)
    Einige Versicherer schreiben dieses Recht sogar in die Vertragsbedingungen rein - sollten Sie mal lesen.

    Den Vogel schiessen Sie aber mit ihrem Schwadronieren über BU und Geldwäschegesetz ab.

    Deswegen: Schreiben Sie bitte nur noch zu Themen, von denen Sie wirklich Ahnung haben - BU gehört da definitiv nicht dazu.

    Allen Lesern trotzdem ein frohes Weihnachtsfest und ein paar besinnliche, stressfrei Tage im Kreise derer, die Euch am Herzen liegen!

  16. Avatar von titan1981
    titan1981 ist gerade online

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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    @Dante,

    der letzte Beitrag kommt von einem dieser Makler die ich meinte.

  17. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    Ja, ja

    Tatsache ist aber, dass die Nürnberger und Beamten Versicherung, ab einer monatlichen SBU Rente von 2.500 €, grundsätzlich ein Gesundheitscheck eines Arztes vor der Policierung des Vertrages verlangt.
    Das besondere ist, dass die Nürnberger, die Rechnung des Arztes kostenmäßig, nach dem Verursacherprinzip übernimmt!

    Des Weiteren verlangt diese auch die Berufsgruppe, wie wiederum auch in die Gefahrenklassen A oder B unterteilt ist.

    Auch der Nachweis über das Einkommen der letzten 2 bis 3 Jahren, wird in den meist fast 100 Seiten starken Antrag verlangt

    Der Volkswohlbund, verlangt in der bisherigen Einkommen die erreichten Anwartschaften anzugeben, um diese wiederum vom SBU abzuziehen! Damit in keinen Fall die Einkommensgrenze einer SBU oberhalb 100 % des Arbeitslohns liegen kann!

    Dante will wieder Student werden, demnach muss er sich in den Studententarif umstellen lassen! Und kann nicht in seinen "alten" Beruf, verbleiben! Da dieser Beruf scheinbar, die Berufsgruppe "B" angehört.

    Denn wenn er 42,00 € für seine SBU bis 55 bezahlt, würde er bis 58 runde 84 €, bis 63 Jahre 126 € und bis 67 168 € SBU jetzt schon monatlich bezahlen müssen. Und das er nur eine Netto SBU hat, deuten schon die €-cent Beträge hin.

    Dass Dante dadurch jetzt ein Vermögensschaden von mehreren zehntausend € schon erlitten hat, stelle ich mal nur hier im Raume.
    Den Einkommensverlust von weiteren 12 Jahre lass ich mal außen vor, obwohl es bei Physikern recht einfach ist 12 mal 150.000 € = 1.8 Mill. €, davon 30 % SBU macht 540.000 € SBU Rente.

    Sie können ja ihn über die gesetzlich Rente mal aufklären, wenn man 100.000 € jährlich verdient, bekommt man schon nicht mehr die volle mögliche gesetzliche Rente, wenn man eine volle Rüruprente abschließen will!
    Erkläre mal, dass mal Dante, Sie sind ja Finanzplaner. Und das bitte mit einem Satz.

    Zum anderen hat ein Student kein Einkommen, demnach könnte er sich auch nur bei einer SBU mit 0 € SBU versichern. Demnach muss er die Standardisierten Studenten-Tarife verwenden.

    Anders wäre der Fall, wenn Date andere Einkünfte wie Vermietung, Verpachtung und Zinseinkünfte erzielen würde. Geht er dann aus seinem Hauptberuf heraus und sinkt aus diesem Bereich sein Einkommen auch auf 0 €, so tritt das Nebeneinkommen an deren Stelle und entscheidet über die mögliche finanzielle Absicherung!

    Und daher kommt der Status "Student" nicht infrage! Wählt er trotzdem den Status "Student", trotz erheblicher Nebeneinnahmen. So wird der Versicherer im Leistungsfall die SBU, wegen Falschangaben, u. a. Überversicherung, falsche Tarifeingruppierung, zum Schutz der anderen Versicherten anfechten und eine gerichtliche erwirkte Leistungsverweigerung anstreben!

    Eine SBU ist nur für den Ersatz einem beruflichen Einkommensausfall durch einen Arbeitskraftverlust gedacht und gehört nicht den "Club wünscht dir was" an.

    bruno68

  18. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Wie weiter mit der BU

    [QUOTE=bruno68;197714]Ja, ja

    Tatsache ist aber, dass die Nürnberger und Beamten Versicherung, ab einer monatlichen SBU Rente von 2.500 €, grundsätzlich ein Gesundheitscheck eines Arztes vor der Policierung des Vertrages verlangt.
    Das besondere ist, dass die Nürnberger, die Rechnung des Arztes kostenmäßig, nach dem Verursacherprinzip übernimmt!
    Ausser Ihnen kommt wohl auch niemand auf die schwachsinnige Idee, 2.500.- € oder rmehr bei der Nürnberger oder generell nur über einen Versicherer abzusichern.
    BTW: JEDE Gesellschaft zahlt die Kosten für eine Untersuchung, die auf ihre Veranlassung hin durch geführt wird.
    Um es Ihnen mal gaaaanz einfach zu erklären: Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch!


    Des Weiteren verlangt diese auch die Berufsgruppe, wie wiederum auch in die Gefahrenklassen A oder B unterteilt ist.
    Was will uns dieses sagen?

