Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

+ Antworten
15Antworten
  1. Avatar von Paulepuma
    Paulepuma ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    27.08.2024
    Beiträge
    9
    Danke
    0

    Standard Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    Finanz Forum

    Hallo zusammen, bisher nur unangemeldeter Mitleser brauche ich nun den Rat des Forums.

    Wir sind kurz davor im Rhein-Main-Gebiet ein DHH Grundstück von 289qm zu 142 000€ zu kaufen, Kaufnebenkosten bereits eingerechnet.

    Bauen wollen wir dort für uns (31J & 30J) sowie unsere zwei (ggf. Mal 3) Kinder (1J & 4J) 150-160qm auf 2,5 Geschossen. Vermutlich Effizienzhaus 40 (ggf. KFWG evtl. QNG), beides nicht aus aus Überzeugung sondern wegen der Förderfähigkeit.

    Meine Frau wird Ende Juli ihren Vorbereitungsdienst als Sonderpädagogin beenden. Ab 1.9.25 beginnt sie dann als Beamtin auf Probe (nicht Widerruf!) mit A13, nach einem Jahr wird sie auf Lebenszeit verbeamtet. Ich bin bereits Beamter auf Lebenszeit A12. Aus familiären Gründen (Kinder und Eltern) "müssen" wir beide Teilzeit arbeiten. Da meine Frau ihr Deputat dann aufgrund von Elternteilzeit frei wählen kann, würden wir es gerne so wählen, dass wir für das Z15 Darlehen der L-Bank infrage kommen. Wie moralisch korrekt das ist, habe ich für mich selbst noch nicht entschieden. Aber unser Plan ist es aktuell.

    Wir hätten dann nach meiner Berechnung 6700€ brutto/5700€ netto mit viel Aufwärtspotenzial sobald die Kinder in der Schule sind sowie 110 000€ EK. Zu den 142 000€ Grundstück hätte ich 550 000€ für alles andere addiert. Eigenleistung bringen wir im Wert von 20 000€, was als zusätzliches EK gewertet wird (von der L-Bank zumindest), also:

    Gesamtbedarf
    142k + 550k = 692k

    Eigenkapital
    110k + 20k = 130k

    Darlehensbedarf
    692k - 130k = *562 000 €*



    Mit diesen Zahlen spuckt uns der Z15 Rechner eine Förderfähigkeit für das Z15 Darlehen aus (wobei wir uns eigentlich für das z20 qualifizieren würden). Angegeben habe ich hier auch noch das KfW WEG 300 mit seinen 170 000€ zu aktuell 1,5% Zins mit angenommener 2,5% Tilgung also 566€ Rate p.M. Dieses würden wir ebenfalls beantragen wollen, sofern es sich mit dem Mehraufwand für KfW 40/KFWG/QNG lohnt. Die LBank fördert auch KfW 55, sofern es denn bis nächstes Jahr noch gebaut werden darf.

    Mir ist bewusst dass beide Förderungen sich jederzeit ändern oder gar wegfallen können. Das Z15 Darlehen der L-Bank existiert nun aber schon viele Jahre mit sehr guten bis überragenden Konditionen.

    Wir hätten darüber hinaus den absoluten Luxus, dass das KfW WEF Darlehen auch - wenn eine Bank das macht - auf die abbezahlte ETW meiner Eltern abgesichert werden kann, sodass das gesamte Darlehen als EK-Ersatz gewertet wird (so mein Verständnis als Laie).

    Das Konstrukt ist für uns äußerst attraktiv, aber mit Einkommensgrenzen, maximaler Belastung, Beleihung auf Fremdimmobilie etc. für uns Laien auch sehr komplex.

    Daher der Wunsch nach Bewertung dieses Planes durch die Experten hier im Forum.
    Vorab Danke!

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.336
    Danke
    1031

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    Wann soll/kann die Finanzierung denn beantragt werden, bzw. wann sind die Beleihungsunterlagen komplett erstellt?

  3. Avatar von Paulepuma
    Paulepuma ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    27.08.2024
    Beiträge
    9
    Danke
    0

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    Zwei Faktoren bestimmen den Zeitpunkt, wann wir jetzt konkret das Z15 Darlehen beantragen können.

