HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

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  1. Avatar von BenniG
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    Standard HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

    Hallo,
    ich habe zwei private Rentenversicherungen und bin mir unsicher, ob ich sie fortführen, stilllegen oder kündigen soll.

    Die HUK Rente habe ich am 1.1.2013 gestartet. Die Anfangseinzahlung lag bei 100 € und es wurde eine jährliche Dynamik von 5% vereinbart (Beitrag 2025: 179,60 €).
    Folglich hatte ich bis Ende 2024 19.100,55 € eingezahlt.
    Die garantierte Rente zum 1.1.2054 beträgt 372,32 €. Bei aktueller und unveränderter Überschussbeteiligung hätte ich eine Gesamtrente von 826,23 €.
    Wenn ich die Rente beitragsfrei stellen lasse, hätte ich eine garantierte Rente von 109,69 €
    Bei Kündigung würde ich 17.676,58 € zurückbekommen.

    Die Allianz Rente habe ich 1.12.2004 gestartet. Die Anfangseinzahlung lag bei 26 € und es wurde eine jährliche Dynamik von 2% vereinbart (Beitrag bis 1.12.2025: 38,63 €)
    Folglich habe ich bis zum 30.11.2025 8.043,03 € einbezahlt.
    Die Eizahlung teilt sich wie folgt auf:
    40% Allianz Euro Bond AQ EUR LU1250164214
    60% Templeton Growth (Euro) A ACC LU0114760746
    Der Gesamtfondswert beträgt aktuell 10.145,16 €.
    Der Rentenfaktor lag ursprünglich bei 40,10 € und wurde auf 31,12 € je 10.000 € Policenwert gesenkt.
    Wenn ich zum 30.09.2025 gekündigt hätte, hätte ich "jetzt" 9.930,35 € zurückbekommen.

    Wenn ich das Geld nicht in diese Versicherungen stecken würde, würde ich es in ETFs stecken und da mein Arbeitgeber jeden Monat 5,5% und ich 1,4% in eine Pflichtzusatzrente stecken, brauche ich mir wenn das System nicht zusammenbricht keine Sorgen um die Rente zu machen.

    Fehlen euch noch Infos?

    Was soll ich eurer Meinung nach mit den Rentenversicherungen machen?

    Viele Grüße
    BenniG

  2. Avatar von brainy
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    Standard AW: HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

    Halte von Versicherungsprodukten zur was auch immer: nichts. AG Zuschüsse machen es nicht besser.

    Würde alles kündigen und ein meinetwegen ETFs investieren.

    Totschlagargument: bei einer "Versicherung" wird das "Vermögen" immer verrentet und ist nicht vererbbar.

  3. Avatar von bruno68
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    Standard AW: HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

    Selten so gelacht wie bei ihrer Beschreibung der Altersvorsorge BenniG,

    genau das, was ich immer als Vermittler abgelehnt habe:

    Denn die HUK
    Die HUK Rente habe ich am 1.1.2013 gestartet. Die Anfangseinzahlung lag bei 100 € und es wurde eine jährliche Dynamik von 5 % vereinbart (Beitrag 2025: 179,60 €).
    steigt am Ende so hoch an Beiträgen, dass dieser Beitrag unbezahlbar wird!
    Sie haben eine jährliche Gehaltssteigerung von 3 % gegenüber den 5 % Beitragssteigerung!

    So steigt der Beitrag von 100 € plus 5 % p.a. für 41 Jahre 100 € mal 41 Hoch 1,05 es dürfte jetzt klar werden, das der Endbetrag in den letzten 5 bis 10 Jahren irgendwo bei 400 bis 500 € liegt.

    Und damit wird der Beitrag signifikant zum Einkommen, denn wenn man die 41 Jahre mit 5 % hochrechnet, beträgt die Steigerung 205 € plus 100 € runde 305 € monatlich hinzukommt der Zinseszins-Effekt.

    Zur Allianz Versicherung
    hier ist es genau andersherum? Warum eigentlich?

