Erfahrungen mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall

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  1. Avatar von X25
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    Standard Erfahrungen mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall

    oder Bausparen - Vom Freundsparer zum Feindsparer (laut Verbraucherzentrale BaWü)

    Ich möchte hier über meine Erfahrungen als Kunde der Bausparkasse Schwäbisch Hall berichten, dem nach fast 20 Jahren der Bausparvertrag gekündigt wurde.

    Grund für die Kündigung war, dass ich angeblich den Mindestsparbeitrag nicht eingezahlt hätte.

    Dem Voraus ging, dass seit Vertragsabschluss im Jahr 2003, weder zum Vertragsabschluss noch später zu irgendeinem Zeitpunkt, die Zahlung des Mindestsparbeitrages gefordert wurde. Der Regelsparbeitrag wurde im Beratungsgespräch nicht als zwingend und verpflichtend dargestellt, sondern als Möglichkeit, das Bausparziel möglichst schnell zu erreichen. Da ich damals noch nicht genau wusste, wann ich die Bausparsumme benötigen würde, vereinbarte ich mit dem Berater ausdrücklich einen niedrigeren Sparbeitrag. In der Bausparurkunde heißt es wörtlich:
    „… Falls Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater keine anderen Zahlungen vereinbart haben, empfehlen wir Ihnen, den Regelsparbeitrag … monatlich einzuzahlen. Sie erreichen dann schnell Ihr Bausparziel…“.

    Weder im Antrag auf den Abschluss eines Bausparvertrages noch in der Bausparurkunde ist die Rede davon, dass der Regelsparbeitrag zwingend zu leisten ist und andernfalls der Vertrag gekündigt wird. Dann hätte die Bausparkasse den Antrag ja gar nicht annehmen dürfen, wenn dies so zwingend gewesen wäre, aber es taucht in den Unterlagen (bis auf die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge) kein Hinweis darauf auf, und gerade auch die Beratung erfolgte nicht mit dem Hinweis auf die Verpflichtung, dass der Regelsparbeitrag zwingend zu leisten ist. Dann wäre die Beratung ebenso fehlerhaft gewesen wie die Annahme des Vertrages mit einem niedrigeren Sparbeitrag als dem Regelsparbeitrag.

    Ich hatte ausdrücklich einen anderen Sparbeitrag vereinbart, wie im Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages dokumentiert, und welcher mir von der Bausparkasse ja auch mit der Annahme des Bausparvertrages sowie der Ausstellung der Bausparurkunde genauso bestätigt wurde. Mein Bausparvertrag wurde ausdrücklich mit einem niedrigeren Beitrag als dem Mindestsparbeitrag angenommen und ich wurde auch dahingehend durch den Berater „beraten“, dass dies kein Problem sei.

    Im Verlauf des Jahres 2020 benötigte ich einen Teil der Bausparsumme und hatte die Absicht, den Vertrag zu teilen. Dem stand die Bausparkasse auch erst wohlwollend gegenüber, bis ich auf dem Teilungsauftrag in einem unauffälligen Nebensatz den „Verzicht auf die Treueprämie in allen Teilverträgen“ entdeckte, der mir untergeschoben werden sollte. Nach einigen Rückfragen und Hin und Her wurde mir in der Folge die Teilung des Vertrages verweigert, solange ich dem Verzicht auf die Treueprämie nicht zustimme. In den Schreiben der Bausparkasse waren dann auch Vorwürfe enthalten, dass derartige Teilungsaufträge in der Absicht veranlasst würden, „das Stadium der Zuteilungsreife früher zu erreichen und die höchstmögliche Rendite auszuschöpfen zu wollen“, und man deshalb „zum Schutz der Bauspargemeinschaft“ meinem geäußerten Teilungswunsch nicht nachkommen könne.