    1. Wann meine Frau Ihren Vertrag zur Stelle ab 1.9.25 (ich hatte ursprünglich versehentlich "1.9.24 geschrieben") unterschreibt. Die Stellenausschreibungen sind zwischen Dezember 24 und März 25. Es ist natürlich ein Unsicherheitsfaktor, aber nichts wird hier mehr gesucht als Sonderpädagoginnen. Also rechnen wir mit Unterschrift unbefristeter Vertrag für eine Stelle ab 01.09.2025 (Schuljahresbeginn) im Frühjahr 25.

    2. Wenn damit Beleihungsunterlagen gemeint sind: Wir sind mit Generalunternehmern aktuell beim Einholen der Angebote. Nach Auswahl wollen wir einen Planungsvertrag vor Werkvertrag unterschrieben, um alle nötigen Infos für die Förderungen zu haben und baugenehmigungsreif zu sein. Dies soll ebenfalls bis Frühjahr 25 geschehen.

  4. Avatar von Paulepuma
    Paulepuma ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    27.08.2024
    Beiträge
    9
    Danke
    0

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    Hallo zusammen,

    eventuell liest ja noch jemand mit. Mein Beitrag ist schon länger her, aber tatsächlich waren meine damaligen Angaben ziemlich korrekt.

    Inzwischen besitzen wir das Grundstück, auf dem noch eine Grundschuld zu 80.000€ eingetragen ist, da wir nicht unser gesamtes EK einbringen wollten. Es kostete 130.000€ sowie 12.000€ NK. Hausbauvertrag ist unterschrieben. Bauantrag wird nächste Woche eingereicht. Mit Puffer für Upgrades bei der Bemusterung werden wir für das Haus bei 450.000€ liegen. Schlüsselfertig mit Baunebekosten kommen maximal noch 80.000€ dazu. Eigenkapital ist noch 50.000€ da.

    Es bleiben also zu finanzieren noch:
    80.000€ Rest Grundstück
    +450.000€ Haus
    +80.000€ Nebenkosten
    -50.000€ Eigenkapital
    = 560.000€

    Beantragt haben wir bereits das Z15 bzw. Z20 Darlehen bei der L-Bank, wo wir 388.500€ bekommen werden.

    Nun suchen wir eine Bank, mit der wir die 170.000€ KfW 300 Darlehen beantragen können. Dieses könnte über eine abbezahlte ETW der Eltern abgesichert werden. Oder im zweiten Rang nach der L-Bank, da diese erst ab 25% EK Anteil in den zweiten Rang geht.

    Hat hier jemand Erfahrungen oder Tipps?

    Herzliche Grüße und Danke

  5. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    04.11.2015
    Beiträge
    1.809
    Danke
    122

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    Hallo,

    wie und über welche Bank habt ihr denn aktuell das Grundstück finanziert?

    Wäre es nicht sinnvoller (gewesen) für das Grundstücksdarlehen die abbezahlte ETW der Eltern zu nutzen, sodass ihr in die Hausfinanzierung mit einem sauberen Grundbuch gehen könnt?
    Dadurch wäre es doch auch möglich über 25%-EK-Anteil zu kommen.
    Habt ihr auch noch zusätzlich einen Puffer oder baut ihr euch den erst wieder durch euer regelmäßiges Gehalt auf?

    Wie kommt man generell bei einem Bruttoeinkommen von 6.700 € auf 5.700 € Nettoeinkommen?

    Viele Grüße
    BenniG

  6. Avatar von Paulepuma
    Paulepuma ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    27.08.2024
    Beiträge
    9
    Danke
    0

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    Hi BenniG,

    danke für deine Antwort. Grundstück ist mit der Hausbank (Sparkasse) finanziert. Die Finanzierung ist variabel und wird dann vom L-Bank Darlehen abgelöst.
    Deine Idee ist nicht schlecht. Wir hätten so zwar unseren Eigenkapital-Anteil erhöht. Allerdings entspräche ja die Summe beider Förderungen ziemlich genau unserem benötigten Finanzierungsvolumen. Sprich: Die 80.000€ die ich teuer über die ETW finanzieren würde, könnte ich nicht mehr günstig über die Förderung bekommen.

