Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

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  1. Avatar von SamsonX
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    Standard Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Hallo zusammen,

    wir (meine Frau und ich) möchten gerne ein Haus in der Familie abkaufen und einen Teil geschenkt bekommen.

    Dafür müssen wir einen Kredit aufnehmen um davon eine Hälfte meiner Tante abzukaufen.
    Die andere Hälfte wir von meiner Mutter an mich geschenkt.
    Im Grundbuch wäre es dann vermutlich so, dass ich zu 75% und meine Frau zu 25% drin stehen.

    Nun würden wir gerne direkt schon zu Beginn beide zu 50% im Grundbuch stehen.

    Wisst ihr, ob es möglich ist, den Kreditvertrag gemeinsam abzuschließen, davon die eine Hälfte zu kaufen, aber für diese Hälfte nur meine Frau ins Grundbuch einzutragen?
    Und ich werde dann für die andere Hälfte durch die Schenkung eingetragen.

    Eigentlich einfach, jedoch weiß ich nicht ob die Bank hier mitspielt. Allerdings sehe ich auch keinen Nachteil für die Bank ob ich jetzt zu 75% und meine Frau zu 25% oder wir beide zu jeweils 50% drin stehen.

    Danke für eure kurze Rückmeldung.

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Aus welchem Grund diese Vorgehensweise?

    Darf die finanzierende Bank dann das ganze Haus beleihen, also auch ihren Anteil?

  3. Avatar von SamsonX
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Aus welchem Grund diese Vorgehensweise?
    Damit meine Frau schon direkt zu Beginn abgesichert ist und es keine Streitigkeiten geben kann.
    Zudem müssten wir für einen spätere Übertragung wieder zum Notar gehen.

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Darf die finanzierende Bank dann das ganze Haus beleihen, also auch ihren Anteil?
    Na eigentlich ja nicht oder? Sie hat ja nichts mit der Schenkung zu tun. Jedoch wird der Kreditbetrag mehr betragen, da wir noch für einen stolzen Preis renovieren müssen.
    Hat es Nachteile für mich / uns wenn sie das komplett beleiht

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Natürlich, das ganze Haus stellt doch einen wesentlich besseren Beleihungswert her, entsprechend ist der Beleihungsauslauf geringer, was bessere Konditionen nach sich ziehen lässt.

    Der Bank ist es egal, wem was gehört!

    Ihre Vorgehensweise ist unnötig, ein Notar sichert das alles ab und die Eigentumsverhältnisse bestimmen Sie doch, entsprechend teilt ein Notar die Schenkung und den Kauf entsprechend auf, bzw. dar.

  5. Avatar von SamsonX
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Und stellt es für mich / uns einen signifikanten Nachteil dar wenn das ganze Haus beliehen wird?

    Dh der Notar kann bestimmen wer im Grundbuch steht und das hat nichts mit der Bank zu tun?
    Oder wird das nicht im Grundbuch sondern wo anders festgehalten?

    Ich kenne mich mit der Thematik leider absolut nicht aus und bin um jeden Tipp dankbar.

    Vielleicht auch noch wichtig zu wissen:
    Die Schenkung wird als Schenkung mit einer Gegenleistung aufgesetzt.
    Damit meiner Mutter die bisherige Miete nicht komplett entfällt möchten wir einen monatlichen Betrag an sie als zinslosen Kredit zahlen.
    Natürlich mit dem Wissen, dass wir dadurch unser Erbe quasi schmälern.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Das bestimmt und bestellt alles der Notar und nein, es entstehen nur Vorteile, wenn das ganze Haus beliehen wird.

    Jeder der Eigentümer stellt seine Anteile als Sicherheit, in Summe das ganze Haus, zur Verfügung, stimmt der Belastung der Grundschuld zu.

