mein Vater hat mir Anfang des Jahres einen Bausparvertrag von Wüstenrot überschrieben, jedoch war der Informationsfluss bisher von allen Seiten spärlich. Wüstenrot erreiche ich weder per Mail, noch telefonisch und vor Ort gibt es keinen Berater.
Mein Vater kann die Fragen ebenfalls nicht wirklich beantworten. Ich bin kompletter Neuling auf dem Gebiet.
Meine Frau und ich möchten ggf. in 3-4 Jahren eine Wohnung oder ein kleines Haus kaufen. Kaufpreis wird ca. 300T€ sein.
Das Guthaben ist aktuell natürlich zu gering.
Wir könnten jedoch über die nächsten 24 Monate 4000€ je Monat einzahlen (da sehr geringe Lebenskosten ohne Miete usw. die nächsten 2 Jahre). Zusätzlich stehen knapp 30T€ für Einmalzahlungen zur Verfügung.
1. Muss ich 30% von 500T einzahlen, oder kann ich auch nur 30% von 300T einzahlen, wenn ich nur 300T gesamt brauche.
2. Wann wird der Bausparer zuteilungsreif bei o.g. Beispiel? Die 30% erreichen wir, egal ob 500T oder 300T nach spätestens 30 Monaten. Aber es gibt ja anscheinend noch eine Mindestbewertungszahl? Der Bausparer existiert seit 2015, wurde aber nur minimal bespart.
3. Welche Tilgung hätte ich? Kann ich mir die beliebig aussuchen? Ich finde dazu nichts in den Unterlagen.
Ich möchte letztlich nur verstehen, ob der Bausparvertrag für uns nützlich ist, bevor wir unser Geld falsch parken und bin über jede Hilfe dankbar.
AW: Bausparvertrag - Fragen zu meinem Vertrag / Tarif
Da musst du erst einmal richtig den Vertrag sichten.
Bausparer sind oft nur Budenzauber.... Es wird dann mit nem Zins von 1,5 Prozent geworben, aber bei der Rückzahlung musst du dann 5 Prozent Tilgung leisten.
Bausparer binden wertvolles Kapital und sind flexibel wie ein Betonklotz.
Einzig der Vermittler hat sich bei der Bausparsumme über eine Provision in Höhe von ca 4.000 Euro....
AW: Bausparvertrag - Fragen zu meinem Vertrag / Tarif
Man ist dieser Tarif uralt in heutigen Sinne!
Ich kenne noch den Ideal ABB A und die noch älteren Tarife aus der MH oder Leonberger Run Zeiten. Also vor 1990!
Was hausbauwest ist leider nur teilweise richtig, klar ist, denn der Zinssatz ist abhängig von der Rückzahlungsrate bei 500.000 € und 1 % p.m. wäre es 5.000 € im Monat eine völlig utopische Summe.
Aber der Tarif konnte auf 2,35 % oder gar 3,35 % mit 0,6 % oder 0,4 % p. m. Tilgung für 15 Jahre gewählt werden
Rechnet man jetzt um wären es jetzt nur noch 3.000 € oder 2.000 € und hier der Preis von 300.000 €, dann wär es 1.800 € oder nur 1.200 € monatliche Zinsen und Tilgung.
Und noch eins: Da hier ein möglicher doppelter Altvertrag vorliegt, bedarf für Zins und Tilgungslast eher für die ersten 15 Jahre die nicht zur Volltilgung ausreicht, da hier der 2.Vertrag nach 15 Jahren die Restschuld ablöst.
Und sehe den Tarif genauer an mit nur 30 % EK und 3,35 % p. a. so gibt es diesen Tarif nicht mehr.
Folgerichtig kann man mit nur der Vollbeleihung bei 300.000 € mit 16,5 % Nebenkosten, zusammen mit 360.000 € und EK von 130.000 € der Zinssatz würde für ersten 15 Jahre fest, bei 3,35 % p.a. liegen!