    Zur bAV
    Bei der bAV
    ..und da mein Arbeitgeber jeden Monat 5,5 % und ich 1,4 % in eine Pflichtzusatzrente stecken, brauche ich mir wenn das System nicht zusammenbricht keine Sorgen, um die Rente zu machen.
    Gesamtergebnis:

    Was bei solchen Fällen immer wieder auftaucht, ist eine schlechte Kombi: schlechte Verzinsung oder Rendite bei hoher oder zu niedrige Beitragsteigerung und Ineffektivität des Kunden bei der Fondsauswahl.


    1) BenniG,

    - hat in diesen drei Fällen seine völlige Inkompetenz seine Altersvorsorgestrategie dargelegt. Seine Überlegung insgesamt sind völlig fehlerhaft, selbst seine Aufstellung ist fehlerhaft, denn diese erfolgt vom größten Wert aus und nicht vom Chronologie her.

    Vergleich man beide Versicherung so stellt man als Fachmann fest, das diese beiden V. eigentlich völlig ungeeignet sind!

    Die HUK,

    - steigt mit der Zeit zu einem solchen hohen Beitrag an, dass eine vorzeitige Beitragfreistellung oder gar Kündigung vor Eintritt der Rente zwingend erforderlich ist.
    Da diese V. bei einer Anschaffung von Eigentum, Heirat (ist unbekannt) oder Arbeitsplatzverlust für ein mögliche Finanzierbarkeit herangezogen werden muss.
    Denn das Einkommen wächst nicht so schnell wie der jährliche neue monatliche Beitrag ansteigt.

    Die Allianz,

    hier ist es genau andersherum, denn hier marginalisiert sich alles, zwar ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass die V. den Renteneintritt erreicht, wohl aber nicht unbedingt zur Verbesserung der zukünftigen Lebenssituation beitragen kann!
    Weil das Einkommen schneller wächst, als der alte Beitrag und der Neu-Beitrag nicht mal die Inflation ausgleichen kann.

    Folgen:

    Daraus entsteht eine Intransparenz zur Rentabilität bei beiden V. und damit einhergehend eine selbstverursachte zukünftige Altersarmut.
    Und gleichzeitig es ist die Chance der Versicherungen zum vorzeitigen Scheitern der Altersvorsorgeverträge mit Garantien vorzeitig loszuwerden.

    Möglichkeiten:
    Hier wäre mal eine vertiefter Blick in die Fondsauswahl mit einer erhöhten Fondsbreite wobei die Streuung maximal 20 % pro Fonds je Versicherung liegen sollte.

    Aussagekraft der beiden dargestellten V. und deren schriftlichen Inhaltes hier Forum:
    Beide V. werden völlig anders dargestellt und hervorgehoben, die HUK wird die Leistungsfähigkeit der aktuellen Bezahlbarkeit dargestellt, nicht aber die zukünftige Vermögen, was mehr als 70 % das darstellen könnte!

    Während die Allianz inhaltlich erwähnt wird (Fonds) und das negative hier sollte man aber auch beachten:
    Urteil: Kürzung der privaten Rente unwirksam

    Vorsorge fürs Alter ist wichtiger denn je – denn die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Millionen Verbraucher setzen daher auf private Rentenversicherungen. Doch viele Versicherer – etwa Allianz oder Zurich Deutscher Herold – kürzen heimlich die spätere Rente: über eine Klausel zur Absenkung des Rentenfaktors. Verschlechtern sich die Kapitalmärkte oder steigt die Lebenserwartung, wird der Rentenfaktor zum Nachteil der Kunden gesenkt – oft mit dramatischen Folgen: Ein Viertel weniger Rente ist keine Seltenheit.

    Doch die Justiz stärkt die Rechte der Versicherten.Jüngst hat das LG Berlin mit Urteil vom 30. April 2025 die Rentenfaktor-Klausel der Allianz für unwirksam erklärt. Auch das OLG Stuttgart hatte zuvor bereits in ähnlicher Weise entschieden.
    Nein, BenniG glänzt mit Inaktivität dabei steht ihnen das Recht der Neuauswahl der Fonds mindestens jährlich steuerunschädlich zu! Er tut keine Neuausrichtung seiner Fondsauswahl tätigen und weint dann, wenn die alten Fonds unterperformen!

