Wie investiert ihr derzeit – gibt es noch bessere Alternativen zu ETF & Co?

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  1. Avatar von Tommes96
    Tommes96 ist offline
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    Standard Wie investiert ihr derzeit – gibt es noch bessere Alternativen zu ETF & Co?

    Hallo zusammen,

    mich interessiert gerade, wie ihr aktuell spart oder investiert. Viele Menschen packen ihr Geld ja in ETF-Sparpläne oder klassische Altersvorsorgeprodukte. Allerdings habe ich die letzten Monate ein Konzept kennengelernt, das normalerweise nur institutionellen Investoren zur Verfügung steht — mit Renditen, die im Schnitt deutlich über 8–12 % lagen (nachweislich geprüft über mehrere Jahre).

    Das Besondere:
    ✅ flexible Einzahlungen
    ✅ jederzeit einsehbar per App
    ✅ steuerlich sehr attraktiv
    ✅ funktioniert schon ab 100 € im Monat
    ✅ Zugang zu professionellen Investmentstrategien, die sonst nur für Großanleger verfügbar sind

    Ich persönlich finde das hochspannend, weil viele Leute einfach nicht wissen, dass man solche Strategien auch mit kleineren Summen nutzen kann — und damit am Ende deutlich mehr rausholen könnte als mit herkömmlichen Bankprodukten.

    Mich würde echt interessieren:
    ???? Hat hier jemand schon Erfahrung mit institutionellen Strategien für Privatanleger?
    ???? Nutzt jemand alternative Investmentpolicen oder kennt andere Konzepte, die ähnlich aufgebaut sind?

    Wenn jemand Lust hat, mehr Details zu erfahren (z.B. wie so ein Konzept im Detail funktioniert), kann ich gerne mal 1:1 was dazu erklären. Das lässt sich online oder persönlich viel besser darstellen als hier im Forum.

    Freue mich auf den Austausch!

    Viele Grüße
    Tom

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wie investiert ihr derzeit – gibt es noch bessere Alternativen zu ETF & Co?

    @Tommes96,
    liegen Sie mal ihre Erlaubnis zur Beratung nach § 34 f Abs. 1, 2 und 3 vor! Haben Sie diese nicht nun ja Meldelücke, schauen sie mal bei § 144 GewO Buchstabe m oder n nach, was das für sie Kosten kann.

    Erzählen Sie mal: "Wie heißt der Vertrieb, wo ist der Sitz und hat der Laden auch eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland?

    Hat der Laden keine ladungsfähige Anschrift in Deutschland? Jedoch wäre dann ist der Vertrieb in Deutschland illegal.
    Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Gesetz, Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder eine andere Anschrift (§ 68 Abs. 2 Satz 1 StPO), bei Unternehmern eine Geschäftsanschrift, nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.
    Die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift wird im Rechtsverkehr in verschiedenen Zusammenhängen gefordert, beispielsweise im Impressum einer Webseite nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (zuvor § 5 Telemediengesetz a. F.) oder im Handelsregister nach § 29 HGB, § 106 HGB, § 8 GmbHG und vergleichbaren Vorschriften. Das vereinfacht die Rechtsverfolgung für Geschäftspartner und Verbraucher.[1]

    Bei Erhebung einer Klage sind nach § 130 ZPO ladungsfähige Anschriften aller Parteien anzugeben.[2] Das ermöglicht die Zustellung der Klage und vereinfacht die spätere Vollstreckung. Unter Umständen genügt auch die Angabe der Arbeitsstelle,[3] nicht aber die eines Postfachs.[4]
    Eine Anschrift aus Lichtenstein oder sonst wo, wäre für den Arsch bei einem Schadensersatzprozess. Damit bleiben bei ihnen als Vermittler alle Schadensersatzsummen haften.

    Zum Thema Vorteile:
    Zu flexible Einzahlungen: Na ja, das die wenigsten wissen, dass mit dem Kauf einer Vermögensanlage (Beitrag mal Laufzeit in Monat = Sparsumme) jederzeit das als Sofortauffüller durchführen dürfen? Also kein spezieller Vorteil!
    Zu jederzeit einsehbar per App: Und? Weiter? Ist schon schlecht, wenn kein Papier vorliegt, wird der Stecker des Server gezogen wird, dann das Geld auch mit weg! Und weil alles in der Cloud ist, sind auch gleich Nachweise seines geldlichen Eigentums und auch die Steuerunterlagen gleich mit weg.
    zu steuerlich sehr attraktiv: Wie? Und wo sollen steuerliche Vorteile herrühren? Einzig im § 20 EStG stehen die Bedingungen für eine steuerliche Befreiung! Oder wird hier der Pauschalfreibetrag gemeint?

