gesetzliche Betreung, trotzdem Apple Pay/Google Pay etc. ermöglichen
Guten Tag
Ich habe eine Sohn, 18, der unter einer leichten geistigen Behinderung leidet. Es wurde ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt, der auch über die Finanzen die Vollmacht erhalten hat.
Alle beteiligten Parteien sind der Meinung, dass mein Sohn - mit einer gewissen Kontrolle durch den gesetzlichen Betreuer - sein Geld eigenständig verwalten können soll. Wie alle in dem Alter ist er stark auf sein Smartfon fixiert und möchte und darf auch z.B. EScooter fahren. Gelegentlich auch Uber nutzen etc.
Vor allem die EScooter gehen nur, wenn seine Bankkarte das zahlen per Handy auch zulässt. Uber ging ZUR NOT auch mit Bargeld, klar.
Damit fangen die Probleme an, die ich versuche in einer Frage zu formulieren:
VOR dem einsetzen des gesetzlichen Betreuers durfte er im Rahmen seiner DEBIT-Karte das "alles" machen. So lange halt Geld auf dem Konto war.
Seitdem der Betreuer sich der Bank (hier: Sparkasse Köln-Bonn) bekannt gemacht hat, kann er seine Karte nicht mehr für EScooter, Uber etc nutzen.
Mit anderen Worten: Die Sparkasse verweigert JEDE Form von Zahlung über Apple Pay und Google Pay. Ebenso sind alle Versuche gescheitert, seine Sparkassen VISA Debit-Karte direkt als Zahlungsmittel bei den einzelnen Apps zu hinterlegen (DAS klappte noch oft), aber vor allem: Damit auch zu ZAHLEN.
Kurz: Seit der Bekanntgabe der gesetzlichen Betreuung kann mein Sohn zwar mit der Bankkarte Geld abheben, Überweisungen tätigen im Rahmen seines Kontstandes. Aber noch nicht mal (z.B.) 2,70 Euro für einen EScooter abbuchen lassen.
Alle Probleme sind sauber dokumentiert und protokolliert. Ich habe Screenshots von jeder Meldung. Könnte ich gerne hier posten, hilft aber nicht weiter. Einfach glauben, das es nicht geht bitte! Ich war mal 30 Jahre lang Software-Entwickler und Tester ;-))
Die Sparkasse bekommt es seit Wochen und mit mehreren Ansprechpartnern "nicht hin".
Ich mache mich auf die Suche nach Alternativen.
Die ING DIBA - als erste Idee - kann das lt. Ihrer Hotline auch nicht leisten. Auch für die DIBA sind gesetztlich betreute wohl grundsätzlich so eingeschränkt, dass die nicht mit Handy zahlen dürfen. Fragen Sie mich nicht - warum.
Das ist erstmal der Sachverhalt.
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Nun zu den Fragen:
1. Ist da jemand, der uns den Tipp geben kann, welchen Schalter der Sparkassen Sachbearbeiter so umlegen muss, dass der Wille aller Beteiligten dann doch ohne Bankwechsel erfüllt werden kann?
Also zahle mit Apple Pay/Visa Debit Card - im Rahmen seines Guthabens?
2. Wenn wir da nicht fündig werden:
Kennt jemand eine Bank, die dass so wie von allen Seiten gewünscht und erhofft, ermöglicht, ohne wieder wochenlang drum zu kämpfen?
3. Gibt es andere Ideen, die aufgrund der o.g. Rahmenbedingungen rechtlich zulässig sind - und zum erwünschten Ergebnis führen?
Das Handy per Karte aus dem Supermarkt mit Geld aufladen klappt zu diesen Zwecken auch nicht. DIESES Geld kann nur z.B. im AppStore eingesetzt werden.
AW: gesetzliche Betreung, trotzdem Apple Pay/Google Pay etc. ermöglichen
Ich drücke dir die Daumen, dass dir hier jemand helfen kann. Für mich klingt das aber nach einem komplizierteren Fall, bei dem jemand einen guten Überblick über alle relevanten Informationen haben sollte.
