Ausweg

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Ausweg

    Frau F hat geschäft, das durch Corona in minus geraten ist, wodurch hohe schulden entstehen.

    Ihre bank will ihr kredit nicht aufstocken, da in ihrem grundbuch nach der Bank noch von einem weiteren gläubiger II belastet wird.

    F lebt von dem geschäft, kann und will nicht auf dieses verzichten.

    der gläubiger II droht nun mit zwangsversteigerung des belasteten Objekts.

    Freihändiger verkauf des Objekts würde zu lange dauern, zudem der verwalterzustimmung bedarf.

    Welcher weg wäre für F gangbar ? wie kann F sich retten ?

  2. Avatar von rheingeist
    rheingeist ist offline

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    Standard AW: Ausweg

    Herr i = Insolvenzantrag stellen .

    Mir gehen jetzt die….. Buchstaben aus …..

  3. Avatar von utopus
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    Standard AW: Ausweg

    Wie sieht es mit Coronahilfe/Bürgergeldantrag aus?
    Ist denn unter dem Strich noch Vermögen vorhanden - oder wurde das quasi "verlebt"?

  4. Avatar von viktor
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    Standard AW: Ausweg

    coronahilfe verbraucht, da nicht alle kosten damit deckt.

    bei insolvenzantrag wird das objekt ebenso zwangsversteigert, hohe erlöstverlust. geschäft muss dann auch aufgegeben werden wegen kunden vertrauensverlust.

    das objekt ist mehr wert als schulden / eingetragene grundschulden.

    objekt an gläubiger II verkaufen ?

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Ausweg

    Dann Objekt auch weg---> Vertrauensverlust?

  6. Avatar von utopus
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    Standard AW: Ausweg

    Man könnte noch ein unbelastetes Objekt O belasten - oder einen Ratenkredit R aufnehmen - oder die Oldtimersammlung O und die Kunstsammlung K verkaufen?

    Wenn bei der Weiterführung eines Geschäfts immer neue Schulden dazu kommen, lohnt es sich wohl nicht - und es ist keine Einkommensquelle, sondern Liebhaberei oder Verlust.
    Sonst kann man mit den entsprechenden Gewinnen (nach Steuern etc.) die Schulden zurückzahlen.

  7. Avatar von rheingeist
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    Standard AW: Ausweg

    Man könnte noch nach N suchen, wie Nebenjob . !!!!

  8. Avatar von viktor
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    Standard AW: Ausweg

    Objekt weg hat mit kunden nichts zu tun. kunden können nicht wissen.

    es geht nur um schulden tilgung, da gläubiger druck übt.
    wenn schulden getilgt sind, kann geschäft weiter laufen.

  9. Avatar von shyloKing
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    Standard AW: Ausweg

    Haste net von mir.^^

    Verkauf nur das Grundstück, worauf das Gebäude steht und lass dir vom neuen Eigentümer (deiner Wahl!) eine uneingeschränkte Nutzungserlaubnis (auf die Person, also dich!) beglaubigen.
    Sollte jemand den Restwert einziehen wollen, kann der Grundstückeigentümer jederzeit über das Gebäude per Bescheid (Einzug) verfügen und das Objekt für jeden weiteren Interessenten unattraktiv machen. Ist ein mieser Trick, klappt aber immer wieder. Klagende Banken gehen inner Regel vor Gericht leer aus, da der Gebäudewert den Grundstückswert übersteigt und den Richtern das oftmals 'genug' ist.

    (Nein, das ist keine Betriebsanleitung, sondern nur fixe Idee^^)

  10. Avatar von viktor
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    Standard AW: Ausweg

    ich weiß nicht, ob diese idee funktionieren kann.
    durch die grundschuldbelastung gehört das objekt praktisch den gläubigern. verkauf bedarf deren zustimmung.
    Wer soll nur das grundstück kaufen wollen ? außerdem gehört die auf grundstück festeingebeute gebäude darauf automatisch zum grundstück.

  11. Avatar von shyloKing
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    Standard AW: Ausweg

    Dein letzter (entscheidener) Satz sagt doch schon alles.^^

    Wie ich sagte, wäre die Ausstellung einer bedingungslosen Abtretungserklärung für Grundstücksaufbauten, für die üblicherweise viel teueren Gebäuden, von Nöten.
    Damit hätte die Bank immer noch die ausreichende Sicherheit. Der Trick liegt hier halt, das diese Abtretung personenbezogen wäre, womit ein Übertritt auf Dritte ausgeschlossen wäre. Damit läßt sich ein Teilverkauf (hier nur das GS) ermöglichen. Nur kann die Bank es halt net weiterverkaufen.

    Der eigentliche Masche ist halt, das der Kreditnehmer per einseitigem Vertragsausstieg der Bank den Zugriff zum Gebäude ermöglicht; wodurch die Bank inner Regel einen Räumungsbefehl/klage (auf Frist) erteilt.
    Da wie dein letzter Satz schon anmerkte, das Aufbauten Teil des Grundstücks sind, könnte nun der neue Grundstückseigentümer, der ja über eine (explizite) personengebundene Abtretungserklärung verfügt, der Bank das Gebäude streitig machen, weil diese aufgrund der Räumung ungültig wird und das Gebäude der Bank wieder entziehen.

    Ist natürlich die Frage, wie gut der aktuelle Eigentümer mit der Bank verhandeln kann (oder sich eines Überzeugngstäter als Verbalvermittlers bemächtigt), weil er selbst vielleicht dringend Geld braucht und sonst über keine nennenswerte Quelle verfügt. Ggf. auch mit dem winkenden Hinweis eines möglichen Kreditvertragsausfall etc. Hier ist jemand mit Überzegungsfähigkeit nötig und ein williger Bankangestellte. Aber rechtlich machbar bzw. passiert weltweit tagtäglich. Also jezze net die vermeitliche Abzocke, aber der normale Teilverkauf.
    Die Bank will nur keine Verluste einfahren. Da Gebäude kapitaltechnisch meist 10x mehr wiegen als Grundstücke, sagen selbst Gerichte inner Regel zugunsten der Teilverkäufe zu (falls kein korrupter Richter).

    Aber ich hab das hier alles gar net geschrieben, das sind nur virtuelle Gedanken eines virtuellen Bots.^^

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