Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

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  1. Avatar von Andreas-H
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    Standard Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

    Hallo Allerseits


    Meine Frage, ist der Verkauf einer belasteten Immobilie sehr kompliziert?
    Bislang haben wir nur gekauft, nie verkauft.... Ich weiss nicht welche Fallstricke da warten.

    Zu den Hintergründen... wir ziehen dieses Jahr in der EU um und beabsichtigen am neuem Wohnort eine Immobilie zu erwerben. Unsere Liquidität würde in 2-3 jahren Reichen um was passendes ohne externe Mittel zu kaufen, aber sollten wir *vorher* über unser Traumhaus stolpern würden wir es natürlich auch ohne alles zu 100% parat zu haben erwerben wollen. Dann würden wir eine unserer Immobilien (in D) dementsprechend ein wenig beleihen um die Immobilie dort sofort zu kaufen. Gleichzeitig würde die beliehene Immobilie zum Verkauf angeboten um die schuld mit dem Verkauf + Erlös zu tilgen (Der Verkauf dauert ja immer etwas je nach Lage Lage Lage..., da kann das Traumhaus schon weg sein....)

    Hoffe mal die Frage verursacht bei den Profis hier nicht zu viel Augenrollen :-)

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

    Zitat Zitat von Andreas-H
    Vielen Dank für die Antwort.

    Nein Die Beleihung des Objektes das wir dafür hernehmen wäre recht gering. so maximal 25%.
    Wir haben uns bei unserem Finanzierer schonmal erkundigt über so ein kurzfristiges Ding, aber den Vertrag den er anbot (normaler vertrag, variabler zins, mit der möglichkeit von 100% sondertilgung nach 12 Monaten) den gibts bestimmt irgendwo besser. Das Risiko bei uns ist überschaubar.
    Was hat er ihnen denn an Zinsen geboten?

  3. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hallo Andreas H Sie können Ihre Immobilie in Deutschland beleihen auch aus dem Ausland EU.
    Hierbei geht man davon aus dass Sie im EU Ausland weiter ein regelmässiges Einkommen haben das für die Darlehensbedienung Haushaltsrechnung ausreicht.

    Was der Verkauf der Immobilie in D angeht so würde ich weniger davon ausgehen dass zum Marktpreis Ihre Immobilie in 3-6 Monaten verkauft wird.
    Wer aktuell Druck hat Immobilien verkaufen zu müssen erlebt mitunter deutliche Abschläge.
    Die Rosa Wolken Zeiten für Immobesitzer sind vorbei.
    Wir sprechen hier von normaler Immobilie und nicht Mega Top Lage egal.
    Doch auch hier ist nicht "einfach" so verkauft.

    Doch als Zielzeit für den Hausverkauf - nach erfolgtem Kauf im EU Ausland - könnten 1-2 Jahre schon eher realistisch sein.
    Wir haben bis dato noch nie 1 Jahr für den Verkauf einer Immobilie benötigt!

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

    Zitat Zitat von wary
    Diskutabel.

    Auch zu den aktuellen Marktwerten gehen die meisten Immobilien nicht so schnell weg, wie eben noch vor 2 Jahren. Das lässt darauf schließen, dass die Marktwerte weiter nach unten gehen werden, insoweit dem nicht sinkende Finanzierungszinsen zuvor entgegenstehen. (was ja schon ein Stück weit eingetreten ist).

    Mittelfristig werden die Preise sich aber stabilisieren und auch wieder leicht steigen. Hohe Baukosten, hoher Wohnbedarf und daraus resultierende steigende Mieten sind da meines Erachten einfach starke Faktoren.

    Sinken die Finanzierungskosten nochmals deutlich, geht der Run auf Immobilien wieder los. Ab 2,x wird es wieder wild.
    ???? Es ist doch die Frage, was man sich für einen Verkaufspreis einfallen lässt, wobei das ganze Unterfangen schon mit dem einfallen lassen zum Scheitern verurteilt sein kann.

    Es ist anzuraten, sich den Verkaufspreis von einem erfahren und seriösen Immobilienmakler berechnen zu lassen. Wir werten z.B. mit IWA, Sprengnetter, Value und VDP Research die Immobilien ein, so erhalten wir 4 verscheidene Wertexpertisen, zu dem erstellen wir mit Sprengnetter einen Marktreport und aus diesen Parametern bilden wir den empfohlenen Verkaufspreis ab und damit fahren wir wunderbar!

