Was muss eine Autoversicherung alles enthalten?

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  1. Avatar von Kamilas
    Kamilas

    Frage Was muss eine Autoversicherung alles enthalten?

    Tag zusammen......

    Ich glaube, ich bin mit meinen 52 Jahren nicht mehr so ganz auf dem Laufenden.
    Meine Tochter will sich jetzt ein Auto kaufen und braucht dann ja auch eine eigene
    Autoversicherung. Ich habe eine ganz einfache und klassische Autoversicherung,
    aber inzwischen hat sich ja sehr viel verändert.

    Für Fahranfänger ist ja heutzutage vieles schwerer geworden.
    Darum wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir hier in dem netten Forum sagen
    könntet, was eine KFZ-Versicherung heute alles enthalten muss.

    Braucht man zum Beispiel auch eine Unfallversicherung für die Mitfahrer?

    Ist das Vorschrift?

  2. Avatar von NRWestfale
    NRWestfale

    Standard AW: Was muss eine Autoversicherung alles enthalten?

    hallo, eine zusatzinsassenversicherung brauchst du nicht. das ist weggeschmissen geld. weil die "normale" haftpflicht für etwaige material und personenschäden aufkommt.
    war damals so sie auskunft einer meiner versicherung. einfach mal die versicherung drauf ansprechen und sich beraten lassen.

  3. Avatar von tamatete
    tamatete ist offline

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    Neuer Benutzer
    seit
    26.04.2011
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    1
    Danke
    0

    Standard AW: Was muss eine Autoversicherung alles enthalten?

    Hallo, wenn du sagst deine Tochter muss neu anfangen - vorsicht, sie selbst ohne 3-jrg. FS, beginnt mit (meistens) 230%. Du müsstest erst mal auf Mutter oder Vater als 2.Wagen versichern (meistens 85%) dann können die "erfahrenen"
    schadenfreien Jahre später übernommen werden. Noch besser wäre der SF- Tausch von Motorrad oder LKrad, da dort die Rückstufung nicht so teuer wird. Bzgl. Vers.-Inhalt gebe ich meinem Vorgänger recht; Insassenunfall nein; besser Unfallvers. für Kind, da darin auch Unfall mit Fzg. versichert sind. Insassen sind über HP versichert. Schutzbrief: (ca. 6-8 €)gut, wenn Kind älteres Auto bzw. mal weiter weg fährt. Rabattschutz: wenn überhaupt bei diesem Fahreralter angeboten wird, dann sehr teuer. Kaskovers: Teilkasko 150,-- wenn nicht neu, falls ihr Marderprobleme habt unbedingt Tarif der Folgeschäden mit beinhaltet und die sog. Wildschäden am besten mit allen Tieren. TIPP: Geh zu einem Versicherungsmakler, der hat meistens mehrere Gesellschaften zur Auswahl und wenn der etwas falsch macht, also anders als abgesprochen, haftet der.

  4. Avatar von Freifahrt
    Freifahrt

    Lächeln AW: Was muss eine Autoversicherung alles enthalten?

    Hallo,

    nur die Haftpflicht ist Pflicht.
    Von den restlichen Versicherungen rund ums Auto und den Verkehr leben Versicherer u. Vermittler.
    Kasko nur wenn es sein muss (standard Autos >7 Jahre eher nein).

    Wenn ein (ungenutzter) Alt-Vertrag (von einem 2.Wagen) vorhanden ist, kann Ihre Tochter den Schadenverlauf dieses Vertrages übernehmen. D.h. alle Schäden und Nichtschäden der letzten Jahre, bis max zum Führerscheinerwerb (der Tochter).
    Diese Lösung hat Haken:
    1. Je kürzer der Führerscheinerwerb zurück liegt, desto weniger SF können max. übertragen werden, desto mehr "%" gehen ungenutzt verloren.
    2. Falls bei dem Alt-Vertrag in letzter Zeit eine Regulierung erforderlich wurde, kann es das Ganze völlig unsinnig machen, wenn der Schadenverlauf übertragen wird:

    Beispiel zu 1:
    Altvertrag 15 Jahre Unfall bzw.Schadenfrei, gestuft in SF 12 (~40%),
    Tochter hat Führerschein 5Jahre
    -> Ihr Vertrag wird nach Übertragung in SF2 (~83-85%)

    Beispiel zu 2:
    Siehe oben aber Unfall im Jahr vor Übertragung
    Dann wird so getan, als sei die Tochter 4 Jahre unfallfrei gefahren (SF1) und
    hat dann anschließend im 5. Jahr den anzurechnenden Unfall, der zu einer Rückstufung führt. Was bedeutet, eine Rückstufung von SF1 auf "S" oder "0".

    Bessere Variante:

    Beim Straßenverkehrsamt wird der Wagen ganz normal auf Ihre Tochter zugelassen (ist ja ihr Auto).
    Gegenüber dem Versicherer sind Sie Versicherungsnehmer.
    Als Halter! geben Sie aber richtigerweise dem Versicherer Ihre Tochter an.
    Zum einen, weil der Versicherer wissen muss, wer die Halterhaftung trägt, d.h. (vereinfacht) wer regelmäßig dafür sorgt, dass keine Gefahr von dem Fahrzeug ausgeht.
    Zum anderen ist somit für den Zeitraum der Nachweis erbracht, dass Sie das Fahrzeug fuhr, falls sie in paar Jahren die SF einmal übernehmen möchte. (Für die SF Übertragung war mal eine Voraussetzung, dass Eltern und "Kind" in häuslicher Gemeinschaft leben müssen. Ich hatte aber nie den Eindruck, dass das jemand geprüft hat)
    Auch falls Sie versterben sollten würde dies Vorgehen die Übertragung der SF auf Ihre Tochter quasi automatisieren.

    Der echte Vorteil liegt aber woanders:
    Wenn Sie Versicherungsnehmer bleiben, bleiben auch die über die Jahre niedrigen SF % /bzw. niedrige Zweitwageneinstufung erhalten. Sie erhalten meist min. aber einen Rabatt, weil Sie einen Zweitwagen versichern.
    Ich selbst habe zur Zeit einen Zweitwagen beim gleichen Versicherer versichert, der wurde wie ein Vertrag in SF4 geführt (der Vertrag hat nicht SF4, aber die Prämie ist nur so hoch, als hätte man), das war irgendwas aus Coburg zwei vier, soweit ich grad erinnere.

    Und wenn Töchterchen den Führerschein recht frisch haben sollte, muss man auch damit rechnen, dass es schon mal rummsen kann.
    Wenn sie sich das 3 Jahre Führerscheinbesitz lang verkneifen kann, kann sie im schlimmsten Fall selbst einen Vertrag mit SF 1/2 (120-140) beginnen. (sonst <3 J. 240%)
    D.h. Wenn alles gut geht, ist mächtig Prämie gespart (vor allem über die Jahre gesehn).
    Gibts nen Schaden, kann Sie immernoch relativ bezahlbar mit ihren eigenen Vertrag beginnen.
    Übrigends: Wenn bei einem Vertrag bisher noch keine Kasko versichert wurde, wird bei erstmaliger Kasko der gleiche SF wie der der Haftpflicht angesetzt. Also bei Bedarf auch ein Grund, warum Sie überlegen sollten Versicherungsnehmer zu sein.


    Grüße

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