  7. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Ein signifikanter Nachteil für dich ist, dass du eine Schenkung an deine (Ehe)-Frau? machst. Bei einer Scheidung gehört dir nicht mehr 75% sondern nur 50%. Deine Frau ist im Falle deines Todes eh zu Erbberechtigt. Wenn es keine Kinder gibt erbt sie alles, bei Kindern 50% weil 50% die Kinder erhalten. Also warum jetzt etwas schenken? Ihr habt einen Kredit den Zahlt ihr Ab und soviel wie jeder bezahlt sollte auch ins Grundbuch. Ansonsten ist der Streit bei einer Scheidung sicher und er wird sicher zu deinen ungunsten ausgehen. Denn du wirst nicht mehr in dem Haus wohnen dürfen sondern die Ex-Frau mit den Kindern. Ohne Kinder darf der drin wohnen bleiben bei dem mehr Anteil im Grundbuch steht.
    Ich würde mir das sehr genau überlege deiner Frau vor deinem Ableben etwas zu schenken. Die gesetzliche Erbfolge ist da mehr als ausreichend. Zudem ist sie über den Wertzuwachs des Hauses eh zu 50% beteiligt.

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Kann man sicher so sehen, muss man aber nicht.

    Ich wüsste nicht, warum ich meiner Frau - insbesondere wenn Kinder da sind und die Frau hauptsächlich für diese und den Haushalt da ist - hälftig beteilige, zumal wohl beide auch den Kredit zahlen.

    Im übrigen kann man das per Ehevertrag regeln, wovon ich aber ebenfalls kein Fan bin. Sicher aber ist das individuell zu betrachten, ich persönlich habe meine Meinung dazu und wenn ich vorher raffe und aufteile, es gesamtheitlich nicht als beiderseitigem Eigentum deklariere, kann das schon der Anfang vom Ende sein, anders gesagt, kann ich damit schon die Reaktion auf eine Trennung negativ beeinflussen.

    Wie steht es mit einem möglichen Erbe in der Zukunft auf der Seite der Frau? Ja und die Kinderfrage spielt sicher auch eine Rolle, auch das Alter der Kinder und die Aufgabenverteilung Erziehung und Haushalt in der Ehe. Sind beide berufstätig?

    Ich wüsste auch nicht, warum ich nicht das ganze Haus als Sicherheit hinterlegen will und somit viel Geld an Zinsen einsparen möchte, was aber eine andere Diskussion als die Aufteilung darstellt.

    Technisch lässt sich das alles regeln, aber man sollte aufpassen, dass bei Geld und Vermögen schon früh die Weichen auf Trennung (damit ist jegliche Form von Trennung gemeint) gestellt werden und schon früh der Anfang vom Ende besiegelt wird!

    Auch ist es nicht gesund, von vorneherein zu unterstellen, dass die Frau im Falle einer Trennung sich mit den Kindern ins hausgemachte Nest setzt, denn dem muss nicht zwingend so sein. Und wenn dann Feuer in der Bude sein sollte, habe ich mit meinem halben Anteil noch genug Aktien, dem entgegenzuwirken !!

  9. Avatar von utopus
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Zitat Zitat von SamsonX
    Vielleicht auch noch wichtig zu wissen:
    Die Schenkung wird als Schenkung mit einer Gegenleistung aufgesetzt.
    Damit meiner Mutter die bisherige Miete nicht komplett entfällt möchten wir einen monatlichen Betrag an sie als zinslosen Kredit zahlen.
    Natürlich mit dem Wissen, dass wir dadurch unser Erbe quasi schmälern.
    Das mit dem zinslosen Kredit verstehe ich nicht - die Mutter bekommt jeden Monat einen zinslosen Kredit?
    Soll dieser Kredit zurückgezahlt werden?

    Oder soll die Schenkung gar keine Schenkung sein? Sondern die Mutter den Betrag monatlich zurückgezahlt bekommen?
    Mal als Beispiel: das 1/2 Haus ist 200t€ wert und es wird 200 Monate 1000€ gezahlt?

    Das Erbe wird damit ja gesamt größer, wenn die Mutter jeden Monat Geld bekommt - mit wievielen Erben muss hier evtl. in Zukunft geteilt werden und wie soll diese "Schenkung" (vorgezogenes Erbe) verrechnet werden?

  10. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Titans1981 Überlegungen sind nicht von der Hand zuweisen!

    Zu einem muss geklärt werden,

    - von welcher Familienseite kommt, das Haus
    Und warum kein "sauber Schnitt" gemacht wird? Denn es gilt immer bevor das Sozialamt, was zahlt, wird geprüft auf die letzten 10 Jahre, irgendwelche "Vermögensverschiebung" gab!

