Witwenrente welcher Betrag wird für die Berechnung herangezogen

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  1. Avatar von hallo_spencer
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    Standard Witwenrente welcher Betrag wird für die Berechnung herangezogen

    Hallo,
    ich würde gerne einmal wissen, aus welchen Betrag sich die Witwenrente berechnen würde.
    Bei der jährlichen Renteninformation sind 3 Beträge aufgeführt.
    z.b.

    1500€ bei Erwerbsunfähigkeit,
    1000€ Rentenanwartschaft zum heutigen Stand
    2100€ Zu erwartende Rente bei Renteneintritt.

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Witwenrente welcher Betrag wird für die Berechnung herangezogen

    Das kommt doch auf den Eintritt des Falles ein. Wenn es jetzt Passieren würde, dann würde sicher der niedrigste wert angenommen werden....

  3. Avatar von hallo_spencer
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    Standard AW: Witwenrente welcher Betrag wird für die Berechnung herangezogen

    Das war die Frage wenn es jetzt passieren würde. Bei Renteneintritt ist ja klar welcher Betrag dann herangezogen wird, nämlich die aktuelle gezahlte Rente.
    Nue welcher Betrag würde jetzt zur Berechnung genommen....?

  4. Avatar von hallo_spencer
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    Standard AW: Witwenrente welcher Betrag wird für die Berechnung herangezogen

    Ich habe was bei einem Rentenrechner gefunden. Aber es ist nicht die offizielle Rentenseite, daher weiß man nicht ob es stimmt. Demnach ist der Betrag der vollen Erwerbsminderung heranzuziehen, wenn der verstorbene noch erwerbstätig war.
    __________________________________________________ __________________________________________________ _______
    Rentenanspruch des Verstorbenen
    Geben Sie bitte den monatlichen Rentenanspruch (Bruttorente) des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes an.

    Dazu zählt seit 2021 auch ein eventueller Anspruch auf die Grundrente, welche als Aufstockung zur gesetzlichen Rente Versicherten zusteht, die viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.

    Hat der Verstorbene bereits eine Altersrente oder Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung bezogen, so geben Sie bitte deren Höhe an.

    Ansonsten entspricht der Rentenanspruch dem Anspruch auf Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes.

    Diesen Anspruch kann man der jährlichen Renteninformation des Verstorbenen entnehmen, welche durch die Deutsche Rentenversicherung versendet wird.

    Für den Anspruch auf Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung muss allerdings die Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung des Verstorbenen erfüllt sein.

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