Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?

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  1. Avatar von Counter
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    Standard Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?

    Hallo zusammen,

    ich habe mit 16 oder 17 Jahren in meinem damaligen Betrieb eine sogenannte MetallRente abgeschlossen. Eine übliche bAV Direktversicherung.

    Die wurde schon vor langer Zeit stillgelegt, weil ich dann doch irgendwann mitbekommen habe, dass man sein Geld sinnvoller anlegen kann.

    Da ich vor kurzem wieder die jährliche Standmitteilung bekommen habe überlege ich ob das überhaupt Sinn macht diese beitragsfrei weiterlaufen zu lassen oder sie mit Verlusten zu kündigen. Denn schon seit etwa 5 Jahren dümpelt das Kapital auf dem gleichen Niveau herum. Ich würde im Jahr 2053 eine garantierte Einmalzahlung von 6.900€ bekommen. Wenn ich kündige würde ich 3.400€ ausbezahlt bekommen.

    Wenn ich kündige und 3.400€ anlege und selbst mit nur 3% Rendite p.a. rechne kommt folgendes raus:

    Endkapital vor Steuern: 8353€
    Gewinn vor Steuern: 4953€
    Gewinn nach Steuern (-25%): 3715€
    Endkapital nach Steuern: 8668€

    Bei einer höheren Rendite enstprechend größer der Unterschied. Zudem muss ich die garantierten 6.900€ ja später auch mit meinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern.


    Sehe ich das alles richtig oder habe ich da einen Denkfehler?

    Ich habe noch eine Riesterrente, da wäre es eigentlich das gleiche Spiel.

  2. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?

    Wenn du kündigst und die 3400 Euro ausbezahlt bekommst, wirst du diese auch mit deinem persönlichen EK Satz versteuern müssen. Es sind wie bei der Einmalzahlung 2053 Einkünfte und die musst du verteuern. Es gab da mW so eine Grenze Anfang 2000er, 2002 oder 2003 (kann auch 2004 oder 2005 gewesen sein). Diese Einzahlungen in RVs o.ä. wurden nicht steuerlich berücksichtigt und sind somit auch steuerfrei in der Auszahlung. Nachher wurden diese Einzahlungen steuerlich berücksichtigt und sind daher auch bei der Auszahlung zu versteuern.

    Würde ich als nicht Steuerberater sagen, rechtssichere Auskünfte bei solchen Sachen gibt es nur beim Steuerberater....

    Wenn du den Sparerpauschbetrag nicht anderweitet verwendest, dann könntest du diesen natürlich nach Bedarf bei dieser Anlage einsetzen. Dann wären Gewinne steuerfrei... und den Sparerpauschbetrag wirst du bei dieser Summe sowieso nie ganz ausschöpfen...

  3. Avatar von Counter
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    Standard AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?

    Danke für den Hinweis. Da muss ich mich mal schlau machen wie genau das berechnet wird.

  4. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?

    Nun ja, wie viele auch nicht begriffen haben, gibt es für die bAV keine Kündigungsmöglichkeit.
    Und eine Auszahlung eher auch nicht!
    Zudem das Gemurkse, wegen der wenigen Kröten? Die Zeit, die 16 bis 17 Jahren sind verloren, was wollen Sie aufholen?

    Haben sie überhaupt einen Vertrag erhalten? Denn nur Verträge lassen sich Kündigen, sind Sie dagegen in einen Gruppenvertrag eingetreten, haben Sie kein Eigenvertrag!
    Glauben Sie ernsthaft überhaupt, das Sie es besser können?

    Nein, schreiben Sie den Betrag innerlich ab und sorgen Sie sich eher eine bessere Beratung über andere Produkte, deren steuerlich und vermögenstechnische Planung, einer verbesserten Leistung erbringt.

    Rein Technisch gesehen können Sie nicht aus einer bAV kündigen, dies ist in Gruppen- und Einzelverträgen nicht vorgesehen, da sie als versicherte Person nicht Vertragsinhaber sind bzw. kein Rückkaufswert vorgesehen ist.

    Allerdings ergeben sich aus den BGH und OLG Urteilen einen gewissen Spielraum der Rückabwicklung, wegen Fehler in der Beratung.

    bruno68

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    Standard AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?

    Also in der Standmitteilung steht unter dem Punkt "Leistung bei Kündigung" u.a. "Wenn Sie Ihre Versicherung zum 30.04.2023 gekündigt hätten, ergäbe sich...".
    Ich denke da kann man wohl davon ausgehen, dass es möglich ist die Versicherung zu kündigen.

    Natürlich habe ich einen Vertrag erhalten.

    OT: Ein etwas freundlicherer Ton wäre mehr als angebracht. Das ist mir in anderen Beiträgen auch schon aufgefallen. Ich habe eine konkrete Idee als Frage gestellt und von Ihnen kommt "Glauben Sie ernsthaft, dass Sie es besser können?". Was soll man damit anfangen? Ihr ganzer Beitrag hilft einem absolut nicht weiter. Man hat den Eindruck man soll sich dumm vorkommen und lieber einen Finanzberater bezahlen. Klar kann er es wahrscheinlich besser, aber man kann sich, vor allem heutzutage, informieren bevor man etwas tut. Kochen kann man durch Rezepte auch lernen und man geht deshalb nicht ständig ins Restaurant.