    Genauso muss geklärt werden, wo der Kaufpreis verblieben ist! Denn wer das Vermögen mit Vorsatz das Geld verfeuert, hat auch kein Anspruch auf Sozialleistungen! Bis zum "theoretischen" Verbrauch.

    siehe Anlage
    5.4.9 Ansprüche auf Rückforderung von Schenkungen (§ 528 BGB)
    Hat ein Leistungsberechtigter innerhalb der letzten 10 Jahre vor Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit Vermögen verschenkt, erwächst mit der Sozialhilfebedürftigkeit gemäß § 528 BGB ein Anspruch auf
    Rückforderung der Schenkung. Da die Sozialhilfe eine nachrangige Leistung ist, muss das verschenkte Vermögen in solchen Fällen zurückgefordert werden. Kann der Leistungsberechtigte den Anspruch
    nicht durchsetzen und besteht akuter Bedarf, so kann der Träger der Sozialhilfe diesen Anspruch gemäß § 93 SGB XII auf sich überleiten und dann im eigenen Namen gegenüber dem Beschenkten geltend machen. Bei akuter Notlage besteht ein Leistungsanspruch. Ist das Vermögen nicht mehr im Besitz der beschenkten Person, so kann diese Person eine Entreicherungseinrede geltend machen (nach § 818 Abs. 3 BGB).
    Zu beachten ist allerdings der Ausschluss des Rückforderungsanspruchs nach § 529 BGB, wenn
    o bei Eintritt der Bedürftigkeit die Schenkung mindestens 10 Jahre her ist oder
    o der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat.
    Demnach eine pauschale Aussage zu treffen, total gefährlich! Denn Sozialamt wird sehr wohl die "Entreichungseinrede" gegenüber den Käufern gelten machen. Siehe auch §528 BGB.

    Deshalb die Frage nach dem "sauberen Schnitt"!

    bruno68
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  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Zitat Zitat von bruno68
    Titans1981 Überlegungen sind nicht von der Hand zuweisen!

    Zu einem muss geklärt werden,

    - von welcher Familienseite kommt, das Haus
    Und warum kein "sauber Schnitt" gemacht wird? Denn es gilt immer bevor das Sozialamt, was zahlt, wird geprüft auf die letzten 10 Jahre, irgendwelche "Vermögensverschiebung" gab!

    Genauso muss geklärt werden, wo der Kaufpreis verblieben ist! Denn wer das Vermögen mit Vorsatz das Geld verfeuert, hat auch kein Anspruch auf Sozialleistungen! Bis zum "theoretischen" Verbrauch.

    siehe Anlage

    Demnach eine pauschale Aussage zu treffen, total gefährlich! Denn Sozialamt wird sehr wohl die "Entreichungseinrede" gegenüber den Käufern gelten machen. Siehe auch §528 BGB.

    Deshalb die Frage nach dem "sauberen Schnitt"!

    bruno68
    Quatschkopf, der soll doch jetzt gemacht werden!! Irgendwann beginnen nun mal die 10 Jahre, das soll/wird dann jetzt so sein, aber darum ging es jetzt erst mal gar nicht!

  12. Avatar von SamsonX
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Puh ... Was eine Diskussion.
    Zum Thema Schenkung zurückfordern etc ... Das haben wir durchaus bedacht. Es ist jedoch so, dass WENN meine Mutter in den kommenden 10 Jahren pflegebedürftig oder sonstiges werden sollte, gibt es noch weitere Immobilien, welche dann verkauft werden könnten / müssten. Das ist auch mit den anderen Erben so geklärt.
    Und hier würden im ersten Schritt definitiv erst diese Immobilien verkauft werden, bevor die Schenkung zurückgenommen werden würde.
    Zumindest sehen wir das so. Wie es rechtlich ist, keine Ahnung.

    Zum Thema Haus an Frau schenken:
    Klar das sagt jeder, aber wir haben nicht vor uns zu trennen und wollen eher die Familie aufstocken und es nicht nur bei dem einen Kind belassen.
    UND, von meiner Frau kommt fast das ganze Eigenkapital für die eine Hälfte des Hauses. Also sie ist quasi schon zu 50% mit drin, nur wird das Eigenkapital eher für die Renovierung verwendet und nicht für den Kauf.
    Und zudem möchte ich, dass meine Frau genau so abgesichert ist wie ich und im Falle eines Falles nicht schlechter steht als ich.

