Ich habe ein paar Fragen zu Wertpapiergeschäften bei einem Depot (bei der Postbank), um das ich mich seit ca. einem halben Jahr als gerichtlich bestellter Betreuer kümmere. Beim durchsehen der Unterlagen für das Depot gibt es einige Abrechnungen zu Wertpapier Kaufs- und Verkaufsaufträgen.

Auf diesen Abrechnungen steht unten im Schreiben stets eine Information in Bezug darauf, ob es ein Beratungsgespräch zu dem entsprechenden Auftrag gab oder nicht.

Bei manchen steht also in etwa: "Für das Geschäft wurde keine Anlageberatung erbracht."
Oder: "Für das Geschäft wurde eine Anlageberatung erbracht. Auf Risiken gemäß WpHG wurde hingewiesen."
Oder aber: "Für das Geschäft wurde keine Anlageberatung erbracht. Initiator der Besprechung war der Kunde."
Dann auch mal: "Das abgerechnete Geschäft haben entweder Sie nach einem mit Ihnen geführten Beratungsgespräch oder ihr Bevollmächtigter nach einem mit ihm geführten Beratungsgespräch getätigt. Zu dem Gespräch wurde ein Beratungsprotokoll erstellt, welches dem Gesprächsteilnehmer zur Verfügung gestellt wurde."

In meinen Unterlagen konnte ich kein einziges solches Protokoll finden. Auch keine unterschriebenen Kaufs/Verkaufsaufträge. (Das muss allerdings nicht heißen, dass die Bank diese nicht in ihren Akten hat.)

Nun meine erste Frage: Müsste nicht bei der Bank zu jedem solchen Auftrag ein Beauftragungsschreiben mit der Unterschrift des Kunden existieren? Sonst hätte man ja den Fall, dass ein Bankberater Aufträge im Namen des Kunden ausführt, ohne dessen Wissen oder tatsächlichen Beauftragung.

Zweite Frage: in der Depotkostenaufstellung für das Jahr 2022 ist mir aufgefallen, dass das Umsatzvolumen höher als der eigentliche Depotwert ausgewiesen ist. Das heißt in etwa, dass das gesamte Depot im Verlauf des Jahres einmal komplett verkauft und neu gekauft worden ist, oder? Es handelt sich nicht um ein neues Depot, sondern es besteht schon seit längerem. Beispielhaft: Umsatzvolumen 100.200,00 EUR, Depotwert: 100.000,00 EUR

Vielen Dank erstmal soweit.