Abgehobenes Bargeld wieder einzahlen / Geldwäschegesetz

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  1. Avatar von Chino87
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    Standard Abgehobenes Bargeld wieder einzahlen / Geldwäschegesetz

    Hallo zusammen,

    ich brauche einen Rat.

    Ich hab zwischen 2020 und 2022 nahezu meine gesamten DAMALIGEN Ersparnisse von meinem Girokonto abgehoben.
    Grund: Unsichere Zeit, Angst um mein Geld etc.

    Nun habe ich mein Bargeld, welches ich in diesem Zeitraum abhob (monatlich zwischen 1500 und 2500 Euro) hier bei mir zuhause und möchte es jetzt wo ich nun seit über einem Jahr wieder in einem neuen, besseren Job tätig bin wieder in den Umlauf bringen. Also zurück aufs Konto. Ich hatte bereits ein gutes Gespräch mit einem Vertreter der Allianz, welche bei uns in der Firma auch für die Altersvorsorge zuständig sind. Hatte an diverse Sparer gedacht, Tagesgeld Konto etc, irgendwas um der Inflation irgendwie entgegen zu treten. Der hat mir aber auf jeden Fall geraten, dass wenn ich mein damals abgehobenes Geld wieder aufs Konto einzahlen will, unbedingt auch den Nachweis bereit halten sollte, dass ich das Geld damals auch abgehoben habe. Blöderweise habe ich aber keine Kontoauszüge aufgehoben, mei ich hab nicht daran gedacht.

    Jetzt ist aber mein Problem, es gibt dieses schwachsinnige Gesetz der EU welches genau in dem Zeitraum irgendwann in 2021 verabschiedet wurde, welches mir nun tatsächlich Probleme bereiten könnte.

    Kann mir einer sagen, wie genau das jetzt nun von mir nach gewiesen werden soll, dass ich MEIN GELD von MEINEM KONTO abgehoben habe und es jetzt einfach nur wieder einzahlen will? Ich war gestern bei meiner Bank, aber der Angestellte war völlig inkompetent und hat mir nur Blödsinn erzählt. Von wegen ich sei gesetzlich verpflichtet Kontoauszüge aufzubewahren. Klar kann es ein Vorteil sein, aber ich bin zu gar nix verpflichtet.

    Ich habe jetzt jedenfalls wirklich Sorge, dass ich strafrechtliche Problem bekommen könnte wenn ich jetzt nicht ganz genau aufpasse.

    Hat jemand einen Rat? Ich habe bereits eine Übersicht von März 2021 bis heute ausdrucken lassen, auf welcher zu sehen ist dass ich schon mal knapp 10 000 Euro von meinem Konto abgehoben habe. Für die restlichen Kontoauszüge habe ich jetzt 56 Euro in Rechnung gestellt bekommen, welche hoffentlich auch den Rest der Abhebungen meines Kontos angeben, so dass ich das nachweisen kann.

    Ich bin einfach nur genervt, hat jemand noch einen Tipp wie ich mich verhalte und das am besten so zusammen stelle, dass ich nicht irgendwie Probleme kriege?

    Ich verstehe halt auch nicht, wieso ich in diesem Fall selber Geld bezahlen muss um irgendwas nach zu weisen, warum fragen die nicht einfach die Sparkasse und gut ist, wozu ist man denn bei einer Bank?
    In dem Zeitraum, als ich mein Konto leer räumte, hat sich natürlich auch wieder neues Geld angesammelt. Somit habe ich aktuell nahezu den selben Betrag auf dem Konto, welchen ich auch hier Bar bei mir Zuhause habe.

    Danke für jeden Ratschlag!



