Teilzeit wegen Witwenrente

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  1. Avatar von paulinchen
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    Standard Teilzeit wegen Witwenrente

    Hallo,
    Ich bin sehr jung verwitwet mit 2 Grundschuld Kindern. Ich arbeite nur halbtags ( bekomme Witwenrente/ diese würde sich bei mehr Arbeit reduzieren).
    Natürlich macht dies momentan Sinn mit Teilzeit (20 Stunden), allerdings auf Dauer führt es auch zu wenig rentenpunkten.
    Ich bekomme etwa 1100 eur Witwenrente/ verdiene 1500 netto. Bekomme aber noch Waisenrente. Komme auf ein Netto mit Kindergeld von 3600 eur monatlich. Das Haus ist abbezahlt. Es reicht uns also.
    Ich sehe also erstmal keine Notwendigkeit aufzustocken, die Kinder sind noch klein und später ist eben das Thema, sobald ich mehr verdiene wird es auf anderer Seite abgezogen.
    Trotzdem macht man sich Gedanken zwecks alter. Ich habe allerdings aus Nachlass noch Aktien im Wert von 300.000, das wäre eben Plan b, dies langfristig weiter gut anzulegen mit Anleihen/ etfs… zwecks Altersvorsorge.
    Wie würdet ihr in diesem Fall handeln, ist es blauäugig sich auch Teilzeit dauerhaft auszuruhen?
    Eine Eigentumswohnung haben wir auch noch( momentan keine Mieteinnahmen wegen Wohnrecht)

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: Teilzeit wegen Witwenrente

    @paulinchen,

    leider erzählen sie nicht genau wann sie Witwe geworden sind.

    Befinden sie sich noch im Sterbejahr? Oder ist dieses schon vorbei? Denn das ist eher die monatliche 500 € mehr Steuerfrage!

    Denn in Sterbejahr gilt noch die Steuerklasse IV mit 2 Kindern, im Folgejahr gilt dann die Steuerklasse I mit 2 Kindern, was erhebliche Steuernachteile führt.

    Zum Thema Erben

    Lag ein Testament vor? Wenn ja, wie gestaltet? Auf Gegenseitigkeit? Ist denn die Erbschaftsteuer schon bezahlt? Denn ein Haus, Wohnung und Vermögen in Höhe von 300.000 übersteigt den Freibetrag von 500.000 € locker

    Wir reden hier bei 1 Mill. € Vermögen von zu versteuernde 500.000 € Erbmasse bei 15 % Steuerlast mit 62.500 €! Schon bezahlt?

    Oder liegt kein Testament vor? Wenn kein Testament vorliegt! So dürfte klar werden, dass 25 % des Vermögens den Kindern gehören! Und liegt deshalb ein Vermögensverzeichnis für jedes der Kinder vor?

    Wenn ja, ist hier zu prüfen, ob nicht wegen des Vermögens nicht jedes der Kinder eine eigene Krankenkassenbeiträgen zu zahlen hat?
    Mindesteinkommen Kinderkrankenversicherung 2025
    Für die kostenlose Familienversicherung 2025 gilt ein Mindest- oder vielmehr ein Maximal-Einkommen von
    535 Euro brutto pro Monat für selbstständiges Einkommen oder andere Einkünfte. Übersteigt das Einkommen eines Familienmitglieds diese Grenzen regelmäßig, ist eine kostenfreie Mitversicherung nicht mehr möglich.
    Einkommensgrenzen 2025
    Sonstige Einkünfte: Maximal 535 Euro brutto pro Monat, 6.420 € jährlich.
    Wichtige Hinweise
    Die Werte gelten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
    Es ist wichtig, dass das Einkommen die Grenze nicht regelmäßig überschreitet. Eine zweimalige Überschreitung im Jahr ist in der Regel unschädlich, wenn der Jahresdurchschnitt unter der Grenze liegt.
    Nicht das die GKV in vier Jahren feststellt das ihre Kinder eigenständig zu versichern waren
    Für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eines Kindes gibt es keinen einheitlichen Mindestbeitrag, da dieser von der individuellen Einkommenssituation und der gewählten Krankenkasse abhängt. Der monatliche Mindestbeitrag für die Krankenversicherung liegt bei etwa (215) Euro und die Pflegeversicherung bei etwa (45) Euro. Wenn das Kind kein Einkommen hat, wird ein Mindestbeitrag auf Basis der monatlichen Mindestbemessungsgrenze von (1.248,33) Euro berechnet
    Wir reden hier von ca. 25.000 € Nachzahlbetrag! 48 Monate mal 2 Kinder mal 260 €! Schon schriftlich geklärt, inwieweit die Kinder eigenständig zu versichern sind?