    Nachdem ich der angebotenen Nutzung der Postbox Anfang September 2022 zugestimmt hatte, stellte man mir nur wenige Tage nach Aktivierung unbemerkt die Aufforderung in die Postbox ein, rückwirkend den Mindestsparbeitrag zu zahlen, auch für einen Zeitraum, für den mir noch ein Jahr zuvor ausdrücklich bestätigt wurde, auf die Zahlung des Mindestsparbeitrages zu verzichten.
    Die Einstellung dieses Schreibens in die Postbox mit der Nachforderung der Mindestsparbeiträge und gleichzeitiger Androhung der Kündigung des Vertrages wurde mir, im Gegensatz zu späteren Nachrichten, nicht per Mail bekannt gegeben. Da ich unterjährig noch nie irgendwelche Nachrichten von der Bausparkasse erhalten hatte, schaute ich natürlich nicht selbst nur wenige Tage nach Eröffnung der Postbox nach, ob irgendwelche Nachrichten angekommen sein könnten. Ich verließ mich darauf, dass ich ja eine Benachrichtigung per Mail erhalten würde. Ein großer Fehler. Durch die fehlende Benachrichtigung verpasste ich die Frist zur Nachzahlung der geforderten Regelsparbeiträge, welche ja nicht einmal ein Problem gewesen wären. Erst für die Einstellung der Kündigung des Vertrages drei Monate später erhielt Mailbenachrichtigung über eine in die Postbox eingestellte Nachricht. Die Bausparkasse nutze also die Gelegenheit, den Vertrag sofort zu kündigen.

    Ich persönlich bin leider überzeugt, dass die fehlende Mitteilung über das eingestellte Dokument nur den einzigen Zweck hatte, einen Kündigungsgrund zu erhalten. Dies empfinde ich nach fast 20jähriger Geschäftsbeziehung als eine höchst schäbige Art und Weise, einen Kunden loszuwerden. Über diese hinterhältige Vorgehensweise wurde schon ausführlich im Fernsehen (SWR vom 05.03.2022) berichtet, wie ich leider erst nach persönlicher Betroffenheit feststellen musste.

    Ich hatte den ganzen Vorgang sofort nach Erhalt der Kündigung dem Schlichter der Privaten Bausparkassen vorgelegt, welcher mir in allen Punkten Recht gab und der Bausparkasse empfahl, den Vertrag fortzusetzen. Leider folgte die Schwäbisch Hall dem Rat des Schlichters nicht.
    Meine Konsultation bei einem spezialisierten Rechtsanwalt ergab dann, dass er sich zwar in allen Punkten den Ausführungen des Schlichters anschloss, aber zu bedenken gab, dass gerade die Klageverfahren gegen die Schwäbisch Hall vor Gericht oftmals mit einer Niederlage des Kunden enden. Seinem Eindruck nach werden die Bausparkassen vor Gericht regelrecht geschützt. Daher habe ich letztendlich entschieden, nicht weiter gegen diese schäbige Behandlung vorzugehen, sondern meine Lebensenergie lieber für positive Dinge zu nutzen. Da es inzwischen selbst auf Tagesgeldkonten höhere Zinsen gibt, als in einem Bausparvertrag gezahlt werden, zwingt sich eine Fortführung des Vertrages aus Renditegründen ohnehin nicht gerade auf.

    Im Nachblick muss ich zusammenfassen, dass ich von der Bausparkasse Schwäbisch Hall als langjährigem Vertragspartner endlos enttäuscht bin. Nach langen Jahren des Sparens wird man mit fadenscheinigen Gründen und einem meiner Meinung nach hinterhältigen Vorgehen genau zu dem Zeitpunkt aus dem Vertrag gedrängt, zu dem es anfängt, für den Kunden lohnenswert zu werden. Ein Interesse an einer Fortführung des Vertrages selbst nach meinem Angebot, den geforderten Mindestsparbeitrag zu zahlen, bestand nicht.

    Ich hoffe, durch diese ausführliche Schilderung manchen Kunden vielleicht auf die Gefahr aufmerksam zu machen, gegen seinen Willen aus dem Vertrag gedrängt zu werden. Bitte lasst euch nicht auf die Nutzung der Postbox ein oder verlasst euch zumindest nicht darauf, dass die Bausparkasse euch über eingestellte Dokumente immer informiert. Achtet auf jede Formulierung in den euch zugesandten Dokumenten, damit euch nicht unbemerkt der Verzicht auf Vertragsbestandteile untergeschoben wird.

    Oder verzichtet angesichts des geschilderten Geschäftsgebarens und Umganges mit Kunden am besten ganz auf eine Geschäftsbeziehung mit diesem Unternehmen.

    X25

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Erfahrungen mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall

    @x25,

    leider glauben sehr viele immer noch das wegen ihrer geringsten Beitrag den höchsten Ertrag erzielen können. Sie schreiben selber, dass Sie 2003 den Vertrag abgeschlossen haben! also wie haben sie in 22 Jahren je 12 Monate, innerhalb von 240 bis 264 Monate bespart und nicht die Zuteilung erreicht?

    Wie schafft man so was?

    Und dann wollten sie den BSV teilen, selbst bei einer Bündelung des Guthabens in ein BSV entsteht keine Zuteilungsvoraussetzung innerhalb von 12 Monaten, wie die Mindest-, -laufzeit und -punkte deren erreichend zwingend für eine Zuteilung pflicht ist.

