HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

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  1. Avatar von BenniG
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    Standard HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

    Hallo,
    ich habe zwei private Rentenversicherungen und bin mir unsicher, ob ich sie fortführen, stilllegen oder kündigen soll.

    Die HUK Rente habe ich am 1.1.2013 gestartet. Die Anfangseinzahlung lag bei 100 € und es wurde eine jährliche Dynamik von 5% vereinbart (Beitrag 2025: 179,60 €).
    Folglich hatte ich bis Ende 2024 19.100,55 € eingezahlt.
    Die garantierte Rente zum 1.1.2054 beträgt 372,32 €. Bei aktueller und unveränderter Überschussbeteiligung hätte ich eine Gesamtrente von 826,23 €.
    Wenn ich die Rente beitragsfrei stellen lasse, hätte ich eine garantierte Rente von 109,69 €
    Bei Kündigung würde ich 17.676,58 € zurückbekommen.

    Die Allianz Rente habe ich 1.12.2004 gestartet. Die Anfangseinzahlung lag bei 26 € und es wurde eine jährliche Dynamik von 2% vereinbart (Beitrag bis 1.12.2025: 38,63 €)
    Folglich habe ich bis zum 30.11.2025 8.043,03 € einbezahlt.
    Die Eizahlung teilt sich wie folgt auf:
    40% Allianz Euro Bond AQ EUR LU1250164214
    60% Templeton Growth (Euro) A ACC LU0114760746
    Der Gesamtfondswert beträgt aktuell 10.145,16 €.
    Der Rentenfaktor lag ursprünglich bei 40,10 € und wurde auf 31,12 € je 10.000 € Policenwert gesenkt.
    Wenn ich zum 30.09.2025 gekündigt hätte, hätte ich "jetzt" 9.930,35 € zurückbekommen.

    Wenn ich das Geld nicht in diese Versicherungen stecken würde, würde ich es in ETFs stecken und da mein Arbeitgeber jeden Monat 5,5% und ich 1,4% in eine Pflichtzusatzrente stecken, brauche ich mir wenn das System nicht zusammenbricht keine Sorgen um die Rente zu machen.

    Fehlen euch noch Infos?

    Was soll ich eurer Meinung nach mit den Rentenversicherungen machen?

    Viele Grüße
    BenniG

  2. Avatar von brainy
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    Standard AW: HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

    Halte von Versicherungsprodukten zur was auch immer: nichts. AG Zuschüsse machen es nicht besser.

    Würde alles kündigen und ein meinetwegen ETFs investieren.

    Totschlagargument: bei einer "Versicherung" wird das "Vermögen" immer verrentet und ist nicht vererbbar.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

    Selten so gelacht wie bei ihrer Beschreibung der Altersvorsorge BenniG,

    genau das, was ich immer als Vermittler abgelehnt habe:

    Denn die HUK
    Die HUK Rente habe ich am 1.1.2013 gestartet. Die Anfangseinzahlung lag bei 100 € und es wurde eine jährliche Dynamik von 5 % vereinbart (Beitrag 2025: 179,60 €).
    steigt am Ende so hoch an Beiträgen, dass dieser Beitrag unbezahlbar wird!
    Sie haben eine jährliche Gehaltssteigerung von 3 % gegenüber den 5 % Beitragssteigerung!

    So steigt der Beitrag von 100 € plus 5 % p.a. für 41 Jahre 100 € mal 41 Hoch 1,05 es dürfte jetzt klar werden, das der Endbetrag in den letzten 5 bis 10 Jahren irgendwo bei 400 bis 500 € liegt.

    Und damit wird der Beitrag signifikant zum Einkommen, denn wenn man die 41 Jahre mit 5 % hochrechnet, beträgt die Steigerung 205 € plus 100 € runde 305 € monatlich hinzukommt der Zinseszins-Effekt.

    Zur Allianz Versicherung
    hier ist es genau andersherum? Warum eigentlich?