Eigenkapital 130.000 € ergibt die Nebenkosten von 58.000 € und 30 % von dem Beleihungswert von 300.000 €, 90.000 € Guthaben, Damit wird Darlehn schon, an den Eigenkapitalvoraussetzung scheitern, weil Sie schon 20.000 mehr Eigenkapital brauchen, statt der 130.000 € beim Bausparvertrag beim Bankensofortdarlehn von 148.000 € EK.
Allerdings steht hier den tatsächlichen Immobilienkosten der vorzeitigen Teilung im Wege! Aber hier könnte man bis zu 61 Monate bis zur Zuteilung vorfinanzieren aktuell mit 4,55 % p.a..
Aber: Nur wenn die Zuteilung so lange braucht! Ist die Zuteilung bevor den Kauf oder Bau erreicht, entfällt die 4,55 %. p.a. für die 70 % Beleihung!
Nach der Zuteilung werden nur 1.200 € bis 1.300 € monatlich bezahlt
Ein Bankensofortdarlehn würde bei 60 % Beleihung bei 15 Jahre Laufzeit 4,80 % Soll, eff. 4,91 % p.a. kosten, bei 70 % Beleihung + 0,15 % p. a., 5,06 % = für das 210.000 € Darlehn 10.626 € reine jährliche Zinsenkosten!
Ein zugeteilter BSV, gleiche Bedingungen mit 3,35 % p.a. 240.000 € Darlehn mit 3,35 % sind 8.040 € Zinsen.
Zusammengefasst bedeutet ein Bankensofortdarlehn folgende Punkte:
Ein EK von 90.000 € für die Beleihung plus 58.000 € der Baunebenkosten also 148.000 € Guthaben, plus 210.000 € Darlehn, 15 Jahre mit 2 % p. a. Tilgung 4.200 € Tilgung p.a.
Jetzt über den BSV Ideal ABB C mit gewählten 3,35 % p. a. Zins und 70 % Darlehn, der 1. BSV ist in einen 360.000 € BSV und einen 2 BSV von 140.000 € zu teilen.
Hier muss man für die Zuteilung nur 120.000 € Guthaben besitzen, um 360.000 € zu finanzieren!
Eine Volltilgung ist nicht pflicht, da der der 2 BSV mit den 140.000 € als zinssichere Ablöse dienen kann. Und zwar als 1,35 % p.a , 2,35 % oder 3,35 % p.a.(Wahltarif).
So muss der 1. BSV von den 360.000 € Darlehn nur 240.000 € getilgt werden, weil aber der 2. BSV vorhanden ist. Und dieser nur auch ein 30 % werden nur 42.000 € benötigt zur Zuteilung!
Kosten der Finanzierung über Bausparvertrag Laufzeit 15/30 Jahre zu 3,35 % p.a.:
Tilgung von den 240.000 € Darlehn in 15 Jahren sind nur 80.000 € vom Darlehn nötigt/ runde 450 € monatliche Tilgungsrate
Sparrate für den 160.000 € BSV in 15 Jahren bei 30 % Guthaben 48.000 € / runde 270 € monatliche Sparrate
Die Zinsen von 8.040 € jährlich werden durch 12 Monate geteilt / runde 670 € monatliche Zinsrate!
AW: Bausparvertrag - Fragen zu meinem Vertrag / Tarif
Glück gehabt
Für Bankensofortdarlehn werden für 70 % Beleihung, 148.000 € Eigenkapital, 210.000 € Darlehn 15 Jahre mit eff. Zinsen 5,06 % p.a. fest
Daraus ergibt sich eine monatliche Zins und Tilgungsrate von ca. 1.235,50 € für 180 Monate eine Restschuld von 116.000 € verbleiben mit ungewissem Zinssatz.
Gezahlt 222.390 € davon Zinsen 129.100 €!
