Sondertilgung vs Festgeld

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  1. Avatar von ZehWeh
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    Standard Sondertilgung vs Festgeld

    Im Oktober diesen Jahres können wir erstmalig unserer Anschlussfinanzierung in Höhe von 116.000€ eine vereinbarte Sondertilgung von 10% des Kreditbetrags leisten. Das Darlehen läuft mit 0,56% auf 10 Jahre Sollzinsbindung seit letztem Jahr.

    Nun sind die Zinsen gestiegen und ich stelle mir die Frage ob ich das Geld nicht besser in eine Festgeldanlage stecke. Momentan fallen für das Darlehen im ersten Jahr 620€ Zinsen an, im 2. Jahr noch 557€ wenn man das Darlehen so weiter laufen lässt.
    Wir zahlen monatlich immer das was an Geld übrig ist auf ein separates Konto und leisten von da die Sondertilgung, aktuell sind dort etwa 17.000€, bis Oktober dürften es an die 20.000€ sein.

    Und da fange ich eben an nachzudenken. Grundsätzlich sagen wir, das Schulden als erstes bedient werden müssen, je schneller wir schuldenfrei sind, desto besser (finanzielle Verantwortung). Bei 4% Festgeld-Zinsen gäbe das einen Ertrag von 800€, abzüglich Steuern blieben 600€ übrig (der Freibetrag wird durch ETF Verkäufe bereits ausgeschöpft). Wir würden jedenfalls mit diesen Zinsen die Darlehenszinsen bereits komplett ausgleichen und nächstes Jahr könnten weitere 10.000€ in Festgeld angelegt werden !

    Eine Sondertilgung wären 11.600€ (10%) und würde die jährliche Zinslast um gerade mal 65€ senken. Jetzt ist es aber so, das wir planen ab dem 2. Quartal nächstes Jahr ein neues Haus zu suchen und das bisherige verkaufen möchten. Da das Haus in einer Großstadt steht und wir raus aufs Land wollen wird der Verkaufspreis klar höher sein als der Kaufpreis der neuen Immobilie und das Ziel ist es auch mit dem Verkaufspreis sowohl die neue Immobilie als auch die alte komplett zu bezahlen. Das bedeutet dann natürlich Vorfälligkeitsentschädigung und hier kommt es ja darauf an wie hoch noch das offene Darlehen ist. Durch geleistete Sondertilgungen würde diese also sinken. Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung sein wird lässt sich jetzt ja kaum sagen, im Vertrag stehen ein paar Beispiele je nachdem ob das allgemeine Zinsniveau steigt oder sinkt. So wie ich es verstanden habe sinkt die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn das Zinsniveau steigt (was ja aktuell der Fall ist). Nach 1 Jahr würde die Entschädigung etwa 3000€ betragen wenn das Zinsniveau um 33% steigt, wo man aktuell ja bereits weit drüber ist.

    Ein weiterer Vorteil für die Festgeldanlage wäre, das wir dann über mehr Eigenkapital verfügen würde, denn wir müssen sehr wahrscheinlich Zwischenfinanzieren, allerdings müssten wir die FG Anlage dann so wählen, dass das Geld rechtzeitig verfügbar wäre ! Für die Haussuche kalkulieren wir 1-2 Jahre, so das wir evtl. Ende 2024 oder 2025 umziehen !

    Was würdet ihr machen oder hat jemand evtl. eine ähnliche Situation gehabt oder mache ich mir einfach zu viele Gedanken wegen der paar € an Zinsen ?

  2. Avatar von wary
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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Zitat Zitat von Kieferle
    Habe ich jetzt einen Denkfehler ?
    Warum lohnt sich Sondertilgung nicht ?

    Das sind meine genauen Zahlen:

    Wir zahlen bei der Anschlussfinanzierung 1% für 130.000, Tilgung 5 %, läuft seit 2021. Sondertilgung ist 6550.
    Laut der der Simulation der Bank mit 5000 Euro SoTi fangen wir mit 109 Euro pro Monat Sollzins an und wären Ende 2025 bei 76.99 pro Monat.

    Lege ich das Geld auf das Tagesgeldkonto bekomme ich für die ersten 6 Monate 4 % pro Jahr, danach ungewiss.
    Festgeld müsste ich schauen.

    Ich würde weniger Zinsen bekommen in den ersten Jahren, als ich Zinsen zahle. Zudem müssen wir beim Freibetrag aufpassen.
    Der Vergleich ist natürlich nicht die Zinsbelastung des ganzen Darlehens / den Zinsertrag einer Sondertilgungsrate.

    Entscheidend ist, ob Du mit der Sondertilgungsrate bei sicherer Geldanlage (nach Steuern) mehr Zinsertrag hast, als Du an Darlehenszins sparen würdest.

    Mit der Sondertilgung "legst" Du dein Geld eben quasi zum Darlehenszins über die Laufzeit an. Ein guter Vergleich wäre bspw. Festgeld über die Dauer deiner Zinsbindung bzw. bis zum Ablauf der 10 Jahresfrist nach Darlehensauszahlung.

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