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

    Zitat Zitat von wary
    Wann und zu welchem Preis der TE verkauft, wird er wohl wie jeder Verkäufer selbst entscheiden müssen.


    So und kein Stück anders!

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

    Zitat Zitat von wary
    Das ist schlicht falsch. Aus er Zeitspanne des Verkaufs kann exakt gar nichts abgeleitet werden. Ist der Marktwert objektiv richtig ermittelt und wird das Haus zu diesem Preis trotzdem nicht verkauft, hat der Verkäufer einfach Pech. Wer glaubt, daraus einen Anspruch gegen den Makler oder den Gutachter ableiten zu können, ohne dass eine konkrete Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann, kann ja gerne noch Geld im Prozess verbrennen.
    Auch hier, vollkommen richtig!

  7. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Auch hier, vollkommen richtig!
    Eine grobe/vorsätzliche Abweichung vom Marktwert wird weder Dir noch mir passieren, aber daraus können mMn in beide Richtungen Vermögensschäden entstehen - zumindest bin ich in meiner Ausbildung bei Sprengnetter ausdrücklich darauf hingewiesen worden. Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man einem potentiellen Verkäufer das blaue vom Himmel bzgl. des maximalen Kaufpreises vorgaukeln darf und dann unbeschadet aus der Sache rauskommt, wenn der Verkauf dauerhaft nicht zustande kommt. Wenn das lediglich den Verlust der Maklergebühr zur Folge haben sollte, dann wäre das ein stumpfes Schwert.

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

    Worüber reden wir jetzt hier konkret?

  9. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

    Hallenhalma.

  10. Avatar von wary
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    Standard AW: Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

    Zitat Zitat von Zapp73
    Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man einem potentiellen Verkäufer das blaue vom Himmel bzgl. des maximalen Kaufpreises vorgaukeln darf und dann unbeschadet aus der Sache rauskommt, wenn der Verkauf dauerhaft nicht zustande kommt.
    Hat ja auch niemand behauptet. Eine objektiv falsche Wertermittlung ist eine Pflichtverletzung.

    Eine lange Verkaufsdauer für sich genommen aber eben nicht.

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

    Wie kam hier das Thema erhöhte Wertermittlung überhaupt auf, bzw. wo spielt das in dem thread eine Rolle?

    Vor allem, es muss jedem klar sein, dass Wertermittlungen immer unterschiedlich ausfallen werden. Kann auch nicht erkennen, warum man grob fahrlässig falsche Wertermittlungen erstellen sollte und tut man dieses, müßte es jedem Empfänger dieser Ermittlung auffallen, da die Expertise die Hardfacts wie:

    Exakte Adresse
    Baujahr
    Grundstücksgrösse
    Wohnfläche
    Bauweise
    Ausstattung
    Zustand
    Erbpacht

    alle ausweist.

    Naja und strafbares wird auch immer strafbar bleiben, nur sollte man das nicht als Standard setzen und Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel!!

  12. Avatar von memet
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    Standard AW: Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Was hat er ihnen denn an Zinsen geboten?
    Ja, das wäre spannend. Poste hier doch mal die konkreten Konditionen, Du musst die Bank ja nicht nennen.

  13. Avatar von Andreas-H
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    Standard AW: Immobilie verkaufen, belastet oder unbelastet...

    Ich habe, da der Fall eh erst in 1-2 Jahren eintreten kann, vor einiger Zeit nur den Rechner meiner Bank angefragt für eine Überschlagsrechnung. Da war der Zins bei irgendwas um die 3,5% gelegt. Da geht sicher was, Aber ich werde jetzt nicht wegen ein paar Zehntelprozent die grosse Runde drehen sollte es dazu kommen.

    Jetzt über Zinsen zu reden ist aber müssig da genau dieser Teil (wie der Wert der Immobilie) Schwankungen unterworfen ist. (so wie auch der Hebesatz, der gerade mal schwupps zum 1.1. um 100 Punkte auf 700% erhöht wurde)

    Daher lohnt es nicht das jetzt ganz genau durchzurechnen.

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