Immobilien vererben?

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  1. Avatar von Hubi87
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    Standard Immobilien vererben?

    Hallo,

    ich habe mehrere Immobilien zur Vermietung die privat gehalten werden (Wert ca. 2 Mio).
    Nun würde ich gerne ein Konstrukt wählen, dass ich später kostengünstig (für die Erben) vererben kann.
    Ich selber habe keine Kinder, aber eine Schwester und zwei Neffen.
    Beim vererben würden sehr hohe Steuern anfallen, durch die niedrigen Freibeträge.
    Ich weiß nicht ob man eine vvGmbH besser zum vererben ist.
    Erst dachte ich an eine Stiftung, damit ich bis zum ableben auch noch die Kontrolle über die Immobilien habe.
    Leider sterben diese alle 30 Jahre, um Steuerzahlungen zu generieren.
    Auch eine Stiftung in Lichtenstein wurde mir schon geraten, aber dort habe ich nicht mehr die 100%ige Kontrolle und weiß auch nicht, was passiert, wenn der Treuhänder in Rente geht.
    Meine Frage wäre, wenn man jetzt zwei Stiftungen gründet, mit zeitlichem Versatz von ca. 8 Jahren, diese beiden dann eine GbR gründen und die Immobilien dort reinkaufe. Kann man doch die GbR Anteile untereinander Kaufen und Verkaufen, so das Stiftung 1 99,9% der GbR besitzt und Stiftung zwei 0,01%.
    Den Verkaufserlös als Sonderauschschüttung an die Begünstigten auszahlen und dann nach 15 Jahren den Verkaufsprozess in die andere Richtung wiederholen.

    Wäre das Gestaltungsmissbrauch, so realisierbar, oder gibt es noch eine bessere Möglichkeit?

    Vielen Dank

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Immobilien vererben?

    Evtl. kann man über eine Adoption nachdenken?
    Nießbrauch ist auch eine "schöne" Sache um günstiger zu verschenken/vererben - man hat weiter die Einnahmen und der zu vererbende/verschenkende Wert sinkt.
    Und natürlich Ausschöpfung alle 10 Jahre des Freibetrags.

    Oder Verkaufen und in ein Land mit besseren Möglichkeiten umziehen.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Immobilien vererben?

    Nun Hubi87,

    die beste Lösung würde sein eine Gründung einer GmbH sein, zu einem die Kontrolle über das Vermögen bis zum eigenen Tod zu behalten.

    Zu anderen, um ein Durchschlag auf das zukünftige Privatvermögen der Neffen zu vermeiden. Über das GmbH-Vermögen von 50.000 € EK, können dann eine Vermögensverwaltung aufgebaut werden!

    Wo regelmäßig die Mieten und Kosten abgegrenzt werden können, daneben lässt sich auch sichere Finanzanlagen anlegen, zwecks weiteren Zukauf von weiteren Vermögensanlagen, mit oder ohne Schulden machen!

    Die Steuerung kann durch ständige Kapitalerhöhung, bei einem Eigenverzicht kann dadurch die Schenkungssteuer umgangen werden, weil die Neffen durch eine Sonderausschüttung zwar Einkommenssteuer zahlen, aber persönlich es in der Hand haben, wann dieser Zeitpunkt stattfinden.

    Im anderen Fall, wäre der Übertrag dann fällig, wenn sie vererben und das spätestens mit ihrem Tod! Die Freibeträge 2023 sollen angehoben werden, was aber bei dieser Summe von 2 Mio. € abzgl. Freibetrag,

    https://www.smart-rechner.de/erbscha...eschwister.php

    bei der Schwester 510.000 € aus, bei den Neffen jeweils 290.000 € Steuer an!

    Bei der GmbH Variante können sie dann jährlich einen Anteil von Wert 20.000 € mit einem Barwert von 18.000 € an die Neffen verkaufen! Zudem könne sie feststellen, ob die Erben auch erbwürdig sind.

    Stellen Sie fest, dass sich die Neffen über die Jahre sich erbunwürdig verhalten, so können sie im schlechtesten Fall, so die Erbgestaltung machen, dass nichts überbleibt, weil vorher der Erbausschlag erfolgen müsste!

    bruno68

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Immobilien vererben?

    Die GmbH Variante hat aber auch den Nachteil, dass vermutlich beim Einlegen und dann nochmal beim Vererben Grunderwerbsteuer anfallen dürften und das natürlich der laufende Aufwand für eine GmbH deutlich höher ist. Zudem sind Gewinne aus Verkäufen nach 10 Jahren nicht mehr steuerfrei.
    In der Vergangenheit gabe es noch die Möglichkeit das ganze als Verknüpfung von GmbH und Personengesellschaft z.B. GmbH & Co.KG grunderwerbsteuerfrei zu übertragen. Dem wird aber nach und nach ein Riegel vorgeschoben.

    Das ist aber aus meiner Sicht auch kein Konstrukt, was in einem Forum gelöst werden kann. Da gehört ein Fachmann ran. Dazu würde ich aber auch nicht zu kleinen Einmann-Kanzlei gehen. Wir haben auf Arbeit eine Kanzlei mit Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern und Anwälten für Gesellschafts und Erbschaftsrecht. Ich denke sowas wäre eine gute Kombi.

  5. Avatar von Hubi87
    Hubi87 ist offline
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    Standard AW: Immobilien vererben?

    Das man das nicht in einem Forum klären kann ist richtig, aber so könnte ich den Steuerberater auch gezielt nach Lösungsvorschlägen fragen.

    Danke bis hierhin schonmal.

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