    Brutto/Netto weil wir beide Beamte sind.

    So zumindest mein Gedankengang.

    Herzliche Grüße

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    2.027
    Danke
    61

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    @ Paulepuma,

    Sie machen Fehler über Fehler, lesen sie mal ihren Text richtig durch. Denn so werden Finanzierungen niemals zusammengebaut!

    1) Das Grundstück ist für 130.000 € gekauft wurden! Richtig?

    1a) Welche Darlehnsbedingungen liegen hier vor? Laufzeit Darlehn und Laufzeit für die Zinsen? Die Zinshöhe, den Betrag und Tilgung sowie die Restschuld

    Denn scheinbar belegt das Grundstück die ersten 20 % der Grundschuld in Abt. III laufende Nummer 1 mit 80.000 € plus Nebenkosten.

    Brutal ist, was Sie hier Scheiben?
    Es bleiben also zu finanzieren noch: 80.000 € Rest Grundstück + 450.000 € Haus + 80.000 € Nebenkosten - 50.000 € Eigenkapital = 560.000 €
    Also was heißt das? Gehört ihnen das Grundstück oder nicht? Oder wurde im Grundbuch Abteilung II nur ein Vorkaufsrecht in Höhe von 80.000 € eingetragen?

    Nun ja zum Haus ist nicht viel zusagen, ob oder inwieweit das Haus die 450.000 € tatsächlich wert ist, das wird ihnen erst die Bank sagen können.
    Was ist mit den 80.000 € Nebenkosten? Welcher Art? Sind da, die Kosten für Strom mit PV-Anlage, Wasser, Telefon und Abwasser gemeint? Oder Luxusgüter, wie Einbauküche und Carport?

    Zum anderen haben Sie nicht verstanden, dass die KfW nur bis 100 % mit Nebenkosten finanziert, was Netto in etwa 75 % plus Nebenkosten bedeutet!
    Damit Sie verstehen, bei 130.000 € plus 450.000 €, sind die 580.000 € bei einer 100 % Beleihung, bei einer 75 % Beleihung sind dies 435.000 € Darlehn von 580.000 € Hauskosten.

    Jetzt erklären, Sie mal die 80.000 € Nebenkosten? Insbesondere der KfW! Denn die Aufwertung werden in der Regel nur zu 50 % anerkannt bzw. überhaupt nicht.

    Vollfehlerhaft ist die Reihenfolge,
    Hausbauvertrag ist unterschrieben. Bauantrag wird nächste Woche eingereicht.
    Ohne, dass das Darlehn vorhanden ist? Wer sagt denn das die KfW zwei hoch subventionierte Darlehnsverträge in voller Höhe an eine Familie vergibt?

    Und warum sollte sich eine Bank diese Mühe machen? Als den Ärger mit der LBank/KfW-Bank über die Förderfähigkeit von Baunebenkosten zu haben!
    Denn nicht ohne Grund hat die KfW ihre Anträge Online gestellt, weil die Banken keine solche Finanzierung und deren Haftung übernehmen wollen und können.
    Denn ihre hier gemachten Angaben widersprechen den allgemeinen gesetzlichen Darlehnsvorgaben, denn so wird nicht finanziert bzw. ist es nicht möglich eine Finanzierung wirtschaftlich darzustellen.

    Denn Sie sitzen nach ihre eigenen Aussage in einer Zwangsposition
    Hausbauvertrag ist unterschrieben
    , ohne eine Finanzierung zu haben! Also wie lange können Sie ein Bank suchen, die die zweite KfW Darlehn machen will? Keine vier Wochen, weil die Bearbeitung ja auch noch Wochen dauert.

    Wie kann man sich selber sich so in eine finanzielle Zwangslage bringen? Mehr ist nicht dazu zu sagen.

    bruno68

  8. Avatar von Paulepuma
    Paulepuma ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    27.08.2024
    Beiträge
    9
    Danke
    0

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    Hallo bruno68,

    auch dir danke für deine Antwort.