    Zur bAV
    Bei der bAV
    ..und da mein Arbeitgeber jeden Monat 5,5 % und ich 1,4 % in eine Pflichtzusatzrente stecken, brauche ich mir wenn das System nicht zusammenbricht keine Sorgen, um die Rente zu machen.
    Gesamtergebnis:

    Was bei solchen Fällen immer wieder auftaucht, ist eine schlechte Kombi: schlechte Verzinsung oder Rendite bei hoher oder zu niedrige Beitragsteigerung und Ineffektivität des Kunden bei der Fondsauswahl.


    1) BenniG,

    - hat in diesen drei Fällen seine völlige Inkompetenz seine Altersvorsorgestrategie dargelegt. Seine Überlegung insgesamt sind völlig fehlerhaft, selbst seine Aufstellung ist fehlerhaft, denn diese erfolgt vom größten Wert aus und nicht vom Chronologie her.

    Vergleich man beide Versicherung so stellt man als Fachmann fest, das diese beiden V. eigentlich völlig ungeeignet sind!

    Die HUK,

    - steigt mit der Zeit zu einem solchen hohen Beitrag an, dass eine vorzeitige Beitragfreistellung oder gar Kündigung vor Eintritt der Rente zwingend erforderlich ist.
    Da diese V. bei einer Anschaffung von Eigentum, Heirat (ist unbekannt) oder Arbeitsplatzverlust für ein mögliche Finanzierbarkeit herangezogen werden muss.
    Denn das Einkommen wächst nicht so schnell wie der jährliche neue monatliche Beitrag ansteigt.

    Die Allianz,

    hier ist es genau andersherum, denn hier marginalisiert sich alles, zwar ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass die V. den Renteneintritt erreicht, wohl aber nicht unbedingt zur Verbesserung der zukünftigen Lebenssituation beitragen kann!
    Weil das Einkommen schneller wächst, als der alte Beitrag und der Neu-Beitrag nicht mal die Inflation ausgleichen kann.

    Folgen:

    Daraus entsteht eine Intransparenz zur Rentabilität bei beiden V. und damit einhergehend eine selbstverursachte zukünftige Altersarmut.
    Und gleichzeitig es ist die Chance der Versicherungen zum vorzeitigen Scheitern der Altersvorsorgeverträge mit Garantien vorzeitig loszuwerden.

    Möglichkeiten:
    Hier wäre mal eine vertiefter Blick in die Fondsauswahl mit einer erhöhten Fondsbreite wobei die Streuung maximal 20 % pro Fonds je Versicherung liegen sollte.

    Aussagekraft der beiden dargestellten V. und deren schriftlichen Inhaltes hier Forum:
    Beide V. werden völlig anders dargestellt und hervorgehoben, die HUK wird die Leistungsfähigkeit der aktuellen Bezahlbarkeit dargestellt, nicht aber die zukünftige Vermögen, was mehr als 70 % das darstellen könnte!

    Während die Allianz inhaltlich erwähnt wird (Fonds) und das negative hier sollte man aber auch beachten:
    Urteil: Kürzung der privaten Rente unwirksam

    Vorsorge fürs Alter ist wichtiger denn je – denn die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Millionen Verbraucher setzen daher auf private Rentenversicherungen. Doch viele Versicherer – etwa Allianz oder Zurich Deutscher Herold – kürzen heimlich die spätere Rente: über eine Klausel zur Absenkung des Rentenfaktors. Verschlechtern sich die Kapitalmärkte oder steigt die Lebenserwartung, wird der Rentenfaktor zum Nachteil der Kunden gesenkt – oft mit dramatischen Folgen: Ein Viertel weniger Rente ist keine Seltenheit.

