Hallo liebe Forengemeinde,

angenommen eine Person hat ein Gewerbe nach Kleinunternehmerregelung §19 UStG angemeldet und
einen jährlichen Umsatz (komplettes Kalenderjahr) von 12.000 EURO.
Nach erfolgter Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleibt ein Betrag von 6.000 EURO stehen.

Wie wird dieser Betrag nun steuerlich behandelt?
Muss die Person den "Gewinn" dann voll versteuern? Oder wird die Höhe des Gewinns auf das Bruttogehalt aufgeschlagen und dann zusammen versteuert?

Eine kurze und knappe Antwort wäre schon ausreichend.

Stehe da komplett auf dem Schlauch

Viele Grüße
Cash-Flo