Hallo,
Ich habe über einen Makler mein Haus verkauft. Käufer und Verkäufer haben sich die Provision geteilt, Ich habe meinen Teil überwiesen, weil der Käufer den Banknachweis sehen will, soweit so gut. Jetzt will und aber der Makler einen Teil erlassen. Ich meinte, er könne uns ja eine Gutschrift ausstellen und den Betrag zurück überweisen, dann ist das alles ganz legal.
Er meinte aber, dass er das ja aber Auf Grund des neuen Gesetzes nicht darf. Jetzt meine Frage, wer will denn überprüfen, wenn er uns jetzt eine Gutschrift ausstellt und uns den Teil
zurück überweist?
Dann soll er eben die alte Rechnung komplett stornieren und eine komplett neue Rechnung erstellen.
Dann kann er natürlich auch erst den kompletten Betrag wieder zurück überweisen und ihr überweist dann den neuen Rechnungsbetrag - oder er überweist einfach nur den Differenzbetrag.
Dann stimmen die Zahlungen natürlich nicht mehr 1zu1 mit den Buchungen in der Buchhaltung überein.
Das ist das erste Mal, das ich höre, dass ein Makler etwas zurück überweisen will. Ich halte von Maklern sehr wenig.
Ich selbst habe von der Bayerischen Gesellschaft für Wohneigentum/ IGC aus Bamberg eine Wohnung erworben. Den Kauf vermittelt hat der Makler Markus Gareiß. Von ihm habe ich noch eine andere Wohnung erworben, ich habe ihm Provision dafür gezahlt. Ich bin sehr enttäuscht von diesem Makler und von der ganzen BGW/ IGC aus Bamberg.
Die Objekte sind meines Erachtens in einem sehr schlechten Zustand. Ich bin nach den Gesprächen und Unterlagen davon ausgegangen, dass die Objekte nicht in einem so schlechten Zustand sind. Ich fühle mich getäuscht. Ich würde sie nie wieder kaufen und habe viel Ärger damit. Und nach Einschätzung von Fachleuten war der Preis, den ich in beiden Fällen nach Beratung mit dem Makler Markus Gareiß gezahlt habe, stark überteuert. Ich würde diesen Preis nie mehr zahlen.
Insbesondere wenn man noch folgendes mitbedenkt:
Schon kurze Zeit nach Übergabe traten Mängel auf. Dabei ging es eigentlich um Renovierungsarbeiten, die im Kaufvertrag geregelt wurden. Hier musste man gleich wieder etwas reparieren. Ich hatte viele Probleme mit dem Mieter deswegen. Als ich eine Rechnung wegen der Gewährleistung haben wollte, konnten mir der Makler und Vorbesitzer für gewisse Bauarbeiten trotz wiederholter Aufforderung keine vorzeigen. Dabei hat Markus Gareiß diese Arbeiten nach eigener Aussage organisiert.
Jeder kann sich ja denken, was das bedeutet. Ich finde es nicht gut, wenn Kunden unter wie es den Anschein hat schlampiger Schwarzarbeit leiden müssen.
Ich würde Markus Gareiß nie mehr vertrauen und nie mehr über ihn kaufen.
Ich wäre die Immobilien lieber heute als morgen wieder los. Aber für den Preis, auf den ich mich nach intensiver Beratung durch Markus Gareiß damals eingelassen hatte, sehe ich große Schwierigkeiten, die Wohnungen ohne große Verluste wieder loszuwerden.
Ich würde nie mehr etwas von der BGW/ IGC kaufen und schon gar nicht zu den Preisen, die sich die Herren vorstellen.
Ich kann nur nochmal betonen, wie enttäuscht ich von der BGW/ IGC und Markus Gareiß bin. Ich bin ziemlich entnervt von Problemen in den Objekten und fühle mich über wesentliche Punkte und den Wert der Objekte getäuscht und damit geschädigt. Auf der Basis meiner Erfahrungen kann ich nur abraten und muss warnen.
Ich würde Markus Gareiß nie mehr vertrauen und nie mehr über ihn kaufen.
Ich wäre die Immobilien lieber heute als morgen wieder los. Aber für den Preis, auf den ich mich nach intensiver Beratung durch Markus Gareiß damals eingelassen hatte, sehe ich große Schwierigkeiten, die Wohnungen ohne große Verluste wieder loszuwerden.
Ein Makler ist in erster Linie auch kein Berater, sondern ein Verkäufer, dessen Gehalt sich nach der Höhe des Umsatzes bemisst.
Zitat von HerthaLLL
Ich würde nie mehr etwas von der BGW/ IGC kaufen und schon gar nicht zu den Preisen, die sich die Herren vorstellen.
Wenn ich was an einen unbekannten dritten verkaufen will, rufe ich auch erstmal den Höchstpreis auf - runter gehen kann ich immer noch.
Aber gerade bei Immobilien ist ja in den letzten 10 Jahren (Niedrigzinsphase) ein richtiger Hype entstanden. Die niedrigen Zinsen sind vorbei, nur noch nicht in den Köpfen der Kaufinteressenten und Käufer.
Zitat von HerthaLLL
Die Objekte sind meines Erachtens in einem sehr schlechten Zustand. Ich bin nach den Gesprächen und Unterlagen davon ausgegangen, dass die Objekte nicht in einem so schlechten Zustand sind. Ich fühle mich getäuscht. Ich würde sie nie wieder kaufen und habe viel Ärger damit. Und nach Einschätzung von Fachleuten war der Preis, den ich in beiden Fällen nach Beratung mit dem Makler Markus Gareiß gezahlt habe, stark überteuert. Ich würde diesen Preis nie mehr zahlen.