    Grundstück für 130.000€ gekauft. 50.000€ davon sowie 12.000€ Kaufnebenkosten vom EK bezahlt. 80.000€ sind Restschuld per Grundschuld ohne Brief variabel bei der Hausbank finanziert. Dieses variable Darlehen wird vom L-Bank Z15 Darlehen abgelöst.
    Die anderen 80.000€ sind natürlich die Baunebekosten. Allen voran die Erdarbeiten und Anschlüsse. Diese sind bei der L-Bank förderfähig. Und meines Wissens nach genauso bei der KfW.
    Die Konditionen des KfW Darlehens mache ich meines Wissens mit meiner durchleitenden Bank aus. Und genau wegen der Beleihung wollte ich ja die ETW der Eltern miteinbinden.
    Es gibt auch kein zweites Darlehen. Die Kombination vom Z15 Darlehen der L-Bank mit dem Kfw300 Darlehen ist explizit erlaubt und wird von etlichen Leuten, die auch in Foren unterwegs sind, erfolgreich so praktiziert.
    Der Hausbauvertrag ist unter der aufschiebenden Bedingun einer Förderzusage der L-Bank unterschrieben.
    Wir können also jederzeit kostenfrei zurücktreten. Bzw. hätten dann nur die Kosten für Architekt und Baugenehmigung, für die wir ja aber einen Gegenwert haben.
    Wir hätten die Förderung auch gerne schon früher beantragt, was wegen der ursprünglich befristeten Stelle meine Frau nicht ging.
    Wir haben genug Zeit eine Bank zu finden. Im Grunde endlos viel Zeit. Es wird einfach nur unser Haus dann später vom Generalunternehmer gestellt.

    Mehr kann ich nicht dazu sagen. Über eine konstruktive Antwort freuen wir uns.

    Herzliche Grüße

  9. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    2.027
    Danke
    61

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    @Paulepuma,

    leider kann ich mich beruflich bedingt erst jetzt melden.

    Ich habe auch die Bedingung der L-Bank eingelesen, da BW nicht meine eigene Baustelle, da es Hessen ist. Siehe auch Eigentumsfinanzierung BW - Basisförderung Z 15 Merkblatt

    Gehe ich davon aus, dass die Zahlen richtig sind, so sehe ich eigentlich nicht unbedingt die Chance auf Finanzierung über die L-Bank.

    Die Einschränkungen sind zu groß für eine Finanzierung. So ist das EK in Brutto begrenzt, Bei 3-Personenhalt ganze 77.500 € jährlich brutto.
    Denen steht nach § 850 ZPO ein pfändungsfreies EK von monatlich

    Jeder Betrag von ein EK über 4 766,99 Euro ist voll pfändbar, und zwar netto. aber das steht völlig entgegen, denn es werden nur Bruttobeiträge von 77.500 € gefördert.

    Knackpunkt ist aber, die Baukosten liegen bei,
    Darlehensbedarf 692 k - 130 k = *562.000 €*
    , damit entsteht eine Zwickmühle, denn mit 77.500 € brutto können Sie keine 562.000 € finanzieren, zumal mindestens ein 3-Personenhaushalt vorliegen muss.

    Denn die Zins und Tilgungskosten von ein 1 % Zinsen plus 2,25 % Tilgung ergeben letztlich 5.620 € Zinsen und ab dem dritten Jahr plus 12.645 € Tilgung = 18.265 € netto, rechnet man auf monatlich um sind 1.523 € als Kostenblock vorhanden.

    Geht man von der Bruttoeinkommenssumme von 6.458 € monatlich aus, zieht man dann die PKV, PVN und die Steuern ab.Verbleibt ein Nettobetrag für alles, denen Sie nur selber kennen. Denn der Brutto- und Nettobetrag ergibt sich aus den Steuererklärungen 2023 und 2024.

    Ich gehe davon aus, dass nur die Ergänzungsfinanzierung Z15 infrage kommt, was andere Konditionen bedeutet, nämlich 4,27 % p.a. plus 2,00 % p. a., runde 23.998 € Zinsen p.a. und 11.240 € Tilgung.