    Gruß

    Chino

  2. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Abgehobenes Bargeld wieder einzahlen / Geldwäschegesetz

    Kontoauszüge kann man online wieder besorgen die sind in der Regel 10 Jahre dort abrufbar… kann man auch ausdrucken. Kostet nur Tinte und Papier. Ansonsten bar bezahlen und das Geld so los werden

  3. Avatar von Chino87
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    Standard AW: Abgehobenes Bargeld wieder einzahlen / Geldwäschegesetz

    Also ich bin bei der Stadtsparkasse und mein Onlinebanking geht nur 1 Jahr zurück.

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Abgehobenes Bargeld wieder einzahlen / Geldwäschegesetz

    So ganz verstanden habe ich es nicht,

    Tatsächlich ist das GWG ein Problem, weil dies nur mit der Maschine kontrolliert wird. Und Abweichung nur vom laufenden Einnahmen kontrolliert wird. Da fallen schon mal die Einzahlungen als Bargeld gewaltig auf.

    Wie schon titan1981 schreibt: "Ansonsten bar bezahlen und das Geld so loswerden!"; aber bitte gleichzeitig das Konto nicht zusätzlich ausgeben!

    Aber das wäre schon wieder eine Abweichung vom bisherigen!
    Und plötzlich war das Konto dicht!19.12.2022
    Ein Albtraum: Trotz Guthaben auf dem Konto funktionieren an der Kasse plötzlich weder Kredit- noch Debitkarte. Und nicht nur das: Auch Überweisungen, Daueraufträge, Ratenzahlungen – alles steht still. Denn: Die Bank hat „Schätzungsweise mehr als 150.000 Kontoinhaber – sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen – haben dieses Szenario allein in 2021 erleben müssen“, so Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte.

    • Dem Jahresbericht 2021 der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit) lässt sich entnehmen, dass sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Deutschland im Zeitraum von 2011 bis einschließlich 2021 von 13.544 auf 298.507 erhöht hat.

    • Allein von 2020 auf 2021 sind die Verdachtsmeldungen um mehr als 100 Prozent angestiegen.

    Der häufigste Grund für die komplette Kontosperre:

    • Schon eine einzige Unregelmäßigkeit, die eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung ausgelöst hat.

    „Das Fatale dabei: In der weit überwiegenden Zahl der Fälle bestätigt sich dieser Verdacht nicht.

    Es handelt sich also um unbescholtene Bürger und Unternehmer, denen der Zugang zu ihrem eigenen Konto verwehrt wird. Mit oftmals schlimmen Folgen“, berichtet der Rechtsanwalt.
    Schnell entsteht eine geschäfts- und existenzbedrohende Lage, weil mit einem Mal weder Miete, Strom oder Wasser noch die Güter des täglichen Lebens bezahlt werden können. „Einer unserer Mandanten ist Online-Händler. Durch die Kontosperrung konnten Lieferanten, Dienstleister sowie Werbepartner nicht bezahlt werden und zu allem Überfluss konnte auch die Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt überwiesen werden“, erinnert sich Dr. Meschede. Glücklicherweise konnte der Anwalt nach wenigen Tagen die Freigabe des Kontos erreichen. Auslöser für die Kontosperre waren im Übrigen völlig legale Überweisungseingänge, deren Mittelherkunft die Bank nicht „plausibilisieren“ konnte und die aus ihrer Sicht „ungewöhnlich und zweifelhaft“ erschienen.
    Kontosperre kann jeden treffen
    Fatal sei, so der Anwalt, dass es wirklich jeden treffen könne und es keine wirksame Absicherung gäbe: „Ich rate dazu, Transaktionen wie hohe Bargeldeinzahlungen oder ungewöhnliche Zahlungseingänge aus dem Ausland dem zuständigen Bankberater anzukündigen – aber selbst das schützt nicht immer vor der Kontosperre, wie wir in vielen Fällen sehen.“
    Seit Monaten melden sich wöchentlich neue Betroffene in der Kanzlei, die unter Verdacht der Geldwäsche geraten sind. Häufig ist dann die Beantragung einer einstweiligen Verfügung zur Kontofreigabe die einzige Lösung.
    Dr. Meschede: „Es trifft alle. Privatleute wie Unternehmen. Vor ein paar Wochen beispielsweise sperrte die Bank das Konto eines Paares, weil sie zwei Bareinzahlungen in Höhe von insgesamt € 15.000,00 ohne hinreichende Nachweise der Mittelherkunft getätigt hatten.