    Zum Thema zinslosen Kredit:
    Meine Mutter vermietet das Haus aktuell und erhält monatl. Miete die sie natürlich auch benötigt zum Leben.
    Plan war es, dass wir die eine Hälfte des Hauses von ihr später erben.
    Da wir nun die eine Hälfte des Hauses kaufen und die andere von meiner Mutter geschenkt bekommen und selbst einziehen verliert sie diese monatl. Miete. Daher haben wir gesagt, wir zahlen ihr eine monatl. Leibrente, welche zwar etwas weniger ist als die aktuelle Miete, aber sie damit auskommt.
    Am Ende Erbe ich dadurch natürlich etwas weniger, da ich normalerweise die ganze Hälfte erben würde, nun aber schon einen gewissen Betrag an meine Mutter zahle und mein Erbe entspricht nur noch dem Erlass der monatl. Zahlung.
    Besser wäre es, wir würden das Haus komplett kaufen und sie kauft sich davon etwas anderes das ich dann erbe - jedoch haben wir dann kein Budget mehr für die Renovierung.

  13. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Zitat Zitat von SamsonX

    Zum Thema Haus an Frau schenken:
    Klar das sagt jeder, aber wir haben nicht vor uns zu trennen und wollen eher die Familie aufstocken und es nicht nur bei dem einen Kind belassen.
    UND, von meiner Frau kommt fast das ganze Eigenkapital für die eine Hälfte des Hauses. Also sie ist quasi schon zu 50% mit drin, nur wird das Eigenkapital eher für die Renovierung verwendet und nicht für den Kauf.
    Und zudem möchte ich, dass meine Frau genau so abgesichert ist wie ich und im Falle eines Falles nicht schlechter steht als ich.
    Warum meinst du dass deine Frau weniger abgesichert ist als du? Vielleicht liegt es an dem Verständnis. Wenn deine Frau Eigenkapital einbringt ist dies ja belegbar und führt zu einer Wertsteigerung des Hauses. Dies würde dann so bei einer Scheidung mit eingerechnet werden, und das müsstest du dann auch zu 100% ihr das Kapital zurück zahlen. Trotzdem wäre es zu 75% dein Haus.
    Dann kommt die nächste Frage ihr Nehmt einen Kredit auf für die restlichen 50% und sie steuert noch einmal 50% in Barmittel hinzu für Renovierung? warum nehmt ihr dann überhaupt einen Kredit auf? und bezahlt nicht die Renovierung dann Schritt für Schritt oder nehmt hierfür einen Kredit? Dann wäre es 50:50 im Grundbuch und jeder Steuert dann 50% bei der Renovierung zu.
    Vorteil wäre, dass man keinen Kredit für das Haus benötigt... bzw nur für die Renovierung wäre das dann nicht sinnvoller dann wären die 50:50 aufteilung im Grundbuch passend und der 50:50 Kredit für die Renovierung.
    Fairer geht es dann ja kaum noch und das ganz ohne Anwalt und schlechten verboten für die Ehe...

  14. Avatar von SamsonX
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Vielleicht kurz in fiktiven Zahlen, damit es klarer wird:

    Haus Schätzpreis: 1.000.000
    Hälfte Kauf: 500.000
    Renovierungskosten: 500.000
    Eigenkapital: 400.000

    D.h. wir haben eben nicht genug Geld für den Kauf der Hälfte + die hohen Renovierungskosten und müssen daher den Kredit aufnehmen.
    Zudem möchten wir so wenig Kredit wie möglich für die Renovierung aufnehmen, da wir auf die Gefahr der Bereitstellungszinsen laufen bei solch großen Renovierungen.
    Plan wäre das Haus + den ersten Teil der Renovierung zu finanzieren und die restlichen Renovierungen vom Eigenkapital zu zahlen.
    In dem Fall dann:
    Kredit 600.000 --> Davon 500.00 Haus und 100.000 Renovierung
    Eigenkapital 400.000 --> Davon die restliche Renovierung

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Das Budget für die Modernisierungen kann man aber mit aufnehmen!

    Ist eine reine Konzeptfrage, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse unter Berücksichtigung aller rechtlichen Konsequenzen und möglichen Folgen.

  16. Avatar von SamsonX
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Das Budget für die Modernisierungen kann man aber mit aufnehmen!

