Wenn wir unser Immobiliendarlehen eventuell früher tilgen können,
als das am Anfang geplant war, weil wir eine kleine Erbschaft
gemacht haben, müssen wir ja eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Die Höhe orientiert sich ja meines Wissens am Restbetrag, der noch getilgt
werden muss. Da wird ein bestimmter Zinssatz zugrunde gelegt.
Ich würde jetzt gerne wissen, wie hoch dieser Zinssatz maximal sein
darf, ohne dass man von Wucher sprechen kann. Da wir unser
Darlehen gerne früher ablösen würden, möchten wir eine Richtlinie
haben, mit der wir planen können.