Zweimal identischer Kostenbescheid vom Grundbuchamt (beim Kauf zu zweit)
Hallo zusammen,
meine Frau und ich, die beide jeweils ideell-hälftig als Eigentümer unseres neuen Zuhauses eingetragen sind, haben im Rahmen des Kaufprozesses vom Grundbuchamt jeweils einen separaten Kostenbescheid erhalten (für Auflassungsvormerkung, Grundpfandrecht, Grundbuchausdruck). Beide Bescheide gleichen sich, abgesehen von den Namen der Empfänger/innen bis ins letzte Detail -- nur die Rechnungsnummer ist leicht unterschiedlich.
Ich gehe davon aus, dass das einfach eine Folge der ideellen Teilung ist, und dass das Grundbuchamt jeweils von uns eine Hälfte des Geldes haben möchte. Das ist auch kein Problem, aber ich möchte mich natürlich mal bei Euch Fachmenschen vergewissern. Denn das Amt ist für eine entsprechende Nachfrage derzeit leider nicht zu erreichen, und auch die übliche Weisheitsquelle Internet weiß hierzu nicht viel zu sagen. Von daher: entspricht das den üblichen Gepflogenheiten, oder ist daran irgendetwas komisch?
Ebenfalls Euren Rat hätte ich gerne bzgl. einer zweiten Frage: hätte es irgendwelche Nachteile, wenn die beiden Rechnungen zwar, natürlich, mit getrennten Überweisungen, aber vom selben Konto aus beglichen werden? Ich frage das auch im Hinblick auf etwaige Folgen im Rahmen etwa der Steuererklärung (wir sind gemeinsam veranlagt, von daher macht es wahrscheinlich erst recht keinen Unterschied, aber interessieren würde es mich trotzdem).
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ZehWeh
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ZehWeh
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AW: Zweimal identischer Kostenbescheid vom Grundbuchamt (beim Kauf zu zweit)
Ja ist normal, jeder Eigentümer der im Grundbuch hinterlegt ist bekommt einen Bescheid und muss die Kosten entsprechend dem Eigentumsanteil tragen. Da ihr vermutlich jeweils zu 1/2 Anteilig eingetragen seid sind die zu zahlenden Beträge auch identisch.
Von welchem Konto ihr das bezahlt ist unrelevant, einen privaten Hauskauf kann man steuerlich ohnehin nicht geltend machen.
AW: Zweimal identischer Kostenbescheid vom Grundbuchamt (beim Kauf zu zweit)
so kann man nicht antworten, ZehWeh,
Denn seit dem 01.03.2024 gibt es in Hessen das sogenannte Hessengeld!
Was sind die Förderkonditionen?
Die Förderung beträgt 10.000 Euro je Käufer (max. 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Da das Hessengeld von den Kosten der Grunderwerbsteuer entlasten soll, kann es nicht höher liegen als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer.
Demnach würde Ursuppe bei nur einem Grundbucheigentümer nur 10.000 €, statt der möglichen 20.000 € so wie es beschrieben ist zurückerstattet bekommen. Und 10.000 € sind eine Summe, die nicht klein ist!
Außerdem muss man hier die erbrechtlichen Dinge beachten, verstirbt einer der Grundbucheigner so ergeben sich folgende Rechte:
- ohne Kindern erben die Eltern des verstorbenen Eigners 50 %
- mit Kindern erben die Kinder des verstorbenen Eigners 50 %
Rechtsfolgen:
- ohne Kindern bei einem Grundstückswert von 200.000 € erben die Stiefeltern 50.000 €, da 100.000 € den Ehepartner gehören und die anderen 100.000 € geteilt werden.
- mit Kindern erben die Stiefeltern 0 €, da 100.000 € dem Ehepartner gehören und die anderen 100.000 € mit den Kindern je 50 % geteilt werden.
Man muss sich über die Rechtsfolgen völlig im Klaren sein, wenn eine Finanzierung so zustande kommt.
AW: Zweimal identischer Kostenbescheid vom Grundbuchamt (beim Kauf zu zweit)
Zitat von bruno68
...
- ohne Kindern erben die Eltern des verstorbenen Eigners 50 %
...
Rechtsfolgen:
- ohne Kindern bei einem Grundstückswert von 200.000 € erben die Stiefeltern 50.000 €, da 100.000 € den Ehepartner gehören und die anderen 100.000 € geteilt werden.
...
Er hat es nicht nur nicht so ganz mit den Fragen, sondern auch nicht so ganz mit den Begriffen.
Gibt es den Begriff Stiefeltern überhaupt?
Stiefmutter wäre eine neue Frau meines Vaters und Stiefvater ein neuer Mann meiner Mutter - folglich sind meine Stiefeltern jeweils die neuen Ehepartner meiner Eltern, die aber keinerlei Beziehung zueinander haben.
Hm, also wenn meine Frau sterben würde, dann müssten ihre Eltern jeweils meine Eltern heiraten - geschieht dies (und die vorherige Scheidung) in Brunoistan automatisch bei Tod einer verheirateten Person?
PS: Was sind denn Kindern? Ist das der Plural vom Plural von Kind?