Günstigerprüfung von Riesterbeiträgen/Zulagen bei Zusammenveranlagung

+ Antworten
1Antworten
  1. Avatar von Doerkk
    Doerkk ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    25.01.2026
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard Günstigerprüfung von Riesterbeiträgen/Zulagen bei Zusammenveranlagung

    Hallo, meine Frau und ich haben ein gemeinsames Kind, sind zusammen veranlagt und beide unmittelbar zulagenberechtigt.

    Ich habe 1925€ in meinen Riestervertrag eingezahlt und erhalte die Grundzulage in Höhe von 175€, meine Frau hat den Sockelbetrag in Höhe von 60 in ihren Riestervertrag eingezahlt und erhält dadurch eine Zulage iHv insgesamt 475€ (175€ Grundzulage + 300€ Kinderzulage).

    Insgesamt werden wir durch den Sonderausgabenabzug (SAA) steuerlich besser gestellt, allerdings würde ohne Berücksichtigung der Zulagen aus dem Riestervertrag meiner Frau beim SAA die Steuerersparnis noch höher ausfallen.

    Jetzt wird immer von Günstigerprüfung gesprochen, allerdings kann ich nicht erkennen, ob damit auch gemeint ist, dass das FA bei Zusammenveranlagung die Günstigerprüfung für jede Person getrennt vornimmt mit dem Ergebnis, dass sie bei mir die Beiträge/Zulage iHv 2100€ beim SAA berücksichtigen und für meine Frau die Beiträge/Zulagen iHv 535€ NICHT beim SAA berücksichtigen.

    Kann mir hierzu jemand weiterhelfen? Und im Falle, dass die Günstigerprüfung nur gesamthaft erfolgt: Wäre es eine Möglichkeit, dass wir in Anlage AV die Berücksichtigung des Riester-Vertrags meiner Ehefrau bei SAA explizit ausschließen, falls ja, gilt dieser Ausschluss dann nur für das eine Veranlagungsjahr oder für eh und je?

    Danke für die Mithilfe und Unterstützung und schöne Grüße​

  2. Avatar von DavidManke
    DavidManke ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    05.03.2026
    Ort
    Stade
    Beiträge
    24
    Danke
    0

    Standard AW: Günstigerprüfung von Riesterbeiträgen/Zulagen bei Zusammenveranlagung

    Moin Doerkk,
    ​deine Überlegung zur Günstigerprüfung ist absolut berechtigt. In der gemeinsamen Veranlagung schaut das Finanzamt zwar auf das Gesamtergebnis, aber genau bei der Verteilung der Zulagen und dem SAA gibt es oft Stellschrauben, die viele liegen lassen.
    ​Die Frage, ob man die Berücksichtigung in der Anlage AV für ein Jahr oder dauerhaft ausschließen kann, ist ein Detail, das man im Kontext eurer gesamten Einkommensplanung sehen muss. Da ich mich intensiv mit der Optimierung staatlicher Förderungen beschäftige und Zugriff auf über 1.800 Banken habe, können wir das mal kurz präzise durchrechnen. Oft gibt es Wege, die Förderung mitzunehmen, ohne die steuerliche Entlastung zu drücken.
    ​Damit ihr hier kein Geld verschenkt: Wann passt es euch für einen kurzen Termin, um das einmal professionell gegenüberzustellen?
    ​Das Erstgespräch ist für euch vollkommen unverbindlich und dient dazu, eure aktuelle Aufstellung zu optimieren.
    ​Ich schlage vor:
    ​Option A: Morgen um 17:00 Uhr
    ​Option B: Übermorgen um 11:00 Uhr
    ​Beste Grüße,
    David Manke

Ähnliche Themen

  1. Günstigerprüfung für Steuervorteil - Aktienfonds verkaufen, neu ankaufen

    Von passie9999 im Forum Börse & Kapitalmärkte
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 25.11.2024, 07:22
  2. Zulagen und Steuerermäßigungen bei förderschädlicher Kündigung

    Von Verunsicherter im Forum Altersvorsorge & Rente
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 21.09.2024, 18:20
  3. staatliche Zulagen

    Von viktor im Forum Altersvorsorge & Rente
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 01.09.2024, 15:00
  4. Riester Günstigerprüfung des Finanzamts

    Von Thopapde im Forum Altersvorsorge & Rente
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 17.01.2012, 10:13
  5. Mindestsparbetrag für den Erhalt der Zulagen bei Riester

    Von Horsti34 im Forum Altersvorsorge & Rente
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 21.06.2010, 12:32