    Ist eine reine Konzeptfrage, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse unter Berücksichtigung aller rechtlichen Konsequenzen und möglichen Folgen.
    Ja die Frage ist halt, was hier am besten passt. Und da wir gerne jetzt Kaufen wollen aber noch mind. 6 Monate warten müssen bis die Renovierung starten kann, denke ich es wäre das beste so viel wie möglich Eigenkap zu behalten um das für die Renovierung zu nehmen

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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Einen Hinweis noch: Mögliche und beabsichtigte Modernisierungen die nicht angegeben werden und aus Eigenkapital bezahlt werden, erhöhen zwar den Wert der Immobilie, finden aber - so man das wie beabsichtigt handhabt - im Beleihungswert und somit im Beleihungsauslauf, der für die zu generierenden Konditionen entscheidend ist, keine Berücksichtigung. Das ist dann nicht entscheidend, wenn man ohnehin im Bereich Beleihungsauslauf unter 60 % bleibt.

    Hier wird entscheidend sein, wie die Immobilie seitens der Banken unter Berücksichtigung der geplanten Handhabung eingewertet wird, ein erfahrener Finanzierungsmakler (wir mit 3 Programmen) ermittelt dies.

    Zu dem, entscheidend ist hier - da Familienkauf - nicht der Kaufpreis, sondern der tatsächliche Wert der Immobilie. Ein erfahrener Finanzierungsmakler berücksichtigt dieses und stellt das der Bank entsprechend vor und das Konzept entsprechend auf.

    Zu guter letzt, es kann auch Sinn ergeben, nur einen Teil der Modernisierungen einfließen zu lassen, eben dann oder eben so, als dass - sollte das nicht ohnehin der Fall und somit erforderlich sein - der Beleihungsauslauf nicht kleiner 60 % ist. Regeln tut man das über die bereitstellungsfreie Zeit, die bei einigen Banken ohnehin 12 Monate ohne Aufschlag Bestandteil der generierten Kondition ist.

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Zitat Zitat von SamsonX
    Ja die Frage ist halt, was hier am besten passt. Und da wir gerne jetzt Kaufen wollen aber noch mind. 6 Monate warten müssen bis die Renovierung starten kann, denke ich es wäre das beste so viel wie möglich Eigenkap zu behalten um das für die Renovierung zu nehmen
    Nein, das wird es wohl eher nicht sein, mind. die ab dem 6. bis 12. Monat beabsichtigten Modernisierungen sollten Bestandteil des Finanzierungsantrages sein und entsprechend mit finanziert werden, den Rest halten sie von mir aus an Eigenkapital zurück.

    Unter dem Strich kommt es für sie aufs Gleiche raus, nur der Beleihungsauslauf wird ggf. entscheidend gesenkt.

  19. Avatar von utopus
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Zitat Zitat von SamsonX
    Und hier würden im ersten Schritt definitiv erst diese Immobilien verkauft werden, bevor die Schenkung zurückgenommen werden würde.
    Zumindest sehen wir das so. Wie es rechtlich ist, keine Ahnung.
    Wenn es im Ausgleich eine Leibrente gibt, ist es aus meiner Sicht keine Schenkung mehr - höchstens ein vergünstigter Verkauf.

    Zitat Zitat von SamsonX
    Zum Thema Haus an Frau schenken:
    Klar das sagt jeder, aber wir haben nicht vor uns zu trennen und wollen eher die Familie aufstocken und es nicht nur bei dem einen Kind belassen.
    UND, von meiner Frau kommt fast das ganze Eigenkapital für die eine Hälfte des Hauses. Also sie ist quasi schon zu 50% mit drin, nur wird das Eigenkapital eher für die Renovierung verwendet und nicht für den Kauf.
    Also wenn man das zusammenrechnet, ergibt es ja 1.5 Mio für das (renovierte) Haus - nun kommen von deiner Frau z.B. 350t€ Eigenkapital - und wenn man annimmt, dass ihr den Kredit i.H.v 600t€ je zu 50% zahlt noch mal 300t€ - dann hat deine Frau rechnerisch 650t€ /1.5 Mio beigetragen (43%) - wenn nun die Leibrente noch z.B. 200.000€ beträgt und ihr auch diese 50/50 zahlt, wären es am Ende je 50%.