    Hier wäre mal eine Umrechnung Top-Fonds auf 10 Jahre

    1. +739,48 % Multipartner SICAV - Konwave Gold Equity Fund B USD
    2. +664,31 % Polar Capital Funds plc - Global Technology Fund Class USD Distribution Shares (Anmerkung seit Auflegung + 1.891,80 %)
    3. +639,91 % Earth Gold Fund UI - Anteilklasse (EUR R)
    4. +625,28 % Bakersteel Global Funds SICAV - Precious Metals Fund A2 EUR (Anmerkung seit Auflegung + 0.984,58 %)
    5. +613,86 % CT (Lux) Global Technology AU USD (Anmerkung seit Auflegung + 1.150,20 %)


    Hätte man bis zu 100 % der Beiträge in den Fonds seit mindestens 10 Jahre so angelegt sähen die aktuellen Vermögenswerte ganz anders aus.

    Also insgesamt eher Eigenverschulden, denn Fremdverschulden! Weil er selber untätig ist!

    Zu bAV:

    Auch hier völliger Irrsinn! Denn seit wann wird ein Recht, zur Pflicht? Da soll er mir mal erklären? Wo steht es im Gesetz, das er verpflichtet ist, eine bAV abzuschließen? Im AVG steht nur das der AN ein recht hat, eine bAV abzuschließen, der AG nur aber den Weg vorgibt!

    Was nicht bei jeden Durchführungsweg ganz insolvenzfrei bzw. fest ist, nur mal nebenbei gesagt.
    Auch die Beratung dürfte hier nach dem neuen Urteil eher schlampig sein:
    Einseitige Werbung zu Basisrente: Generali verliert vor Gericht
    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich durchgesetzt.
    Die Generali Deutschland darf nach einem Gerichtsurteil nicht mehr einseitig mit Steuervorteilen für die Rürup-Rente werben, ohne auf die spätere Steuerpflicht der Rentenzahlungen hinzuweisen.
    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) hat vor dem LG München I einen Erfolg gegen die Generali Deutschland erzielt.
    Das Gericht gab einer Unterlassungsklage (Az.: 4 HK O 412/25) der Verbraucherzentrale in vollem Umfang statt, wie die VZBW mitteilt.
    Es untersagte dem Versicherungsunternehmen, künftig im Internet für die sogenannte Rürup- oder Basisrente an "zahlreichen Stellen" damit zu werben,
    • dass die Rürup-Rente "steuerlich gefördert" sei und man mit ihr "Steuern sparen" könne,
    ohne zugleich klarzustellen,
    • dass im Rentenalter eine Besteuerung der Rentenzahlungen erfolgt.

    Damit sei einer branchenweiten Praxis unmissverständlich ein Riegel vorgeschoben:
    • Wer mit Steuervorteilen wirbt, muss auch über steuerliche Nachteile informieren.
    "Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg, um die unseriöse einseitige Werbung mit angeblichen Steuervorteilen zu beenden", so Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
    "Wir werden die werbliche Praxis in dieser Branche nun im Rahmen unserer Verbraucherberatung verstärkt beobachten und gegebenenfalls Maßnahmen dagegen ergreifen."
    Steuerliche Förderquote von 31,40 Prozent
    Worum ging es konkret?
    • Die Generali hatte online für ihre Basisrente mit einer "Steuerersparnis" von über 13.000 Euro und einer "steuerlichen Förderquote" von 31,40 Prozent geworben,
    jedoch verschwiegen,
    • dass die spätere Rente in der Auszahlungsphase – abhängig vom Rentenbeginn – voll zu versteuern ist.
    Diese sogenannte "nachgelagerte Besteuerung" könne die in Aussicht gestellten Vorteile erheblich relativieren, so das Gericht.
    Diese Information sei für den Verbraucher aber wichtig, "um darüber zu entscheiden, ob er das von der Beklagten beworbene Modell wählt oder gegebenenfalls andere Modelle des Vermögensaufbaus zum Zwecke der Altersvorsorge wählt", zitiert die VZBW aus der Begründung des Gerichts.
    Dies gilt auch für eine bAV, die Nachgelagerte steuerliche Kürzung!

    bruno68

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

    Bei der Allianz Rente war das doch 2004 schon klar, dass für einen 19 Jährigen Studenten die Summe für die Zukunft völlig schwachsinnig ist.

