Hallo liebes Forum,

ich werde am Dienstag in stationäre Behandlung gehen.
Am Montag soll ich einen Abstrich gemacht werden.

Ich wohne auch in der Stadt in der ich behandelt werden werde, bin aber obdachlos, also ist meine Anschrift
die von meiner alten Heimat, die etwa 3h entfernt liegt.

In meiner Heimat halte ich mich auch gerade auf.

Ich war bereits in stationärer Behandlung und weiß, dass ich sowohl zur Hinfahrt als auch Rückfahrt mit einem Schein (zu stationären Leistungen (§ 60 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V), der von einem Arzt ausgestellt wird,
beinahe kostenlos an den Ort gebracht werden kann. Allerdings habe ich das letzte Mal noch wirklich fest in meiner Heimat gewohnt.

In der neuen Stadt arbeite ich auch, deshalb:
kann ich am Montag mit dem Taxi zum Krankenhaus befördert werden für den Abstrich und danach arbeiten gehen?
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Gilt der Abstrich als "Vorbehandlung".
Wird es ungültig wenn ich danach arbeiten gehe?

Ich freue mich auf eure Antworten.
Liebe Grüße.