    Daraus lässt sich die Kündigung, seitens der Bausparkasse herleiten. Denn eine Zuteilung des BSV war wegen der fehlenden Zuteilungsbedingungen gesetzlich unmöglich.

    Allenfalls wäre eine Vorfinanzierung eines eines vergünstigten Sofortbauspardarlehn mit der Rückdeckung/ Besicherung durch den Bausparvertrag bzw. Teilbausparvertrag möglich.

    Man hätte die Zinsen des Darlehn bezahlt, eine aktuelle 3,xx % p.a für den Zins plus die Besparung zur Zuteilung des Bausparvertrages.

    Und hier liegt der Vorteil man bestimmt die Ablösung selber, da die Sparrate wahlweise erfolgen, kann. Man kann damit die monatliche Belastung selber festlegen, Und nach der Zuteilung und Umschuldung auf den BSV, ohne VFE jederzeit vollständig in der Laufzeit tilgen.

    Ein Beispiel bei 30.000 € Darlehnbedarf, 30 % Guthaben, Zuteilung bei 200 Punkten, ergibt eine Sparsumme von 10.000 € geteilt durch die gewünschten Zeitraum bzw. 8 Jahre Jahre, 96 Monate runde 100 €.

    Meine schriftliche Empfehlung ist immer 1.200 € p. a. pro Person, damit die volle Zulage erhalten wird, einmal 43,30 € und aktuell 70,00 € runde 113,30 € mal 8 Jahre 906,40 € Zulagen, je Sparer.

    Damit wäre der "Kaufpreis" des Bausparvertrages in Höhe von 480 € bezahlt. Bei zwei Sparer 1.812,80 € Zulagen, da wären aber 19.200 € Guthaben vorhanden mit Zulage 20.500 €, was dann eigentlich einen 50.000 € BSV ermöglicht.

    Der größte Gewinn liegt in den gesparten Zinskosten bzw. ob ein Darlehn erhalten kann!

    Denn es es ist möglich, die 19.000 € aus dem Bausparvertrag zu entnehmen und wieder neu zu besparen! Der größtmögliche Zinsersparnis ist aber kein Blankodarlehn für 9,5 % bzw. Kontokorrent von 10,5 % p.a. aufzunehmen müssen.

    Würde man richtig durchrechnen, bekommt man aber Probleme, denn es gibt zwei richtige Wege: Einmal Bausparen und einmal selber sparen plus Darlehn

    Bei Darlehnwunsch 50.000 € bei Bausparen, Zuteilung erfolgt jetzt bei 40 %, 20.000 € damit erfüllt, der Darlehnsbetrag von 30.000 € über 12 Jahre verteilt ergibt eine monatliche 209 € Tilgung, Zinsen bei 3,5 % p.a. 1050 € /12 Monate 88 €, runde 297 € monatlich.

    Einmal selber sparen plus Darlehn
    1. unbekannte ist, liegt das Gehalt so hoch, das man Kreditwürdig ist?
    2. unbekannte ist, wie hoch liegen die Darlehnszinsen zum Zeitpunkt der Darlehnsaufnahme?
    3. unbekannte ist, welche Laufzeit bekomme ich zum Zeitpunkt der Darlehnsaufnahme?
    4. unbekannte ist, welche Sicherheit muss ich als Schuldner zum Zeitpunkt der Darlehnsaufnahme stellen?

    Bei Darlehnwunsch 50.000 €, Eigenkapital 19.000 €, damit sind die Bedingungen erfüllt!

    Die Berechnung sie wie folgt aus:
    Darlehnsbetrag über xx Jahre verteilt, xxx € Tilgung, Zinsen bei x,xx % p.a., x.xxx € /12 Monate monatliche Rate xx €, runde xxx € monatlich.

    Nun braucht man nicht der Hellste sein, um zu sehen, was besser kalkulierbar ist.

    Einzig, dass Sie schlecht in ihrer Sache beraten worden sind, liegt an dem Abschlussdatum von 2003. Hier wurde eher auf den Abschluss hingearbeitet, denn richtig beratet!

    bruno68

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Erfahrungen mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall

    Bausparen ist immer eine Wette auf steigende Zinsen. Bei gleichbleibenden oder sinkenden Zinsen zahlt man immer drauf.
    Hier sieht man wieder wie Vertrieblergewäsch funktioniert. Da wird Wetten auch noch als Sicherheit verkauft.

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