    Auch hier ne TOP 5 an Fonds aufzulisten, die gerade eine massive Hausse (Gold und Technology) hinter sich haben und dort die große Korrektur nur eine Frage der Zeit ist, ist doch völlig unseriös. Insbesondere wenn hier aus irgendeinem Grund ein Risikoprofil von 40% Anleihen und 60% Aktien gewählt wurde.

    Genau deswegen ist es schwachsinnig zu einem Versicherungsheini bezüglich Geldanlage zu gehen.

  5. Avatar von BenniG
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    Standard AW: HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

    Ja, mir ist ja auch klar, dass ich da was machen muss.

    Bei der HUK frage ich mich halt, ob eine Beitragsfreistellung sinn macht um 109 € Rente mitzunehmen.
    Oder ob ich den Verlust von 1.400 € in 30 Jahren wieder reinhole.
    Es steht halt leider nirgendwo die Summe der Einmalzahlung, die ich bekommen würde, wenn ich den Vertrag beitragsfrei stelle.

    Zitat Zitat von bruno68
    Selten so gelacht wie bei ihrer Beschreibung der Altersvorsorge BenniG,

    genau das, was ich immer als Vermittler abgelehnt habe:

    Denn die HUK steigt am Ende so hoch an Beiträgen, dass dieser Beitrag unbezahlbar wird!
    Sie haben eine jährliche Gehaltssteigerung von 3 % gegenüber den 5 % Beitragssteigerung!

    So steigt der Beitrag von 100 € plus 5 % p.a. für 41 Jahre 100 € mal 41 Hoch 1,05 es dürfte jetzt klar werden, das der Endbetrag in den letzten 5 bis 10 Jahren irgendwo bei 400 bis 500 € liegt.

    Und damit wird der Beitrag signifikant zum Einkommen, denn wenn man die 41 Jahre mit 5 % hochrechnet, beträgt die Steigerung 205 € plus 100 € runde 305 € monatlich hinzukommt der Zinseszins-Effekt.
    Ach, schön, dass ich dich zum lachen bringen kann. Übrigens liegt der Beitrag im letzten Jahr bei 704 €, deine 400 bis 500 € sind echt lächerlich.
    Wenn man am Ende solche Abzüge verkraften kann, muss man sich immerhin keine Gedanken um zu wenig Geld im Alter machen.

    Zitat Zitat von bruno68

    Zu bAV:

    Auch hier völliger Irrsinn! Denn seit wann wird ein Recht, zur Pflicht? Da soll er mir mal erklären? Wo steht es im Gesetz, das er verpflichtet ist, eine bAV abzuschließen? Im AVG steht nur das der AN ein recht hat, eine bAV abzuschließen, der AG nur aber den Weg vorgibt!

    Was nicht bei jeden Durchführungsweg ganz insolvenzfrei bzw. fest ist, nur mal nebenbei gesagt.
    Auch die Beratung dürfte hier nach dem neuen Urteil eher schlampig sein: Dies gilt auch für eine bAV, die Nachgelagerte steuerliche Kürzung!

    bruno68
    Ist eine Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst. Ich denke nicht, dass ich da eine Wahlfreiheit habe.

  6. Avatar von bruno68
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    Standard AW: HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

    @tneub,

    worauf ich in der Sache bezog, ist auf die Vergangenheit, nicht auf eine zukünftige Werteentwicklung!


    Und auf die Risikogewichtung hat man jederzeit selber Einfluss. Eine Gewichtung 60 zu 40 % zu Anfang des Vertrages kostet am Ende der Laufzeit ohne weiteres bis zu 30 % bis 50 % der Ablaufleistung.
    Was zukünftig nur 100 € statt der Möglichen 200 € Rente bedeuteten könnte!