    In diesem Sinne danke für Nichts.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Metall Rente (bAV Direktversicherung) kündigen und in ETF anlegen?

    Nein Counter,

    Der Fragende soll sich endlich verstehen, dass sich außer einem schriftlichen Beweis nichts als beweisbar gilt. Weder, ein Handschlag noch das Gesagte noch von Hörensagen hat Bestandskraft vor Gericht!

    Auch ihre Antwort zu ihrer Aussage:
    Also in der Standmitteilung steht unter dem Punkt "Leistung bei Kündigung" u.a. "Wenn Sie Ihre Versicherung zum 30.04.2023 gekündigt hätten, ergäbe sich...".
    Ich empfehle bezugnehmend auf das Standardschreiben, eine Errechnung zum 31.12.2023.

    Unter der folgenden Web-Seite: https://www.metallrente.de/formulare

    Folgende Anträge: Die wichtigsten Formulare zum Download; zeigen Sie mir das Kündigungsschreiben?

    Fertig ist der Rückkaufswert, nämlich keines! Allenfalls ein Sterbegeld von 8.000 €. Aber davon sind Sie weit entfernt.

    Schaue ich in die (De)Impression, so fällt auf, das die Metallrente keine Zulassung nach GewO hat, evtl. KWG. Zudem ist die "billige" Swiss Life als Verwalter tätigt und darüber wird wohl die Zulassung laufen. Das war doch mal der AWD!

    Auch ihre Aussage
    Man hat den Eindruck man soll, sich dumm vorkommen und lieber einen Finanzberater bezahlen.
    Wedernoch entspricht diese Aussage den Tatsachen, allein die Verwendung des doppelt Begriffs: "…Finanzberater bezahlen!"
    Seit 1970 hat das BVerfG entschieden, dass nur gesetzlichen Begriffe gelten. Folgerichtig sind alle Bezeichnungen von Berufstiteln, die von der aktuellen Bezeichnung der IHK abweichen, null und nichtig sind.

    Im Vermittlerregister im Web können Sie jeden Vermittler, der nach den GewO tätigt, ist, überprüfen. Auch alle Berater sind dort vertreten.
    Für Honorarinstituten und Banken sind bei Bafin in deren eigenen Register eingetragen.

    Der 2.Begriff: "bezahlen!"; dies darf nur der Honorarberater, das hat der BGH, den 06.06. 2019 (AZ: I ZR 67/18) ausgeurteilt hat. Dass der Honorarberater nur unabhängig vom Erfolg, für jede seiner erbrachten Dienstleistung seine Courtage berechnen muss. Denn für ihn gibt es, das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und dem in Teilen des Rechtsvergütungsgesetz (RVG), diese ist der Honorarberater seitdem unterworfen worden.

    Folgerichtig,

    gilt für einen Versicherungs-Makler in seinen eigenen Zulassungsbereich, dass dieser wegen § 204 VVG nur bei einer erfolgreichen Vermittlung bezahlt werden darf. Und für andere Zusatzleistung, wie eine Beratung innerhalb einer Versicherung ohne Abschluss nach VAG nicht bezahlbar ist.

    Weil weg den fehlenden Bindungszweck, des Abschlusses die Umsatzsteuerbefreiung entfällt. Wird die Umsatzsteuerrichtlinie der EU zur Falle, diese sieht grundsätzlich eine Umsatzsteuerbefreiung vor.

    Nur in ganz besonderen Sonderkonstruktionen kann eine Beratung ohne Abschluss vergütet werden, da eine Umsatzsteuervorabzugsberechtigung, persönlicher Art vorliegen muss. Diese Erlaubnis muss aber vor 2007 zur Umsteuerverrechnung erteilt wurden sein.
    Aber darüber spricht keiner, denn eine Wegnahme der Verrechnungspflicht verstößt gegen das GG. Wer nach diesem Termin in den Beruf tätigt wird, bekommt wegen der EU Richtlinie keine Erlaubnis, zur Umsatzsteuerverrechnung mehr.
    Dementsprechend, ärgert es einem, wenn Vermittler mit irgendwelchen eigen Denke versuch, neue Berufsbezeichnungen einzuführen, wo selbst die VSH vorab eine Schadensersatzleistung verweigert wird, weil sich der Vermittler selber falsch versichert hat!
    Und weil die Versicherung sich weigern wird, von einem Vermögensplaner die Haftung zu nehmen, dürfte es dann klar werden, dass dieser trotz Versicherungsschein kein Versicherungsschutz geben kann.

    Denn ein Vermögensplaner ist, was anderes, als ein Versicherungs-Makler, ein Vermögensplaner umfasst auch Finanzanlagen, Immobiliendarlehn und Kredite, als Kompaktdienstleistung, gleichzeitig!
    Es dürfte verständlich werden, das ein Vermögensplaner, von vornherein ein Irrtum erweckt und dadurch beim Kunden eine Vermögensgefährdung auslöst, weil er keine Schadenabdeckung für seine Fantasieberufsnamensbezeichnungen besitzt.
    Das nennt der Staatsanwalt dann vor Gericht "Betrug und Umsatzsteuerbetrug", weil der Vermittler faktisch dauerhaft eine IHK Meldelücke aufrecht hält und den Kunden durch diese Täuschung, Irrtümer gegen den Kunden aufrecht hält.

    Noch Fragen?

    bruno68

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