    Zu dieser Aussage:
    Wenn jemand Lust hat, mehr Details zu erfahren (z.B. wie so ein Konzept im Detail funktioniert), kann ich gerne mal 1:1 was dazu erklären. Das lässt sich online oder persönlich viel besser darstellen als hier im Forum.
    Schon das dürfte ohne eine Zulassung nach GewO, KWG oder WphG illegal sein. und als Influencer auftreten? Nun ja,
    Wertpapierhandelsgesetz:
    Das Wertpapierhandelsgesetz reguliert in Deutschland den Wertpapierhandel. Es dient insbesondere der Kontrolle von Dienstleistungsunternehmen, die Wertpapiere handeln, sowie Finanztermingeschäften, und auch dem Schutz des Kunden.
    Aufseher weltweit gehen gegen Finfluencer vor
    Finfluencer sind mittlerweile ein wichtiger Marketingkanal für Anlageprodukte. Die meisten halten sich an die gesetzlichen Regeln dafür, andere aber nicht. Einige kriminelle Finfluencer hat die britische Finanzaufsicht nun im Rahmen einer internationalen Aktion festgesetzt.
    [B]Die britische Finanzaufsicht FCA ist zusammen mit acht weiteren Aufsichtsbehörden aus Australien, Kanada, Hongkong, Italien und den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen kriminelle Finfluencer vorgegangen.[/B]

    Im Rahmen der von der Polizei unterstützten Aktion, die am 2. Juni startete, wurden drei Personen in Großbritannien festgenommen, vier weitere wurden zu einem Gespräch gebeten und gegen drei andere wurden Ermittlungen gestartet, wie die FCA am Freitag (6.6.) mitteilte.

    • Namen wurden nicht genannt.

    • Ferner hat die FCA 50 Abmahnungen und sieben Unterlassungsaufforderungen an unbefugt agierende Promoter verschickt.

    Finfluencer sind Social-Media-Persönlichkeiten, die ihre Plattform nutzen, um Finanzprodukte zu bewerben und Erkenntnisse und Ratschläge mit ihren Followern zu teilen, so die FCA.
    Viele handeln dabei rechtmäßig und verstoßen nicht gegen Gesetze.

    Andere wiederum bewerben Produkte oder Dienstleistungen illegal und ohne Genehmigung in Online-Videos und -Posts und täuschen dabei – oft fälschlicherweise – einen verschwenderischen Lebensstil vor, um Erfolg zu propagieren.

    Prozess gegen Reality-TV-Stars
    Die britische Aufsicht beobachtet das in den vergangenen Jahren stark gestiegene Interesse an Finanzinhalten auf Social-Media-Plattformen wie Instagram und Tiktok genau.

    Im vergangenen Sommer erhob sie daher bereits Anklage gegen mehrere Reality-TV-Stars und Influencer wegen der Förderung des Devisenhandels.

    • Diese plädierten auf nicht schuldig, ein Prozess ist für 2027 angesetzt.

    "Unsere Botschaft an Finfluencer ist klar und deutlich:

    • Sie müssen verantwortungsvoll handeln und Finanzprodukte nur dann bewerben, wenn sie dazu befugt sind, andernfalls müssen sie mit Konsequenzen rechnen", sagte Steve Smart, Co-Leiter für Durchsetzung und Marktaufsicht der FCA.

    Finfluencer auch in Deutschland auf dem Vormarsch
    Auch in Deutschland informieren sich immer mehr Verbraucher über soziale Medien, wie eine Umfrage der deutschen Finanzaufsicht Bafin im vergangenen Jahr zutage förderte.

    • 60 Prozent der Befragten betrachteten sie sogar als gute Alternative zur professionellen Beratung.
    • Grundsätzlich sind Tipps zu Finanzen und Versicherungen via Internet und sozialen Medien erlaubt, wenn sich die Finfluencer an bestimmte Regeln halten.

    Das bestätigt auch ein aktuelles Gutachten, das der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Auftrag gegeben hat.

    • Dieses kommt zum Ergebnis, dass Finfluencer Anlageempfehlungen oder Anlagestrategien in sozialen Medien verbreiten dürfen, solange die Informationen objektiv richtig dargestellt und Interessenkonflikte offengelegt werden.
    • Empfehlen sie Gelegenheiten zum Vertragsabschluss, gelten sie als Tippgeber und müssen etwaige Vergütungen offenlegen.
    • "Unterlassen sie dies, verstoßen sie gegen die Objektivitätspflicht und riskieren Bußgelder sowie Schadensersatzforderungen", schreibt der BVK in einer aktuellen Mitteilung vom Freitag (6.6.).

    Allerdings tummeln sich auch in Deutschland Kriminelle in dem Bereich.

    Die Bafin warnt daher regelmäßig vor illegalen Anlageempfehlungen, bei denen Unbekannte auch getarnt als bekannte Anlageprofis wie Hendrik Leber oder Jens Ehrhardt an das Geld von Verbrauchern kommen wollen. (jb/Bloomberg)
    oder auch
    Schwere Vorwürfe gegen Immobilien-Influencer „Immo Tommy“
    Legen Sie bitte ihre ihre Erlaubnisse zur persönliche Beratung vor, haben sie keine Erlaubnisse, dürfen Sie keine persönliche Beratung ausführen.

    bruno68

  3. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    28.02.2021
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    Standard AW: Wie investiert ihr derzeit – gibt es noch bessere Alternativen zu ETF & Co?

    Mal wieder ein paar eindeutige Red-Flags :

    - Renditeversprechen die "zu schön sind um wahr zu sein" bei nur geringem Einsatz
    - Der Privatanleger erhält angeblich Zugang zu einem "exklusiven Club", in den man normalerweise nicht rein kommt.
    - angebliche Steuervorteile (womit meistens eher Steuerhinterziehung gemeint ist)

    Warum postest du nicht einfach die Seite um die es geht dann kann sich jeder selbst ein Bild machen ? Wieso die Geheimniskrämerei ?
    Wenn ein angebliches Geschäftsmodell, das angeblich nur für institutionelle Anleger ist auch für Kleinanleger offen ist.... ist es Geschäftsmodell für Kleinanleger !

    Also einfach mal die Seite posten und dann sehen die Erfahrenen ja was das sein soll !

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