    Sie erkennen die Zwickmühle, zwischen "gegenseitiges Erben" mit Erbschaftsteuer oder einer möglichen Eigenversicherung der Kinder in einer Krankenkasse! Denn einer der beiden Sachen müssen Sie eh bezahlen.

    Zum Thema: Wiederheirat

    auch hier kann man sich das Genick brechen, denn nach dem BGB kann nur eine Wiederheirat erfolgen, wenn beim Familiengericht die Vermögensverzeichnisse von Sterbetag bis aktuellen Termin, der beiden Kinder eingereicht sind. Selbst wenn die Kinder nicht vererbt bekommen haben, ist ein Vermögensverzeichnis einzureichen mit den Nachweise der gezahlten Erbschaftsteuer, damit eine weitere Erbschaftsteuer durch ihren eigenen Tod in den nächsten 10 Jahren nicht anfällt bzw. um die gezahlte Summe gemindert wird.

    Ich verweise hier auf die Verjährungsfrist des § 197 BGB
    Dreißigjährige Verjährungsfrist

    (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

    2. Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, den §§ 2018, 2130 und 2362 sowie die Ansprüche, die der Geltendmachung der Herausgabeansprüche dienen,
    3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche,
    § 2118 Sperrvermerk im Schuldbuch
    Gehören zur Erbschaft Buchforderungen gegen den Bund oder ein Land, so ist der Vorerbe auf Verlangen des Nacherben verpflichtet, in das Schuldbuch den Vermerk eintragen zu lassen, dass er über die Forderungen nur mit Zustimmung des Nacherben verfügen kann.
    § 2130 Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht
    (1) Der Vorerbe ist nach dem Eintritt der Nacherbfolge verpflichtet, dem Nacherben die Erbschaft in dem Zustand herauszugeben, der sich bei einer bis zur Herausgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Verwaltung ergibt. Auf die Herausgabe eines landwirtschaftlichen Grundstücks findet die Vorschrift des § 596a, auf die Herausgabe eines Landguts finden die Vorschriften der §§ 596a, 596b entsprechende Anwendung.
    (2) Der Vorerbe hat auf Verlangen Rechenschaft abzulegen.

    § 2362 Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben

    (1) Der wirkliche Erbe kann von dem Besitzer eines unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen.
    (2) Derjenige, welchem ein unrichtiger Erbschein erteilt worden ist, hat dem wirklichen Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen.
    Glauben sie mir lachen wird keiner, wenn das Familiengericht feststellt, dass das Vermögen der Kinder verausgabt ist, mir sind Fälle bekannt, dass die Betreuer (selbst Ehefrau oder Mann) Rechtskräftig zum Schadensersatz verurteilt wurden!
    Damit sie sehen wie hart die Gerichte vorgeht:
    Als ich am Montag, dem 29.03.2021 wegen Corona ins Krankenhaus musste, wurde zwei Tage später ein Bekannter, verheiratet ins gleichen Krankenhaus eingeliefert.
    Da er im Koma lag wurde seine Ehefrau zur Betreuerin bestellt, drei Tage später war er Verstorben.

    Das Familiengericht verlangte für die 4 Tage, ein Vermögensverzeichnis des Verstorbenen. Und blockierte, solange die Testamentsvollstreckung, zumindest konnte man eine Beugehaftstrafe vermieden werden, denn weil keine Kinder vorhanden war, erbten die Geschwister des Verstorbenen mit. Nur die waren bzw. sind so statt, das es denen peinlich war, dass Sie von ihrem Bruder was erben sollten.