    Denn Sie können nicht beide Darlehn L-Bank und KfW im Erstrang bis 60 % Beleihung einsetzen, sondern einen nur im Nachrang bis 100 % von der Bewertung!

    Denn das Eigenkapital ist zu niedrig, denn dies müsste ca. 40 % von 692.000 € betragen, runde 277.000 € Eigenkapital, um überhaupt in den Bereich von 79 % zu kommen.

    Selbst der Einsatz von einer weiteren Grundschuld ändert nichts an den Darlehnsbedarf, nur die Darlehnszinsen werden im Bestenfall, 0,5 % p. a. billiger, was 21.100 € Zinsen p. a., was nur weniger als 2.800 € Zinsen jährlich bedeutet!

    Das erklärt auch, dass Sie keinen Vermittler finden werden, der ihnen die Traumfinanzierung zusammen bastelt, weil dies es nicht gibt.

    Der Grund ist einfach, den beiden Beleihungsobjekte müssen den gleichen Beleihungswert in % haben.

    Grundsätzlich gilt:
    Sind die Grundschulden zusammen bspw. 800.000 € Immobilienwert, ergibt dies für ein Beleihung bei 60 %, 70 % und 80 %, jeweils ein Darlehnswert 480.000 €, 560.000 € und 640.000 €.

    Gehe ich von den 562.000 € Darlehnsbedarf aus übersteigt dies die 70 % Beleihung und damit dürften sie 0,70 % p.a. für 562.000 € für 15 Jahre mehr Zinsen zahlen, runde 52.000 € Zinsen mehr nur, weil Sie keine 3.000 € mehr Eigenkapital hatten.

    Allein, das wäre ein Grund sich eine kostenpflichtige Beratung einzuholen, um die einzelnen Beleihungsgrenzen nicht zu überschreiten! Sonst zahlen Sie sich an den Zinsen, ohne Not sich dumm und dämlich.

    Ein gutgemachte Baufinanzierung wäre hier für 15 bis 17 Jahre um bis zu 1,5 % p.a. im Gesamtbetrag von 562.000 € billiger darstellbar. Runde 126.000 € Zinsen in den ersten 15 Jahre oder bei gleicher Tilgungslast ca. 180.000 € weniger Restschulden!

    Über denken sie sich das noch mal, ein Programm für die Finanzierung bis 60 %, wird wohl passen aber danach wird eine Ergänzungsfinanzierung fällig und die bricht ihnen das Finanz-Genick, aber sofern Sie mit ein Bruttoeinkommen von 77.500 € jährlich bei 3-Personenhaushalt in BW das ausreicht.

    bruno68

  10. Avatar von Paulepuma
    Paulepuma ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    27.08.2024
    Beiträge
    9
    Danke
    0

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    Hi,
    danke für deine ausführliche Antwort. Was das mit Pfändung etc. zutun hat, verstehe ich nicht und habe ich auch noch nie gelesen.

    Wir werden ca. 6800 brutto pro Monat und 5700€ netto pro Monat haben. Beide Beamte. Wir sind vier Personen und dürfen 87000€ brutto im Jahr verdienen. Vor Abzug der Werbungskosten. Wir bleiben also locker drunter. Für die Tragbarkeit der Belastung der Rate wird das aktuelle Einkommen, bzw. das der kommenden 12 Monate herangezogen. Ich sehe nichts, das gegen das Z20 Darlehen spricht. Außer vielleicht die Belastungsgrenze.
    Dafür hätten wir immer noch die Möglichkeit den Hauspreis zu drücken. Und sollte das KfW Darlehen abgelehnt werden, können wir immer noch stink normal finanzieren, ohne teure Ergänzungsförderung der L-Bank. Z.b. dann über Grundschuld der ETW der Eltern.

    Die KfW geht doch regelmäßig in den zweiten Rang. Bei welcher Beleihung entscheidet doch die durchleitenden Bank. Und der Zinssatz dieses Darlehens ist fix und völlig unabhängig von der Beleihung.

