Nutzung des niedrigen Zinssatzes bei Immobilienfinanzierungen

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  1. Avatar von Liègeois
    Liègeois

    Standard Nutzung des niedrigen Zinssatzes bei Immobilienfinanzierungen

    Hallo und guten Abend.

    Eigentlich wollten wir mit dem Kauf einer Eigentumswohnung noch etwas warten. Da wir aber befürchten, dass die Zinsen in nächster Zeit wieder steigen werden, wollen wir uns doch jetzt schon umsehen. Bei einer groben Planung und Kalkulation stellte sich uns jetzt die Frage, ob es günstiger ist, bei einem derzeit niedrigen Zinssatz eine möglichst hohe oder eine möglichst niedrige Tilgungsrate zu wählen.

    Wer kann uns hier einen professionellen Rat geben?

    Danke..
    Liègeois

  2. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Nutzung des niedrigen Zinssatzes bei Immobilienfinanzierungen

    Wenn man es sich leisten kann, sollte man eine möglichst hohe Tilgungsrate wählen. Das letzte Wort hat aber hier die Bank. Die entscheidet auf Grund ihrer Einkommenssituation in erster Linie über die Höhe der Tilgungsrate. Man kann Sie, entsprechendes Einkommen vorausgesetzt, sicher von einer höheren Tilgungsrate überzeugen. Banken lassen sich das aber gern durch einen höheren Zinssatz bezahlen. Da ist eben Verhandlungsgeschick gefragt, wenn man es selber tun will.

  3. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

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    Standard AW: Nutzung des niedrigen Zinssatzes bei Immobilienfinanzierungen

    Hallo Liègois,

    wenn es sich um eine selbstgenutzte Wohnung handelt (das unterstelle ich bei Ihnen jetzt mal), sollten Sie eine schnelle und hohe Tilgung Ihrer Darlehen anstreben, um so schnell wieder lasten- und schuldenfrei zu werden.

    Bei einer vermieteten Wohnung liegt die Sache etwas anders, weil dann steuerliche Aspekte eine Rolle dabei spielen.

    Eine höhere Tilgung führt in der Regel nicht zu einem höheren Darlehnszins!

    Und niemand verbietet Ihnen (falls eine Bank wirklich eine höhere Tilgung ablehnen sollte), neben der Finanzierung freiwillig Gelder anzusparen, mit denen Sie nach Ablauf der ersten Zinsbindung eine Teiltilgung vornehmen können oder im besten Fall sogar das Darlehen gänzlich ablösen können.

    Viele Grüße

    M. Thiemann

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