    Zitat Zitat von SamsonX
    Und zudem möchte ich, dass meine Frau genau so abgesichert ist wie ich und im Falle eines Falles nicht schlechter steht als ich.
    Wogegen soll deine Frau denn abgesichert sein? Vielleicht mal über eine Risikolebensversicherung nachdenken? Für deinen Tod kannst du ja ein Testament verfassen.

    Zitat Zitat von SamsonX
    Zum Thema zinslosen Kredit:
    Meine Mutter vermietet das Haus aktuell und erhält monatl. Miete die sie natürlich auch benötigt zum Leben.
    Plan war es, dass wir die eine Hälfte des Hauses von ihr später erben.
    Da wir nun die eine Hälfte des Hauses kaufen und die andere von meiner Mutter geschenkt bekommen und selbst einziehen verliert sie diese monatl. Miete. Daher haben wir gesagt, wir zahlen ihr eine monatl. Leibrente, welche zwar etwas weniger ist als die aktuelle Miete, aber sie damit auskommt.
    Am Ende Erbe ich dadurch natürlich etwas weniger, da ich normalerweise die ganze Hälfte erben würde, nun aber schon einen gewissen Betrag an meine Mutter zahle und mein Erbe entspricht nur noch dem Erlass der monatl. Zahlung.
    Besser wäre es, wir würden das Haus komplett kaufen und sie kauft sich davon etwas anderes das ich dann erbe - jedoch haben wir dann kein Budget mehr für die Renovierung.
    Vorgezogenes Erbe ist immer eine schwierige Sache - einerseits habt ihr jetzt den Vorteil, dass ihr keine Miete mehr zahlen müsst und nicht auf den Erbfall warten müsst - andererseits kann es (falls die Mutter z.B. über 100 Jahre alt wird) auch sein, dass ihr sogar mehr als den halben Hauspreis zahlt.
    Sollte man auch mal vom Steuerberater prüfen lassen, wie sich das ganze (vorher Mietzahlungen und jetzt Leibrente) steuerlich auswirkt.

    Vielleicht ist es auch günstiger, wenn die Mutter ihre Hälfte erstmal behält und ihr einfach Miete zahlt? (Dann kann evtl. steuerlich mehr abgesetzt werden ...)

  20. Avatar von SamsonX
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    Standard AW: Kredit als Ehepaar jedoch nur einer im Grundbuch?

    Zitat Zitat von utopus
    Wenn es im Ausgleich eine Leibrente gibt, ist es aus meiner Sicht keine Schenkung mehr - höchstens ein vergünstigter Verkauf.
    Hier bin ich grade noch mit dem Steuerberater dran zu klären, wie das richtige Wording ist.

    Zitat Zitat von utopus
    Vorgezogenes Erbe ist immer eine schwierige Sache - einerseits habt ihr jetzt den Vorteil, dass ihr keine Miete mehr zahlen müsst und nicht auf den Erbfall warten müsst - andererseits kann es (falls die Mutter z.B. über 100 Jahre alt wird) auch sein, dass ihr sogar mehr als den halben Hauspreis zahlt.
    Sollte man auch mal vom Steuerberater prüfen lassen, wie sich das ganze (vorher Mietzahlungen und jetzt Leibrente) steuerlich auswirkt.

    Vielleicht ist es auch günstiger, wenn die Mutter ihre Hälfte erstmal behält und ihr einfach Miete zahlt? (Dann kann evtl. steuerlich mehr abgesetzt werden ...)
    Wir setzen den monatlichen Wert so niedrig an, dass es ihr grade so ausreicht und wir niemals mehr als die Hälfte zahlen können.
    Ich weiß, dass das für uns und auch für sie nicht der beste Deal ist - jedoch gibt es hier keine andere Möglichkeit, außer es eben nicht zu machen.

    Zur Miete einziehen und renovieren geht nicht, da dann die Renovierung (zumindest die Hälfte) als Schenkung an meine Mutter zählt und das auch wieder versteuert werden muss.
    Wohingegen die Leibrente, also das monatliche Einkommen meiner Mutter durch mich, NICHT versteuert werden muss, da die Immobilie schon länger als 10 Jahre im Besitz ist. Es zählt dann als zinsloser Kredit, der nicht versteuert werden muss.
    So meint das zumindest unser Steuerberater.

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