    Doch die Justiz stärkt die Rechte der Versicherten.Jüngst hat das LG Berlin mit Urteil vom 30. April 2025 die Rentenfaktor-Klausel der Allianz für unwirksam erklärt. Auch das OLG Stuttgart hatte zuvor bereits in ähnlicher Weise entschieden.
    Nein, BenniG glänzt mit Inaktivität dabei steht ihnen das Recht der Neuauswahl der Fonds mindestens jährlich steuerunschädlich zu! Er tut keine Neuausrichtung seiner Fondsauswahl tätigen und weint dann, wenn die alten Fonds unterperformen!

    Hier wäre mal eine Umrechnung Top-Fonds auf 10 Jahre

    1. +739,48 % Multipartner SICAV - Konwave Gold Equity Fund B USD
    2. +664,31 % Polar Capital Funds plc - Global Technology Fund Class USD Distribution Shares (Anmerkung seit Auflegung + 1.891,80 %)
    3. +639,91 % Earth Gold Fund UI - Anteilklasse (EUR R)
    4. +625,28 % Bakersteel Global Funds SICAV - Precious Metals Fund A2 EUR (Anmerkung seit Auflegung + 0.984,58 %)
    5. +613,86 % CT (Lux) Global Technology AU USD (Anmerkung seit Auflegung + 1.150,20 %)


    Hätte man bis zu 100 % der Beiträge in den Fonds seit mindestens 10 Jahre so angelegt sähen die aktuellen Vermögenswerte ganz anders aus.

    Also insgesamt eher Eigenverschulden, denn Fremdverschulden! Weil er selber untätig ist!

    Zu bAV:

    Auch hier völliger Irrsinn! Denn seit wann wird ein Recht, zur Pflicht? Da soll er mir mal erklären? Wo steht es im Gesetz, das er verpflichtet ist, eine bAV abzuschließen? Im AVG steht nur das der AN ein recht hat, eine bAV abzuschließen, der AG nur aber den Weg vorgibt!

    Was nicht bei jeden Durchführungsweg ganz insolvenzfrei bzw. fest ist, nur mal nebenbei gesagt.
    Auch die Beratung dürfte hier nach dem neuen Urteil eher schlampig sein:
    Einseitige Werbung zu Basisrente: Generali verliert vor Gericht
    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich durchgesetzt.
    Die Generali Deutschland darf nach einem Gerichtsurteil nicht mehr einseitig mit Steuervorteilen für die Rürup-Rente werben, ohne auf die spätere Steuerpflicht der Rentenzahlungen hinzuweisen.
    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) hat vor dem LG München I einen Erfolg gegen die Generali Deutschland erzielt.
    Das Gericht gab einer Unterlassungsklage (Az.: 4 HK O 412/25) der Verbraucherzentrale in vollem Umfang statt, wie die VZBW mitteilt.
    Es untersagte dem Versicherungsunternehmen, künftig im Internet für die sogenannte Rürup- oder Basisrente an "zahlreichen Stellen" damit zu werben,
    • dass die Rürup-Rente "steuerlich gefördert" sei und man mit ihr "Steuern sparen" könne,
    ohne zugleich klarzustellen,
    • dass im Rentenalter eine Besteuerung der Rentenzahlungen erfolgt.

    Damit sei einer branchenweiten Praxis unmissverständlich ein Riegel vorgeschoben:
    • Wer mit Steuervorteilen wirbt, muss auch über steuerliche Nachteile informieren.
    "Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg, um die unseriöse einseitige Werbung mit angeblichen Steuervorteilen zu beenden", so Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
    "Wir werden die werbliche Praxis in dieser Branche nun im Rahmen unserer Verbraucherberatung verstärkt beobachten und gegebenenfalls Maßnahmen dagegen ergreifen."
    Steuerliche Förderquote von 31,40 Prozent
    Worum ging es konkret?
    • Die Generali hatte online für ihre Basisrente mit einer "Steuerersparnis" von über 13.000 Euro und einer "steuerlichen Förderquote" von 31,40 Prozent geworben,
    jedoch verschwiegen,
    • dass die spätere Rente in der Auszahlungsphase – abhängig vom Rentenbeginn – voll zu versteuern ist.
    Diese sogenannte "nachgelagerte Besteuerung" könne die in Aussicht gestellten Vorteile erheblich relativieren, so das Gericht.
    Diese Information sei für den Verbraucher aber wichtig, "um darüber zu entscheiden, ob er das von der Beklagten beworbene Modell wählt oder gegebenenfalls andere Modelle des Vermögensaufbaus zum Zwecke der Altersvorsorge wählt", zitiert die VZBW aus der Begründung des Gerichts.
    Dies gilt auch für eine bAV, die Nachgelagerte steuerliche Kürzung!

