Wann bekomme ich bei der Wohngebäudeversicherung die Kündigung?

+ Antworten
5Antworten
  1. Avatar von Shanni
    Shanni

    Standard Wann bekomme ich bei der Wohngebäudeversicherung die Kündigung?

    Hallo zusammen,
    als unsere Nachbarn letztens einen Wasserschaden hatten und den ihrer Versicherung gemeldet haben, erhielten sie zwar eine Regulierung durch die Versicherung, aber kurz danach auch die Kündigung.
    Jetzt habe ich große Sorge, dass unsere Versicherung auch direkt beim ersten Schadensfall eine Kündigung aussprechen könnte. Danach soll es ja sehr schwer sein, eine andere Versicherung zu finden, die einen Vertrag annimmt.
    Außerdem erzählten unsere Nachbarn, dass alle anderen Versicherungen dann ungleich teurer werden, weil ja scheinbar das Risiko für die Gesellschaft höher wäre.
    Wie sind eure Erfahrungen damit ?

  2. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.03.2010
    Beiträge
    960
    Danke
    54

    Standard AW: Wann bekomme ich bei der Wohngebäudeversicherung die Kündigung?

    Hallo

    Das eine Versicherung nach dem ersten Schadensfall kündigt, ist schon ausergewöhnlich. Wenn man innerhalb kurzer Zeit mehrere Schäden meldet, kann das schon passieren. Hier ist der Vermittler der Versicherung gefragt. Dre kann das verhindern. Hat die Versicherung gekündigt, wird es mit einem neuen Vertrag bei einem anderen Unternehmen schwierig.

  3. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    29.08.2010
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    79
    Danke
    3

    Standard AW: Wann bekomme ich bei der Wohngebäudeversicherung die Kündigung?

    Hallo Shanni,

    das eine Versicherungsgesellschaft nach einem Schaden gekündigt hat, habe ich auch noch nicht erlebt. Die Behauptung, dass nach mehreren Schäden, in relativ kurzer Zeit ein Versicherungsvertreter eine Kündigung verhindern kann, halte ich, vorsichtig ausgedrückt, für gewagt.
    Wollen wir doch mal ehrlich sein. Diese Kündigungen sind in dem meisten Fällen die Folge von Selbstbedienungsmentalität der Kunden. So nach dem Motto: "Meine Versicherungsbeiträge müssen schon wieder heraus kommen!"

    Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Gerade, wie in diesen Zeiten, da die Gesellschaften unter relativ großen Preisdruck stehen, können sie das auf Dauer im großen Stil nicht durchstehen. Da letztlich die Kosten der Schäden eh auf den Beitrag umgelegt werden muss, passt es uns ja dann auch wieder nicht.

    In diesen Fällen sagen die Gesellschaften oft, der hat jetzt in den letzten 3-4 Jahren 3-4 Schadensfälle. Das ist weit über dem Durchschnitt, das wird in den nächsten Jahren so weiter gehen, dem kündigen wir lieber.

    Was die Aufgaben des Versicherungsvertreters angeht, da bin ich de Meinung, der sollte den Kunden darauf hinweisen und die Situation erklären bevor es soweit kommt. So mach ich es immer und deshalb habe ich auch nie erlebt, dass einem Kunden von mir gekündigt wurde.

    Ich hab aber schon mal einen Fall erlebt, da hat eine Gesellschaft ihren Haftpflichttarif saniert, in dem sie all den Kunden zur Hauptfälligkeit gekündigt hat, die über einer bestimmten Schadensquote lagen. Dabei haben sie noch nicht einmal bei ihren eigenen Ausschließlichkeitsvertretern eine Außnahme gemacht. Das gibt es auch !

    LG Frank
    ____________________________

    folge mir bei Twitter

    Mein Blog | Info´s zu Versicherungen mit wertvollen Insider-Tips zum Sparen |

    Einen Fehler machen und ihn nicht korrigieren - das erst heißt wirklich einen Fehler machen.

  4. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Standard AW: Wann bekomme ich bei der Wohngebäudeversicherung die Kündigung?

    Leider sind die relativ schnellen Kündigungen der Versicherer zunehmend.
    Warum das so ist, hat Herr Neugierig sehr gut beschrieben. ( Selbstbedienungsladen). Ich glaube auch, dass es da unter den Versicherern keine nenneswerte Unterschiede gibt.

    Was Gerd hier meint ist doch klar, Herr Neugierig.
    Ist eine Kündigung seitens des Versicherers angedacht, erfährt dies in der Regel der zuständige Versicherungsvertreter vor Ort bevor der Kunde damit konfrontiert wird. Aufhalten kann er die Kündigung nur in wenigen Fällen. Was er aber kann, ist dem Kunde zur Kündigung zu raten. Dadurch wird verhindert, dass bei Neuantrag bei einem anderen Unternehmen die Angabe " Durch Versicherer gekündigt" entfällt und dadurch ein Neuaufnahme etwas erleichtert werden kann. Geprüft auf Vorschäden wird sowiso!

    mfg
    mike

  5. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    29.08.2010
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    79
    Danke
    3

    Standard AW: Wann bekomme ich bei der Wohngebäudeversicherung die Kündigung?

    Hallo Mike,

    Ist eine Kündigung seitens des Versicherers angedacht, erfährt dies in der Regel der zuständige Versicherungsvertreter vor Ort bevor der Kunde damit konfrontiert wird.
    Da gebe ich Dir Recht. Meistens wird es aber so sein, dass der Versicherungsvertreter von dem "Schaden" weiß, bevor er der Gesellschaft gemeldet wird. So ist es jedenfalls bei meinen Kunden . Und könnte es da vielleicht effizienter sein, zu diesem Zeitpunkt zu versuchen auf den Kunden einzuwirken, ob er denn wirklich an der Schadensmeldung festhalten will ? Wir wissen doch erfahrungsgemäß im Vorfeld schon, ob es Probleme geben könnte oder nicht!

    LG Frank
    ____________________________

    folge mir bei Twitter

    Mein Blog | Info´s zu Versicherungen mit wertvollen Insider-Tips zum Sparen |

    Einen Fehler machen und ihn nicht korrigieren - das erst heißt wirklich einen Fehler machen.

  6. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Standard AW: Wann bekomme ich bei der Wohngebäudeversicherung die Kündigung?

    Da hast Du völlig recht. Das macht auch immer Sinn, wenn es sich um Kleinschäden handelt. Bei größeren kostenträchtigen Schäden, funktioniert
    dies aber selbstredend nicht. Da steht man dann immer als Zielscheibe dazwischen. Damit kann ich aber leben.
    Dann ist es schon besser, der Versicherer regelt den Schaden und der Kunde kündigt in Absprache.

    mfg
    mike

Ähnliche Themen

  1. Kündigung Wohngebäudeversicherung Hauskauf

    Von Fogma86 im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 14.04.2019, 08:41
  2. Wann darf die Wohngebäudeversicherung eine Kündigung aussprechen?

    Von Monoprix im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 31.08.2011, 15:01
  3. Wann bekomme ich eine Pensionszusage?

    Von Waterboy im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 07.09.2010, 10:15
  4. Kündigung der Wohngebäudeversicherung nach einem Schaden

    Von Prado im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 14.10.2009, 18:14
  5. Wann bekomme ich elternunabhängiges Bafög?

    Von Cathrin im Forum Sonstige Finanzierungen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 15.06.2009, 14:28

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.