    Dementsprechend ist Fokussierung, beim Vertragsabschluss das Hauptproblem, braucht man eine Sicherheit beim Vermögensaufbau per Versicherung? Und warum?
    Denn die andere Frage ist ja, hat man eine Sicherheit bei Sparen mit ETFs oder Fonds? Nein!

    Also warum soll eine Lebensversicherung eine Sicherheit haben? Kernziel dieser Sparart ist die Bereitstellung eines Kapitalstocks am Ende zum Lebensabend und nicht jederzeit!
    Es wird von einer Versicherung was gefordert, was sie nicht mehr leisten kann!
    Früher gab es die KLV (Kapitallebensversicherung, deren Inhalt sich auf 60 % der Ablaufleistung eine Todesfallversicherung beinhaltete und bei 61 Raten sowie einer Laufzeit von 145 Monate wurde diese Steuerfrei ausbezahlt)

    Heute werden FLV (Fondsgebundene Lebensversicherung auf Endalter 60/65/67 Jahre ausgelegt, 0 % Todesfallschutz und die Ablaufsumme wird besteuert, entweder nach dem jährlichen Ertragsanteil oder der vollen Besteuerung nach der Steuerklasse!)

    Dafür entfiel der Todesfallschutz, weil sonst die Versicherung nicht mehr innerhalb der 10 bis 15 Jahre bzw. überhaupt eine Rentabilität erreichbar wäre! Denn der Todesfallschutz kostet Geld was aus den Sparbeiträgen abgezogen werden mussten. Und diese Beiträge waren so gewaltig unterschiedlich, weil es auch zwei verschiedene Todesfallversicherung gibt.

    Einmal eine Einzel-Todesfallversicherung mit Gesundheitsfragen, was die Kosten auf ein 1/3 der Gruppen-Todesfallschutzversicherung ohne Gesundheitsfragen, bei gleicher Ablaufleistung senkte.

    Also wer Sicherheit haben, sollte sich mit einer SBU, DBU, Unfall und/oder/nur Todesfallversicherung auseinandersetzen. Damit kann endlich die Werteentwicklung über einen Zeitraum von 20 Jahre vergleichen!

    Welche Sparform letztlich die bessere ist! Weil die Vermögenssicherheit endlich auf separate Verträge ausgelagert ist.

    @BenniG,

    leider musste ich so schreiben damit sie endlich Korrekt antworten!

    Aber allein die Tatsache, dass Sie jetzt den Beitrag in Höhe 704 € zum Vertragsablauf zugeben, zeigt mir, dass Sie mit gezinkten Karten ihre erste Veröffentlichung an uns mitgeteilt haben.

    Das "reizen" mit einem völlig daneben liegenden Beitrag, macht viele Menschen noch mehr redseliger. denn der eigene Ego verlangt es von sich selbst mit der Wahrheit genau zu sein.

    Aber nun zur Tatsache zurück: Meine Aussage, das dieser Vertrag nicht vertraglich erfüllbar ist, bekräftige ich nochmal, weil die tatsächliche Belastung jetzt auch für Dritte errechenbar ist!

    Man nehme DIN A3 Millimeterpapier (Die Größe des DIN A3-Formats beträgt 29,7 cm x 42,0 cm. Diese Fläche ist doppelt so groß wie ein DIN A4-Blatt und entspricht einem Flächeninhalt von 0,125 Quadratmetern.) quer, die x-Achse die Zeit vom Abschluss die Laufzeit bis Rente (65/67), die y-Achse das Einkommen von 0 € an, Dann nehmen sie Sie 2 cm für jede Achse, 1,5 cm für je 1.000 € Ek und 1,5 cm je Jahr!
    Da sie dann je zwei Werte haben,

    - einmal das 1. Gehalt und letztes Gehalt können sie einfach eine Linie für die nächsten 15 Jahre in die Zukunft ziehen,
    - dann der 1. Beitrag und den letzten Beitrag der Versicherung das gleiche Verfahren
    - zur Kontrolle dann den Pfändungsfreibetrag aus dem § 850 c ZPO, hier sollten sie als 4. Linie das verheiratet parallel mitziehen

    Die korrekte Darstellung wäre, dass die 1. Linie das Gehalt darstellt, die 2. und 4. Linie das pfändungsfreie Einkommen und die 3. Linie der Versicherungsbeitrag!