    bruno68

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

    Bei der Allianz Rente war das doch 2004 schon klar, dass für einen 19 Jährigen Studenten die Summe für die Zukunft völlig schwachsinnig ist.

    Auch hier ne TOP 5 an Fonds aufzulisten, die gerade eine massive Hausse (Gold und Technology) hinter sich haben und dort die große Korrektur nur eine Frage der Zeit ist, ist doch völlig unseriös. Insbesondere wenn hier aus irgendeinem Grund ein Risikoprofil von 40% Anleihen und 60% Aktien gewählt wurde.

    Genau deswegen ist es schwachsinnig zu einem Versicherungsheini bezüglich Geldanlage zu gehen.

  5. Avatar von BenniG
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    Standard AW: HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

    Ja, mir ist ja auch klar, dass ich da was machen muss.

    Bei der HUK frage ich mich halt, ob eine Beitragsfreistellung sinn macht um 109 € Rente mitzunehmen.
    Oder ob ich den Verlust von 1.400 € in 30 Jahren wieder reinhole.
    Es steht halt leider nirgendwo die Summe der Einmalzahlung, die ich bekommen würde, wenn ich den Vertrag beitragsfrei stelle.

    Zitat Zitat von bruno68
    Selten so gelacht wie bei ihrer Beschreibung der Altersvorsorge BenniG,

    genau das, was ich immer als Vermittler abgelehnt habe:

    Denn die HUK steigt am Ende so hoch an Beiträgen, dass dieser Beitrag unbezahlbar wird!
    Sie haben eine jährliche Gehaltssteigerung von 3 % gegenüber den 5 % Beitragssteigerung!

    So steigt der Beitrag von 100 € plus 5 % p.a. für 41 Jahre 100 € mal 41 Hoch 1,05 es dürfte jetzt klar werden, das der Endbetrag in den letzten 5 bis 10 Jahren irgendwo bei 400 bis 500 € liegt.

    Und damit wird der Beitrag signifikant zum Einkommen, denn wenn man die 41 Jahre mit 5 % hochrechnet, beträgt die Steigerung 205 € plus 100 € runde 305 € monatlich hinzukommt der Zinseszins-Effekt.
    Ach, schön, dass ich dich zum lachen bringen kann. Übrigens liegt der Beitrag im letzten Jahr bei 704 €, deine 400 bis 500 € sind echt lächerlich.
    Wenn man am Ende solche Abzüge verkraften kann, muss man sich immerhin keine Gedanken um zu wenig Geld im Alter machen.

    Zitat Zitat von bruno68

    Zu bAV:

    Auch hier völliger Irrsinn! Denn seit wann wird ein Recht, zur Pflicht? Da soll er mir mal erklären? Wo steht es im Gesetz, das er verpflichtet ist, eine bAV abzuschließen? Im AVG steht nur das der AN ein recht hat, eine bAV abzuschließen, der AG nur aber den Weg vorgibt!

    Was nicht bei jeden Durchführungsweg ganz insolvenzfrei bzw. fest ist, nur mal nebenbei gesagt.
    Auch die Beratung dürfte hier nach dem neuen Urteil eher schlampig sein: Dies gilt auch für eine bAV, die Nachgelagerte steuerliche Kürzung!

    bruno68
    Ist eine Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst. Ich denke nicht, dass ich da eine Wahlfreiheit habe.

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