    Auch der Nachweis über das Einkommen der letzten 2 bis 3 Jahren, wird in den meist fast 100 Seiten starken Antrag verlangt
    100 Seiten Antrag? Meine Güte.. da rechnen sie aber wohl die 40 Seiten kleingedruckte AVBs mit dazu..? Sollten Sie übrigens mal lesen, würde Ihnen manches peinliche Schwurbel Posting erspare - und den Lesern nebenbei bemerkt - ebenso.

    Der Volkswohlbund, verlangt in der bisherigen Einkommen die erreichten Anwartschaften anzugeben, um diese wiederum vom SBU abzuziehen! Damit in keinen Fall die Einkommensgrenze einer SBU oberhalb 100 % des Arbeitslohns liegen kann!
    Ja und der Vorstand der Banania trägt immer rote Socken zum Anzug! Genauso relevant wie ihre letzten Zeilen

    Dante will wieder Student werden, demnach muss er sich in den Studententarif umstellen lassen! Und kann nicht in seinen "alten" Beruf, verbleiben! Da dieser Beruf scheinbar, die Berufsgruppe "B" angehört.
    Dummes Zeug! Selbstverständlich könnte er in seinem alten Tarif verbleibn, wenn das sinnvoll erscheinen würde - was zu pürfen wäre, wenn sich z.B. gesundheitliche Rahmendaten verschlechtert haben.

    Dass Dante dadurch jetzt ein Vermögensschaden von mehreren zehntausend € schon erlitten hat, stelle ich mal nur hier im Raume.
    Den Einkommensverlust von weiteren 12 Jahre lass ich mal außen vor, obwohl es bei Physikern recht einfach ist 12 mal 150.000 € = 1.8 Mill. €, davon 30 % SBU macht 540.000 € SBU Rente.
    Und wovon träumen Sie nachts? Bisher ist exakt Null komme Null Schaden entstanden. Egal was Sie sich da in Ihrer Welt zusammen zimmern!

    Sie können ja ihn über die gesetzlich Rente mal aufklären, wenn man 100.000 € jährlich verdient, bekommt man schon nicht mehr die volle mögliche gesetzliche Rente, wenn man eine volle Rüruprente abschließen will!
    Erkläre mal, dass mal Dante, Sie sind ja Finanzplaner. Und das bitte mit einem Satz.
    Schon wider Geschwurbel. Versuchen Sie doch mal, sich auf ein Thema zu fokussieren - was soll das jetzt mit der Rürup Rente an dieser Stelle? Hat ausser Ihnen bisher
    keiner hier drüber fabuliert.

    Zum anderen hat ein Student kein Einkommen, demnach könnte er sich auch nur bei einer SBU mit 0 € SBU versichern. Demnach muss er die Standardisierten Studenten-Tarife verwenden.
    Eben: Manche Gesellschaften versichern Physik Studenten OHNE Einkommensnachwei bis 2.000.- mtl. Insofern hat er alle Möglichkeiten offen:
    zuätzlichen Vertrag, Wechsel auf Studententarif. bestehenden Vertrag aufstocken etc..etc... hängt alles von den Faktoren Berufsgruppe und aktueller Gesundheitszustand ab.

    Anders wäre der Fall, wenn Date andere Einkünfte wie Vermietung, Verpachtung und Zinseinkünfte erzielen würde. Geht er dann aus seinem Hauptberuf heraus und sinkt aus diesem Bereich sein Einkommen auch auf 0 €, so tritt das Nebeneinkommen an deren Stelle und entscheidet über die mögliche finanzielle Absicherung!
    Was soll das Geschwurbel an dieser Stelle? War das jetzt nach dem Motto "Herr Lehrer ich weiss was?.." Was soll der Quatsch mit Einkünften aus VuV? Ist an der Stelle erstmal völlig irrelevant - hören Sie doch mal auf, ständig Nebelkerzen zu werfen. (Zumal Ihre daraus resultierenden Folgerungen Blödsinn sind)

    Und daher kommt der Status "Student" nicht infrage! Wählt er trotzdem den Status "Student", trotz erheblicher Nebeneinnahmen. So wird der Versicherer im Leistungsfall die SBU, wegen Falschangaben, u. a. Überversicherung, falsche Tarifeingruppierung, zum Schutz der anderen Versicherten anfechten und eine gerichtliche erwirkte Leistungsverweigerung anstreben!
    Wer hat denn bisher - ausser Ihnen natürlich - irgendwas von Nebeneinküften gesprochen - die existieren wohl nur in Ihrer eigenen, kleinen Welt?
    Zudem sind Ihre Folgerungen erneut absoluter Blödsinn: Die Summe, die der Versicherer bei Antragstellung annimmt, hat er im Ernstfall zu leisten - Zinseeinkünfte oder Mieteinkünfte hin oder her. Ausnahme: Sie haben bei Antragstellung bewusst ein viel zu hohes Einkommen aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit angegeben. Das würde der Versicherer ja auch ggfls. überprüfen (müssen). Tut er es nicht, hat er die Summe zu leisten. Manche Dinge sind ganz einfach - ohne langes Geschwurbel drumerhum.


    Eine SBU ist nur für den Ersatz einem beruflichen Einkommensausfall durch einen Arbeitskraftverlust gedacht und gehört nicht den "Club wünscht dir was" an.

    Erste halbwegs wahre und brauchbare Aussage bei dem ganzen Gefasel.
    Sorry, soviel geistigen Dünnsch... hab ich - in so komprimierter Form - selbst von Ihnen noch nicht gelesen.

    @ all: Sorry für den ein oder anderen Rechtschreibfehler - aber bei soviel Geschwurbel fällt es mir schwer, cool zu bleiben und auf Tippfehler zu achten.

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