    Ich kann es nicht nachvollziehen, warum Sie unser Vorhaben so negativ bewerten. Und dass wir 3000€ EK zusätzlich aufbringen können, um in die nächste Beleihungsstufe zu rutschen ist selbstverständlich. Aber im Falle der Gewährung beider Förderungen völlig irrelevant.

    Vielleicht werde ich eines besseren belehrt und bekomme eine Absage der L-Bank. Ich hoffe und glaube nicht.

    Herzliche Grüße

  11. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    2.027
    Danke
    61

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    @Paulepuma,

    was sich mit dem Pfändungsfreibetrag zu tun hat. Nun das ist das Geld nicht zur Finanzierung verwendet werden kann, da dies zum Leben gebraucht wird.

    Bei 1 Personhaushalt sind 1.555 € ist aktuell pfändungsunfähig, dann von diesem Geld müssen sie ein Monat leben können, daraus muss man

    - die Vollmiete
    - die Lebenshaltungskosten
    - die Kosten zur/von der Arbeit

    bezahlt werden.

    Jetzt die Frage, könnten Sie alleine mit täglich 50 € auskommen? Denn
    Pfändungsfreibetrag steigt zum 01.07.2025 Die Grenze der Pfändungstabelle nach § 850c Abs. 3 S. 3 ZPO steigt von 4.573,10 € (2024/25) auf 4.766,99 € in 2025 / 2026). Einkommen darüber hinaus unterliegt vollständig einer Pfändung.
    Rechen wir mal aus, was Sie an Geld zur Finanzierung einsetzen können! Sie schreiben hier Sie haben 5.700 € netto dem nach während grundsätzlich,

    ab dem 01.07.2025 unbeschränkt für die Finanzierung ganze 933 € zur Verfügung.

    Den restlichen Betrag von 4.760 €.

    Pfändungsrechner EUR
    vollständig pfändbarer Mehrbetrag oberhalb des Höchstbetrags in Höhe von 4.766,99 Euro.933,01

    abgerundetes bereinigtes Nettoeinkommen 4.766,99 Euro auf den nächstkleineren glatten Zehnerbetrag.4.760,00

    pfändbarer Anteil der Berechnungsgrundlage berechnet am bereinigten Nettoeink. abzgl. Mehrbetrag (abgerundet) i. H. v. 4.760,00 Euro.590,00

    verbleibendes unpfändbares Einkommen des bereinigten Nettoeinkommens, in Höhe von insgesamt 5.700,00 Euro.4.177,00

    gesamter pfändbarer Anteil des bereinigten Nettoeinkommens pfändbarer Anteil der Berechnungsgrundlage zzgl. dem vollständig pfändbarem Mehrbetrag.1.523,00 €


    Weil aber in den pfändbares Einkommen des bereinigten Nettoeinkommens in Höhe von 4.177,00 € ist die möglichen Kaltmiete zur Finanzierung aufwendbar. weitere 1.670,80 €

    Demnach stehen ihnen ganze 3.193 € für eine Finanzierung zur Verfügung. Im Umkehrschluss stehen ihnen nur noch dann 2.507 € zum Leben zu viert reicht.

    Eine Querrechnung ergibt bei 5.700 € mit der Begrenzung auf 40 % nur eine Summe von 2.280 €.

    Der Rest wird für die Nebenkosten benötigt: diese sind Grundstücksabgagen, Müll, Abwasser, Versicherungen inkl. Todesfallschutz. Sie schreiben ja selbst das sie biszu 160 m² Wohnfläche brauchen da wird wird schon mit 2,50 € gerechnet, runde 400 € Nebenkosten plus Versicherung ca. 100 bis 150 € monatlich.

    Gehe ich von der Programm Eigentumsfinanzierung BW - Basisförderung Z 15 Merkblatt (Stand: 01.01.2025 aus.

    Wären 333.000 € förderfähig, also mit 1 % Zins und 2,25 % p.a. Tilgung ergibt dann 10.840 € Zins und Tilgung

    Es fehlen aber 562.000 € minus 333.000 € = 229.000 € Darlehn

    Das Problem ist dieser Satz: "Bis zur Höhe der Darlehenssumme in der Regel durch Grundpfandrechte!"