Für mich ist es nicht einleuchtend, warum man es okay ist, wenn er mit Bargeld zahlt. Aber es nicht okay ist, wenn er das gleiche Geld über Kartenzahlung für E-Scooter ausgibt. Dass man ihn, wenn er unter Betreuung steht, keine Schulden machen lassen sollte, ist klar. Aber ich finde, dass nichts dagegensprechen sollte, dass er ein gewisses Taschengeldbudget für das ausgibt, was er für richtig hält.
Muss es denn ein gestellter gesetzlicher Betreuer sein? Oder könntest das eventuell auch du oder jemand anderes aus der Familie übernehmen?
AW: gesetzliche Betreung, trotzdem Apple Pay/Google Pay etc. ermöglichen
Ich weiß jetzt nicht, ob es machbar ist - aber es gibt doch diese anonymen Prepaid- bzw. Guthabenkarten, die man in Supermärkten oder Tankstellen kaufen kann. Die sind vermutlich etwas teurer, aber vielleicht lassen sie sich für die gewünschten Zwecke einsetzen.
Richtige Erfahrung habe ich damit aber leider keine.
AW: gesetzliche Betreung, trotzdem Apple Pay/Google Pay etc. ermöglichen
Ich würde da eher nicht bei anonymen Karten hängenbleiben. Der Knackpunkt scheint doch zu sein, ob nur Betreuung besteht oder zusätzlich ein Einwilligungsvorbehalt. Ohne den dürfte „betreut“ nicht automatisch „digital zahlungsunfähig“ heißen. Ich würde genau das schriftlich von der Bank verlangen.
AW: gesetzliche Betreung, trotzdem Apple Pay/Google Pay etc. ermöglichen
Ein bisschen zu spät alles,
wer die Kontrolle haben will, sollte früher anfangen nachzudenken.
@BurScher, mich verwundert, dass Sie nicht Kontrolle bekommen haben! Allein diese Tatsache hier:
Es wurde ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt, der auch über die Finanzen die Vollmacht erhalten hat.
Allein mit dieser Aussage besteht dem Betreuer das Recht zu dem Umgang ihres Sohnes per Gerichtsurteil zu unterbinden.
Insbesondere diese Aussage zeigt die Verständnislosigkeit der Rechtslage:
Alle beteiligten Parteien sind der Meinung, dass mein Sohn - mit einer gewissen Kontrolle durch den gesetzlichen Betreuer - sein Geld eigenständig verwalten können soll. Wie alle in dem Alter ist er stark auf sein Smartphone fixiert und möchte und darf auch z.B. E-Scooter fahren. Gelegentlich auch Uber nutzen etc.
Genau dass haben Sie ihren Sohn durch die Bestellung des Betreuers genommen, nämlich die faktische Geschäftsfähigkeit, die Kreditwürdigkeit und Fähigkeit ihres Sohnes.
Damit sie verstehen, was das bedeutet, wenn sie ein Rechnung per Handy bezahlen wollen, ist dies ein Rechtsgeschäft eine Verbindlichkeit und gegen wen richtet sich die Verbindlichkeit?
Richtig, laut Gesetz gegen den bestellten Betreuer, da dieser ja die gerichtliche verbindliche finanzielle Rechtsaufsicht von ihrem Sohn innehat, folgerichtig könnte ihr Sohn Kredite aufnehmen, deren Forderungserfüllung gegen den Betreuer gerichtet werden könnte.
Kredite sind, alles was später zur Tilgung anstehen, egal ob 1,5 € oder 35.000 €, ihr Sohn ist per Gesetz nicht mehr Rechtsgeschäftsfähig und damit auch nicht Kreditwürdig, Wie gesagt die Geldsumme spielt keine Rolle. Er kann nicht unterschreiben oder per Handy zustimmen.
Folgerichtig gibt es nur die Vorkasse, also einen Betrag per Paypal vorab aufbuchen und so auch vorab bezahlen.
Wollen Sie was anderes sollte Sie einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und nehmen Sie gleich mehrere 1.000-er in die Hand, denn die Beratung dauert Stunden und diese Stunden kosten richtig Geld.