Klausel im Vertragsentwurf zum Thema Vorkaufsrecht

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  1. Avatar von Coralie
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    Daumen runter Klausel im Vertragsentwurf zum Thema Vorkaufsrecht

    Hallo,

    es geht um das Thema Kaufpreis-Fälligkeit. Wir möchten ein Haus kaufen, auf das die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat. Im Internet sind Muster-Kaufverträge immer so formuliert, dass die Fälligkeit des Kaufpreises erst eintritt, wenn von der Stadt bestätigt wird, dass sie das Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nehmen.

    Bei uns steht das nicht so drin. Bei uns steht als Bedingung für die Kaufpreis-Fälligkeit nur was zum Thema Grundschuld / Auflassungsvormerkung zwecks Finanzierung.

    Weiter hinten im Vertrag wird dann darauf hingewiesen, dass das Eigentum auf uns erst übergeht und Grundbucheintrag erst vorgenommen wird, wenn die Verzichtserklärung der Stadt vorliegt.

    Wieso also sollten wir den Kaufpreis schon vorher bezahlen, wenn das alles noch nicht geklärt ist?

    Sollten wir von dem Kauf dieser Immobilie besser ganz absehen?

    Es steht im Kaufvertragsentwurf auch, wenn das Geld nicht 10 Tage nach Fälligkeit eingegangen ist, gibt es sofort die Zwangsvollstreckung und Verzugszinsen.

    Wie kann das denn sein, wenn da noch nicht einmal geklärt ist, ob wir überhaupt Eigentümer werden? Es wird im Vertrag darauf hingewiesen, dass der Eigentumsübergang erst mit Vorliegen der städtischen Bescheinigung stattfindet. Aber bezahlen sollen wir es schon vorher.

    Das ist doch nicht seriös, oder? Und was ist mit den ganzen Kosten wie Notar, Makler und Grunderwerbsteuer die wir sofort bezahlen müssen, obwohl ein dritter (Stadt) unseren Kaufvertrag wieder auflösen könnte? Ist das Geld dann weg? Wir haben bei der Sache kein gutes Gefühl mehr.

    Hoffen auf eure Erfahrungen.
    Danke

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Klausel im Vertragsentwurf zum Thema Vorkaufsrecht

    Euer rechtlicher Ansprechpartner dazu ist der Notar. Genau den bezahlt ihr auch für die Beantwortung eurer Fragen.
    Zumindest für juristische Fragen (im Gegensatz zu steuerlichen) sollte der weit besser Bescheid wissen, als Nutzer dieses Forums.

    PS:
    Bei steuerlichen Themen durfte ich gerade feststellen, dass es bei manchen Notaren scheinbar ganz dünne aussieht.
    Ich hatte jetzt in einem Notarvertrag zu einem Standard-Grundstückskauf zwischen 2 Firmen einen Patzer von einem Notar drinnen, da frage ich mich, ob der zum ersten Mal in seinem Leben einen Vertrag geschrieben hat.

  3. Avatar von Sellicando
    Sellicando ist offline

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    Standard AW: Klausel im Vertragsentwurf zum Thema Vorkaufsrecht

    Die Gemeinde hat bei jedem Verkauf ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Allerdings darf das nur in speziellen Fällen angewandt werden - schau mal unter §24 BauGB. Bei einem Haus kommt das sicherlich kaum bis gar nicht vor. Deshalb ist es eine reine Formalie. Das sollte auch der Notar bestätigen. Denn kannst du auch gleich Fragen warum es keine Fälligkeitsvoraussetzung für die Kaufpreiszahlung ist.
    Anders sieht es aus, wenn das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist. Dann solltest du eh im Vorfeld mit der Gemeinde sprechen und um Auskunft bitten ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird.

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