    Bevor Sie sich über ihre Rente Gedanken machen,

    - sollten Sie ihre Situation sehr genau überlegen, ob es nicht besser wäre zuerst mit dem Steuerberater ihre Situation zu besprechen und feststellen lassen, inwieweit eine Erbschaftsteuerpflicht anfällt.
    - und den Testamentsvollstrecker über die rechtliche aktuelle Situation

    und lassen Sie sich das schriftlich Steuerberater und Notar geben,

    -dass alles steuerrechtlich in Ordnung ist, u.a. dass die Kinder familienversichert bleiben dürfen.
    -dass für die Kinder das Vermögensverzeichnis zum Sterbetag vorliegt und beim Familiengericht eingereicht ist!

    bruno68

  3. Avatar von paulinchen
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    Standard AW: Teilzeit wegen Witwenrente

    Ach danke für die vielen Infos????????????????????????????????????

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Teilzeit wegen Witwenrente

    Bruno unseren Forentroll kannst du ignorieren.

    Allein das Steuerklasse 1 und 4 die gleiche Tabelle verwendet und damit zur gleichen monatlichen Steuerkast führt, zeigt das da immer nur Halbwahrheiten und Falschaussagen drin stecken.

    Generell kann man mit 300T€ Anfangskapital, welches bis zur Rente gut angelegt, breit gestreut und unangetastet liegt sicher gut leben. Du kannst ja bei Aktien-ETF mal grob mit 6-7% Rendite abzüglich 2%Inflation proJahr rechnen, was dir an Ende übrig bleibt.
    Mit Entnahmesparplan von 3% pro Jahr der dann verfügbaren Summe ab Rentenzeitpunkt bleibt das Kapital erhalten.
    Bei Anleihen weiss ich nicht, wie die langfristigen Renditen sind.
    ImGegenzug hast du mit Eigentum natürlich geringe Wohnkosten.

    Die Schlüsse daraus musst du für dich selbst treffen, denn natürlich sind immer Risiken über so lange Zeit dabei (z.B. Gesetzesänderungen).
    Allerdings bist du mit Depot, Immobilien und einer kleinen Rente besser gestreut als der Grossteil der Bevölkerung.

    3 Punkte sehe ich noch mit Fragezeichen versehen:
    Die Waisenrente steht dir oder den Kindern zu?
    Das ganze Thema Erbschaft ist schon abschließend geklärt?
    Wenn ich es richtig gelesen habe, werden auch die Kapitalerträge auf die Witwenrente angerechnet.Bitte da selbst nochmal nachlesen.


    Generell bist du gut damit beraten, die freie Zeit zu nutzen und deine finanziellen Angelegenheiten selbst zu übernehmen. Bankberater und Versicherungsfritzen verkaufen dir Sachen aus Ihrem Bauchladen, wo Sie am meisten verdienen und nicht, was das Beste für Dich ist.

  5. Avatar von paulinchen
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    Standard AW: Teilzeit wegen Witwenrente

    Das ganze ist nicht so einfach. Also erbsteuer/ anwaltskosten hab ich alles abgezogen. Ich hab danach netto noch Aktien von aktuell 300.000 eur eventuell etwas mehr.
    Die 3500 sind netto. Ich erhalte Waisen wie Witwenrente. Waisenrente fallt natürlich irgendwann weg( Kinds sind 7/9). . Momentan ist die Einkommensgrenze durch die Kinder noch hoch, das ändert sich natürlich irgendwann. Die Aktien werden langfristig angelegt( Aktien , etfs und etwas Edelmetalle), tagesgeldkonto ist ein Notgroschen von 20.000 drin. aber sicherlich werd ich ab und an Gewinnmitnahmen rausnehmen wenn mal was größeres ansteht.( jährlich vielleicht 3.000 eur für Urlaub).
    Ist schwierig, auf der einen Seite würde mir mehr arbeiten wenig bringen ( momentan eh nicht wegen der Belastung), auch wenn ich Gewinnmitnahme entnehme kann es eventuell zu Kürzungen der Witwenrente kommen( ok das kann man ja koordinieren).
    Auf der einen Seite was sorgen machen was in 25 Jahren ist( zur Not wird halt die Wohnung dann verkauft bzw die wird in 10 Jahren dann auch Miete geben).

    Habe einen honorarberater der mir hilft das aktienzeugwzu überblicken bzw mich schult( keine Provision, sondern wird von mir nur bezahlt wie ein Anwalt).

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