Beim Bausparvertrag 70 % Beleihung, 130.000 € Eigenkapital im BSV, 240.000 Darlehn, 15 Jahre Laufzeit bei 3,35 % p.a. fest:
1. Möglichkeit Bausparen
Daraus ergibt sich eine monatliche Zins und Tilgungsrate von ca. 0.936,25 € für 180 Monate eine Restschuld von 128.300 € verbleiben.
2. Möglichkeit Bausparen
Man zahlt den Bankensofortdarlehnsbetrag von 1.235,50 € für 180 Monate 222.390 € davon 71.300 € Zinsen Restschuld 58.500 €
Die 3. Möglichkeit Bausparen
Man bezahlt nur die 936,25 € für die Zins und Tilgung und spart die Differenz von 180 Monate in den neu zu teilenden 3.BSV von 130.000 € als 30 % Guthabens-Vertrag (39.000 €) / 220 € Sparrate!
Mögliche Sparrate von 1.235,50 € minus 936,25 € zu zahlender Betrag, mögliche Sparrate bis zu 299,25 € für 180 Monate ein.
Vergleicht man mit gleicher Zins und Tilgungsrate ist die Restschuld beim 1. Bausparvertrag in den ersten 15 Jahren um 70.000 billiger als Bankensofortdarlehn!
2) Die Anschlussfinanzierung ist durch die 3. Möglichkeit Bausparen garantiert, da die Restschuld nur 91.000 € liegt die zweiten 15 Jahre mit dem 3,35 % p.a. zuteilungsreif ist.
Die Rate liegt bei ca. 640 € monatlich für weitere 15 Jahre Restschuld 0 €
bruno68
Nach 30 Jahren Bausparenvermittlung kennt man fast alle Möglichkeiten bei Bausparen
AW: Bausparvertrag - Fragen zu meinem Vertrag / Tarif
Hallo,
ich würde gerne zu ihren Fragen wie folgt antworten:
Dieser Tarif hat einen Ansparzins von 0,25% und drei Sollzinssätze zur Auswahl: 1,35%, 2,35% und 3,35%.
Den 1,35% Tarif werden Sie in der Praxis bei dem Volumen nicht nutzen können, daher
wäre ein Variantenwechsel in den 3,35% Tarif sinnvoll, da hier die Tilgung bei 4%o liegt.
d.h. Teilung oder Reduzierung der Bausparsumme auf 300.000 Euro
Mindesteinzahlung bei 90.000 Euro
Tilgung dann bei 1.200 Euro
evtl. kann man auch den 2,35% Tarif ansetzen, das kommt auf ihre Haushaltsrechnung an.
Für näheres am besten mal bei der Wüstenrot anrufen und eine Simulation verlangen, die
Ihnen dann per Post zugesendet wird.
AW: Bausparvertrag - Fragen zu meinem Vertrag / Tarif
@C. Andreas,
leider wird hier die Nebenkosten übersehen, Bei 300.000 € Kauf oder Baukosten fehlen die max. 16,5 % runde 60.000 € bei dem Objekt.
Folgerichtig sind nicht nur die 90.000 € EK, sondern auch die Grunderwerbsteuer, Notar und Amtsgericht sowie die Maklerkosten müssen vorhanden sein.
Ob hier eine 1. Teilung in 440.000 € und 60.000 € die Nebenkosten mit 21.000 € Guthaben und 39.000 Darlehn finanziert werden kann. Denn ansonsten müssen 150.000 € EK vorhanden sein.
Aber die Richtung mit den 1.250 € pro Monat und 15 Jahre ist wohl richtig!
AW: Bausparvertrag - Fragen zu meinem Vertrag / Tarif
@hausbauwest,
erkläre mal deinen Satz:"Insgesamt eine ganz typische Bauspar-Abzockerei.... !"
Erkläre es, aber bitte gerichtsfest!
Dass der Vater da ein BSV über 500.000 € abschloss, entzieht sich unseren Kenntnissen, der Vater kann ja selber Bausparkassenvertreter gewesen sein?
