Übernahme von Haftpflichtschaden bei geliehenem Nintendo DS

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2Antworten
  1. Avatar von Winner65
    Winner65

    Standard Übernahme von Haftpflichtschaden bei geliehenem Nintendo DS

    Hi, ich brauche dringend eine Auskunft.

    Meine Tochter (11 jahre) hat sich von ihrer Freundin einen Nintendo DS mitsamt Spiel übers Wochenende ausgeliehen. Meine Tochter hat damit auf ihrem Hochbett gespielt und da ist es dann passiert. Der Nintendo DS fiel hinunter und ging kaputt. Natürlich müssen wir ihn der Freundin nun ersetzen.

    Meine Frage ist aber: wird diesen Schaden unsere Haftpflichtversicherung übernehmen oder müssen wir ihn selber tragen? Eigentlich sind doch Haftpflichtversicherungen genau für solche Fälle da, oder?

    Ganz, ganz lieben Dank!

    Winner

  2. Avatar von GeGe1
    GeGe1

    Standard AW: Übernahme von Haftpflichtschaden bei geliehenem Nintendo DS

    Hallo Winner,

    soweit mir bekannt ist, kommt die Haftpflichtversicherung
    nicht für beschädigte Gegenstände auf, die man sich
    ausgeliehen hat.

    Schade u. Grüße,
    GeGe

  3. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Übernahme von Haftpflichtschaden bei geliehenem Nintendo DS

    Hallo Winner,

    bitte fragen Sie dazu direkt bei Ihrer Versicherung nach. Im Normalfall sind geliehene, gemietete oder gepachtete Gegenstände nicht enthalten. Sollte dies der Fall sein, wovon ich ausgehe, würde ich an Ihrer Stelle, abhängig vom Schadenverlauf und dem Umfang der sonstigen Versicherungen bei dieser Gesellschaft auf eine Kulanzregelung pochen.

    Gruß, Chris

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