    Heute Abenden habe wieder Zeit dafür!

    bruno68

  12. Avatar von Paulepuma
    Paulepuma ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    27.08.2024
    Beiträge
    9
    Danke
    0

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    @bruno68,

    da wir mit unseren beiden Förderprodukten mit 2% Tilgung bei einer Rate von knapp 1600€ pro Monat landen, bestätigen Sie ja also die finanzielle Leistbarkeit unseres Vorhabens. Selbst ohne KfW 300 landen wir bei unter 2000€ pro Monat. Danke für die ausführliche Berechnung. Die L-Bank hat ja auch eine Belastungstabellen, die jedem Nettoeinkommen eben genau eine maximale Belastung gegenüberstellt. Das sollte - wie auch Ihre Berechnung - passen.

    Das hört sich für mich nun doch sehr anders an als das vollfehlerhafte Vorgehen und die finanzielle Zwangslage in der anfänglichen Antwort.

    Herzliche Grüße

  13. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.678
    Danke
    261

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    Vorsicht:
    Bruno ist unser Problembär. Er schreibt viel (meist am Thema vorbei), kopiert sinnlose Urteile, die oftmals nix mit der Fragestellung zu tun haben und gibt damit Falschauskünfte.
    Kannst du gern im Forum in anderen Beiträgen nachlesen.

    Auch das Thema Pfändung bringt er immer wieder als Argument, konnte den hier anwesenden Darlehensvermittlern aber nie nachweisen, wo das steht.
    Ich kanns nicht einschätzen, möchte dich nur warnen, auf die Aussage zu viel zu geben.

  14. Avatar von Paulepuma
    Paulepuma ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    27.08.2024
    Beiträge
    9
    Danke
    0

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    Vielen Dank, dass du dir extra dafür Zeit nimmst, mich zu warnen. Ich war auch maximal irritiert wegen der Antworten und bin es immer noch. Tatsächlich war ich zwischendurch auch sehr verunsichert. Jetzt passt es aber.

    Danke!

  15. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    2.027
    Danke
    61

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    @Paulepuma,

    es geht nicht um Verunsicherung. Sie müssen das Verstehen, was Sie eigentlich wollen bzw. auch erfüllen müssen!

    Denn bis zur Bauabnahme durch den Energieberater besteht kein Anspruch auf die Zinsverbilligung, was eine Erfüllungspflicht von ihrer Seite ist.

    2) Ich habe mich in die Richtlinie der L-Bank eingelesen. Seite 3 Punkt 1.8
    Sicherheiten
    Sicherheiten sind in der Höhe der ausgegebenen Darlehen zu bestellen. Heranzuziehen sind Sicherheiten grundsätzlich als Grundpfandrechte auf Ihrer geförderten Immobilie. Akzeptiert werden ausschließlich
    Grundpfandrechte in Form von Grundschulden.
    Der Wert der Immobilie wird anhand der gesetzlichen Vorgaben der BelWertV durch die L-Bank ermittelt.
    Die Grundschuld ist für die L-Bank erstrangig im Grundbuch vorzusehen. Eine nachrangige Absicherung ist im Einzelfall auf Antrag bei der L-Bank möglich.
    Eine Antragstellung ist möglich, wenn:
    - der gesamte Bedarf an Darlehen weniger als 75 % der Gesamtkosten entspricht oder der höhere Bedarf über andere Finanzierungsinstitute durch alternative Sicherheiten abgedeckt werden kann.

    Die Entscheidung über eine nachrangige Absicherung obliegt der L-Bank.
    Ist der Sicherheitswert des Grundpfandrechts auf dem finanzierten Vorhaben nicht ausreichend, so können ergänzend weitere Sicherheitsleistungen erbracht werden, um eine Finanzierung des Vorhabens
    durchzuführen.
    Weitere Leistungen von Sicherheiten können zum Beispiel durch:
    - Grundpfandrechte auf weiteren Immobilien
    - Bürgschaften von Banken, Kommunen oder Privatpersonen
    - Abtretung sonstiger Vermögenswerte
    Hier ist auch der Knackpunkt, Sie bezahlen 692.000 €! Die Frage ist ist das Haus auch das Wert? Aber stellt nur die L-Bank fest! Also und das ist Ungewiss!