    Ärgerlich war hier, dass das Paar eine Immobilie gekauft hatte und den fälligen Kaufpreis dringend überweisen musste. Der Kauf wäre beinahe an der Kontosperre gescheitert.“
    Werden die Betroffenen entschädigt, wenn der Verdacht sich nicht bestätigt?
    „In den allermeisten Fällen leider nicht. Sowohl mögliche Folgen wie etwa Mahngebühren oder Strafzahlungen wie auch die Kosten des Rechtsstreits müssen die Betroffenen – oder ihre Rechtsschutzversicherung – meist komplett selbst tragen.“
    Ursache für die Flut an Kontosperrungen sind gesetzliche Bestimmungen zur Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die Banken rechtlich verpflichten, bei auffälligen Transaktionen das Konto zu sperren. Diese Maßnahme ist eine wichtige Handhabe gegen Geldwäsche und kriminelle Strukturen.

    Allerdings:
    • Die nötige Verdachtsschwelle für eine Meldung ist so gering, dass jede ungewöhnliche Transaktion eine Verdachtsmeldung auslösen kann.
    • Der Verdacht erhärtet sich nur in einem prozentualen „Null-Komma-Bereich“ der Meldungen.
    • Die Folgen einer ungerechtfertigten Kontosperre müssen die Betroffenen meist selbst tragen, obwohl sie sich nichts zuschulden haben kommen lassen.

    „Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern“, findet der Anwalt. Denn die Banken werden durch das Gesetz gezwungen, bei kleinsten Unregelmäßigkeiten und Verdachtsmomenten tätig zu werden und die Konten ihrer Kunden sofort zu sperren – obwohl sie in den allermeisten Fällen nichts Illegales getan haben. Tut die Bank nichts, setzt sie sich selbst dem Risiko einer Bußgeld-Sanktionierung seitens der Aufsichtsbehörde aus.
    Und die betroffenen Kunden? Erleben einen wahren Albtraum, weil ihre Konten gesperrt werden und tragen dafür auch noch die Kosten. „In Fachkreisen treffen die gesetzlichen Regelungen zu geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldungen zunehmend auf Kritik. Es wirkt so, als habe der Gesetzgeber die eklatanten Risiken für unbescholtene Bankkunden nicht bedacht“, resümiert Dr. Meschede.
    Ich geben ihnen recht, durch das GWG kann die eigene Existenz vernichtet werden, wenn man keine Beweise über die Herkunft des Geldes hat.

    bruno68

  5. Avatar von Cici
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    Standard AW: Abgehobenes Bargeld wieder einzahlen / Geldwäschegesetz

    Zitat Zitat von Chino87
    Ich bin einfach nur genervt, hat jemand noch einen Tipp wie ich mich verhalte und das am besten so zusammen stelle, dass ich nicht irgendwie Probleme kriege?
    Was genau ist denn jetzt noch das Problem, wenn Du die Kontoauszüge bereits hast? Damit sollten sich die Herkunft des Geldes und die Barauszahlungen doch eindeutig nachweisen lassen.

    Kontoauszüge sollte man immer über lange Zeiträume aufheben, unabhängig davon, ob es da eine Verpflichtung gibt oder nicht. Wer dies nicht tut, muss für eine erneute Zusammenstellung eben Gebühren zahlen. Bei anderen Dokumenten ist das ähnlich. Eine Nachfrage der Bank bei einer anderen Bank ist für beide auch ein Aufwand, der Zeit und Geld kostet (zum Beispiel muss geprüft werden, ob die Identität der beiden Kontoinhaber auch wirklich übereinstimmt etc.). Dass die Bank diesen Zusatzaufwand nicht kostenlos übernehmen will, ist aus meiner Sicht nachvollziehbar.