    Natürlich würde ein korrekter Gedanke den bildlichen Aufwand ersparen, aber leider weis der Hintergedanke dies und verfälscht das korrekte Ergebnis, um das eigene tun nicht als Irrtum und damit als geistige und körperliche Belastung mitzuschleppen, fegt das innere Gewissen diese negativen Gedanken manipulativ weg. Das Belohnungsprinzip!

    Den der einfache Gedanke wäre nämlich die eine Frage: "Ist denn das Einkommen denn, seit Abschluss des Versicherungsvertrages auch um die 80 % gewachsen? Wenn nein, wird der monatliche Beitrag jährlich immer mehr das monatliche EK belasten!

    Zuerst 5 % über die Jahre dann 9 bis 10 % und zuletzt 20 %, was dann ein Nettoeinkommen von 3.500 €, bei Verheiratet keine Kinder, dann ca. 6.000 € brutto bedeutet.

    Ob die bAV überhaupt als Rente zukünftig vorhanden sein kann, hängt in ihren Fall davon ab, ob der dieser Staat bis zu ihrem Alterstod noch überleben kann. Denn mit dem Rechtswechsel des Staates, entlastet sich der Neu-Staat durch Streichung von Verbindlichkeiten (Pensionen) aus der Vergangenheit!

    bruno68

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

    Zitat Zitat von bruno68
    @tneub,

    worauf ich in der Sache bezog, ist auf die Vergangenheit, nicht auf eine zukünftige Werteentwicklung!
    Genau das ist das Problem. Du pickst dir mit dem Wissen von jetzt die aktuellen TOP 5 raus (wo der Großteil der Gewinn im letzten halben Jahr stattgefunden haben) und vergleichst das mit der Auswahl von BenniG. Wenn du es mit einem World-Fond bzw. ETF oder mit der durchschnittlichen Entwicklung am Aktienmarkt verglichen hättest, dann hätte man sagen können, ob die Auswahl von damals sinnvoll oder nicht sinnvoll war. Niemand hätte vor einem Jahr erwartet, dass da Goldfonds ganz vorne mitmischen und der KI-Hype war da auch noch nicht in der Form absehbar und genau deshalb sind deine Aussagen unseriös.
    Die Auswahl der Fonds/ETFs betreffen nie die Vergangenheit, sondern immer die Zukunft.


    Zitat Zitat von bruno68
    Und auf die Risikogewichtung hat man jederzeit selber Einfluss. Eine Gewichtung 60 zu 40 % zu Anfang des Vertrages kostet am Ende der Laufzeit ohne weiteres bis zu 30 % bis 50 % der Ablaufleistung.
    Was zukünftig nur 100 € statt der Möglichen 200 € Rente bedeuteten könnte!
    Das sehe ich genauso, aber du hast nie nach dem Risikobefinden von BenniG gefragt.
    Vielleicht hat er die Wahl damals bewusst gewählt oder der Versicherungsheini war überzeugend genug oder hat falsch beraten oder oder oder.

    Zitat Zitat von bruno68
    Aber allein die Tatsache, dass Sie jetzt den Beitrag in Höhe 704 € zum Vertragsablauf zugeben, zeigt mir, dass Sie mit gezinkten Karten ihre erste Veröffentlichung an uns mitgeteilt haben.
    Hättest du nach dem Alter gefragt, hättest du das wie jeder Achtklässler selbst ausrechnen können. Ich hatte das Alter in einem anderen Beitrag von ihm gesehen und bin genau auf den Wert gekommen. Aber du triffst ja lieber deine eigenen Annahmen und Berechnungen, anstatt nachzufragen.


