Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

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  1. Avatar von Malle
    Malle

    Frage Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Hallo, guten Tag.

    Vor drei Tagen war meine Freundin mit ihrem Vierjährigen zu Besuch bei uns. Unsere Kindern spielten friedlich miteinander im Wohnzimmer, während wir uns für kurze Zeit in der Küche aufhielten. Abends stellte mein Mann fest, dass anscheinend eines der beiden Kinder ein Stäbchen in den DVD-Rekorder gesteckt hat, welcher nun nicht mehr funktioniert.

    Kann meine Freundin den Schaden ihrer Versicherung melden, die uns den Schaden dann erstattet?

    Ich bitte um Rat
    Gruß, Malle

  2. Avatar von Perle
    Perle

    Standard AW: Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Hallo Malle.

    Es kann gut sein, dass die Versicherung deiner Freundin den Schaden nicht übernimmt, da es sich um verletzte Aufsichtspflicht handelt. Versuchen würde ich es aber auf jeden Fall.

    Viel Erfolg
    Perle

  3. Avatar von Dasdi1970
    Dasdi1970 ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Zitat Zitat von Perle
    Hallo Malle.

    Es kann gut sein, dass die Versicherung deiner Freundin den Schaden nicht übernimmt, da es sich um verletzte Aufsichtspflicht handelt. Versuchen würde ich es aber auf jeden Fall.

    Viel Erfolg
    Perle
    Das ist genau der Denkfehler, den mir Kunden seit 14 Jahren immer wieder entgegenwerfen.
    Das Kind ist ja über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Ich gehe mal davon aus, dass der/die Lümmel noch kleiner und damit eh nicht schuldfähig sind.
    Und damit fällt die Haftung auf die Eltern. Aber nur WENN diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, kann man ihnen den Schaden anhängen und ggfls. über die Privathaftplicht abwickeln lassen.
    Wenn man den Eltern diese Versäumnisse nicht anlasten kann, geht der Geschädigte villeicht komplett leer aus - und das gesetzlich geregelt.
    Allerdings haben viele Versicherer diesen Fall über das Bedingungswerk in einem kleinen Rahmen mitversichert. Einfach mal nachfragen.
    Also nochmal: Wenn die Eltern das Kleinkind allein am DVD-Spieler lassen und dann was kaputtgeht, haften die Eltern, weil sie nicht auf den kleinen Racker aufgepast haben = Versicherung zahlt!

  4. Avatar von Malle
    Malle

    Standard AW: Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Zitat Zitat von Dasdi1970
    Also nochmal: Wenn die Eltern das Kleinkind allein am DVD-Spieler lassen und dann was kaputtgeht, haften die Eltern, weil sie nicht auf den kleinen Racker aufgepast haben = Versicherung zahlt!
    Hallo Dasdi,

    Vielen Dank für Deine wertvollen Informationen

    Gruß, Malle

  5. Avatar von LenaKlein
    LenaKlein ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Normalerweise sind Kinder unter sieben Jahren deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zum 10. Lebensjahr. Für Schäden kommt demnach die Privathaftpflicht nicht auf. Es gibt aber auch Ausnahmen:
    „Kinderschadenklausel“, d. h. Leistung bei Schäden durch mitversicherte, nicht deliktfähige Kinder ohne Prüfung einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern bis 5.000 Euro (Quelle: Debeka Versichern - Bausparen: Privathaftpflichtversicherung)

  6. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Hallo

    In einer vernünftigen Versicherung sind deliktunfähige Kinder im vollen Umfang mitversichert und nicht nur bis 5000 €.

  7. Avatar von Birgit
    Birgit ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Zitat Zitat von Malle
    Hallo, guten Tag.

    Vor drei Tagen war meine Freundin mit ihrem Vierjährigen zu Besuch bei uns. Unsere Kindern spielten friedlich miteinander im Wohnzimmer, während wir uns für kurze Zeit in der Küche aufhielten. Abends stellte mein Mann fest, dass anscheinend eines der beiden Kinder ein Stäbchen in den DVD-Rekorder gesteckt hat, welcher nun nicht mehr funktioniert.

    Kann meine Freundin den Schaden ihrer Versicherung melden, die uns den Schaden dann erstattet?

    Ich bitte um Rat
    Gruß, Malle

    Und wenn es das eigene Kind war,und nicht das Kind der Freundin ?

    Wieso wird hier davon ausgegangen,das es das fremde Kind war ?


    Birgit

  8. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Und wenn es das eigene Kind war,und nicht das Kind der Freundin ?

    Wieso wird hier davon ausgegangen,das es das fremde Kind war ?
    Weil die private Haftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche für im Haushalt lebende Personen ausschließt. Siehe dazu die Allgemeine Bedingungen der Haftpflichtversicherung (AHB)

    "7 Ausschlüsse
    Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen:

    ...Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
    (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
    Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder,
    Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie
    Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
    "

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  9. Avatar von Birgit
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    Standard AW: Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Zitat Zitat von neugierig
    Weil die private Haftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche für im Haushalt lebende Personen ausschließt. Siehe dazu die Allgemeine Bedingungen der Haftpflichtversicherung (AHB)

    Das wär dann aber Versicherungsbetrug


    Birgit

  10. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Hallo Birgit,

    wie kommst Du darauf?
    Versicherungsbetrug wem gegenüber?

    LG Frank
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  11. Avatar von Birgit
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    Standard AW: Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Zitat Zitat von neugierig
    Hallo Birgit,

    wie kommst Du darauf?
    Versicherungsbetrug wem gegenüber?

    Hallo,

    na der Versicherung gegenüber.


    Es ist ein Schaden entstanden.
    Welches der 2 Kinder den Schaden verursacht hat steht nicht fest,da keiner dabei war.

    Da die Versicherung den Schaden nicht ersetzen würde,wenn es das eigene Kind war,sagt man das andere Kind war es.

    Und das wäre Versicherungsbetrug.

    Das meinte ich damit.


    Birgit

  12. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Ja, wenn es sich so zugetragen hat, wie Du hier vermutest, dann wäre es Versicherungsbetrug.

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  13. Avatar von Birgit
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    Standard AW: Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Zitat Zitat von Malle
    Hallo, guten Tag.

    Vor drei Tagen war meine Freundin mit ihrem Vierjährigen zu Besuch bei uns. Unsere Kindern spielten friedlich miteinander im Wohnzimmer, während wir uns für kurze Zeit in der Küche aufhielten. Abends stellte mein Mann fest, dass anscheinend eines der beiden Kinder ein Stäbchen in den DVD-Rekorder gesteckt hat, welcher nun nicht mehr funktioniert.

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    Gruß, Malle

    Hallo,

    melden kann man erstmal Alles.

    Nur wird die Versicherung nicht zahlen,da nicht festzustellen ist,welches der Kinder den Schaden verursacht hat.


    Birgit

  14. Avatar von holachica
    holachica ist offline

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    Standard AW: Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Stimmt,melden kann man erstmal alles, wichtig ist aber auch, dass man den Schaden zeitnah meldet, d. h. binnen einer Woche.

    Link adresse gelöscht Admin

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