    Sie können sehen, dass bei einer Beleihung von 75 % bei 692.000 €, eigentlich 519.000 € bedeuten würde! Aber nicht die Höchstförderung von 333.000 €, was eine Differenz von 186.000 € bedeutet, rechnet ihre EK ab, entsteht eine Kapital-Unterdeckung von 36.000 €.

    Damit liegt die tatsächliche Beleihung bei 48 % der Immobilie, rechnet man 30 % Nebenkosten hinzu sind wir schon bei 62 %, demnach während noch 10 % von 692.000 € noch frei, also knappe 70.000 €

    Rechnet man bei gleichen Bedingungen für die Co-Bank, Darlehnsbedarf 360.000 €, davon 75 %, sind 300.000 € Darlehnshöhe! die 60.000 € verbleiben letztlich in den Nebenkosten. Sofern die Co-Bank es akzeptiert eine Summe von 70.000 €, zwischen 62 % bis 75 % in der 1. Grundschuld hinzunehmen! Weil dies ja kein 1. Rang (kleiner als 60 %), sondern nur ein Nachrang (größer als 60 %) ist.

    Grundsätzlich sollte die Co-Grundschuld mindestens einen Wert von 360.000 € haben, damit diese mit 300.000 € beleihen werden kann. Damit hätte Sie noch ca. 10.000 € für den Energieberater über, was nach meiner Kenntnis eigentlich zu wenig ist, denn diese bürgt ja für die Zinsverbilligung für 15 Jahre, es fehlen dann immer noch das Geld für den Umzug sowie die Ausstattung gänzlich.

    Bei mir stehen etliche Kunden jetzt an, weil diese eine Nachfinanzierung benötigen, und da sehe ich bei ihnen genauso, weil in den einzelnen Teilabschnitten mathematische finanzielle Unterdeckungen vorhanden sind.
    Und die Regeln für die Nachfinanzierung sind gesetzlich geregelt, übersteigt die Nachfinanzierungssumme die Darlehnssumme 10 % muss die Gesamtfinanzierung nachverhandelt werden, was die alte Beleihung und damit den alten Zinssatz aufhebt.

    Zudem stimmen die Beleihungsgrenzen nicht mit den Höchstfördersummen überein, was zu Irrtümern beim Schuldner führt. Denn diese sind nichts mehr als Milchmädchenrechnungen wert, weil nur der Darlehnsantrag des Gläubigers rechtsverbindlich ist.
    Und in ihren Fall sind dies eher 2 Darlehnsverträge, deren inhaltliche Angaben nicht ohne weiteres Inhaltsgleich sein müssen.

    Zur Not können sie sich ihre zukünftige Nachfinanzierung von tneub ausfertigen lassen und gemäß rechtlichen Auflagen ihnen die rechtlichen Folgen aufklären lassen.

    bruno68

  16. Avatar von Paulepuma
    Paulepuma ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    27.08.2024
    Beiträge
    9
    Danke
    0

    Standard AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW

    Vielen Dank für die vielen Berechnungen. Ich verstehe leider nicht alle. Es steht ja auch noch eine ETW für etwaige weitere Grund-Pfandrechte zur Verfügung.

    Wir werden es sehen und ich hoffe, ohne Nach Finanzierung hinzukommen.

    Danke für den Einsatz und herzliche Grüße

Ähnliche Themen

  1. Baufinanzierung Neubau im fortgeschrittenen Alter

    Von Lester im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 19.04.2024, 12:11
  2. Baufinanzierung für Neubau

    Von Silversurfer79 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 28.01.2019, 13:10
  3. Baufinanzierung Neubau EFH

    Von Rufos110 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 09.09.2014, 09:10
  4. Baufinanzierung für Neubau mit Eigenkapital im Krankengeld

    Von Bandit437 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 22.01.2014, 10:04
  5. Baufinanzierung Neubau Konditionen

    Von Tobias im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 29.12.2012, 21:40