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#2
BenniG
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BenniG
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AW: Haftpflicht / Rechtschutz
Haftpflicht greift, wenn du jemand anderes einen Schaden verursacht hast.
Rechtschutz greift, wenn jemand anders dir einen Schaden verursacht hast und der andere weigert, den Schaden zu begleichen.
Warum ist Haftpflicht Versicherung so günstig im Vergleich zu Rechtschutzversicherung ?
Zudem Haftpflicht gilt in allen Bereichen, wogegen Rechtschutz gespaltet in Privat, Verkehr, Beruf, ....
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#4
BenniG
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AW: Haftpflicht / Rechtschutz
Haftpflichtversicherung hat wohl ein Großteil der Bevölkerung, doch die Schadensereignisse sind häufig so gering, dass die Versicherung oft nicht eingesetzt wird, gerade dann, wenn es eine Selbstbeteiligung gibt.
Die Rechtschutzversicherung hat nur ein kleiner Teil der Bevölkerung. Im Rechtsstreit ist der Schaden schnell im 4-stelligen Bereich, sodass mit einem Schadensfall schnell mehrere Jahresbeiträge aufgebraucht werden. Vielleicht haben auch gerade die streitsüchtigen Personen einen Rechtschutzversicherung, sodass deren Einsatz relativ wahrscheinlich ist. Da man mit der Abwahl einzelner Themenfelder schnell 50 € sparen kann, macht es z.B. für Rentner Sinn die Sparte "Beruf" abzuwählen und Geld zu sparen. Als Vermieter macht es z.B. Sinn, auch Schutz bezüglich Mietstreitigkeiten abzudecken.
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#6
titan1981
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AW: Haftpflicht / Rechtschutz
das sagt dir die Versicherung was sie abdecken kann und zu welchem Preis. Schau dir doch die Angebote der Versicherer an da kann man seinen Bedarf recht gut einschätzen bei dem man eine Absicherung benötigt und wo nicht.
Ich habe meine Rechtschutzversicherung bisher 2 mal in Anspruch nehmen müssen einmal als Mieter und Vermieter. Mindestlaufzeit vor dem ersten Fall beachten.
Das ist meines Erachtens immer individuell.
Ich habe z.B. bei meinem alten Arbeitgeber (Mittelstand) immer ein gutes Verhältnis zur Chefetage gehabt. Da hätte ich nie eine Berufsrechtschutz benötigt.
Jetzt bin ich im Konzern, da sieht das ggf. anders aus.
Bei meiner Frau ist das gleiche im Mittelstand.. immer guter Draht zur Geschäftsleitung. Jetzt wurde das Unternehmen von den Firmengründern verkauft, die Alteigentümer sind als Geschäftsführer raus und sofort weht ein anderer Wind. Auch sie überlegt jetzt eine Berufsrechtschutz abzuschließen.
Privatrechtschutz wüsste ich nicht, wo ich die jemals hätte benötigen können und Verkehrsrechtschutz braucht halt auch nicht jeder.
Haftpflicht ist dagegen aus meine Sicht eine Pflichtversicherung.
Wie gesagt, mit einem Schadensfall kann man schnell den 10-Fachen Jahresbeitrag zurückfordern.
Allein zu sagen, dass man eine Rechtschutzversicherung hat, schreckt potentielle Gegner davor ab, strittige Forderungen geltend zu machen, sodass man mit der Versicherung natürlich ruhiger lebt.
Es kommt natürlich drauf an, wie aktiv man am Geschäftsleben teilnimmt.
Allein bei meinen letzten 3 Autobestellungen (jeweils Leasing) hätte es leicht zu einem Prozess kommen können:
1. Auto mit Erdgasmotor bestellt, bei der Abholung festgestellt, dass es einen Benzinmotor hatte - 2.300 € (10% vom Listenpreis) Rabatt bekommen
2. Bei Haustürlieferung bemerkt, dass vergessen wurde Klarlack auf die Heckstoßstange zu machen - fast 1.500 € Schadenersatz für Zeit und Kilometeraufwand und Standpauschale bis Klärung der Kostenübernahme gefordert und teilweise von der Leasinggesellschaft und teilweise vom Autohaus erhalten
3. Ein Tag vor Abholung in der Autostadt wurde festgestellt, dass das Steuergerät defekt ist. 1.160 € Erstattung eines Mietwagens bis zur erneuten Lieferung und des Bahntickets durchgesetzt
Beim ersten Auto konnte ich es direkt im Autohaus klären (1h).
Beim zweiten Auto hat das Gericht ein 1,5 Jahren einen Vergleichsvorschlag vor einer möglichen Verhandlung gemacht und das Autohaus hat kulanterweise den Teil übernommen, den die Leasinggesellschaft nicht bezahlen musste.
Beim dritten Auto hat es knapp 1,5 Monate gedauert, bis das Autohaus die Kosten erstattet hat.
Alle drei Sachen habe ich ohne Anwalt gemacht, mit wäre mit Sicherheit nervenschonender gewesen. Aber vielleicht wäre ich dann jetzt ohne Rechtschutzversicherung.
Ist halt die Frage, ab welcher Schadenshöhe man überhaupt einen Anwalt einschaltet.
Zudem gilt es zu beachten, dass mit jedem Rechtschutzfall die Schadensfreiheitsklasse sinkt und sich somit die Selbstbeteiligung erhöht.
Die Frage ist, hätte ein anwaltliches Schreiben bei den 3 Fällen gereicht? Bei 2/3 Fällen würde ich davon ausgehen.
Dann wärst du vermutlich günstiger weggekommen, den Anwalt zu bezahlen, statt einem Jahresbeitrag Rechtschutzversicherung.
Größere Kosten entstehen doch erst, wenn das Richtung Gerichtsverfahren geht, Gutachter ins Spiel kommen etc. und dann auch nur, wenn du den Fall nicht gewinnst.
Jetzt gehe ich mal davon aus, dass du auch nicht jedes Jahr ein neues Auto least. Also kommen da im Gegenzug auch einige Jahresbeiträge an Rechtschutzversicherungen zusammen. Bei der Rechtschutz ist halt immer die Frage ist das wirklich existenzgefährdend, um sich absichern zu müssen oder kann man in den seltenen Fällen das nicht mit den eigenen finanziellen Mitteln bestreiten?
Als Durchschnittsversicherter wird man in Summe mehr zahlen, als man wieder herausbekommt, denn die Versicherung zieht ja auch noch Verwaltungskosten und Gewinne aus dem Beiträgen.
Anders bei eine Haftpflichtversicherung, wo es wirklich um die Existenz gehen kann.