Und null € Provision gezahlt haben oder der Vertrag kam von Bruder, Schwester oder Bekannten und hat zwischen 0 € und der vollen Provision gezahlt? Und könnte es nicht sein, dass die Familie schon bei ihren 10 oder 20 Verträge von einer BSK haben oder hatten? Und wer sagt denn nicht das man schon öfter nicht den BSV mehrfach geleert hat? Neue Fenster, Heizung oder neues Auto, Dach?
Nein, denn ab Okt./Nov. 2026, steht der Vermittler für solch teure mündlichen in der persönlichen Vermögenshaftung!
Denn deine Aussage kann nicht in diesen Fall gelten! Denn der Vater hat ja abgeschlossen, bezahlt und übertragen! Warum ist nur ihn bekannt und sonst niemand!
Außerdem will Kunde Krato noch Jahre 3 bis 4 Jahre warten!
Dann würde ein Bankensofortdarlehn einen Forwart-Zinszusachlag verlangen: nämlich von bis zu 48 Monate mal 0,021 % also 1,008 % p.a. plus
Das ist der kleine Unterschied zwischen Todesbankrott der Familie denn mit der Unterschrift wird das Geld in 4 Jahren die 210.000 € für eine 70 % Beleihung mit 15 Jahren und einen Zinssatz von Basiszins von 5,06 % p.a. plus 1,008 % Forwart-Zinszuschlag gerundet 6,07 % p.a. bei 210.000 € Darlehn 12.747 € Zinsen p. .a.
Man muss endlich begreifen, wo die Unterschiede zwischen sind!
Beim Bausparen hat man vielfach die Wahlfreiheit, zu warten, die Zinssicherheit in der Zukunft, klare Ziele und Bedingungen, vererben, übertragen und auf das Darlehn zu verzichten.
Bei einem Bankensofort bzw. Forwarddarlehn gelten härtere Spielregeln nämlich die Pflicht zur Darlehnsabnahme und bei Nichtabnahme gilt dann dies als Vertragsbruch.
Weil die Bank das Geld über einen Pfandbrief bereitstellt und der Kunde evtl. nicht abnehmen kann schuldet der Schuldner trotzdem für die begangenen Vertragsbruch den entgangenen Gewinn, zuzüglich einer Vertragsstrafe bis zum 2-fachen des Schadens (Grenze: Wucher Null und Nichtigkeit)
§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Hinweis: § 2 Die Forderung kann nicht abgetreten und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden. Gegen eine Forderung gemäß § 1 Satz 1 kann nur die vollständige, gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2 auch die teilweise Nichterfüllung, soweit sie die vereinbarte Zeitdauer betrifft, eingewendet werden. Mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes gemäß dem § 362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Einrede der Verjährung sind weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen.
Damit versteht was teurer ist:
- Abschluss Bausparvertrag Stand 2026 1,6 % der Bausparsumme bei 500.000 € runde 8.000 €.
- Bei Abschluss eines Bankensofort oder Forwarddarlehn und deren Nichtabnahme (bei Endfälligkeit 12.747 € p.a. = der entgangene Gesamtgewinn von 191.205 €
plus die Vertragsstrafe maximal den doppelten des entgangenen Gewinnes von 191.205 €, nämlich von 382.000 € als Schadens- und Vertragsbruchstrafe.
Ich verweise hier nochmal auf die Verschärfung, ab Okt. 2026 der Schuldfrage bei einer gescheiterten Finanzierung hin.
U.a. mit der dauerhaften Aufhebung der abgelehnten Finanzierung in Schriftform, gemäß § 511 Abs. 3 und 4 BGB hin, es entsteht wegen der fehlerhaften Beratung (durch Unterlassen, vergessen) ein Anspruch auf Schadensersatz für den Schuldner gegenüber dem Gläubiger, denn der Vermittler handelt in Sinne dessen.