  6. Avatar von Chino87
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    Standard AW: Abgehobenes Bargeld wieder einzahlen / Geldwäschegesetz

    Ich will mein Bargeld nicht so ausgeben, schreibe ich auf Suaheli? Ich will es vor der Inflation schützen und in diverse Sparer anlegen, dazu muss es halt nun mal wieder in Umlauf. Ob ich die Kontoauszüge haben werde, das wird sich erst noch zeigen. Im Moment habe ich nämlich einen Rotz, das ganze wurde jetzt beauftragt. Und wer weiß ob mein Konto erst mal trotzdem gesperrt wird und was für ein bürokratischer Wahnsinn notwendig sein wird, um das wieder zu entsperren. Wenn ich diesen Text von Bruno lese, wird mir nämlich schon Angst und Bange!

    Was mein Problem ist? Ich muss jetzt für teurer Geld Kontoauszüge zusammen stellen weil ein Bürokratischer Politapparat es für notwendig hält, ganz normale Bürger zu gängeln, das ist mein Problem.

    Ich sehe schon, hier gibts keine Hilfe und sinnvolle Ratschläge.

    Bin raus.

  7. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Abgehobenes Bargeld wieder einzahlen / Geldwäschegesetz

    Naja wer keine richtige Buchhaltung macht ist selber schuld. Es warst ja du der das Geld abgehoben hat und keine Belege vorgehalten hat. Das Gesetz ist nunmal so das wurde nicht in der Zeit eingeführt.

    Der sinnvolle Weg ist, dass du das Bargeld für leben nutzt und das digitale Geld auf deine Konten lässt da sollte sich relativ schnell viel Geld einzahlen lassen… wenn du damals keinen guten Ratschlag ansiehst mag das so sein, es ist aber der richtige…. Oder du zahlst halt Gebühren man nennst das auch Lehrgeld zahlen für die eigene Dummheit. 56€ sind dafür eigentlich zu wenig….

  8. Avatar von Freeliner
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    Standard AW: Abgehobenes Bargeld wieder einzahlen / Geldwäschegesetz

    Zitat Zitat von Chino87
    ganz normale Bürger zu gängeln, das ist mein Problem.
    ....ja, das Gesetz müsste wirklich zwischen den ganz normalen Bürgern und den Kevins da draußen unterscheiden

    ...bezweifle, dass dies dein einziges Problem ist

    Statt sich jetzt über den/die Staat/EU aufzuregen, einfach mal ehrlich zu sich selbst sein.

    Sich eingestehen, dass man mal nicht die hellste Leuchte am Baum war und gut ist.
    ....aber sind ja immer andere Schuld

  9. Avatar von utopus
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    Standard AW: Abgehobenes Bargeld wieder einzahlen / Geldwäschegesetz

    Wenn das gesamte Ersparte (36 Monate x ca. 2000€ = 72.000€) auf dem GIRO-Konto gelegen hat, sind die 56€ vermutlich das geringste Problem.

    Kontoauszüge braucht man ja auch mal für andere Nachweise (Steuererklärung/Kaufnachweis/Garantie etc.).

    Dann warte halt, bis die Kontoauszüge da sind und sprich den Sachverhalt in der Bank offen an - die werden dir schon weiterhelfen können.
    Wenn das nicht geht, möglichst alles bar zahlen und kein Geld mehr abheben. Vielleicht in gleichen Raten einzahlen, wie vorher abgehoben wurde.

    Zum Schutz vor Inflation kannst du u.U. auch Sachwerte bar kaufen und später beim Verkauf unbar bezahlen lassen.

    Aber ohne Nachweis bleibt halt die Gefahr, dass es z.B. als Schwarzgeld angesehen werden könnte.