    Im Übrigen scheinst du immer noch überlesen zu haben, dass er die Entscheidungen, als er in jugendlichem Leichtsinn Typen wie dir auf den Leim gegangen ist korrigieren möchte.

    Zitat Zitat von bruno68
    Also warum soll eine Lebensversicherung eine Sicherheit haben? Kernziel dieser Sparart ist die Bereitstellung eines Kapitalstocks am Ende zum Lebensabend und nicht jederzeit!
    Vertreibst du das Zeug etwa immer noch?

  8. Avatar von BenniG
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    Standard AW: HUK Privatrente RAGT24 und Allianz FondsRente plus auf dem Prüfstand

    Zitat Zitat von tneub
    Hättest du nach dem Alter gefragt, hättest du das wie jeder Achtklässler selbst ausrechnen können. Ich hatte das Alter in einem anderen Beitrag von ihm gesehen und bin genau auf den Wert gekommen. Aber du triffst ja lieber deine eigenen Annahmen und Berechnungen, anstatt nachzufragen.

    Im Übrigen scheinst du immer noch überlesen zu haben, dass er die Entscheidungen, als er in jugendlichem Leichtsinn Typen wie dir auf den Leim gegangen ist korrigieren möchte.
    Ich habe ja auch im ersten Post angegeben, dass die Rente ab 2054 gezahlt wird. Folglich könnte jeder Mensch annehmen, dass ich da zwischen 65 und 70 Jahren bin.
    Die 400 € sind bereits 2042 erreicht und die 500 € 2046. Da bin ich erst 56 bis 60 Jahre alt.

    Zitat Zitat von bruno68

    Zuerst 5 % über die Jahre dann 9 bis 10 % und zuletzt 20 %, was dann ein Nettoeinkommen von 3.500 €, bei Verheiratet keine Kinder, dann ca. 6.000 € brutto bedeutet.
    Wir haben nur noch 150.000 € Schulden und zahlen für die nächsten 5 Jahre noch 1.250 € Darlehensrate, dann 1 Jahr 800 € und weitere 3 Jahre 500 €. Gleichzeitig haben wir aber auch 250.000 € Guthaben in Festgeldern, auf'n Tagesgeldkonto und Depot. Ich allein erhalte schon mehr als 6.000 € Brutto und wir haben neben unseren Wohnhaus auch noch eine vermietete Eigentumswohnung (mit einem positiven Cashflow von über 600 € p.m.), sodass die 700 € locker zu zahlen sein sollten, ich aber eigentlich auch keine zusätzliche private Rentenversicherung mehr brauche.
    Zitat Zitat von bruno68
    Ob die bAV überhaupt als Rente zukünftig vorhanden sein kann, hängt in ihren Fall davon ab, ob der dieser Staat bis zu ihrem Alterstod noch überleben kann. Denn mit dem Rechtswechsel des Staates, entlastet sich der Neu-Staat durch Streichung von Verbindlichkeiten (Pensionen) aus der Vergangenheit!

    bruno68
    Wenn der Staat nicht überlegt, dann schaut jeder dumm aus der Wäsche! Deswegen wird die Inflation ja so angeheizt, damit die Staatsschulden "verschwinden".

    Auch wenn ich kein Beamter bin, glaube ich, dass der Staat für seine Beamten inzwischen kapitalgedeckte Rückstellungen bildet.
    Die Zusatzversorgung (in meinem Fall ab sofort die VBL) arbeitet wie meine vorherige (EZVK) kapitalgedeckt.
    Die EZVK hat zum Beispiel Ende 2023 12,3 Mrd. € Kapitalanlagen mit 382,9 Mio. Erträgen aus Kapitalanlagen bei 393,6 Mio. € Aufwendungen. Die Beiträge lagen bei 720,0 Mio. €.
    Die VBL hat 65,1 Mrd. € Kapital und leistet jährlich 5,9 Mrd. €. Klar, das Verhältnis ist deutlich schlechter als bei der EZVK, aber durch Beitragserhöhungen werden die beiden Zusatzversicherungen schon überleben.

    Aber zurück zum Thema - was ist sinnvoller, ruhen lassen oder kündigen?

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