Geschwister vermieten Wohnung an die Eltern, reicht eine Steuererklärung?

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  1. Avatar von Lucky_Tea3
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    Standard Geschwister vermieten Wohnung an die Eltern, reicht eine Steuererklärung?

    DISCLAIMER: Ich weiß eure Antworten ersetzen keine professionelle Beratung beim Steuerberater. Termin ist gemacht aber aufgrund von Feiertag und Wochenende erst nächste Woche! Geht nur darum ein Bild zu bekommen und nicht vollkommen ahnungslos beim Berater aufzukreuzen.

    Hallo zusammen,
    Meine Schwester und ich haben eine Immobile gekauft und würden diese gerne an unsere Eltern zur niedrigsten möglichen Miete (66% Regel) vermieten. Alle Immobilen Kosten (Zinskosten, Steuern, Handwerkerkosten etc) wollen wir beim FA einreichen. Im Grundbuch stehen wir beide 50/50 als Eigentümer.
    Nun stellt sich uns die Frage wie wir das am besten praktisch anstellen, daher haben wir einige Fragen:
    1. Wie hoch soll die Miete am besten angesetzt werden? Wenn die ortsübliche Miete 10€ beträgt, ist ja die die niedrigste mögliche Miete die wir ansetzen können 7 €. Wie ist das mit Warm und Kaltmiete?
    2. Reicht es wenn nur eine von uns die Steuererklärung abgibt mit Mieteinnahmen und Immobilienkosten? Dem Fiskus ist es ja egal wer Mieter ist bzw. im Mietvertrag steht.
    3. Welches Konto Modell wäre für solch ein unterfangen am besten? Ein Gemeinschaftskonto und meine Schwester und ich überweisen die Raten auf das Konto und meine Eltern die Miete. Kann das zu Problemen führen?
    4. Was hat es mit der Liebhaberei auf sich? Kann unser Modell als Liebhaberei ausgelegt werden? Wie kann man dem FA am besten das Gegenteil beweisen?


    Freue mich auf Rückmeldung, danke. Schönen Vatertag noch!

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Geschwister vermieten Wohnung an die Eltern, reicht eine Steuererklärung?

    1. Die Ortsübliche Miete dürfte Kaltmiete sein, also dürfte auch eure 66% die Kaltmiete sein.
    2. Es muß zusätzlich eine gesonderte und einheitliche Feststellung abgegeben werden, in der die Mieterträge und die Beteiligungsverhältnisse erklärt werden. Die wird gemeinsam abgegeben.
    Zusätzlich gebt ihr jeweils in eurer Einkommensteuer in der Anlage V+V die hälftigen Einkünfte aus der Vermietug an. Da gibt es glaub ich ein gesondertes Feld.

    Für 3. würde ich sinnvollerweise ein gemeinsames Hauskonto machen, von dem alles bezahlt wird und wo die Miete hinfliest.
    Für 4. Wenn du über 66% bist, ist es keine Liebhaberei. Ich glaube man kann auch weniger als 66% und mehr als 50% Miete vereinbaren. Dann muß man aber nachweisen, dass man dauerhaft Überschüsse erzielt. Hier stecke ich aber nicht mehr im Thema. Deswegen bin ich mir da nicht sicher.

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