  10. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Abgehobenes Bargeld wieder einzahlen / Geldwäschegesetz

    Es muss verstanden werden,

    Wenn man Bargeld hat, warum auch immer. Es immer Zeitnah irgendwelche Kontenbewegungen. Gehe ich in die Spielbank, wechsele ich für 10.000 € Jetons ein.

    So wird:
    A) Beim Eingang der Perso geprüft, ob eine Sperre vorliegt! Der Name wird gespeichert, und durch einen Code ersetzt. Dieser Code wandert überall mithin, es gibt keinen Tisch, der nicht videoüberwacht wird. Zudem sind viele Kunden, nicht unbedingt Spieler, sondern Experten von der Steuerverwaltung!

    Denn alle Spielbanken in Europa brauchen eine Lizenz vom Staat für den Betrieb! Noch fragen, wie gefügig die Spielbank ist!

    Es gab wohl früher Versicherungs-Agenturen, die eine Bargeldannahme für Versicherungen durchführen durften! Aber seit der "Verlegung der Annahme der Verträge in die Risikoabteilung der Versicherungen".
    Ist dies auch Geschichte, inwieweit bestehende Versicherungen jährlich noch bar bezahlt werden dürfen?
    Nun in Ostfriesland, wo der Viehverkauf noch bei Handschlag abgewickelt werden darf, da wird es die Möglichkeit der Barbezahlung der Versicherungsleistung immer noch möglich. Nur der Bauer ist da persönlich bekannt!

    Natürlich gibt es noch andere Möglichkeiten für die Wiederanlage, aber dafür muss man Experte selber sein oder einen einkaufen, der aber will Geld sehen.
    Ob der Bankberater eine Meldung abgibt, das entscheidet eher die interne Kontenrevision der Bank.

    Wer keine Buchhaltung kann, der wird am GWG scheitern. Und selbst wenn, dürfte dies einer neutralen Kontrolle nicht standhalten. Weil zwischen den Buchungen keine Kontrolle bestand.

    Warum sollte ein Dritter daran "Glauben", das jetzt die "gleichen" Geldscheine wieder eingezahlt werden? Einzig, wenn man alle Scheine mit der Serialnummer kopiert oder eingescannt hat, ist der Nachweis in Sinne des GWG erfüllt, da die Metadaten des damaligen Scanntverganges dann aktuell mit ausgedruckt wird.

    Allerdings obliegt ihnen, diese Metadaten auszulesen. Es ist schon erstaunlich, dass die Farbe "Gelb" immer alle ist, wenn viel gedruckt wird.

    Um das System GWG zu verstehen, bedarf es schon die Kontoauszüge. Wer sich diese anschaut, versteht, was Abweichungen sind, denn die Kontoauszüge sind lückenlos! Damit steht auch die Spanne der möglichen Einnahmen und Ausgaben fest.
    Haben Sie ein EK von 3.000 € netto, so können Sie auch nur 3.000 € ausgeben! Geben Sie mehr aus, verschulden Sie sich. Geben Sie weniger aus, sparen Sie.

    Folgerichtig muss am Ende des Monats eine Differenzsumme von 0 ergeben.

    Bei negativen Zahlen bis zu Konto-Limit ergibt auch eine 0.
    Selbst beim Sparen ergibt eine 0.

    Nur bei der Bargeldeinzahlung kann keine 0 vorliegen!
    Weil extern Geld einfließt, z. b. die Auflösung von Hartgeld aus dem Sparschwein selbst, verändert die 0. Aber da man meist am Bankschalter direkt einzahlt, ist durch die Stückelung des Einzahlungsvorgangs erklärbar.
    Nur Scheine mit hoher Nominale, wo sollen die denn herkommen? Aus dem Sparen? Unglaubhaft! Denn wenn man Bargeld hat, warum bucht, man per Scheck oder Debit weiter ab, wenn man auch Bar bezahlen kann?

    bruno68

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