Wenn ich etwas teures kaufen will (wo ich kein einfaches Rückgaberecht habe), z.B. Gebrauchtwagen oder Immobilien, dann verlasse ich mich nicht auf Gespräche und Unterlagen, sondern schaue mir die Sachen an, suche Beulen, Kratzer oder allgemein Schäden um den Preis zu drücken. Wenn ich das selbst nicht kann, hole ich vor dem Kauf unabhängige Fachleute dazu.
Hier sehe ich also eindeutig den Fehler bei dir.
Zitat von HerthaLLL
Als ich eine Rechnung wegen der Gewährleistung haben wollte, konnten mir der Makler und Vorbesitzer für gewisse Bauarbeiten trotz wiederholter Aufforderung keine vorzeigen. Dabei hat Markus Gareiß diese Arbeiten nach eigener Aussage organisiert.
Jeder kann sich ja denken, was das bedeutet. Ich finde es nicht gut, wenn Kunden unter wie es den Anschein hat schlampiger Schwarzarbeit leiden müssen.
Maklerprovision nachträglich Teilerstattung
Hallo,
Ich habe über einen Makler mein Haus verkauft. Käufer und Verkäufer haben sich die Provision geteilt, Ich habe meinen Teil überwiesen, weil der Käufer den Banknachweis sehen will, soweit so gut.
Jetzt will und aber der Makler einen Teil erlassen. Ich meinte, er könne uns ja eine Gutschrift ausstellen und den Betrag zurück überweisen, dann ist das alles ganz legal.
Er meinte aber, dass er das ja aber Aufgrund des neuen Gesetzes nicht darf. Jetzt meine Frage, wer will denn überprüfen, wenn er uns jetzt eine Gutschrift ausstellt und uns den Teil zurücküberweist?
Eine Provisionsteilung so wie Sie es beschreiben ist gesetzlich verboten! Die Bezahlung hat erst nach dem erfolgreichen verkauft zu erfolgen. Das es weiterhin eine Prov.-Teilung zwischen Käufer und Makler gesetzlich verboten.
Nun eine weitere Frage wie hoch waren die Beiträge die vereinbart sind!
Zudem die Geldwäsche (Karussell-Geschäft, durch Ausstellen von mehreren Rechnungen in der gleichen Sache) sucht. Denn für jede ausgestellte Rechnung, gilt dass die Umsatzsteuer zu bezahlen ist, bis zur Jahreskorrektur.
Denn das was Sie beschreiben ist Geldwäsche in Verbindung von Umsatzsteuerbetrug nach § 42 AO, der steuerlichen Mißgestaltung.
Sichern Sie sich ab, bevor die Bank die Konten auf unbegrenzte Zeit sperrt, wegen Verdacht der Geldwäsche!
Und Sie nicht um die Maklerprovision zusätzlich geprellt werden.
Bitte nehmen umgehend Kontakt zum Anwalt Fachbereich Steuerrecht auf und nehmen Sie alle Unterlagen mit.
Nicht, dass der Staatsanwalt, die Umsatzsteuer bei ihnen mit einer Hausdurchsuchung, die gestohlenen Umsatzsteuerung, Gewerbe- und Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer von ihrem Makler bei ihnen sucht.
Eine Provisionsteilung so wie Sie es beschreiben ist gesetzlich verboten! Die Bezahlung hat erst nach dem erfolgreichen verkauft zu erfolgen. Das es weiterhin eine Prov.-Teilung zwischen Käufer und Makler gesetzlich verboten.
Nun eine weitere Frage wie hoch waren die Beiträge die vereinbart sind!
Zudem die Geldwäsche (Karussell-Geschäft, durch Ausstellen von mehreren Rechnungen in der gleichen Sache) sucht. Denn für jede ausgestellte Rechnung, gilt dass die Umsatzsteuer zu bezahlen ist, bis zur Jahreskorrektur.
Denn das was Sie beschreiben ist Geldwäsche in Verbindung von Umsatzsteuerbetrug nach § 42 AO, der steuerlichen Mißgestaltung.
Sichern Sie sich ab, bevor die Bank die Konten auf unbegrenzte Zeit sperrt, wegen Verdacht der Geldwäsche!
Und Sie nicht um die Maklerprovision zusätzlich geprellt werden.
Bitte nehmen umgehend Kontakt zum Anwalt Fachbereich Steuerrecht auf und nehmen Sie alle Unterlagen mit.
Nicht, dass der Staatsanwalt, die Umsatzsteuer bei ihnen mit einer Hausdurchsuchung, die gestohlenen Umsatzsteuerung, Gewerbe- und Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer von ihrem Makler bei ihnen sucht.
bruno68
Wie immer völliger Humbug.
Der Makler hat eine Rechnung gestellt. Dafür hat er als Sollversteuerer Umsatzsteuer bei Rechnungslegung oder als Istversteuerer bei Geldeingang abzuführen.
Wenn er jetzt eine Teilgutschrift erstellt oder eine Stornorechnung und eine geringere Rechnung erstellt und den Betrag zurück überweist, ist das weder Umsatzsteuerbetrug noch §42AO. Selbst wenn er nur zurück überweist und keine belegtechnische Korrektur durchführt, dann darf er die Umsatzsteuer nicht korrigieren, aber es ist immer noch kein Umsatzsteuerbetrug noch §42AO. Er führt dann einfach zu viel Umsatzsteuer ab, davon der Teil der zurecht abzuführen ist nach §14 USTG und für den Teil der belegtechnisch zuviel ausgewiesen ist nach §14c USTG.
Natürlich muss er bei Bedarf die Gutschrift irgendwie begründen, aber da fällt ihm sicher was ein.
Auch bei den restlichen Steuer führt der Makler doch tendenziell zu viel statt zu wenig Steuern ab.
Man merkt du hast von Steuern und praktischer Buchhaltung 0,0% Ahnung.