Muss man von der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge zur Krankenkasse zahlen?
Guten Tag,
mein Arbeitgeber steht gerade in Verhandlungen mit einigen Anbietern wegen einer
betrieblichen Altersvorsorge. Er will zwar nichts dazu tun, aber die notwendigen
Rahmenbedingungen schaffen und uns ein gutes Angebot unterbreiten können.
Da ich schon 44 Jahre bin, kommt für mich am Ende ja nicht mehr so ganz viel dabei raus.
Das finde ich im Prinzip nicht so schlimm, aber ich frage mich jetzt schon die ganze Zeit,
ob ich dann von dieser Mini-Rente auch noch Krankenkassen-Beiträge zahlen muss.
Oder sind die grundsätzlich nur von der gesetzlichen Rente zu zahlen?
AW: Muss man von der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge zur Krankenkasse zahlen?
Hallo!
Da Sie in der Ansparzeit für den Beitrag keine Sozialabgaben und Steuern zahlen, müssen Sie die später nachholen.
So ist auch der Teil der Rente die aus einer BAV kommt Kranken- und Pflegeversicherungspflichtig und wird auch zu 100 % auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.
Die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung verlangen aber natürlich von Rentnern keine Beiträge. Außerdem wird es häufig so sein, dass man als Rentner ein deutlich niedrigeres Einkommen hat als vorher. Somit ist wäre häufig der Steuersatz geringer.
Allerdings kann natürlich niemand vorhersagen, wie die Steuergesetzgebung in 20 oder 30 Jahren aussehen wird. Sicher ist nur, dass die BAV Rente steuerpflichtig sein wird, genau wie die gesetzliche Rente.
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau