Riestervertrag, BGH Urteil zur Referenzzins-Klausel
Hallo,
ich bin in Sachen Finanzen ziemlich ahnungsfrei, was man schon daran sehen kann, dass ich vor Jahren einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen habe.
Die angesparte Auszahlungssumme beträgt etwa 42.000 Euro und soll ab Januar kommenden Jahres ausgezahlt werden.
Vor ein paar Tagen habe ich ein Schreiben von meiner Bank bekommen.
Darin heißt es, dass mein Vertrag keine Klausel zur Referenzzinsbindung enthält (oder so ähnlich).
Und es gäbe ein BGH Urteil, dass allgemein formulierte Klauseln zur Zinsanpassung wie in meinem Vertrag unzulässig seien.
Dieses Urteil würde laut Schreiben zwar nicht direkt auch auf meine Vetragsvariante zutreffen, es wäre aber nicht auszuschließen, dass es in Kürze
auch ein Urteil für diese Vertragsart geben könnte.
Darum bietet mir meine Bank "großzügigerweise" eine einmalige Zinsnachzahlung von etwa 800 Euro an.
Diese Nachzahlung würde ich nur dann erhalten, wenn ich persönlich in der Bank erscheine (30 Km Fahrt) und eine Vergleichserklärung unterschreiben würde.
Dazu hat man mir eine Frist bis Ende November gesetzt.
Mir kommt die ganze Geschichte ziemlich windig vor, darum bin ich so gut wie entschlossen, das zu ignorieren und auszusitzen.
Was haltet ihr davon?