Aufseher weltweit gehen gegen Finfluencer vor
Finfluencer sind mittlerweile ein wichtiger Marketingkanal für Anlageprodukte. Die meisten halten sich an die gesetzlichen Regeln dafür, andere aber nicht. Einige kriminelle Finfluencer hat die britische Finanzaufsicht nun im Rahmen einer internationalen Aktion festgesetzt.
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]Die britische Finanzaufsicht FCA ist zusammen mit acht weiteren Aufsichtsbehörden aus Australien, Kanada, Hongkong, Italien und den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen kriminelle Finfluencer vorgegangen.[/B]
Im Rahmen der von der Polizei unterstützten Aktion, die am 2. Juni startete, wurden drei Personen in Großbritannien festgenommen, vier weitere wurden zu einem Gespräch gebeten und gegen drei andere wurden Ermittlungen gestartet, wie die FCA am Freitag (6.6.) mitteilte.
• Namen wurden nicht genannt.
• Ferner hat die FCA 50 Abmahnungen und sieben Unterlassungsaufforderungen an unbefugt agierende Promoter verschickt.
Finfluencer sind Social-Media-Persönlichkeiten, die ihre Plattform nutzen, um Finanzprodukte zu bewerben und Erkenntnisse und Ratschläge mit ihren Followern zu teilen, so die FCA.
Viele handeln dabei rechtmäßig und verstoßen nicht gegen Gesetze.
Andere wiederum bewerben Produkte oder Dienstleistungen illegal und ohne Genehmigung in Online-Videos und -Posts und täuschen dabei – oft fälschlicherweise – einen verschwenderischen Lebensstil vor, um Erfolg zu propagieren.
Prozess gegen Reality-TV-Stars
Die britische Aufsicht beobachtet das in den vergangenen Jahren stark gestiegene Interesse an Finanzinhalten auf Social-Media-Plattformen wie Instagram und Tiktok genau.
Im vergangenen Sommer erhob sie daher bereits Anklage gegen mehrere Reality-TV-Stars und Influencer wegen der Förderung des Devisenhandels.
• Diese plädierten auf nicht schuldig, ein Prozess ist für 2027 angesetzt.
"Unsere Botschaft an Finfluencer ist klar und deutlich:
• Sie müssen verantwortungsvoll handeln und Finanzprodukte nur dann bewerben, wenn sie dazu befugt sind, andernfalls müssen sie mit Konsequenzen rechnen", sagte Steve Smart, Co-Leiter für Durchsetzung und Marktaufsicht der FCA.
Finfluencer auch in Deutschland auf dem Vormarsch
Auch in Deutschland informieren sich immer mehr Verbraucher über soziale Medien, wie eine Umfrage der deutschen Finanzaufsicht Bafin im vergangenen Jahr zutage förderte.
• 60 Prozent der Befragten betrachteten sie sogar als gute Alternative zur professionellen Beratung.
• Grundsätzlich sind Tipps zu Finanzen und Versicherungen via Internet und sozialen Medien erlaubt, wenn sich die Finfluencer an bestimmte Regeln halten.
Das bestätigt auch ein aktuelles Gutachten, das der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Auftrag gegeben hat.
• Dieses kommt zum Ergebnis, dass Finfluencer Anlageempfehlungen oder Anlagestrategien in sozialen Medien verbreiten dürfen, solange die Informationen objektiv richtig dargestellt und Interessenkonflikte offengelegt werden.
• Empfehlen sie Gelegenheiten zum Vertragsabschluss, gelten sie als Tippgeber und müssen etwaige Vergütungen offenlegen.
• "Unterlassen sie dies, verstoßen sie gegen die Objektivitätspflicht und riskieren Bußgelder sowie Schadensersatzforderungen", schreibt der BVK in einer aktuellen Mitteilung vom Freitag (6.6.).
Allerdings tummeln sich auch in Deutschland Kriminelle in dem Bereich.
Die Bafin warnt daher regelmäßig vor illegalen Anlageempfehlungen, bei denen Unbekannte auch getarnt als bekannte Anlageprofis wie Hendrik Leber oder Jens Ehrhardt an das Geld von Verbrauchern kommen wollen. (jb/Bloomberg)